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Artikel mit ‘Verlag’ getagged

Strategie gegen die Umsonstkultur im Internet

Mittwoch, 29. April 2009

Die deutschen Verlage stehen vor der Herausforderung, neue und kreative Erlösmodelle für ihre Inhalte im Netz zu etablieren. So lautet ein Fazit einer Veranstaltung der dpa-Tochter news aktuell. Mehr als 350 Kommunikationsfachleute und Journalisten diskutierten über das Thema “Gewinner und Auslaufmodelle - Wer profitiert von der Medienkrise?”

Fried von Bismarck vom Spiegel mahnte an, dass die Verlage endlich ein Modell erfinden müssen, das gerechte Erlöse für ihre journalistische Arbeit erwirtschaften kann. Dieses Modell würde sich irgendwo zwischen „Paid Content“, Flatrate oder GEMA bewegen, so der Verlagsleiter. Von Bismarck merkte aber an, dass sich die Verleger trotz eventueller neuer Einnahmequellen im Web darauf einstellen müssen, in Zukunft mit geringeren Einnahmen zu operieren.

Der Wettbewerb fängt erst jetzt richtig an. Wir Verleger werden ein Stück weit Verlierer sein. Wir werden nicht mehr solche Werbeerlöse wie früher haben.”

Unterstützung erhielt von Bismarck von Christoph Keese, der beim Axel Springer Verlag als Konzerngeschäftsführer Public Affairs tätig ist. Er wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Medienhäuser sich wandeln und sich dem Internet anpassen müssen.

“Wir müssen kreativ und zerstörerisch denken. Das Internet hat seine ganz eigenen Regeln. Es ist in seinen wichtigsten Teilen Netzwerk und Community. Wer das nicht versteht, kann nicht erfolgreich sein”, so Keese und verwies damit auf das kürzlich bekannt gegebene Kooperationsmodell zwischen bild.de und Facebook.

Außerdem kritisierte Keese die eigene Zunft, in der es mittlerweile als unumstößlich gelte, dass Inhalte im Netz kostenfrei zur Verfügung stehen.

Wir haben das Selbstvertrauen verloren, für eine gute Leistung auch einen guten Preis zu verlangen. Uns fällt immer nur Null ein. Irgendwo haben wir etwas verlernt in den letzten 20 Jahren.”

Statt auf Konfrontation mit den klassischen Medienhäusern setzt Google auf eine enge Zusammenarbeit mit den Verlagen, so Unternehmenssprecher Kay Oberbeck.

“Auch wenn wir kein Medienunternehmen im eigentlichen Sinn sind, sehen wir uns in der Pflicht, gemeinsam mit den Verlegern Wege aus dieser Krise zu erarbeiten. Wir schielen nicht nur aufs eigene Wohl. Wir wollen den Qualitätsjournalismus unterstützen, denn unsere Nutzer wollen diesen ja schließlich auch über uns finden.”

Außerdem erteilte Oberbeck Spekulationen eine Absage, Google wolle irgendwann selber zum Inhalteproduzent werden. “Wir sind kein Medienunternehmen. Google hat auch in den letzten Monaten keine Redakteure eingestellt.”

Zeit-Geschäftsführer Dr. Rainer Esser wies darauf hin, dass es nicht allein auf die Internetstrategie ankomme, um mit einem Blatt gute Umsätze zu machen. Die Wochenzeitung aus Hamburg gehört momentan zu den wenigen Erfolgsgeschichten unter den Printmedien. Esser unterstrich die Bedeutung der journalistischen Tugenden. “Ordentlich Gas geben. Immer den Leser und den Anzeigenkunden im Blick haben”, empfahl er und gab gleichzeitig aber auch zu, dass sein Unternehmen das vor einiger Zeit noch versäumt habe. Ähnlich argumentierte Verlagsgeschäftsführerin Julia Jäkel von G+J Exclusive & Living. “Wir sind nicht in einer fundamentalen Produktkrise”, konstatierte Jäkel. Statt immer nur die momentane Wirtschaftskrise für die schlechte Situation vieler Zeitungen und Zeitschriften verantwortlich zu machen, müssen sich die Verlage kritischer mit der eigenen Arbeit auseinandersetzen und handwerkliche Probleme beheben.

“Es gibt schließlich noch viele funktionierende Printtitel wie Neon oder auch die Zeit. Eine schlecht gemachte Regionalzeitung dagegen, die hat natürlich ein Problem.”

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Wir schenken Ihnen fünf Euro

Freitag, 26. Dezember 2008

Manchmal geschehen schon überraschende Dinge zu Weihnachten. So habe ich beispielsweise von dem Verlag, bei dem ich eine Fotozeitschrift und ein Mac-Magazin abonniert habe, eine nette Postkarte erhalten, dass man mir als geschätztem Abonnenten etwas schenken möchte. Ich solle 5 Euro erhalten, wenn ich im Online-Shop des Verlages etwas einkaufen sollte.

Das ist nett und mit etwas Glück habe ich in dem Shop sogar etwas gefunden, das mich interessiert hat - ein Photoshop-Sonderheft. Mit 9,90 Euro nicht zu teuer, zudem inzwischen in kaum einem Kiosk mehr zu bekommen.

Also flugs die unvermeidliche Registrierungsprozedur durchlaufen, dem Verlag den Gegenwert von 5 Euro in Form der Bestätigung meiner qualifizierten Adresse gegeben und die Gutscheinnummer eingegeben.

Dann, beim Weg zur virtuellen Kasse, gab es die erste Überraschung. Wurde zuvor noch überall auf der Webseite deutlich lesbar “Wir akzeptieren Paypal” verkündet, so war auf dem Zahlungsformular davon nicht mehr die Rede. Nun sollte es plötzlich eine Lastschrift, meine Kreditkarte oder eine Rechnung sein.

Aber zu dem Versuch, auszuprobieren, ob ich wohl tatsächlich eine Rechnung über 4,90 Euro bekommen würde, kam es dann gar nicht mehr, denn die vorweihnachtlich gestimmte Kassen-Seite teilt mir schlussendlich mit: “Ihr Guthaben kann bei der ersten Bestellung erst ab einen Mindestbestellwert von 10 EUR verwendet werden.”

Aha, ich darf zwar ein Guthaben haben, aber doch bitte nicht die Frechheit besitzen, dafür auch etwas zu kaufen – wenigstens nicht beim ersten Mal. Das nenne ich doch mal ein trickreiches „Geschenk“. Nicht nur, dass es, woran man ja schon gewöhnt ist, kaum ein Produkt gibt (außer zurückliegenden Ausgaben der Magazine, die ich eh abonniert habe), bei dem man nicht zuzahlen müsste – nein, ich soll auch bitte mehr als 10 Euro ausgeben.

Ich verstehe ja, dass es der Verlagsbranche nicht mehr so riesig gut geht - aber ob das wirklich der richtige Weg ist, um mehr Umsatz zu machen? Wenn der Verlag so dringend etwas verkaufen möchte, warum sagt er es mir dann nicht einfach? Ich bin doch bereits Kunde, ein „geschätzter“ sogar, wie man mir sagte. Oder habe ich das falsch verstanden und das „geschätzt“ bezieht sich darauf, dass man im Verlag geschätzt hat, Menschen wie mir mit einem solchen 5-Euro-Köder noch mehr Geld aus der Tasche ziehen zu können?

Aber mit dieser Art - nee, da soll der Verlag doch lieber seine fünf Euro behalten und ich gebe 4,90 Euro dem nächsten Obdachlosen. Der freut sich dann nämlich mit mir. 

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Das war’s dann mit dem Lexikon – oder doch nicht?

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Sagt Ihnen der Markenname Brockhaus noch etwas? Richtig, das ist doch der in Leipzig ansässige Verlag F.A. Brockhaus. Na ja, sagen wir, er war es, bevor er zwischendurch verkauft wurde und zuletzt, immerhin standesgemäß, beim Duden-Verleger Bibliographischen Institut in Mannheim unterschlüpfen konnte.

Wirklich genutzt hat das wohl nicht, denn bereits zu Beginn des Jahres gab es einen Schreckensmeldung für alle Biblio- bzw. Lexikaphilen – verkündete man doch, zukünftig keine gedruckten Lexika mehr auf den Markt bringen zu wollen und stattdessen nach der 21. Auflage des berühmten 30-Bänders ein kostenloses Online-Lexikonportal starten wolle. Der Grund: Klassische Nachschlagewerke haben sich absolut desaströs verkauft und der Firma Brockhaus einen Verlust von einigen Millionen Euro beschert.

Also, so folgerte der Verlag, wolle man stattdessen in der multimedialen Ausstattung neue Maßstäbe setzen und wandelte die Brockhaus-Redaktion in Leipzig in eine reine Online-Redaktion um. Doch wie sagte schon das Werbefernsehen so richtig: „Aber genutzt hat’s ihm nix.“

Denn mit der Entscheidung, das gedruckte Lexikon aufzugeben (so richtig sie auch gewesen sein mag), hat sich die Traditionsmarke in die Niederungen der elektronischen Beliebigkeit begeben und nicht viel mehr als ein Logo und eine kleine, im fernen Leipzig schraubende Redaktion hinterlassen – also ungefähr das, was heute bei Firmenfusionen üblicherweise vom schwächeren Partner übrigbleibt. Derjenige von Ihnen, der sich noch an das Textverarbeitungsprogramm WordPerfect erinnert, wird wissen, was ich meine. Auch dort ist damals, nach der Vernunftehe mit dem damaligen Netzwerkmarktführer Novell kaum mehr als ein historischer Hauch übriggeblieben. Andere Unternehmen, wie beispielsweise der berühmte Pfeifen- und Tabakproduzent Dunhill, schaffen das Ausradieren der eigenen Tradition sogar ganz alleine – so etwas heißt dann neudeutsch Anpassung an die Marktlage. Sie können es aber auch mit „Raumschiff Enterprise“ schlicht assimilieren nennen.

Aber zurück zu den glücklosen Lexikonspezialisten: wer geglaubt hat, der Standort Mannheim und der Verlust der gedruckten Identität wären ein sanftes Ruhekissen, hat – man verzeihe mir den Kalauer – ganz tief in die Druckerschwärze gefasst.

Natürlich geht es immer noch etwas schlimmer und darum gebe ich Ihnen die gute Nachricht zuerst: Der neue Besitzer des Brockhaus ist zumindest nicht der Verlag der Unbildung mit seinem rotgedruckten Prekariatsprodukt. Und ja, sie haben sich nicht verlesen – der Teil, der das Logo mit dem Greif zum Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG hinzugefügt hat, wurde erneut verkauft.

Der glückliche (nun, gut, das wird sich zeigen) Kandidat, der die bereits deutlich abgespeckte Braut über die Türschwelle tragen darf, ist die Bertelsmann-Tochter Wissenmedia GmbH (”wissen.de”, “Bertelsmann-Lexikon”). Sie  übernimmt zum 1. Februar 2009 die traditionsreiche Marke “Brockhaus” mit Mann und Maus bzw. allen Markenrechten, sämtlichen Inhalten und den Beständen, sofern nicht das Kartellamt auf wüste Unmoral erkennt und die Hochzeit abbläst. Immerhin würde Bertelsmann mit diesem Kauf auf Verlagsseite zum dominierenden Lexikonanbieter.

Apropos Mann und Maus: Die wackeren Rest-Brockhäusler in Leipzig dürfen sich wohl als Weihnachtsgeschenk eine Karte für die beliebte Aufführungsreihe „ALG in Concert“ abholen, denn der Standort Leipzig wird aufgelöst.

Eines aber ist neu: “Das Internet kann den haptischen und repräsentativen Wert des Buches nicht ersetzen”, wird wissenmedia-Chef Christoph Hünermann in einer Meldung zitiert.

Eine Nachricht, die erst einmal verdaut werden will: Ausgerechnet ein Spross der im Buchclub-Straßenkampf groß gewordenen Medienkrake Bertelsmann soll zum Retter des gedruckten Lexikons heranreifen? Warum habe ich dann so ein Kribbeln an den Nackenhaaren?

Zu den nun beerdigten Onlineplänen des Brockhaus bleibt mir nur, Robert Basic zu zitieren: “Schade, mir hätte es gefallen, dass die Wikipedia Konkurrenz bekommt, denn das Glanzstück des user generated webs verkommt langsam aber sicher in vielen Bereichen immer mehr zu einem stinklangweiligen Sprachmonstrum für Fachidioten.”

Vielleicht ist aber diese vermutlich letzte Fahrt der Lexikon-Titanic auch ein Denkanstoß für alle Leser, darüber nachzudenken, was Qualitätsjournalismus Wert ist. 

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Jeder soll selbst bestimmen, was mit seinen Daten geschieht

Donnerstag, 11. Dezember 2008

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßen den gestern von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz als längst überfällige Maßnahme zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Datenklau und Datenmissbrauch.

Wichtigste Maßnahme ist das geplante Verbot der Datenweitergabe zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ohne Einwilligung der Betroffenen (Abschaffung des “Listenprivilegs”). Auch von der Einführung eines Datenschutzaudits erhoffen sich die Verbraucher- und Datenschützer eine “Eindämmung der Datenpiraterie”. Ausnahmen und Schlüpflöcher im Gesetzentwurf könnten die Wirkung jedoch massiv ausbremsen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und vzbv-Vorstand Gerd Billen kritisieren, dass durch die recht großzügigen Ausnahmeregelungen neue Schlupflöcher entstehen. Billen bemängelt zudem, dass ein Koppelungsverbot nur für “marktbeherrschende Unternehmen” vorgesehen ist. “Was ist ein marktbeherrschendes Unternehmen und warum gilt der Datenschutz nicht auch für kleinere Unternehmen?”, fragt er.

Die Daten- und Verbraucherschützer fordern ein generelles Verbot von Geschäften, bei denen die Abwicklung an die Einwilligung zur Datennutzung für Werbung gekoppelt ist. Als nicht nachvollziehbar bezeichneten Schaar und Billen zudem die langen Übergangsfristen von drei Jahren.

Keine ausreichenden Antworten liefert der Gesetzentwurf zum Problem mangelnder Kontroll- und Rechtsdurchsetzung. “Die Anpassung der Rechtslage muss mit einer Stärkung der Aufsichtsbehörden einhergehen, sonst bleiben selbst massive Verstöße gegen Datenschutzvorschriften vielfach folgenlos”, so Schaar. Nur eine bessere Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden könne diese Vollzugsdefizite abbauen. Zudem müssten die Klagerechte der Verbraucherverbände explizit auch auf den Datenschutz ausgeweitet werden. Billen: “Wir können es nicht den einzelnen Verbrauchern überlassen, durch Individualklagen sicherzustellen, dass der Datenschutz in Deutschland nicht mit Füßen getreten wird.”

Anders sieht das die vom breitflächigen Sterben bereits arg krisengebeutelte Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft. Sie wertet die geplante Änderung des Datenschutzrechtes als wirtschaftliche Ohrlasche und versteht die Datenschutznovelle als Schlag gegen die Pressefreiheit.

Der den VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger störende Punkt ist der Wegfall des Listenpriviilegs. Damit sieht man das Recht, Kunden per Anschreiben zu werben, bedroht. Da diese Werbebriefe, so der VDZ, bis zu 20 Prozent der Abo-Leser gewinnen, befürchtet man dramatische Einschnitte.

Laut VDZ will die Bundesregierung verbieten, dass Zeitschriften oder Zeitungen bspw. den Kunden eines Herrenausstatters oder anderen Fremdadressen Briefe mit Angeboten für ein Presseabonnement zusenden, sofern der Angeschriebene nicht widerspricht. Von dieser brieflichen Leserwerbung hingen, so der VDZ, ganz erhebliche Anteile des Erhaltes der Abo-Auflagen ab. Auch handele es sich weder um Datenmissbrauch oder auch nur illegitimen Datengebrauch. Es handele sich vielmehr um die unabdingbare und den Ausgleich der Interessen wahrende Neu-Leserwerbung, die sowohl für die Lesekultur als auch die ohnehin immer brüchigere Finanzierung der Presse unabdingbar sei.

Presseabonnements seien, wie Spenden, erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal, stellt der VDZ fest. Dass für solche Angebote die nach dem Entwurf verbleibende Möglichkeit des Anschreibens nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung nicht praktikabel sei, zeige der Entwurf dadurch, dass er das Listenprivileg für Spendenorganisationen beibehalte. Die freie Presse sei aber von mindestens ebenso großer Bedeutung für Gesellschaft und Demokratie. Deshalb sei eine Ausnahme auch für Presseprodukte dringend erforderlich.

Der VDZ betont, dass er die Zulässigkeit von Werbebriefen bis zum Widerspruch in allen Wirtschaftszweigen für die richtige Lösung halte. Wenn aber die Bundesregierung an dem nach Ansicht der Zeitschriftenverleger verfehlten Richtungswechsel festhalte, müsse die Presse mit wenigstens ebenso großem Recht wie die Spendenorganisationen von dem Verbot ausgenommen werden.

Wie sehr die Vorteile der Werbebriefe für die dadurch zu Abonnenten gewordenen Adressaten, für die Pressefinanzierung und für die Lesekultur überwiegen, beweise eine im Promillebereich liegende Beschwerderate. So erhielten beispielsweise zwei bedeutende Presseverlage im Durchschnitt auf 100.000 Angeschriebene ca. 1 bis 2 Beschwerden bzw. höchstens 1 Beschwerde auf 10.000 Briefe. Dabei diene die fragliche Leserwerbung primär dem Erhalt der Auflage durch Ausgleich der normalen Abo-Beendigungen und nicht der Auflagensteigerung. 

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