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Artikel mit ‘Verbraucherzentrale’ getagged

70 Abzockermethoden im Überblick

Montag, 13. Juli 2009

Nicht nur im Internet, sondern auch an der Haustür, auf der Straße, am Telefon oder in Briefsendungen versuchen gewiefte Anbieter, Verbraucher zu überrumpeln oder in die Irre zu führen, um an deren Geld zu kommen.

Der neue Ratgeber „Vorsicht Abzocke!“ der Verbraucherzentralen ist in der Reihe „Gut beraten“ erschienen. Er verschafft einen Überblick über gängige Methoden und Fallstricke. Wie kann man sich wehren gegen die Methoden von Abzockern bei Gewinnspielen, Haustürgeschäften oder unerlaubten Anrufen? Welche Rechte man hat bei Abofallen?

„Sie haben gewonnen“, „Gratis“ oder „Wichtig“ – mit solchen Schlüsselwörtern locken E-Mails zum Öffnen der elektronischen Post. Nicht selten wird der arglose Empfänger über Links dann auf kostenpflichtige Seiten geführt oder zum Anruf einer teuren 0900er-Nummer motiviert.

Obwohl Abzocker immer wieder neue kreative Wege suchen, sind die Maschen doch alle recht ähnlich. Von A wie Autowerbung bis Z wie Zeitschriftenabos werden indem Ratgeber die gängigsten Methoden vorgestellt.

Wer schon in Fallen getappt ist, dem hilft der Ratgeber mit juristischem Hintergrundwissen sowie Musterbriefen.

Der Ratgeber „Vorsicht: Abzocke! kann zum Preis von 6,90 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim: Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg, E-Mail: versandservice@vzbv.de

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Bundesdatenschutzgesetz: Ein schwarzer Tag für die Verbraucher

Donnerstag, 09. Juli 2009

Versagen beim Thema Datenschutz wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Großen Koalition vor.

„Die Regierungsfraktionen haben das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert“, lautet das Fazit von Vorstand Gerd Billen zur Datenschutznovelle, die im Bundestag verabschiedet wurde.

Billen bezeichnete die Novelle als herbe Niederlage.

„Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt“, so Billen.

Es sei die große Chance verpasst worden, den Verbrauchern die Entscheidung zu lassen, wer ihre persönlichen Daten zu welchem Zweck nutzen darf. Daran könne auch der Versuch der Großen Koalition nichts ändern, das schlechte Ergebnis als Erfolg zu verkaufen.

Als Kernstück der Reform wurde beim Datenschutzgipfel 2008 das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung (Abschaffung des Listenprivilegs) angepriesen. Auch sollte Schluss sein mit untergeschobenen und erzwungenen Einwilligungen. In beiden Punkten ist die Politik zurückgerudert. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße effektiv vorzugehen.

„Verbraucher werden auch weiterhin beim Datenschutz im Regen stehen“, kritisiert Billen. „Das Fatale: persönliche Daten hat jeder nur einmal - und wer die Hoheit über sie verliert, hat fast keine Chance, sie jemals wieder zurückzuholen.“

Trotz zu begrüßender Neuerungen, etwa Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht, bleibt die Novelle weit hinter den ursprünglichen Ankündigungen und dem Handlungsbedarf zurück.

Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen hätten die Möglichkeit gehabt, das Datenschutzrecht endlich so zu reformieren, damit Verbraucher vor Datenmissbrauch geschützt sind. Stattdessen habe man sich dem Lobbydruck aus Versandhandel, Direktmarketing- und Verlagsbranche gebeugt.

Billen: „Offensichtlich fehlte den Koalitionsfraktionen der Wille, sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die neue Bundesregierung das Thema wieder umgehend auf die Tagesordnung setzt. Falls Angela Merkel erneut gewählt werden sollte, wird der vzbv sie an ihr Versprechen erinnern, das sie den Verbrauchern am 12.05.2009 beim Deutschen Verbrauchertag gegeben hat.

„Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können“, so die Bundeskanzlerin.

(tok)

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Der „Medienkompass”

Dienstag, 30. Juni 2009

Die rasante digi­tale Technologie verwandelt Handys in TV-Empfänger und macht Com­puter zum Telefon. Doch viele potenzielle Nut­zer reagieren ver­unsichert auf die digitale Technik. Sie kapitulieren vor der Vielzahl neuarti­ger Dienstleistungen. Damit Kunden zum Beispiel kein technischer Hoch­leistungsfernseher angedreht wird, zu dem derzeit noch kaum passende Programme angeboten werden, ist eine verlässliche und verständliche Navigati­onshilfe nötig, die ihnen hilft, sich auf dem schnelllebigen Markt zurechtzufinden.

Der aktualisierte „Medienkompass”, ein Ratgeber zum Verständnis von digi­talem Fern­se­hen, Internet und Telekommuni­kation, den die Verbraucher­zentrale NRW und die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) herausgegeben haben, hält mit der rasanten Entwicklung Schritt und informiert über die Neuentwicklungen auf dem Markt.

In dem Informa­tionsmaterial werden technische Details etwa zu HDTV, Triple Play, DSL und UMTS auf zwölf Themenblättern verständ­lich erklärt. Rechtliche Hin­weise zu Musikdownloads oder zu Verträgen mit Händlern, Telekommuni­kations­unternehmen und Kabel­netzbetreibern sorgen für das nötige Wissen im Umgang mit neuen Produkten am Markt. Die Erläute­rung von Begriffen und Abkürzungen sowie nützliche Tipps zur Anschaffung und Handha­bung der digitalen Medien runden das 70 Seiten starke Infopaket ab.

Der „Medienkompass” ist über die Beratungsstellen der Verbraucher­zen­trale NRW und über den Versandservice der Verbraucherzentralen für
3,50 Euro (plus 2 Euro Porto und Versand) erhältlich. Bestellung im Internet unter www.vz-ratgeber.de oder telefo­nisch unter (02 11) 38 09-555. Das Info­material kann auch als pdf-Datei unter
www.lfm-nrw.de abgerufen werden.

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Klicksafe-Preis für Sicherheit im Internet

Montag, 29. Juni 2009

Mehr als 1,8 Millionen Internetnutzer zwischen zwölf und 18 Jahren haben 2008 checked4you, das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, angeklickt. Seit dem letzten Mittwoch zählt der Auftritt nicht nur zu den Favoriten bei der jungen Zielgruppe, sondern auch der Medienfachwelt: Die Redaktion von checked4you wurde – im Rahmen der Preisverleihung des Grimme Online Awards in Köln – mit dem „klicksafe Preis für Sicherheit im Internet“ ausgezeichnet.

Die EU-Initiative „klicksafe“, ein Projekt im „Safer Internet Programm“ der Europäischen Union, prämierte das vorbildliche Engagement der Onlineredaktion, um junge Nutzer über Chancen und Risiken des Internets zu informieren und sie beim sicheren Umgang mit dem Medium zu unterstützen.

Insgesamt 57 Beiträge – Webangebote und Projekte zum Thema „Sicherheit im Internet“ – hatten sich um den diesjährigen „klicksafe Preis für Sicherheit im Internet“ beworben. Bei der Sichtung hatte die Expertenjury insbesondere die fachliche und inhaltliche Qualität sowie die Verständlichkeit und Innovation der Angebote unter die Lupe genommen.

Unter sechs Nominierten hatte das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW dabei die Nase vorn: Unter der Rubrik „Computer und Internet“ greift checked4you regelmäßig Themen wie Onlineabzocke, Instant-Messaging oder Passwortdiebe auf. Die Redaktion stellt dabei nicht nur für die Ziel­gruppe verständlich aufbereitete Texte ins Netz, sondern bietet im Onlinelexikon auch viele Begriffe rund um Computer und Internet zum Nachschlagen. Musterbriefe sind darüber hinaus praktische Hilfe­stellungen, um Online-Nepp abzuwehren.

Foren zur Inter­netabzocke bieten den jugendlichen Nutzern Gelegenheit, eigene Erfahrungen zu schildern und sich mit anderen auszutauschen. Nicht zuletzt gibt’s bei checked4you auch was auf die Ohren: Mit Podcasts bietet das Onlineangebot der Verbraucherzentrale NRW Wissens­wertes auch zum Anhören.

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Reisen per Internet

Donnerstag, 25. Juni 2009

Preisnachlässe, Gratisangebote, Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung viele Reiseveranstalter locken auf ihren Webseiten mit Rabatten und Dumpingpreisen. Doch nicht immer hält die Werbung im Internet, was sie verspricht.

„Ein vermeintliches Schnäppchen entpuppt sich beim genauen Blick oft als Schmalspurangebot, das zusätzliche Kosten nach sich zieht“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor raschen Zugriffen.

Will man einzelne Reiseleistungen oder ein Komplett­angebot online perfekt machen, reicht ein Klick auf Preise und Lei­stungs­umfang nicht aus. Beim Buchen im Internet ist das Prüfen der Adressdaten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie der All­gemeinen Geschäfts­be­dingungen höchstes Gebot.

„Auch eine Information darüber, wie per­sön­liche Daten verwendet und ob sichere Zahlungsmöglichkeiten ange­boten werden, darf auf den Websites nicht fehlen“, gibt die Ver­braucher­zentrale NRW weitere Tipps, um Online-Surfern das Suchen und Buchen von Reise­angeboten im sicheren Fahrwasser zu ermöglichen:

  • Last-Minute-Angebote und Schnäppchen: Internet-Surfer können nicht darauf vertrauen, dass sie sich mit vermeintlichen Sonder­aktionen und Last-Minute-Reisen ein Super-Schnäppchen an Land ziehen. Wer preiswert online buchen will, sollte stets Preise und Leistungen mit anderen Angeboten ver­gleichen.
  • Leistungsumfang und Kostentransparenz: Wichtig ist beim Check, dass sämtliche Bestandteile der angebotenen Leistung beim jeweiligen Reiseanbieter im Internet aufgeführt und mit ver­bindlichen Preisangaben versehen sind. Pauschalurlauber etwa sollten darauf achten, dass Reiseziel, Unterbringung und Ver­pflegung, Reiseroute, Transportmittel, Reisepreis, Pass- und Visums­vorschriften sowie die vorgeschriebenen Impfungen samt Komplettpreis inklusive Mehrwertsteuer angegeben sind. Je mehr Einzelheiten über Hotelzimmer oder Ferienwohnungen vor der Buchung preisgegeben werden, umso besser können Kunden die Angebote beurteilen. Und sie haben einen Nachweis, ob das, was sie am Urlaubsort vorfinden, der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
  • Buchungsvorgang: Die Reservierung von Reiseleistungen sollte in einzelnen, übersichtlichen Schritten vor sich gehen. Für Kunden muss beim Buchungsvorgang stets ersichtlich sein, an welcher Stelle sie sich befinden. Unerlässlich ist auch eine an­schließende Buchungsbestätigung per E-Mail, auf der sämtliche Reisedaten und der verbindliche Reisepreis aufge­führt sind.
  • Kopie der Reiseleistungen: Wer Reiseleistungen online bucht, sollte sich sämtliche relevanten Web-Informationen ausdrucken. Denn bei Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder auch Rechtsstreitigkeiten müssen Kunden die vereinbarten Eck­daten der Reise nachweisen können.
  • Persönliche Daten: eine Reisebuchung übers Internet funk­tioniert nur, wenn der Internetkunde persönliche Daten preisgibt. Um ver­trauliche Daten vor Missbrauch zu schützen, sollten Angaben zur Person, Kreditkartennummer oder Bank­ver­bin­dung zu Buchungs­zwecken nur angegeben wer­den, wenn die Reise­anbieter auf ihren Internetseiten eine verschlüsselte Übertragung der Kundendaten ermöglichen. In diesem Fall beginnt die Web-Adresse mit „https“ statt „http“. Die sichere Verbindung wird zudem in der Statuszeile des Browsers durch ein Schloss-Symbol angezeigt, das geschlossen ist.
  • Sicherungsschein bei Pauschalreisen: Bei der Buchung von Komplettpaketen sollten Kunden erst ihre Kreditkartennummer ein­geben oder eine Anzahlung überweisen, nachdem sie den vor­ge­schriebenen Sicherungsschein per E-Mail oder per Post erhalten haben. Anhand dieses Dokuments können Reisende erkennen, ob der Veranstalter gegen Insolvenz versichert ist und sie bei einer plötzlichen Pleite des Unternehmens vor finanziellem Verlust gefeit sind.

Weitere Hilfe und Hinweise bieten die örtlichen Beratungs­stellen der Verbraucherzentrale NRW oder das Internet unter
www.vz-nrw.de/onlinebuchung.

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Zeitaufwändige Schnäppchen-Jagd

Donnerstag, 18. Juni 2009

Shoppingclubs im Internet boomen. In acht scheinbar exklusiven Communities sah sich die Verbraucherzentrale NRW um. Die Erkenntnis: Auch wenn die Preise schon mal stimmen: Die Jagd nach Schnäppchen ist zeitaufwändig und bleibt häufig erfolglos.

„Willkommen im Shoppingclub“: Diese Art von Portalen im Internet hat Konjunktur. Rund ein Dutzend Clubs umgarnen mittlerweile die Schnäppchenjäger. Um Mitglied zu werden, braucht es „einen Paten oder einen Einladungscode“. Und sie versprechen Rabatte satt, in der Regel von bis zu 70 Prozent gegenüber den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller.

Einige bieten jeden Tag ein technisches Gerät an oder starten im Monat fünf bis sechs Verkaufsaktionen, andere schaffen zwei bis drei davon pro Tag: oft mit dutzenden, gar mit hunderten Artikeln einer Kollektion.

Mal beschränkt sich ein Clubbetreiber auf Bekleidung und Schuhe, auf Angebote für Eltern, mal erweisen sich Communities als Gemischtwarenläden.

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich in acht Shoppingclubs umgesehen. Für vier Wochen ließen sich die Tester „kostenlos“ einladen: von Brands4friends.de, BuyVip.com, Clubsale.de und Limango.de, von PaulDirekt.de, PrivatOutlet.com, Vente-privee.com und 4Clever.de.

Dabei zeigte sich: Eine exklusive Einladung brauchte es für keinen der acht Clubs. Entweder standen die Betreiber selbst als Paten zur Verfügung oder ein Alt-Mitglied wurde per Mausklick vorgegeben. Stets reichte eine simple Registrierung, um in die Community zu gelangen. Eine Ausnahme machte allein Clubsale.de. Hier musste sich die Verbraucherzentrale der täglich neuen Verlosung von zehn Mitgliedschaften stellen, und wurde - welch Glück - einen Tag später „als Gewinner“ und Clubmitglied begrüßt.

Mehr noch: Mitglieder werden ständig animiert, Neukunden anzuwerben - um für jeden einen Einkaufsgutschein im Wert zwischen fünf und zehn Euro zu kassieren. Mittlerweile werben die größten Clubs schon mit mehreren Millionen registrierten Kunden. Von wegen exklusiv.

Punkten konnten die Shoppingclubs hingegen bei ihren Aktionspreisen, die in der Regel zwei bis vier Tage gültig sind. Allerdings sollten Mitglieder sich dabei nicht vom Unterbieten der unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP) blenden lassen. Die nämlich ähneln oftmals Mondpreisen und lassen sich von Schnäppchenjägern selten überprüfen.

Wesentlich aussagekräftiger als der UVP-Vergleich ist das Ergebnis von Preissuchmaschinen im Internet. Die Verbraucherzentrale NRW fütterte kostenlose Web-Rechercheure mit 24 (drei je Club) verschiedenen Technikprodukten, Trendklamotten und Accessoires. Dabei gelang es jedoch nur vier mal, Offerten zu knacken. 20 mal behielten die Clubs die Nase vorn. Die Ersparnisse lagen dabei zwischen 0,5 (LCD-Fernseher bei PaulDirect) und 51,7 Prozent (Wanduhr bei BuyVip).

Im Schnitt konnten Schnäppchenjäger beim Club-Test rund ein Viertel gegenüber der Web-Konkurrenz sparen. Größere Preisdifferenzen fanden die Tester vor allem bei Bekleidung und Accessoires. Die 14 Artikel gab es im Schnitt rund 30 Prozent günstiger. Bei Uhren, Haushalts- und Unterhaltungstechnik (10 Artikel) waren immerhin gut 15 Prozent drin.

Das Manko jedoch: Ein Großteil der Ware entzog sich dem Preisvergleich. Vor allem Klamotten, Taschen und Sonnenbrillen stammten häufig aus der Vorsaison, aus Überproduktionen oder Restbeständen der Hersteller. Wer gezielt im Club nach bestimmten Artikeln sucht, hat nur wenig Aussicht auf Erfolg.

Zudem gilt das Flohmarkt-Prinzip: Früher Vogel fängt den Wurm. Der Verkauf startet nämlich in der Regel zwischen sieben und neun Uhr morgens - nicht gerade die ideale Shopping-Zeit für Werktätige.

Besonders ärgerlich: Vor allem bei Nobelmarken wie Armani, Versace oder Prada erschien oft schon kurz nach Verkaufsbeginn das „ausverkauft“-Schild. Bei Kleidung und Schuhen deutete der Verweis „teilweise verfügbar“ drauf hin, dass gerade die gängigsten Größen nicht mehr auf Lager waren.

Ein Beispiel dafür lieferte Buy-Vip bei Sonnenbrillen des Designers Gucci. Schon nach zehn Minuten waren alle 36 Modelle weg. Stammkunden, sogenannte „VIP’s“, hatten die Lagerbestände bereits geräumt, bevor normale Mitglieder 15 Minuten nach ihnen die Brillen ordern durften.

Wer häufiger im Club bestellt, erhält dieses VIP-Bonbon, der darf zudem bei ausgesuchten Artikeln mit zusätzlichen Preisnachlässen rechnen.

Rasche Kaufentscheidungen brauchte es bei Brands4friends. Hier waren nach gut zwei Stunden von 69 „Frühlingskrachern“ der Marke Barito (Sonnenbrillen, Uhren) gerade noch neun Modelle verfügbar. Bei Fila-Produkten prangte zwei Stunden nach Verkaufsstart unter 20 von 23 Artikeln der Schriftzug „ausverkauft“. Kurios: Die Mail mit der Einladung zu den Verkaufsaktionen trudelte erst zweieinhalb Stunden später ein.

Das sind keine Einzelfälle. Fix vergriffen waren auch Schuhe der Marke Geox bei Vente-privee. Spätestens am zweiten Verkaufstag taten sich bei zahlreichen Verkaufsaktionen aller Shoppingclubs erhebliche Lücken im Sortiment auf.

Kein Mangel herrscht hingegen bei der E-Mail-Versorgung. Ob Vorankündigungen oder Einladungen - rund 180 E-Mails zu Verkaufsaktionen erreichten die Verbraucherzentrale NRW während ihres vierwöchigen Tests.

Überaus lästig und obendrein teuer sind oftmals auch die Versandkosten. Einige Clubs verhökern zahlreiche Restposten für weniger als zehn Euro - und erheben Versandkosten in ähnlicher Höhe. Wer wiederum Ware aus verschiedenen Aktionen bestellt, muss für jede Lieferung das Porto berappen. Die Hersteller lieferten Waren schließlich zu unterschiedlichen Zeiten an den Club, heißt es bei Brands4friends. Genauso unregelmäßig würden die Kunden beliefert.

Deren Geduld wird obendrein heftig strapaziert. In der Regel nerven Shoppingclubs, etwa BuyVip und Vente-privee, mit Lieferzeiten von drei Wochen und länger.

Wer daraufhin genug vom Club-Leben hat, kann seine Mitgliedschaft zumeist mit einigen Klicks auf der Internetseite oder einer kurzen E-Mail beenden. Nur PrivateOutlet verlangt zum Abschied laut Kleingedrucktem (AGB) eine Abmeldung per klassischer Post: an die Pariser Zentrale. Die Verbraucherzentrale NRW versuchte es dennoch mit einer E-Mail - und war einen Tag später bestätigtes Ex-Mitglied.

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Klage gegen Internet-Abzocker gewonnen

Freitag, 29. Mai 2009

Schon seit einer Weile beschäftigen uns die Betreiber von Abzocker-Seiten wie opendownload.de und Co. Nun konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet erringen: Das Landgericht Mannheim untersagte der einschlägig bekannten Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Internetseite opendownload.de betreibt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig).

Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.

“Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu”, klagt Vorstand Gerd Billen. “Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma.” Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.

Billen fordert deshalb bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher: “Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen”.

Im Internet geschlossene Verträge dürften nur gültig sein, wenn der Kunde etwa durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat (sogenannte „Button-Lösung“). Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Der Bundesrat und das Bundesverbraucherministerium haben hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

“Es muss dringend etwas getan werden”, meint Billen. “Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern.”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Betroffenen, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de.

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Jahrhundertstrafe gegen Chip-Hersteller Intel

Freitag, 22. Mai 2009

Manche Dinge brauchen etwas länger, kommen aber doch noch zu einem ganz erstaunlichen Ende – wie etwa die Strafe, die die EU-Kommission vor einigen Tagen gegen Intel verhängt hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertet die Milliarden-Strafe gegen den Chip-Hersteller als Erfolg für den Verbraucherschutz.

„Damit zeigt die EU-Kommission kartellrechtswidrigen Praktiken, die zu Lasten der Verbraucher gehen, die rote Karte“, kommentiert Vorstand Gerd Billen die Entscheidung und weiter: „Ein funktionsfähiger Wettbewerb ist für Verbraucher unerlässlich. Die Strafe gegen den Kartellsünder ist ein Erfolg im Kampf gegen unredliche Geschäftspraktiken.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Jahr 2006 gemeinsam mit weiteren europäischen Verbraucherverbänden Beschwerde bei der Wettbewerbskommission gegen die Intel-Praktiken eingelegt. Zudem hatte der Bundesverband die Media-Saturn-Holding angeschrieben, nachdem in Media- und Saturnmärkten ausschließlich Computer mit Intel-Prozessoren vertrieben wurden. Der Verdacht lag nahe, dass Intel dies zur Voraussetzung für Rabatte und Prämienzahlungen gemacht hatte. Die Media-Saturn-Holding hatte diesen Zusammenhang damals abgestritten.

Nach dreijährigen Untersuchungen hat Brüssel eine Rekordstrafe in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro gegen Intel verhängt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Branchenriese (Intel hat einen Marktanteil von mehr als 75 Prozent) seine dominante Stellung bei Computerprozessoren durch Rabatte und andere Zahlungen an Computerhersteller und Händler missbraucht hat. Demnach hat Intel Computerherstellern Rabatte eingeräumt, wenn diese ausschließlich oder überwiegend Intel-Prozessoren in ihren Computern verwendet haben.

Überdies zahlte Intel den Computerherstellern Prämien, wenn diese eine neue Computerlinie mit Chips des Konkurrenten AMD entweder ganz aussetzten oder verzögerten.

Zwar wird die Strafe gegen Intel keine unmittelbaren Auswirkungen für Verbraucher haben. Aber der Abschreckungseffekt auch für andere Unternehmen dürfte groß sein.

Auch andere IT-Unternehmen werden von den Wettbewerbshütern durchleuchtet. So laufen in Europa und den USA Untersuchungen gegen Microsoft, Google, Apple und IBM.

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Online-Portal zur Europawahl

Freitag, 08. Mai 2009

Die EU ist längst zur maßgeblichen Instanz für alle möglichen Belange unseres täglichen Lebens geworden – dennoch ist gerade die Europapolitik ein Stiefkind der Bürger. Die Gründe dafür sind vielfältig, es ist müßig, darüber zu sinnieren, dass gerade die EU-Politik auf eine ganz spezifische Art und Weise hinter einer spanischen Wand stattfindet.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Europawahlen am 7. Juni zum Anlass genommen, um die Meinung der Spitzenkandidaten zu verbraucherpolitischen Fragen zu erfragen. Das Ergebnis dieser Befragung findet sich auf einem eigens eingerichteten Europa-Internetportal (www.europa-fuer-verbraucher.de), das außerdem die Möglichkeit bietet, seinen persönlichen Kandidaten per E-Mail zum Handeln aufzufordern.

„Viele Dinge des Konsumalltags werden in Brüssel bestimmt. Verbraucher sollten deshalb zur Wahl gehen“, so Vorstand Gerd Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf der Website für die Bereiche Wirtschaft, Energiemarkt, Finanzdienstleistungen, Gesundheit und Ernährung positive und negative Beispiele aus Verbrauchersicht aufgelistet.

Eine Gefahr für den Erhalt bestehender Verbraucherschutzstandards sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband in den Plänen der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der europäischen Verbraucherrechte auf durchschnittlichem Niveau.

„Würde der aktuelle Richtlinienvorschlag umgesetzt, stünden in Deutschland wichtige Schutzregeln vor dem Aus“, befürchtet Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales.

Dazu gehören die kürzlich erweiterten Widerrufsrechte bei telefonisch geschlossenen Verträgen sowie die kostenlose Rücksendung im Versandhandel. Verschlechterungen drohen auch im Gewährleistungsrecht und beim Schutz vor unzulässigen Geschäftsbedingungen.

Interessant sind die Aussagen der Parteien zu der Frage, wie ihr Engagement für Verbraucher im Bereich „Digitale Welt“ aussieht, die ich Ihnen hier als Auszug von der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vorstelle. Befragt wurden die Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU/CSU und Die Linke:

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen, dass Kundendaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erhoben, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen. Bislang können Verbraucherinnen und Verbraucher digitalen Geschäften nicht genügend vertrauen. Die Ängste im Hinblick auf Sicherheit, Betrug und Achtung der Privatsphäre sind groß. Geschäfte im Internet dürfen nicht mehr daran gekoppelt werden, dass persönliche Daten preisgegeben werden müssen.

Wir fordern ein europaweites Datenschutzsiegel, das Verbraucherinnen und Verbrauchern den verlässlichen Umgang mit ihren persönlichen Daten garantiert. Den Verbraucherverbänden wollen wir die Möglichkeit zur gerichtlichen Klage für die Verfolgung von datenschutzrechtlichen Verstößen an die Hand geben.

CDU/CSU

Die Digitalisierung der elektronischen Übertragungswege und vor allem das Internet haben zu bisher nicht gekannten Möglichkeiten für grenzüberschreitende Information und Kommunikation geführt. Aus Sicht der CDU/CSU ist diese Entwicklung von entscheidender Bedeutung, für das Ziel, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Neben den außergewöhnlichen Chancen bringt die Digitalisierung aber auch neue Herausforderungen mit sich, für die die CDU/CSU entschlossene politische Antworten fordern:

Die “Digitale Kluft” schließen

Es wächst im digitalen Zeitalter die Gefahr einer “Digitalen Kluft”, denn der Zugang zu den neuen Technologien bleibt einigen gesellschaftlichen Gruppen wegen der Kosten und des fehlenden Breitbandzuganges verwehrt. CDU/CSU wollen deshalb „Breitband für alle“ und die Förderung der Medienerziehung, unabhängig von Alter und sozialer Schicht, als demokratische Notwendigkeit. Auf Antrag von CDU/CSU wurde die flächendeckende Breitbandversorgung im ländlichen Raum im so genannten Telekom-Paket vom Europäischen Parlament beschlossen.

Legale Online-Angebote ausweiten und Urheberrecht stärken

Notwendig ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Grundrecht auf Informationsfreiheit mit dem Grundrecht auf Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Welt. Zum Schutz der Kreativität hat die Europäische Union die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts durch Richtlinien aus dem Jahr 2001 und 2006 beschlossen. Um einen effektiven Schutz des Urheberrechts, auch bei Onlinediensten zu gewährleisten, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

CDU/CSU fordern die Entwicklung von leicht zugänglichen und erschwinglichen legalen Angeboten für kreative Inhalte im Internet und gleichzeitig den Schutz der Benutzerdaten. Die bessere Sicherung des Urheberrechts und die Gewährleistung des Datenschutzes sind für CDU/CSU zwei Seiten der gleichen Medaille.

Eine zweite zentrale Herausforderung ist die Weiterentwicklung des europäischen Urheberrechts für grenzüberschreitende Online-Dienste. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2005 eine Empfehlung zur grenzüberschreitenden Verbreitung von Online-Musik-Diensten vorgelegt, die keine Rücksicht auf die kulturelle Vielfalt in Europa nimmt und vom EP entschieden zurückgewiesen wurde. CDU/CSU fordern für Kreative Online-Dienste einen rechtlichen Rahmen, der die Bedeutung dieser Dienste nicht nur als Wirtschaftsgut, sondern auch als Kulturgut berücksichtigt.

Effektiven Jugendschutz gewährleisten

CDU/CSU fordern wirksamen Jugendschutz in der digitalen Welt auf nationaler und europäischer Ebene und unterstützen das EU-Programm „Safer Internet“, das seit 2005 bis 2013 mit einem Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro Projekte, wie z.B. den jährlichen Safer-Internet-Day oder die internationale INHOPE-Hotline (in Deutschland erreichbar unter hotline@jugendschutz.net) europaweit fördert. Für Fernsehen, für Videospiele und für das Internet fordern CDU/CSU eine bessere Kooperation aller verantwortlichen Anbieter. Die Gewährleistung eines wirksamen Jugendschutzes muss eine politische und gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe von höchster Priorität sein.

Modernisierung des europäischen Fernsehrechts

Auch im Fernsehen erforderte die Digitalisierung eine Modernisierung der Rechtslage, die auf europäischer Ebene durch die Überarbeitung der Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen” (1989) zur Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (2007) erreicht wurde. Der Anwendungsbereich der bisherigen Fernsehrichtlinie wurde durch die Aufnahme von Fernsehähnlichen (nicht-linearen) Abrufdiensten auf die Zukunft ausgerichtet. CDU/CSU haben sich dafür eingesetzt, dass mit dieser Richtlinie die europäischen Vorschriften zur Sicherung des Jugendschutzes und zum Verbraucherschutz nicht auf das analoge Fernsehen beschränkt bleiben, sondern auch auf die neuen digitalen Fernsehähnlichen Abrufdienste angewandt werden.

Die Linke

Für die digitale Welt besteht auf europäischer Ebene großer Handlungsbedarf. Es gilt, sich höchst problematischen Bestrebungen zu widersetzen. So darf die Privatsphäre der Internetnutzerinnen und Internetnutzer nicht weiter eingeschränkt werden. Ebenfalls muss die Netzneutralität, der freie und gleiche Informationsfluss im Internet, erhalten werden. Abzulehnen ist die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen über Internet-Service-Provider (ISP), die dazu verpflichtet werden sollen, die Daten ihrer Kunden zu überwachen. Diese Regelungen gefährden die Freiheit des Internets. Sie sind verbraucherfeindlich. Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur muss begünstigt werden. Denn der Zugang zu Kommunikation und Information berührt Grundfragen demokratischer Beteiligung. In ganz Europa sollte daher ein “Breitbandinternet für alle” geschaffen werden.

FDP

Moderne elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sind aus dem Lebensalltag – im Beruf wie auch zu Hause - nicht mehr wegzudenken. Die FDP steht für einen effektiven Verbraucherschutz auf diesem Gebiet. Nutzer müssen darüber informiert werden, wenn ihre persönlichen Daten verloren gehen oder Unbefugten Zugang dazu gegeben wurde. Die Anonymität bei privater Nutzung des Internet muss gewahrt werden.

Eine Aussage der SPD zum Teilbereich „Digitale Welt“ konnte ich leider nicht entdecken.

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Digitales Kabelfernsehen lässt noch auf sich warten

Mittwoch, 06. Mai 2009

Beim Umstieg vom analogen zum digitalen TV ist keine Eile geboten. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW angesichts aggressiver Drückermethoden am Telefon und an der Haustür und hin.

Nach ihrer Beobachtung werden Kabelkunden immer wieder von Vertriebsmitarbeitern des Kabelnetzbetreibers Unitymedia mit der Drohung, die Abschaltung des analogen Programms im Kabelnetz stünde kurz bevor, zum Abschluss eines Vertrages über digitalen Kabelempfang gedrängt.

„Die digitale Technik wird zwar kommen, aber ein fester Abschalttermin für die analoge TV-Ausstrahlung im Kabel oder per Satellit steht noch nicht fest“, rät die Verbraucherzentrale dringend ab, auf ein solches Schreckensszenario hereinzufallen.

Während bereits rund zwei Drittel aller Satellitenhaushalte auf digitalen Empfang umgestiegen sind, liegt die Digitalisierungsquote bei der Kabelnutzung in Nordrhein-Westfalen noch unter 30 Prozent. Dies ist für den Kabelnetzbetreiber Unitymedia ausreichender Ansporn, den 3,4 Millionen Kabelkunden von rund 4,6 Millionen den Abschluss eines Vertrages über digitalen Empfang schmackhaft zu machen.

Hierbei sei aber nicht jedes Verkaufsargument erlaubt, so die Verbraucherzentrale NRW:

„Die Digital-Technik ist zwar mit einer besseren Bild- und Tonqualität, einer größerer Programmvielfalt und einer Vielzahl programmbegleitender Informationen zweifellos die Technik der Zukunft. Doch optimale Umsetzung und Nutzung lassen derzeit noch auf sich warten.“

Digitaler Empfang sei zudem teilweise teurer als die Analog-Technik. Denn anders als etwa beim Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg bietet Unitymedia die empfangbaren privaten werbefinanzierten Programme nur verschlüsselt an! Um digital überhaupt auf Sendung zu gehen, müssen die analogen TV-Geräte in Nordrhein-Westfalen um einen Digitalempfänger und eine spezielle Smartcard zur Programmentschlüsselung ergänzt werden. Für Zweit- und Drittfernsehern fallen hierbei zusätzliche Kosten für den Digitalempfänger und Smartcards an. Zusätzlicher Ärger wartet auf Besitzer eines High-Tech-Fernsehers, der mit integrierter Empfangstechnik und einem Entschlüsselungssystem ausgestattet ist: Diese vorsorglichen Kunden werden von Unitymedia mit einer monatlichen Strafgebühr von fünf Euro zur Kasse gebeten, wenn sie ihren eigenen All-Inclusive- Apparat benutzen.

Weitere Informationen zum Umstieg von Kabel- auf digitalem TV-Empfang oder auch Rat und Hilfe bei Vertragsproblemen gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Neben dem schriftlichen „Medienkompass“, der für 3,50 Euro eine umfassende Übersicht über die neuen Techniken der digitalen Medienwelt bietet, ist in den Verbraucherzentralen vor Ort auch die kostenlose Kurzinformation „Kabel-Fernsehen: Analog bleiben oder auf digital umsteigen?“ erhältlich.

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