« zurück zur Startseite

Artikel mit ‘Zensursula’ getagged

Strafverfolgung im Internet

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Es ist schön, dass ab und an einige Branchenvertreter klare Worte für so manche schräge politische Idee finden. So hat sich beispielsweise der Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, der eco e.V., in der letzten Zeit sehr deutlich zur immer noch schwelenden Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung oder auch zum Thema Internet-Filterung geäußert.

Maßnahmen wie Filterung und netzseitige Zugangserschwerung sind wenig effizient. Das belege, so der eco, die international vergleichende Studie Internet-Zugangssperrung. Überblick zur Internet-Kriminalität in demokratischen Gesellschaften.

Nach Ansicht des eco e.V. dürfen solche Maßnahmen deshalb auch aus internationaler und europäischer Perspektive keine Zukunft haben. Dass sie im Ausland und in Europa nach wie vor diskutiert werden, ist problematisch, denn obwohl sie nur eine geringe Effizienz aufweisen, sind die technischen Probleme und vor allem die Eingriffe in Freiheitsrechte gravierend. Mit einer Harmonisierung des Rechts ist dagegen viel mehr zu erreichen, denn damit wird die grenzüberschreitende Verfolgung der Täter und die Löschung der Daten vereinfacht.

“Der Grundsatz ‘Löschen statt Sperren’ muss nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene zum Mittel der Wahl bei der Bekämpfung von Internetkriminalität werden. Die Bundesregierung sollte nun energisch darauf drängen, dass auch international der Versuchung widerstanden wird, den vermeintlich einfachen Ausweg der Zugangserschwerung zu wählen, anstatt das Recht zu harmonisieren. Die Kinderrechtskonvention muss endlich überall umgesetzt werden. Die rechtliche Harmonisierung bietet die Handhabe für wirksamen Opferschutz und effiziente Strafverfolgung, damit kommen wir dem Problem des Missbrauchs des Internets für Straftaten am effektivsten bei”, so Oliver Süme, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Der große Bruder hat seinen Preis

Dienstag, 20. Oktober 2009

Mit eiligen Schritten geht es auf das neue Jahr zu (wetterseitig ist ja auch gerade gefühlter Dezember) und wie immer zum Jahreswechsel mag man sich fragen, was vom alten Jahr so übergeblieben ist. In unserem Fall ist diese Frage auch schon im Oktober berechtigt, denn wir durften ja bereits den Versprechungen der Politik lauschen, wie es denn in Sachen Bevölkerungsüberwachung und Zensur weitergehen soll. Ebenso wissen wir, dass erst nach dem 9. Mai 2010 offenbar werden wird, was von den sanft rückwärts gerichteten Ruderbewegungen dieses Oktobers übriggeblieben ist.

Nun sollen immerhin die so genannten Internetsperren für ein Jahr ausgesetzt werden. Während dieser Zeit soll das BKA verpflichtet werden, die Löschung gemeldeter kinderpornographischer Inhalte intensiver zu betreiben. Nach einem Jahr soll dann dieser Arbeitsansatz untersucht und beurteilt werden.

Das, was hier in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt wurde, mag den Urhebern als furchtbarer Rückschritt ihrer Überwachungs- und Kontrollbestrebungen erscheinen, stößt ansonsten aber auf breite Zustimmung.

So beschrieb der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf dem Gebiet der Rechts- und Innenpolitik als wichtige Fortschritte und begrüßt das Prinzip “Löschen statt Sperren” über internationale Kooperationen als effektivsten Weg im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: “Die Entscheidung der Koalition ist auch eine Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniert.“

eco betreibt seine Internet-Beschwerdestelle bereits seit mehr als zwölf Jahren. Internetnutzer, die auf rechtswidrige Internetinhalte stoßen, können diese kostenlos und anonym bei der Internet-Beschwerdestelle melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit die Bekämpfung dieser Internetinhalte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Auch der Verein MOGiS, gegründet als “MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“, begrüßt diese Einigung. Dazu Christian Bahls, Vorsitzender und Gründungsmitglied von MOGiS: “Ich bin froh, dass die Sperrdebatte auf Initiative der FDP endlich auf die Ebene einer Sachdiskussion gebracht wird. Die bisherige Diskussion für diese Zugangserschwerungen war sehr von Mutmaßungen und weniger von Fakten durchdrungen (wie auch schon die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zu Internetsperren zeigte). Durch dieses jetzt geforderte strengere Löschregime ergibt sich die Möglichkeit, erstmalig systematisch zu erfassen, wo die Inhalte herkommen und wo und unter welchen Umständen sie eventuell schwerer zu entfernen sind.”

In einen Nachsatz fügt Bahls noch hinzu: “Auch sind wir der FDP dankbar, dass sie das weltweite INHOPE-Melde-Netzwerk, und damit die gemeinsam von der FSM und eco betreibene deutsche Internetbeschwerdestelle, für eine Zusammenarbeit mit dem BKA ins Spiel gebracht hat. Über INHOPE gemeldete kinderpornographische Inhalte werden erfahrungsgemäß zu über 80% in unter 24 Stunden aus dem Internet entfernt (gelöscht). In Deutschland erfolgt das Löschen, laut eco, üblicherweise in weniger als 12 Stunden.”

Dieser Oktober ist ganz folgerichtig auch die Zeit des Feierns, des Lobens und des Preisverleihens – auch wenn mancher der geehrten möglicherweise den einen oder anderen Preis gar nicht so gern annehmen wollen wird. Doch, das gibt es. Bestes Beispiel dafür ist der BigBrotherAward, ein Negativ-Preis, gewissermaßen der Oscar für die Datenkraken, die für Datenschutzvergehen, für Überwachungstechnologien und -gesetze und uferlose Datensammlungen verantwortlich sind.

In diesem Jahr gab es zwei Preisträger, die sich, wie kaum zwei andere zuvor, diese Auszeichnung verdient haben: Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble.

Während Frau von der Leyen in der Kategorie „Politik“ den ersten Platz erzielen konnte, wurde Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk geehrt und erhielt zudem noch den Publikumspreis.

In einem Gespräch mit der Online-Ausgabe des Freitag erläuterte Mit-Organisatorin und Jury-Mitglied Rena Tangens die Preisvergabe an Frau von der Leyen:

„Nicht nur wegen des Ausbaus einer Zensurinfrastruktur ist diese Auszeichnung richtig. Frau von der Leyen hat sich durch die Instrumentalisierung des Leids von Kindern Zustimmung für ihr Projekt erkauft. Dieser Preis musste sein.“

Bedeutend ist auch die Auszeichnung des Innenministers Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk. Hier lohnt sich ein Blick in die Begründung der Jury.

Frau Tangens beschreibt im Gespräch mit dem Freitag augenfällige Aspekte der Preisvergabe: „Kaum jemand hat sich so sehr wie er darum bemüht, den Rechtsstaat in einen Sicherheitsstaat umzubauen. (…) Sein Verständnis vom Rechtsstaat hat Schäuble schon 1996 verbreitet. Damals schrieb er in einem Beitrag für die FAZ unter der Überschrift „Weniger Demokratie wagen?“, dass das Grundgesetz die Tagespolitik begrenze. Dazu kann ich nur sagen: Dafür ist es ja auch da!“

Auch, wenn es zunächst eine gewisse Eindämpfung der Zensur- und Überwachungsbestrebungen im Internet gibt, werden vermutlich nicht alle Preisträger von der Bildfläche verschwinden. Wir werden also noch Gelegenheit haben, festzustellen, welche Entwicklung sie möglicherweise durchmachen.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Das Erbe der Zensursula

Montag, 28. September 2009

Das Gesetzesvorhaben zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet entpuppt sich immer mehr als ein undurchschaubar mäanderndes Projekt mit einem unangenehmen Eigenleben.

Schienen die an der Planung des Gesetzes beteiligten Politiker und Institutionen schon weitgehend aus einem diskussions- und tatsachenfernen Paralleluniversum zu agieren, erhält der Betrachter mittlerweile den Eindruck, dass sich auch das Bundeskriminalamt nach Kräften bemüht, eine retrospektive Reise in die Zeiten von Geheimdienstelei, Verschlusssachen und verdeckten Operationen führen zu wollen.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) das intransparente Vorgehen des Bundeskriminalamtes bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.

Das Bundeskriminalamt erarbeite, so der eco, ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, weil das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Statt diese Richtlinie dann wenigstens wie allgemein üblich offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen zu diskutieren, werde sie als Verschlusssache klassifiziert.

“Am 2. Oktober lädt das Bundeskriminalamt die Unternehmen nach Wiesbaden ein, damit sie dort gegen die Abgabe einer Verpflichtung zur Geheimhaltung die Richtlinie entgegen nehmen. Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht. Das Bundeskriminalamt kennt den Kreis der verpflichteten Unternehmen derzeit nicht, deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Veranstaltung vor allem diesem Zweck dienen soll. Wir fordern, dass die Unternehmen ihr Recht wahrnehmen können, sich in dieser Angelegenheit von Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken”, erklärt Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco.

Die technische Richtlinie enthält nicht die Liste der zu sperrenden Webseiten. Sie soll regeln, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde vom Bundeskriminalamt als “VS-NfD” (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch”) deklariert. Die Verbände der betroffenen Unternehmen dürfen die Richtlinie weder zur Kenntnis nehmen noch kommentieren. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen dürfen nicht veröffentlicht werden.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

So blöd sind wir nun auch nicht

Donnerstag, 20. August 2009

Laut einer Meldung auf heise.de hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, eine mehr oder minder deutliche Warnung gegenüber denjenigen Internet-Nutzern geäußert, die die im Rahmen des Zugangserschwernisgesetzes eingerichteten Stoppschilder im Internet umgehen würden.

“Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko”, wird der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde zitiert.

Da nun aber alle Anwender wüssten, dass sie sich ab dem Stoppschild strafbar machen, sei es auch logisch, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

Also, Moment, was sagt der Herr Ziercke da? Das Umgehen das Stoppschildes könnte im Rahmen von Ermittlungen dazu führen, dass mir als Nutzer unterstellt wird, ich habe mir vorsätzlich Kinderpornographie verschaffen wollen?

Werfen wir dazu noch einmal rasch eine Blick auf die ach so komplexe Umgehung des Stoppschildes: Die gelingt beispielsweise, wenn Sie, was – nach heutigem Stand der Rechtslage, muss man wohl sagen – absolut legal ist, einen anderen DNS-Server in Ihren Systemeinstellungen festgelegt haben (vgl. auch den Beitrag Anti-Zensur-DNS-Server des FoeBuD).

Nehmen wir also an, ich habe, aus welchen Gründen auch immer, einen mir genehmen DNS-Server ausgewählt und surfe fröhlich umher. Irgendwann klingelt dann der Herr BKA bei mir und unterstellt mir, ich habe mir Kinderpornographie verschaffen wollen, weil ich sein Stoppschild „umgefahren“ habe? Ein Schild, das ich im Zweifelsfall gar nicht zu sehen bekomme?

Nun gut, man kann diese Aussage von Herrn Ziercke als das in diesen Tagen übliche „auf den Busch“ klopfen werten. Aber wir können diesen Gedanken auch mal einen Augenblick ernst nehmen und uns fragen, was denn wohl getan wird, um ein solches Verbot durchzusetzen. Und plötzlich springt ein kleiner Bosbach hinter einem Busch hervor und wedelt mit dem frisch erfundenen Internetausweis, mit dem sich dann jeder Internetnutzer problemlos verfolgen lässt.

Nein, keine Angst, das soll jetzt keine Verschwörungstheorie werden, dazu sind die beteiligten Personen auch zu wenig schillernd. Es ist mehr ein Hinweis auf die Bereitschaft der in diesem Stück Auftretenden, völlig problemfrei Grundrechte in Frage zu stellen und Bürger am Stück zu kriminalisieren.

Natürlich aber, so stellt Ziercke klar, würde die Sperrliste nur kinderpornographische Links enthalten:

“Keinesfalls werden beliebige Inhalte gesperrt”, betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen aussetzen. “So blöd sind wir nun auch nicht.” Die Liste enthalte “ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material”.

Die längst immer lauter werdenden Forderungen, auch andere unliebsame Seiten zu sperren, scheint noch nicht bis zu ihm gedrungen zu sein. Oder sie sind für ihn nicht relevant. Das Nachdenken über die Folgen solcher Forderungen stört ja auch.

Und damit es auch jeder so richtig gut versteht, wie das mit dem Sperren so ist, bemüßigt Ziercke, so heise.de, ein Beispiel:

„Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei “sofort einschreiten”. Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht.“

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass dem Herrn Ziercke schlicht das Grundverständnis für den Unterschied zwischen Sperren und Löschen fehlt. Oder er war gerade im Urlaub, als verschiedene Organisationen zeigten, wie das denn wohl gehen könnte.

Nö, war er aber nicht. Stattdessen war er aber wohl in einem Vernebelungsseminar, denn sonst ist kaum noch zu erklären, wieso, entgegen gängigen Daten und fachkundigen Beobachtungen von ihm eine Aussage kommt, die uns wieder einmal erklärt, dass sich Kinderpornographie anscheinend zum aller-aller-allergrößten Teil im Ausland befindet. Und dieses ganz furchtbar ausländische Ausland ist so ausländisch, dass man da noch nicht mal Kinderpornographie verfolgt.

Und überhaupt ist das mit dem Löschen nämlich gar nicht so einfach. Weil, so heise.de, „beim BKA handle es sich um eine Vollzugsbehörde, die “nach den Regeln vorgehen” müsse.“

“Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen.” Das funktioniere nicht “und ist uns nicht erlaubt”. Insgesamt gebe es 30 bis 40 “Failed States”, wo erfahrungsgemäß “nichts passiere” und Kinderpornographie nicht geächtet sei. Eine “öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts” finde dort nicht statt.

Ähhh, wo genau ist das jetzt? Togo? Sierra Leone? China? Iran? Da kommt die Kinderpornographie in Deutschland her? Und warum sollen dann so viele Server in Deutschland und in befreundeten Staaten stehen?

Leider ist aber Herr Ziercke kein Einzelfall. Auch Zensursula selbst glänzte mit perfekt vorgebrachter Demagogie auf einer Wahlkampfveranstaltung in Sulzbach (Saar) und nutzte die beliebte Technik, einerseits längst bekannte Begründungen zu trommeln und anderseits diejenigen ins Unrecht zu setzen, die Kritik üben.

Fernab jeder Sachkenntnis verkündete sie einmal mehr, dass Kindesmissbrauch hierzulande “vollkommen frei” anklickbar wäre und der deutschen Polizei bei ausländischen Servern die Hände gebunden wären. Auch hier wiederholt sie das Mantra, dass man „diese Bilder da löschen [muss], wo die Quelle ist. Wo der Server ist. Aber weltweit stehen die zum Teil in Ländern, die Kinderpornographie nicht ächten.“

Was in diesem Zusammenhang die Formulierung „zum Teil“ in Zahlen bedeutet, führte sie nicht aus.

Natürlich fehlte in ihrer Rede der Hinweis auf die Möglichkeit, einem Großteil der Bilder löschen lassen zu können. Auch von der Verhinderung der Grundlage, einem verbesserten Schutz der Kinder vor Vergewaltigung, war nicht die Rede. Nur noch einmal zur Erinnerung: Auch wenn ich eine Seite sperre, wurde das Kind bereits missbraucht. Ich kann es nur nicht mehr sehen. Aber dann muss ich mich auch nicht mehr drüber aufregen …

Aber vielleicht liegt das auch nur daran, dass ich die falsche Perspektive habe. Et Uschi klärt uns allerdings auf:

„Meine Damen und Herren, wir sollten nicht den Eindruck vermitteln, unsere Verfassung würde die Verbreitung der Vergewaltigung von Kindern Schutz geben.“

Tja, und ich dachte immer, es ginge nicht um den Eindruck, den man macht (wo eigentlich? Bei Omi? Bei den Nachbarn?), sondern um das, was man tut. Und wenn schon, dann wäre es mir viel lieber, wir würden nicht den Eindruck vermitteln, unsere Regierung würde der Vergewaltigung von Kindern Schutz geben, etwa durch einen furchtbaren Aufwand, der für eine Zensur-Infrastruktur verpulvert wird.

Und nachdem wir von Herrn Bosbach, Herrn Ziercke, Herrn Guttenberg, Herrn Wendt und von Uschi selbst gelernt haben, wie böse das Internet ist und wie furchtbar rechtsfrei da alles ist und dass wir so gar keine Gesetze haben, die da gelten und überhaupt dort an jeder Ecke Kriminelle lauern, da sagt uns Uschi nun:

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht gilt online genauso wie offline. Was wir niemals in einer Zeitung tolerieren würden, tolerieren wir im Internet genau so wenig.“

Ja nee, is klar … Kann ihr mal jemand erklären, dass wir dafür schon Gesetze haben? Und dass wir die auch im Internet durchsetzen können? Oder stehen bei Uschi vor’m Kiosk auch Stoppschilder rum?

Aber ich möchte nicht nur meckern, denn et Uschi hat auch eine ungeheure Einsicht gezeigt (auch wenn sie das wohl anders gemeint haben wird):

„Meine Damen und Herren, hier ist der Schlüsselbegriff, auch wenns ungemütlich wird, Verantwortung. Wir werden eines Tages nicht nur gefragt nach dem, was wir getan haben, sondern auch nach dem, was wir vielleicht nicht getan haben. Wo wir gekniffen haben. Wo wir uns geduckt haben, nur weils anstrengend wird. Hier muss man dann auch Farbe bekennen.“

Tja, und bald ist’s September…

[Nachtrag 20. August 2009] Eine sehr schöne Darstellung der Aufnahme des Auftrittes von Frau von der Leyen in den Medien ist bei Stefan Niggemeier zu finden. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, der Autor des dort präsentierten Artikels sei möglicherweise gar nicht anwesend gewesen. Oder er ist ausschließlich Fachautor für Saaldekorationen…

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Verband der deutschen Internetwirtschaft zur Verabschiedung Zugangserschwerungsgesetz

Freitag, 19. Juni 2009

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. sieht bei dem heute vom Bundestag verabschiedeten “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” trotz erreichter Fortschritte wie z.B. der Schaffung eines Spezialgesetzes statt einer Regelung im TMG nach wie vor Mängel. Die Internetwirtschaft wird gezwungen, auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, und dabei allein das Risiko zu tragen, dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme:

“Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.”

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Erst handeln, dann denken

Freitag, 19. Juni 2009

Dass unsere Volksvertreter manchmal recht eigenwillige Vorstellungen davon haben, wie denn eben dieses Volk zu vertreten sei, kann spätestens seit den diversen Überwachungsideen aus dem Hause Schäuble nur noch sehr schwer als übertriebene Bürgernähe interpretiert werden.

Gesteigert wurde dieses selbstaufgegebene Heinzelmännchen-Dasein der politischen Kümmerer noch einmal durch die Breitband-Stigmatisierung breiter Bevölkerungsteile als potentielle Pädokriminelle in der Diskussion um die Einführung einer Internet-Zensurarchitektur.

Wem an dieser Stelle die alte Scherzfrage „Was macht ein Staubsaugervertreter? Er verkauft Staubsauger. Und was macht ein Volksvertreter?“ einfällt, mag ein wenig über das Ziel hinausschießen, trifft aber den Kern der diversen öffentlichen Stellungnahmen der „von“ und „zus“ aus dem Bundestag, die in Bezug auf die Online-Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ so freundlich oder, je nach Sichtweise, bar jeder Vernunft abgegeben wurden.

Entsprechend ist es nur wenig überraschend, dass dieses Zensur-Gesetz nur in wenigen Punkten überarbeitet wurde und man zur Sicherheit gleich einmal beschlossen hat, über die Willensäußerung der über 134.000 Mitzeichner der Petition erst nach der Bundestagswahl zu beraten.

Ebensowenig mag es noch überraschen, wenn die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die nicht erwünschte Bürgermeinung als Bestrebung wertet, das Internet zum rechtsfreien Raum machen zu wollen und

„Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“

Interessant ist hier, dass über ein Gesetz gesprochen wird, dass doch vorgeblich auf Kinderpornographie eingeschränkt sein soll, während doch mit dieser Darstellung der Aufgabenbereich deutlich ausgeweitet wird.

Die Frage, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Internetsperren häufig gestellt wird, ist, warum kinderpornographische Seiten nicht einfach gelöscht würden, was durchaus schnell und unaufwendig machbar ist. Der Arbeitskreis Zensur fasst dazu einige interessante Aussagen der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, zusammen:

„Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA ‚informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.’ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der ‚Achtung vor der Souveränität der Staaten’.“

Der AK Zensur zeigt sich verwundert:

“Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder”, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. “Löschen statt Sperren ist möglich, aber der ‘Dienstweg’ soll dem entgegen stehen?”

Wie wenig professionell dieses Gesetz angegangen wird, zeigt sich u.a. in der Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der zwar das Kontrollgremium für die BKA-Aktivitäten einberufen soll, sich nach eigenen Worten jedoch in dem Thema gar nicht auskennt. Weiter sagte Schaar am Montag der taz:

“Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee. (…) Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen”.

Gehört hat auf ihn offenbar niemand.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Internetwirtschaft lehnt Gesetzentwurf zur Einführung einer Sperrinfrastruktur ab

Dienstag, 16. Juni 2009

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. warnt davor, den Entwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” durch den Bundestag zu peitschen. Die Vorlage sei mit derart vielen gravierenden Mängeln versehen, das eine Verabschiedung in dieser Form mehr schaden als nutzen würde.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme:

“Der Entwurf bringt in seiner jetzigen Form für niemanden einen Fortschritt: Sowohl der ursprüngliche Entwurf als auch der sich in den Berichterstattergesprächen abzeichnende Kompromiss haben nach wie vor gravierende verfassungsrechtliche Mängel und Webfehler. Deshalb wird das Vorhaben nach derzeitigem Stand den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet nicht voranbringen. Wir geben nochmals zu Bedenken, dass die Wirtschaft dazu verpflichtet werden soll, flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen.

Angesichts immer neuer Forderungen von Bundestagsabgeordneten, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie so genannte ‘Killerspiele’ oder Islamismus auszudehnen, wachsen innerhalb der Internetwirtschaft außerdem die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt.”

eco ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 400 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 300.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 75 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk befasst sich eco mit aktuellen Themen wie Internetrecht, Infrastruktur, Online Services und E-Business.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Was darf Satire?

Donnerstag, 28. Mai 2009

Im letzten Monat habe ich schon einmal darüber spekuliert, dass wir alle kriminell sind. Noch etwas deutlicher brachte das der Macher eines Videos zum Ausdruck, der die seinerzeit ebenso gut gemeinte wie hilflose Kampagne „Du bist Deutschland“ aufs Korn nahm: „Du bist Terrorist“ lautete der Titel des eindringlichen Werkes, das uns erklärt, dass das Land von 82 Millionen potentiellen Terroristen bevölkert wird.

Die getragene Diktion und Dramaturgie des damaligen Werbespots wurden hier von Alexander Lehmann als Anregung genommen, um aufzuzeigen, das wir nun, nach dem Gesamterlebnis des bundesdeutschen Wir-Gefühls, des Beginns „einer positiven Stimmungswelle im ganzen Land“ aus 2007/2008 nun ein ganz neues Gemeinschaftsgefühl genießen dürfen – den Generalverdacht.

Aber machen Sie sich am besten zunächst selbst ein Bild:

Du bist Terrorist from alexanderlehmann on Vimeo.

Nun sind wir in Deutschland, wo nicht nur die Dichter und Denker zuhause sein sollen, sondern wo man auch der Satire nicht erst seit Heinrich Heine sehr misstrauisch gegenübersteht. So wurde erst vor wenigen Tagen eine das Bundesinnenministerium parodierende Seite kurzzeitig geschlossen, da der Gebrauch der Hoheitszeichen beim Provider beanstandet wurde. Ein Schelm, wer glauben würde, dass es wohl eher der Inhalt war, der da für Unmut sorgte.

Doch nicht nur Politiker tun sich für gewöhnlich schwer, mit subversivem Witz umzugehen, auch so mancher Werber hat da so das eine oder andere Problem und versucht, sich auf der nach oben offenen Blamageskala einige Stufen nach oben zu befördern.

„Die Medienunternehmen sehen ihr Engagement als Initialzündung einer Bewegung für mehr Zuversicht und Eigeninitiative in Deutschland“, textete die Agentur Kempertrautmann zu „Du bist Deutschland“ auf ihrer Webseite.

Den eigenen Worten folgend, ergriff die Agentur, von der u.a. auch der wenig feinsinnige „Ich möchte diesen Teppich nicht kaufen“-Bierwerbespot stammt, dann auch die Initiative und griff – nein, nicht etwa zum Telefon, um mit Alexander Lehmann über das als Uni-Abschlussarbeit konzipierte Video zu sprechen – sondern zu einer drastischen Aufforderung, wie Netzpolitik.org berichtete:

„Heute berichtet er [Alexander Lehmann, d. Red.] uns per Mail, dass er eine Ankündigung zur Abmahnung bekommen hat. (…) Lehmann wird aufgefordert, jegliche Bezüge zur “du bist deutschland” - Kampagne zu entfernen und die Adresse dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an “Du bist Deutschland” genannt.“

Erst in Reaktion auf die Medienresonanz, die diese Klageandrohung erzeugte, taten die Kommunikationsprofis dann das, was man doch eigentlich gleich (und ohne den Peinlichkeitsfaktor) hätte tun können: Sie telefonierten mit Alexander Lehmann und einigten sich gütlich. In einer Erklärung heißt es:

„’Du bist Deutschland’ geht nicht gegen “Du Bist Terrorist” vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt. (…) Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von “Du bist…” ist allgemein auch nicht geschützt.“

Aha, nun reicht es plötzlich aus, dass Alexander Lehmann ein Hintergrundbild austauscht, wo zuvor noch von der Entfernung der Domain die Rede war. Es habe sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf Missverständnissen beruhte, so heißt es. Wenn es doch nur um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder, die in der Kampagne “Du bist Deutschland” abgebildet sind, ging, frage ich mich, ob der zuvor angeschlagene rüde Umgangston nun wirklich nötig war.

Ein wenig drängt sich mir hier das Gefühl auf, dass es nicht so sehr um ein Missverständnis ging, sondern um den Versuch, sich mit deftigem Auftreten ein wenig in Einschüchterung zu üben.

Um noch einmal auf die titelgebende Eingangsfrage zurückzukommen, die uns Ignaz Wrobel so vortrefflich erläutert:

„Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den.

(…)

Aber nun sitzt zutiefst im Deutschen die leidige Angewohnheit, nicht in Individuen, sondern in Ständen, in Korporationen zu denken und aufzutreten, und wehe, wenn du einer dieser zu nahe trittst. Warum sind unsere Witzblätter, unsere Lustspiele, unsere Komödien und unsere Filme so mager? Weil keiner wagt, dem dicken Kraken an den Leib zu gehen, der das ganze Land bedrückt und dahockt: fett, faul und lebenstötend.

(…)

So aber schwillt ständischer Dünkel zum Größenwahn an. Der deutsche Satiriker tanzt zwischen Berufsständen, Klassen, Konfessionen und Lokaleinrichtungen einen ständigen Eiertanz. Das ist gewiß recht graziös, aber auf die Dauer etwas ermüdend. Die echte Satire ist blutreinigend: und wer gesundes Blut hat, der hat auch einen reinen Teint.

Was darf die Satire?

Alles.“

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Bild’ Dir meine Meinung

Dienstag, 26. Mai 2009

Vor ein paar Tagen konnten wir ja schon darüber spekulieren, wie einfach es ist, bei einer Umfrage auch wirklich die gewünschten Antworten zu erhalten. Ausgangspunkt war die Umfrage der Deutschen Kinderhilfe zum „Kinderporno-Gesetz“, die ganz überraschende Ergebnisse zu Tage förderte. Diese Umfrage ist, ungeachtet des Inhaltes, ein wundervolles Beispiel für die mehr oder minder subtile Art und Weise, mit der man sich als Auftraggeber die Antworten einer solchen Umfrage passend machen kann.

Folgt man der Infratest-Umfrage, so scheint es zunächst, dass 92 % der Bevölkerung für das Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet sei. Und satte 84 Prozent sind demnach für ein staatlich kontrolliertes Internet.

Diese Umfrage hat nun den glücklichen Nebeneffekt, dass sich eine ganze Reihe von Menschen gefragt haben, wie denn wohl dieses so sehr merkwürdige Ergebnis zustande gekommen ist. Geht man davon aus, dass die Deutschen nicht grundsätzlich zutiefst der staatlichen Regulation jedes Lebensbereiches zugetan sind, kommt man schnell zu dem Schluss, dass die Fragestellung ganz deutlich die Antwort beeinflusst hat.

Wenn beispielsweise, wie in der Umfrage der Deutschen Kinderhilfe, gefragt wird, ob man ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte befürwortet, sagt dies noch nichts über die Inhalte des Gesetzes, um die ja gestritten wird, aus. In der Befragung gibt es ebenso wenig eine Aufklärung über die spezifische Ausprägung des Gesetzes mit dem BKA als ausschließlicher Regelinstanz noch einen Hinweis auf die bisher bereits deutliche Rechtlage im Bereich Kinderpornographie.

Deutlicher wird das dann bei der zweiten Frage, die nur die Wahl lässt zwischen einem freien Internet, in dem es auch Kinderpornographie gibt und einem vom Staat geregelten Internet, in dem strafbare Inhalte kontrolliert und gesperrt werden. Hier wird suggeriert, dass im ersten Fall Kinderpornographie gleichsam „legalisiert“, in jedem Fall aber frei zugänglich wäre. Fakt ist, dass illegale Inhalte auch jetzt schon das sind, was der Begriff sagt: verboten. Auch heute können diese Inhalte bereits strafrechtlich verfolgt werden.

In beiden Fragestellungen wird natürlich nicht darauf hingewiesen, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen einer „spanischen Wand“ gibt und einem „Entfernen“ dieser Inhalte.

Wenn so gefragt wird, liegt es nahe, dass man, mangels einer Alternative, in beiden Fällen jeweils zustimmt.

Sehr schön kann man diesen Effekt beobachten, wenn man der Umfrage der Deutschen Kinderhilfe die wenige Tage später erschiene Umfrage des Vereins MOGIS gegenüberstellt, die ebenfalls das „Kinderporno-Sperrgesetz“ zum Inhalt hatte. Hier wurden folgende Frage- und Antwortmöglichkeiten präsentiert:

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten. In der Öffentlichkeit gibt es hierzu verschiedene Meinungen. Welcher der folgenden Meinungen stimmen Sie zu?

A) Der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornographie sollte durch eine Sperre erschwert werden, das reicht aus, auch wenn die Seiten selbst dann noch vorhanden und für jederman erreichbar sind.

B) Internetseiten mit Kinderpornographie sollten konsequent gelöscht und die Betreiber strafrechtlich verfolgt werden.

C) Internetseiten mit Kinderpornographie sollten im Internet frei zugänglich sein, es muss jeder selbst wissen, was er sich anschaut.

Schon sehen die Ergebnisse etwas anders aus: 5% der Befragten sind für die Lösung A), die auf die Internetsperren setzt. 92% der Befragten sind für Lösung B) und möchten, dass kinderpornographische Seiten gelöscht und ihre Betreiber strafrechtlich verfolgt werden. Nur 2 Prozent sind für Lösung C) und bevorzugen eine freie Verfügbarkeit von Kinderpornographie im Internet.

Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, genau zu überlegen, welche Inhalte und Schlussfolgerungen eine solche Umfrage zulässt. In unserem Beispiel verringert sich die Zahl der Befürworter eines Internet-Sperrfilters von einer nahezu vollständigen Zustimmung auf nur noch 5 Prozent, während die Mehrheit von 92% nun plötzlich den Gegnern des Gesetzentwurfes folgt und statt der Sperrung eine Löschung und Strafverfolgung der kriminellen Seiten fordert.

Es ist nicht anzunehmen, dass sich in den wenigen Tagen zwischen den Umfragen die öffentliche Meinung völlig geändert hat – die zweite Umfrage bot allerdings eine detailliertere Antwortmöglichkeit, die es den Befragten ermöglichte, besser einschätzen zu können, was sie mit Ihrer Antwort tatsächlich aussagen.

Was hier so schön deutlich zu sehen ist, trifft leider auch für die meisten anderen Umfragen zu -  mit dem Unterschied, dass man da meist kein Gegenbeispiel präsentiert bekommt.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Seven of Nine

Mittwoch, 20. Mai 2009

Über die Argumente für und wider das geplante Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet ist schon auf vielfältige Art und Weise berichtet worden, nicht zuletzt hier im Blog. Eigentlich hatte ich auch nicht vor, noch einmal auf dieses Thema einzugehen, doch ich muss zugeben, dass mich die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird, doch ein wenig ärgert.

Daher nutze ich hier noch einmal die Gelegenheit, die aktuellen Aussagen vorzustellen und auch auf die Dinge hinzuweisen, die sich so langsam von einem ordentlichen Meinungsaustausch wegbewegen.

Der Titel dieses Beitrags bezieht sich übrigens auf die Infratest-Umfrage, die Sie weiter unten im Newsletter im Wortlaut finden.

Wie im Sandkasten

Dieser Beitrag heißt „wie im Sandkasten“ und damit sind die seltsamen Umgangsformen auf beiden Seiten gemeint. Eine Auseinandersetzung in der Sache ist absolut sinnvoll und es ist sicherlich auch richtig, Hintergründe, Absichten und Möglichkeiten aufzuzeigen.

Wenn also ein mehr als dubioser Kinderhilfeverein eine Umfrage in Auftrag gibt, deren Ergebnis vielleicht nicht wirklich das ist, was man lesen möchte, ist es legitim, darauf hinzuweisen, welche Hintergründe dieser Verein hat und die Befragung in Frage zu stellen.

Was aber absolut indiskutabel ist, wenn jemand zu dem Schluss kommt, dass die Webseite dieses Vereins Freiwild ist und gehackt werden kann. So etwas kann nicht Mittel der Auseinandersetzug sein.

Ebensowenig kann es angehen, wenn Politiker, die es besser wissen müssten, zu eher hilflos wirkenden Diffamierungen greifen. Den Anfang machte da unsere Familienministerin, die, ganz in der Tradition unbelehrbarer Webseitenausdrucker, kurzerhand die Mehrzahl der Bürger, die die Frechheit besitzen, ihren PC bedienen zu können, mit Pädokriminellen in Verbindung bringt:

„Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft“. So erklärte sie sich und uns im Berliner Radiosender Radio Eins das Internet und seine Nutzer.

Auch der bislang in seinem Hauptarbeitsgebiet nicht sonderlich erfolgreich aufgefallene Freiherr von und zu Guttenberg stand vor der Entscheidung, in einem Kommentar zur erfolgreichen ePetition so etwas ähnliches wie Nachdenklichkeit zu zeigen oder gar die Überlegung anzustellen, ob man wohl hier nicht so ganz im Sinne der Bevölkerung agiert. Er entschied sich dafür, völlig freiherrlich zu verkünden, was das wirklich Tragische an dieser Petition sei:

“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”

Geht es eigentlich noch eine Spur billiger? Wir können getrost davon ausgehen, dass es gerade unter den Kritikern der Internetsperren einen Konsens darüber gibt, dass man Kinderpornographie ächtet. Im Gegenteil, die Kritiker sind doch diejenigen, die für eine Entfernung der Inhalte und eine Strafverfolgung der Täter plädieren. Da fällt es schwer, bei diesen dringenden Versuchen, eine ganze Bevölkerungsgruppe in die Nähe von Kriminellen zu rücken, nicht auch private Interessen zu vermuten.

Neben den verbalen Fehltritten des Freiherrn aus dem Wirtschaftsministerium und seiner ebenso mit begrenzter Sachkenntnis ausgestatteter Kollegin aus dem Familieministerium meldete sich auch die durchaus als zweifelhaft geltende Deutsche Kinderhilfe zu Wort. Deren Chef, Georg Ehrmann, lässt sich in der Welt Online mit der folgenden Aussage zitieren:

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“.

Na, jetzt wissen wir also Bescheid – wer sich herausnimmt, sein Recht auf eine Bewertung der Tätigkeit der eigenen Volksvertreter wahrzunehmen, wer der Ansicht ist, dass wirkungslose Maßnahmen kontraproduktiv sind und wer womöglich daran glaubt, dass es irgendwie nicht richtig sein kann, wenn eine Polizeibehörde allein und autark darüber entscheiden kann, welche Webseiten zugänglich sein sollen, befindet sich nicht nur in der geistigen Nähe pädokrimineller Gewaltverbrecher und ist dem Konsum von Kinderpornographie zugeneigt, sonder er gehört auch noch zu einer ominösen Randgruppe, bestehend aus diesen so furchtbar suspekten Bloggern und Internetliebhabern. Da fehlt in der Formulierung eigentlich nur noch der Hinweis, dass die alle weggesperrt gehören.

Ebenso seltsam mutet in diesem Zusammenhang die Aussage des SPD- Politikers Dr. Dieter Wiefelspütz, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Petition sagte:

“Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt”. Es sei zwar “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der “sehr engagierten” Internet-Gemeinde “teilweise undifferenziert”.

Damit dürfte dann klar sein, nach welchen Spielregeln unsere Politiker die demokratischen Entscheidungsprozesse definieren. Oder wie kann es sonst sein, dass der Herr Dr. Wiefelspütz schon vorher weiß, dass das Gesetzgebungsverfahren durch den Petitionsausschuss nicht beeinflusst wird?

Diese Aussagen sind nicht nur erstaunlich unsachlich, sondern nahezu durchgängig auf einem geradezu unterirdischen Niveau. Fast könnte man annehmen, dass es den Verantwortlichen an Argumenten gebricht.

Kinderporno gegen Kinderschutz?

Die Deutsche Kinderhilfe steht selbst durch ihre Enge Verflechtung mit einem Wirtschaftsunternehmen unter dem Verdacht, kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit zu verfolgen und wurde bereits im Juni 2008 vom Deutschen Spendenrat (DSR) ausgeschlossen.

„Die „Deutsche Kinderhilfe“ wurde im Jahre 2000 in personeller und organisatorischer Nähe zur 3 W GmbH gegründet, einem Anbieter von „Mehrwertprogrammen“ und „Kundenkarten“. In Zusammenarbeit mit der 3 W GmbH bietet die „Deutsche Kinderhilfe“ ihren Förderern dann auch das „Mehrwertprogramm“ myfam an, mit dem unter anderem Zeitschriftenabonnements vertrieben werden. Die Verbindung von myfam und der „Deutschen Kinderhilfe“ wird auch wegen „nicht hinreichender Transparenz“ vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz überprüft. Es sei nicht erkennbar, wer die persönlichen Daten verwaltet und was mit ihnen geschehe“, berichtet unter anderem der Spiegelfechter.

Nun ist es kein Wunder, dass einem Lobby-Verein wie der Deutschen Kinderhilfe die ePetition mit Ihren bislang über 86.000 Mitzeichnern ein Dorn im Auge ist – zeigt sie doch, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, den Sand in den Augen der Bürger zu einem undurchsichtigen Brei zu verrühren.

Seit einiger Zeit sammelt die Deutsche Kinderhilfe eifrig Unterschriften für das „Kinderporno-Gesetz“, wobei die genutzte Argumentation deutlich irreführend ist:

„Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinder“pornographischer“ Seiten geben. Was für Druckwerke und Zeitungen gilt, muss auch im Internet gelten – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“

Weil die Deutsche Kinderhilfe, so ist zu vermuten, selbst auch sehr gut weiß, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum ist und dort strafbare Inhalte schon immer ebenso verboten sind wie in allen anderen Lebensbereichen, versuchte sie, über eine Umfrage die entsprechende Legitimation zu erhalten.

Sie hat das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap beauftragt, zu ermitteln, wie die Bevölkerung zu dem Gesetz steht. Bei einer Befragung vom 12. – 13. Mai wurde eine so genannte „repräsentative Zufallsauswahl“ von 1.000 wahlberechtigten Deutschen ab 18 Jahren in computergestützten Telefoninterviews befragt.

Dieser Wert wurde dann mit statistischen Methoden hochgerechnet. Das Ergebnis: 92 Prozent der Deutschen sind für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet, während nur sieben Prozent gegen dieses Gesetz sind.

Das Ergebnis ist unzweifelhaft sehr deutlich, allerdings sollte man dabei mehrere Dinge im Hinterkopf behalten: Es wurden 1000 Menschen befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Die Anrufe erfolgten an zwei Tagen, so dass man hier mutmaßen kann, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa die, die tagsüber arbeiten, nicht erreicht wurden. Von einer Basis von nur rund 1000 Befragten auf die Gesamtbevölkerung hochzurechnen, birgt zudem eine gewisse Unsicherheit.

Spannender ist aber, dass die Fragestellungen durchaus eine gewisse Tendenz aufzeigen. Wenn beispielsweise gefragt wird, ob man ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte befürwortet, sagt dies noch nichts über die Inhalte des Gesetzes, um die ja gestritten wird, aus. In der Befragung gibt es aber ebensowenig eine Aufklärung über die spezifische Ausprägung des Gesetzes mit dem BKA als ausschließlicher Regelinstanz noch einen Hinweis auf die bisher bereits deutliche Rechtlage im Bereich Kinderpornographie.

Deutlicher wird das dann bei der zweiten Frage, die die Wahl lässt zwischen einem freien Internet, in dem es auch Kinderpornographie gibt und einem vom Staat geregelten Internet, in dem strafbare Inhalte kontrolliert und gesperrt werden. Hier wird impliziert, dass im ersten Fall Kinderpornographie gleichsam „legalisiert“, in jedem Fall aber frei zugänglich wäre. Fakt ist, dass illegale Inhalte auch jetzt schon das sind, was der Begriff sagt: verboten. Auch heute können diese Inhalte bereits strafrechtlich verfolgt werden.

In beiden Fragestellungen wird natürlich nicht darauf hingewiesen, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen einer „spanischen Wand“ gibt und einem „Entfernen“ dieser Inhalte.

Fragen muss man sich als Bürger aber schon, wie es um die befragten Mitmenschen bestellt ist, dass sie einer solchen Fragestellung so einfach auf den Leim gehen.

Die Infratest-Erhebung

Die Ergebnisse der Infratest-Erhebung im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe e.V. sind gerade im Hinblick auf den genauen Fragenwortlaut sehr interessant. Infratest fasst die Ergebnisse der Befragung wie folgt zusammen:

„Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, die kinderpornografische Inhalte verbreiten. Eine Mehrheit von 92 Prozent der Deutschen befürwortet ein solches Gesetz, 7 Prozent sehen in einer Sperrung keine sinnvolle Maßnahme gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz. Generell sprechen sich die Deutschen für ein Internet aus, in dem der Staat Seiten mit strafbaren Inhalten kontrollieren und sperren kann. Ein völlig freies Internet ohne staatliche Kontrolle fordern 9.“

deutsche_kinderhilfe_mai_2009_1deutsche_kinderhilfe_mai_2009_2

Präventive Kriminalisierung

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist im besten Falle massiv uninformiert, wenn Sie beispielsweise sagt: „Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.”

Und anscheinend hat sie den Gesetzesentwurf noch nicht völlig verstanden, wenn Sie, im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesjustizministeriums, in einem Interview behauptet: “Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen.”

Die juristische Realität sieht leider in beiden Fällen gänzlich anders aus, wie das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gleichlautend bestätigen:

Stimmt es, dass eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen wird?

Diese Frage können nur die Strafverfolgungsbehörden selbst beantworten, die sich nach meiner Kenntnis hierzu noch nicht geäußert haben.

Stimmt es, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll?

Ja, nach § 100g StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder ‑ wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist - mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Stimmt es, dass die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde geleitet und dort verarbeitet werden sollen?

Nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Maßnahme nach § 100 g StPO.

Stimmt es, dass ein Internetnutzer mit Strafverfolgung rechnen muss,  wenn er eine geblockte Webseite abrufen will?

Ja, da bereits der Versuch, eine Internet-Seite mit kinderpornographischen Darstellungen aufzurufen, nach § 184b Absatz 4 StGB strafbar ist

Stimmt es, dass erst durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden soll, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird?

Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.

Stimmt es, dass der Gesetzesentwurf Provider befugt, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken  weiterzugeben?

Die Provider dürfen nach dem Entwurf Daten nur erheben und verwenden, soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

(Die Antwort als PDF-Datei)

Das lässt recht wenig Spielraum für Interpretationen in der von der Leyenschen Lesart, finde ich. In einem Artikel auf heise.de sagt Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums, ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Und weiter sagt er „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

Was heißt das im Klartext? Es gilt zwar nominell die Unschuldsvermutung, sie wird durch den Verdacht des Vorsatzes ausgehebelt. Vorsatz wiederum kann unterstellt werden, wenn man eine gesperrte Seite besuchen will. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Sehr schön zusammengefasst finden sich viele Argumente gegen das geplante Sperrgesetz in „Die 13 Lügen der Zensursula“. Wirklich lesenswert sind auch die Erläuterungen von Christian Bahls, der als Sprecher von MOGIS das Gesetz aus Sicht eines Missbrauchsopfers beleuchtet.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share