« zurück zur Startseite

Artikel mit ‘Verbraucherzentrale’ getagged

Adventskalender im Internet: Verführung zur Preisgabe von Daten

Freitag, 11. Dezember 2009

Seit über 100 Jahren erfreuen Adventskalender Kinder, neuerdings auch im Internet. Hinter den Online-Türchen verbergen sich allerdings oft keine guten Ratschläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie Play-Station 3 und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Dutzend Internet-Adventskalender für Kinder, u. a. von Bravo, Micky Maus, Polly Pocket und Wendy, unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kids erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Denn schließlich werden die Daten von Gewinnspiel-Teilnehmern meist gerne benutzt, um Werbemüll im E-Mail-Fach auszuschütten. Oftmals werden Adressen sogar weiterverkauft.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und ggf. einem Kennwort zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Spielfreude von Kindern aus, um an mehr Personen bezogenen Daten zu gelangen.

Dass man mit Minimalangaben an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, bestätigten lediglich zwei der untersuchten Kalender (pombaer.de und wendy.de). Bei den zehn anderen Kandidaten müssen Kinder zusätzlich mindestens Vor- und Zuname sowie ihre Anschrift angeben. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

Vier Online-Kalender (bruder.de, kinder.de, polly pocket.de und bravo.de) verlangten darüber hinaus Geburtsdatum bzw. Alter, bei zwei weiteren war die Angabe des Alters freiwillig, bei dreien die der Telefonnummer. Acht Veranstalter luden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Das ist ärgerlich, weil Mädchen und Jungen nur über geringe geschäftliche Erfahrungen verfügen. Sie reagieren spontaner und emotionaler als Erwachsene. Deshalb sind an Kinderadventskalender im Internet höhere Anforderungen zu stellen.

Daran mangelte es in der Stichprobe jedoch auch bei den Hinweisen zum Datenschutz. Eine Information darüber, was mit ihren Daten geschieht, können die jungen Besucher häufig nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen. Lediglich vier der 12 Adventskalender klären die Teilnehmer in transparenter Weise über die Datennutzung auf (fruchttiger.de, pombaer.de, pferdeundponny.de sowie just4girls.de). Sie erklären in kindgemäßer Sprache, die Angaben nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu verwenden.

Vier weitere Seitenbetreiber (bravo.de, bruder.de, mickymaus.de und wendy.de) geben im Umfeld des Anmeldeformulars keinerlei Hinweis darauf, wie sie die Daten zu verwenden gedenken. Während man auf einer Internetseite (bravo.de) auf Umwegen erfahren kann, dass im Zusammenhang mit Gewinnspielen gesammelte Daten nur für die Benachrichtigung genutzt werden, müssen die Teilnehmer an den Gewinnspielen der drei anderen Adventskalender damit rechnen, nach Weihnachten mit SPAM überschüttet zu werden.

Bei vier weiteren Adventskalendern (hallohund.de, maedchen.de, pollypocket.de und kinder.de) finden sich zwar Datenschutzhinweise, sie sind aber entweder so versteckt, dass Kinder sie in der Regel nicht finden. Oder aber sie sind in schwer lesbarem Juristendeutsch formuliert. Beispiel „hallohund.de”: Sätze wie „Ich stimme den Gewinnspiel-AGB zu“ sind nicht kindgemäß, vor allem dann nicht, wenn sich dahinter zehn Seiten Text verbergen und sich die Datenschutzhinweise erst nach einem Klick auf einen weiteren Link öffnen.

Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer unkritischen Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden Kids verführt, möglichst viel von sich preiszugeben. Wer als Eltern Wert darauf legt, dass Kinder einen sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten lernen, sollte seinen Sprösslingen vor einer Teilnahme über die Schulter schauen. Denn lediglich ein Anbieter (pombaer.de) von zwölfen fragte nur nach Kennwort und E-Mail-Adresse und informierte in kindgemäßer Weise über die Datennutzung.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken

Freitag, 13. November 2009

Die Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher. Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden.

So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt.

“Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

In der Kritik standen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der Verfahren waren insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. Dies soll in Zukunft anders werden. Die zugesagten Änderungen müssen die Anbieter bis spätestens Januar 2010 umsetzen.

“Wir begrüßen, dass die Betreiber der Sozialen Netzwerke sich kooperativ gezeigt haben”, so Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist indes klar: Alle Betreiber Sozialer Netzwerke müssen deutlich mehr für die Nutzer und den Datenschutz tun, als rechtlich vorgeschrieben ist.

“Man muss nicht immer auf Gesetze warten. Vertrauen bei den Nutzern schafft, wer freiwillig für mehr Verbraucherschutz eintritt”, erklärt Billen.

Was aus Nutzersicht zu tun ist, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Positionspapier zusammengefasst. Es zeigt an konkreten Punkten auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht. So sollten die Anbieter beispielsweise für restriktive Profil-Voreinstellungen sorgen, um neue Nutzer besser zu schützen. Denn wer sich auf den Plattformen noch nicht auskennt, überblickt häufig nicht, wer welche Informationen einsehen kann. Zudem sollten die Betreiber bei technischen Neuerungen die Auswirkungen auf Daten- und Verbraucherschutz stets mitprüfen.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Geltendes Datenschutzrecht greift zu kurz

Donnerstag, 12. November 2009

Einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit der generellen Verankerung des Opt-in-Prinzips im Datenschutz sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Demnach ist eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Weitergabe von Kundendaten zu Zwecken der Briefwerbung zulässig, die von den Kunden durchgestrichen werden kann. Vorausgegangen war eine Klage des vzbv gegen den Anbieter der Kundenkarte HappyDigits.

Nach Ansicht des vzbv gewährleistet lediglich eine generelle Opt-in-Lösung, das heißt die Notwendigkeit einer aktiven Einwilligung in die Datenweitergabe, das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher.

“Der Verbraucher muss selbst entscheiden können, wem er welche persönlichen Daten für welche Zwecke zur Verfügung stellt”, sagt Vorstand Gerd Billen.

Wenn die Option, eine vorformulierte Einwilligungserklärung durchzustreichen, nach geltender Rechtslage zulässig sei, müsse die Rechtsgrundlage angepasst werden. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken.

Billen: “Dies würde nicht nur unerbetenen Werbemüll unterbinden, sondern auch die Gefahr des fortwährenden Datenmissbrauchs eindämmen.”

Opt-In bisher nur für elektronische Werbeformen

Bereits im Juli 2008 hatte der BGH über eine vergleichbare Regelung im Payback-Rabattsystem entschieden. Dort war die Einwilligung in die Datennutzung ebenfalls vorformuliert. Kunden konnten ein Kreuz setzen, wenn sie die Bestimmung ablehnen. Die Richter hatten die dort gewählte “Opt-out-Lösung” in Form des Auskreuzens für die Werbung per SMS oder E-Mail, nicht jedoch für die Werbung per Post, untersagt. Hier greift das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG), wonach die Einwilligung in die Verwendung von Daten im Wege elektronischer Medien durch eine gesonderte Erklärung (opt-in) erteilt werden muss.

Kunden sollten die Löschung ihrer Daten verlangen

Im Hinblick auf das bevorstehende Ende des Bonuskartenprogramms HappyDigits und der damit verbundenen Unklarheit, was mit den Daten der Kunden passiert empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband den Kunden, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Auf der Website www.surfer-haben-rechte.de steht ein Musterbrief zur Datenlöschung zur Verfügung.

In einem Punkt stärkt der BGH die Verbraucherrechte

In einem Punkt hat der BGH die Rechte der Verbraucher gestärkt. So teilten die Richter die Auffassung des vzbv, dass HappyDigits seinen Kunden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen bei Vertragsabschluss zur Kenntnis geben muss, damit sie Vertragsbestandteil werden. Stattdessen hatte der Anbieter den Kunden die Teilnahmebedingungen mit der Karte zugesandt und folgende Klausel verwandt:

“Die Teilnahme an HappyDigits erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Karte erhalten und die Sie dann mit Ihrer ersten Aktivität, z.B. Sammeln, anerkennen.”

Diese Klausel erklärte der BGH mit seinem heutigen Urteil für unwirksam.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Datenpannen bei SchülerVZ

Freitag, 30. Oktober 2009

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde eine größere Anzahl Datensätze übergeben. Eine erste Sichtung und Überprüfung ergab, dass es sich dabei um über 100.000 Datensätze aus dem Netzwerk SchülerVZ handelt. Besonders brisant: Enthalten sind sensible personenbezogene Daten auch von solchen Teilnehmern, die ihre Daten in dem Netzwerk nur für Freunde sichtbar eingestellt haben. Eine nicht näher bekannte Person hatte dem Internetblog netzpolitik.org die Datensätze zukommen lassen. Diese Daten wurden an den vzbv weitergereicht.

Bislang gaben die Betreiber an, private Daten, die nur für Freunde sichtbar sind, seien vor dem Zugriff unbefugter Dritter sicher. Der vzbv hat den zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten in Kenntnis gesetzt und ihm die Datensätze sowie ein ebenfalls zugegangenes Programm, mit dem diese Daten angeblich erhoben wurden, zur weiteren Prüfung übergeben.

Zusammen mit den Daten ging eine Nachricht beim vzbv ein, in dem der mutmaßliche Datenerheber betont, dass ihm nicht an einer Veröffentlichung der Daten gelegen sei. Vielmehr sei sein Anliegen über mangelnde technische Sicherheitsvorkehrungen und die grundsätzliche Unsicherheit von Daten in Sozialen Netzwerken aufzuklären. Zudem seien die Lücken bei allen drei Plattformen der VZ-Netzwerke-Gruppe identisch. Neben Geburtsdaten seien auch sensible Daten wie die politische Einstellung betroffen.

Der vzbv fordert die Anbieter Sozialer Netzwerke auf, mehr für den Schutz der Daten ihrer Kunden zu tun.

“Statt zu versprechen, dass ihre Daten gut aufgehoben sind, müssen die Anbieter die technisch höchste Sicherheit bieten - wenn nötig auch zu Lasten des Nutzerkomforts”, appelliert Vorstand Gerd Billen.

Zudem sollten die Betreiber die potentiellen Risiken klar benennen, die mit einer Veröffentlichung privater Daten im Netz verbunden sind. Nur so könnten die Nutzer - im Falle von SchülerVZ Schüler und deren Eltern - abwägen, wie freizügig sie ihre persönlichen Daten kommunizieren.

Verbraucher können sich im vzbv-Angebot www.surfer-haben-rechte.de unter anderem über Soziale Netzwerke und Datenschutz informieren.

Die VZ-Netzwerke haben sich ebenfalls zu dieser Datenpanne geäußert und teilen mit, dass ihnen der Datensatz vorliegt und mittlerweile überprüft wurde. Es handele sich hierbei um einen älteren Datensatz mit Informationen zu Geburtsdaten und Geschlecht. Die Sicherheitslücke, die das Abrufen dieser Information möglich machte, sei bereits Ende Juli 2009 behoben worden. Zudem stehe man in engem Kontakt und Austausch mit dem vzbv und dem Berliner Datenschutzbeauftragten.

Darüber hinaus habe man bei einer internen Prüfung festgestellt, dass die Einstellmöglichkeiten bzgl. der Suchbarkeit nach Geburtsdaten missverstanden werden könne. Diese missverständlichen Einstellmöglichkeiten sollen noch im Laufe des Tages behoben werden. Auch würde die Suche nach Geburtsdatum und Alter komplett deaktiviert. Im Zuge einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen werde man zusätzlich die Nutzer-IDs neu setzen.

Ich kann mir nicht helfen, aber auch wenn es sich um Daten aus einem längst geschlossenen Sicherheitsleck handelt, so hinterlässt diese Geschichte bei mir doch wieder einmal ein mulmiges Gefühl – ein bisschen so, als würden wir ein kleines bisschen mehr von einem Eisberg sehen, dessen Größe uns noch gar nicht bekannt ist.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Bessere Bedingungen für Handynutzer

Freitag, 04. September 2009

Zahlreiche Mobilfunkanbieter müssen auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen streichen. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand. Die Vertragsbedingungen für Handynutzer werden sich dadurch verbessern, etwa bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz.

„Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert“, so Vorstand Gerd Billen.

Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.

Auch einer weiteren fragwürdigen Praxis schoben die Gerichte einen Riegel vor: Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten. Die Richter entschieden, dass der Verbraucher nicht vor die Alternative gestellt werden darf, entweder die veränderten AGB zu akzeptieren oder ihm wird der Vertrag gekündigt.

„Damit wird deutlich, dass die in manchen Klauseln ersichtliche ‚Friss-oder-stirb-Haltung‘ im Gesetz keine Grundlage hat“, sagt Billen.

Das sogenannte Kleingedruckte von insgesamt 19 Mobilfunkanbietern stand in der im Sommer 2008 gestarteten Abmahnaktion auf dem Prüfstein. Darin legten die Anbieter beispielsweise Bedingungen zur Sperrung oder Kündigung des Anschlusses fest: Teilweise reichte ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung aus. In anderen Fällen drohte bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung die fristlose Kündigung – ohne dass der Vertrag geklärt hätte, was in diesem Zusammenhang missbräuchlich heißt. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränkt die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein. Verbraucher müssen demnach besser als bisher erkennen können, mit welchen und mit wie vielen Änderungen im bestehenden Vertragsverhältnis sie rechnen müssen. Wenn Unternehmen diese Vorgabe nicht berücksichtigen, sind die entsprechenden Klauseln unwirksam.

Auflistung einiger Klagen gegen Anbieter

  • Vodafone D2: LG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2009, Az. 12 O 460/08
  • T-Mobile: LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 26 O 149/08
  • E-Plus: LG Potsdam, Urteil vom 02.07.2009, Az. 2 O 407/08
  • moconta: LG Dortmund, Urteil vom 28.05.2009, Az. 8 O 367/08
  • congstar: LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 26 O 150/08

(Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig)

Unter diesem Link finden Sie eine Auflistung aller Verfahren des vzbv gegen Mobilfunkanbieter.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Von Tabletts und Raubtieren

Sonntag, 30. August 2009

Anfang August konnten wir an dieser Stelle bereits über eine „Tablet Mac“ von Apple spekulieren. Inzwischen verdichten Sich die Gerüchte weiter und aus mehreren Quellen wird von „Sichtungen“ von Bestandteilen, die „nur“ für einen Tablet-Rechner nutzbar seien, berichtet. Eine wirklich gute Zusammenstellung aller möglichen Gründe für einen solchen Rechner des Apfel-Herstellers bietet Richard Gutjahr in seinem Blog. Er legt schlüssig dar, warum ein „Tablet Mac“ sich erfolgreich im Markt etablieren könnte, falls die derzeitigen Gerüchte zutreffen.

Ebenfalls ganz neu als Betriebsystem ist OS 10.6 von Apple, der „Snow Leopard“, der, wie erwartet, in dieser Woche erschienen ist. Obwohl die Temperaturen gar nicht winterlich sind, sitzt der Schneeleopard seit Freitag auf meinem Mac und sorgt, wie ich gehofft hatte, für keine größeren Probleme. Stattdessen ist das Betriebssystem nun spürbar schlanker und flotter geworden. Wer allerdings umsteigen will, sollte sich seine Programme genau ansehen – einige Hersteller haben es nicht geschafft, Ihre Produkte rechtzeitig an OS 10.6 anzupassen. Eine Liste mit Programmen, die derzeit noch ihre Schwierigkeiten mit dem neuen Betriebsystem haben, finden Sie hier.

Neues gibt es natürlich nicht nur in der Apple-Welt. Was mir in dieser Woche sonst noch so an aktuellen Dingen aufgefallen ist, lesen Sie hier.

Notebook mit Zweitbildschirm

Der Trend geht – nach dem Zweitbuch – nun eindeutig auch zum Zweitbildschirm. Kein Wunder also, dass das in Alaska ansässige Unternehmen gScreen derzeit am ersten Notebook arbeitet, das mit zwei vollwertigen LED-beleuchteten 15,4“-Displays die Käufer überzeugen soll.

Das „Anti-Netbook“ ist als Desktopersatz konzipiert und soll unter dem Namen “Spacebook” im Dezember auf den Markt kommen. Als Zielgruppe hat man hier besonders Designer, Filmemacher, CAD-Ingenieure und Fotografen im Visier.

Interessant st dabei das Unterbringungsproblem gelöst: Das Zweitdisplay befindet sich hinter dem ersten und wird bei Bedarf ausgefahren. Damit kann man die Grundfläche des Laptops beibehalten und hat nur einen etwas dickeren „Deckel“.

Die Ausstattung ist auch sonst nicht schlecht: Der Laptop setzt auf einen Intel Core-2-Duo-Prozessor mit 2,26 Gigahertz, vier Gigabyte Arbeitsspeicher und Grafikkarten von Nvidia: die Geforce 9800M GT oder die Quadro FX 1700M. Beide Grafikkarten verfügen über 512 Megabyte Arbeitsspeicher.

Für Speicherplatz sorgt eine 320GB-Festplatte mit 7.200 Umdrehungen pro Minute und ein DVD-Player. Kontakt zur Außenwelt soll durch Firewire-, VGA-, HDMI- und Audioanschlüsse sowie einen Expresscard-Slot hergestellt werden. Als Betriebssystem ist Windows 7 vorgesehen.

Unklar ist anscheinend noch die Akku-Leistung. Hier schwankt der Hersteller zwischen sechs oder neun Zellen, die das rund fünf Kilo schwere Spacebook „befeuern“ sollen.

Der Verkaufspreis liegt nach derzeitigen Aussagen bei gut 3.000 Dollar. Angeboten werden soll das dann über Amazon.com.

Mehr Spaß für Vereine

Verwaltungsarbeit ist für die meisten Menschen der nackte Horror – auch Vereine machen da keine Ausnahme. Mehr Freiraum für die Vereinsarbeit durch eine schlanke Verwaltung verspricht da das neue “QuickVerein Plus 2010“, das sich für Vereine mit bis zu 300 Mitgliedern empfiehlt.

Als besonderes Plus will das Softwarepaket eine Online-Infothek für die erfolgreiche Vereinsführung, 200 Arbeitshilfen sowie ein Service-Angebot mit Beratung und Weiterbildung bereithalten.

Die Abbildung des gesamten Vereins soll sich dank einer übersichtlichen Benutzeroberfläche komfortabel und unkompliziert darstellen und auch die Buchführung soll ihre Schrecken verlieren. Wie der Hersteller sagt, bekommt auch der weniger versierte Schatzmeister mit dem Buchführungsmodul die Vereinsfinanzen in den Griff – von der Buchung von Einnahmen und Ausgaben über die Vereinskasse, dem quittieren von Spendengeldern bis zum Einziehen der Beiträge einziehen oder der Anmahnung ausstehender Zahlungen.

Die Einnahmen-Überschussrechnung soll dabei nicht nur für den ideellen Vereinsbereich, sondern auch für die Vermögensverwaltung, den Zweck- oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erstellt werden können.

Zahlreiche Funktionen sollen auch bei der individuellen Mitgliederverwaltung helfen, Zeit zu sparen: Erhöhen sich zum Beispiel die Beiträge, werden die Verträge automatisch angepasst. Unterstützung gibt es für die Planung und Koordination von Aktivitäten, die Vereinsstatistik oder das Kontaktmanagement. Integriert sind der Online-Versand von Verbandsmeldungen und die Möglichkeit, Mitgliederdaten grafisch auszuwerten.

Das rund 99,90 Euro teure “QuickVerein Plus 2010″ bietet zusätzlich Zugriff auf eine umfassende Vereinsbibliothek mit rechtssicheren Tipps zur Vereinsarbeit und -führung. Dazu kommen rund 200 Arbeitshilfen: Profi-Formulare, Musterschreiben, Verträge, Reden und Satzungen. So sollen sich viele Routinetätigkeiten sicher, zügig und nachvollziehbar erledigen lassen können. Inklusive sind die kostenlose Vereinsberatung und interaktive Online-Seminare. Hier kann der Nutzer bequem vom PC aus erfahren, wie Experten grundlegende Fragen der Vereinsarbeit lösen oder rechtliche Änderungen beurteilen.

Neue Versionen von Yahoo Mail und Yahoo Messenger

Yahoo hat einige seiner populärsten Produkte weiterentwickelt und möchte damit seine Vision, Yahoo mehr und mehr zum Mittelpunkt der Online-Aktivitäten zu machen, stärken. Entsprechend gibt es eine Reihe von Neuerungen für Yahoo Mail und Yahoo Messenger, die weltweit von knapp 300 bzw. von mehr als 130 Millionen Menschen genutzt werden.

Die Neuerungen ermöglichen eine stärkere Personalisierung und sollen es den Nutzern leicht machen, mit Menschen in Kontakt zu bleiben und sich über wichtige Themen zu informieren.

In Deutschland ist der neue Messenger in der Beta-Version verfügbar. Die neue Version von Yahoo Mail steht ebenfalls ab bereit und wird im Laufe der nächsten Wochen für alle Anwender verfügbar sein. Weitere Produkt-Updates sollen im Laufe der nächsten Monate folgen und sich vor allem auf die Themen „Offenheit“ und „Social-Funktionen“ beziehen – was immer Yahoo genau darunter versteht.

Da täglich immer mehr Nutzer Fotos versenden und empfangen, hat Yahoo Mail das Höchstvolumen für Dateianhänge von 10 MB auf 25 MB erweitert. Über einen zu vollen Posteingang müssen sich Nutzer von Yahoo Mail dank des unbegrenzten Speicherplatzes ohnehin keine Gedanken machen.

Mit einer neuen Yahoo Mail-Funktion für Mobiltelefone soll es künftig noch einfacher sein, aktuelle E-Mails zu verfolgen. Unterstützt werden außerdem die direkte Ansicht von Dateien, wie Microsoft-Office-Dokumente, PDF-Dateien und Fotos.

Die optimierten Funktionen sollen in Kürze für mehr als 400 Mobilgeräte mit HTML-Browsern verfügbar sein, wenn die Seite http://m.yahoo.com aufgerufen wird. Auf dem iPhone sind die Funktionen bereits verfügbar, weitere Mobilgeräte sollen Anfang September folgen.

Die optimierte Version des Yahoo Messenger 10 soll unkomplizierte und direkte Echtzeit-Kommunikation mit Freunden und Familie auf der ganzen Welt ermöglichen. Dazu bietet das Tool unter anderem Optionen für Videoanrufe mit Vollbildschirm und einen Reiter “Updates”, über den sich Aktualisierungen von Freunden und Familie schnell und einfach finden lassen sollen.

Virenschutz in der Wolke

„Cloud Computing“ wird auch für den Virenschutz immer interessanter. Aktuell hat auch das Start-Up-Unternehmen Immunet eine Antivirus-Lösung vorgestellt, die sich die Vorteile der Online-Welt zunutze macht.

„Immunet Protect“ will dabei das Prinzip der “kollektiven Immunität” nutzen und durch den Cloud-Ansatz alle beteiligten Nutzer sofort nach der Erkennung neuer Malware schützen können.

“Wird ein Programm geöffnet, werden vom Client zunächst Informationen darüber gesammelt. Diese Informationen werden dann an die Immunet-Server geschickt, wo festgestellt wird, ob die Software gut- oder bösartig ist. Ist sie verdächtig, wird im Bruchteil einer Sekunde der Computer, auf dem die Software ausgeführt werden sollte, alarmiert und daran gehindert, sie zu starten. Nach genauerer Prüfung der Datei und der Bestätigung, dass es sich um Malware handelt, werden dann augenblicklich alle anderen in der Cloud anwesenden Computer alarmiert und können sich gegen die Entdeckung schützen. Der Großteil der Arbeit wird also auf Immunets Servern erledigt. Der Client dient in erster Linie der Datensammlung, weshalb er nur rund fünf Megabyte an Festplattenspeicher belegt“, so Immunet-Chef Oliver Friedrichs.

Immunet stellt dabei vor allem die Geschwindigkeit und die soziale Komponente des Systems heraus.

“Es gibt heute bereits so viele Gefahren im Internet, dass Virenanalysten nicht alle potenziellen Gefahren berücksichtigen können. Deshalb nutzen wir die Community, um die Nadeln im Heuhaufen zu finden”, so der frühere Symantec-Mitarbeiter.

Erwarten uns Einschränkungen im Privatfernsehen?

HDTV wird auf kurz oder lang als neuer Fernsehstandard etabliert. Diese an sich erst einmal schöne Nachricht hat aber auch Ihre Schattenseiten. Si befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Zuge der HDTV-Einführung Einschränkungen beim frei empfangbaren Privatfernsehen.

„Es zeichnet sich ab, dass die werbefinanzierten Sender zunehmend auf verschlüsselte kostenpflichtige Angebote setzen“, so vzbv-Medienexperte Michael Bobrowski im Vorfeld der Internationen Funkausstellung (IFA).

So beabsichtigen die werbefinanzierten Sender der Gruppen Pro7/Sat 1 und RTL nach eigenen Aussagen, ihr HD-Programmangebot ab Herbst über eine neue Satelliten-Plattform „HD plus“ ausschließlich verschlüsselt zu verbreiten. Für den Empfang dieser TV-Programme in HD-Format werden spezielle „HD plus Receiver“ notwendig. Mit den in den Haushalten bereits vorhandenen älteren HD-tauglichen Receivern wird das Programmangebot gar nicht oder – infolge Nachrüstung -nur eingeschränkt nutzbar sein.

Es zeichnen sich laut vzbv folgende Nutzungseinbußen ab:

  • Bei der Nachrüstung von bereits vorhandenen Receivern lassen sich „HD-plus“ Sendungen nicht aufzeichnen.
  • Generell wird man nicht gleichzeitig ein Programm schauen und ein zweites aufnehmen können.
  • Die Sender können die Aufzeichnung einzelner Programme per Datenbefehl ausschließen.
  • Die Sender können die Nutzungsdauer für die aufgezeichneten Programme zeitlich befristeten oder die Nutzung auf ein einziges Abspielgerät beschränken.
  • Die Sender können per Datenbefehl ein schnelles „Vorspulen“ von Werbeblöcken verhindern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband appelliert an die Sender und Plattformbetreiber, derart kundenunfreundliche Optionen auszuschließen und zudem ein klares Bekenntnis zum frei empfangbaren Fernsehen abzugeben. Die Verbraucher ihrerseits sollten sich gut überlegen, ob der Qualitätsvorteil hochaufgelöster TV- Programme privater Fernsehanbieter im HD-Format die zusätzlichen Kosten und möglichen Einschränkungen bei deren Nutzung aufwiegt.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Verbraucher entscheiden die Bundestagswahl

Montag, 24. August 2009

Welche Partei setzt sich wie für die Interessen der Verbraucher ein? Darüber sollten sich die Deutschen im Klaren sein, wenn sie am 27. September ihr Kreuz machen. Eine Entscheidungshilfe bietet die Webseite www.verbraucher-entscheiden.de: Übersichtlich und informativ stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die verbraucherpolitischen Konzepte der Parteien dar. Die Besucher der Seite können ihr Top-Verbraucherthema wählen und per Videobotschaft ihre Meinung äußern.

Digitale Rechte, Gesundheitspolitik, Finanzmarkt oder Verbraucherrechte – die Liste der drängenden Themen ist lang. Zehn Kernforderungen für die kommende Legislaturperiode hat der Verbraucherzentrale Bundesverband aufgestellt. Im Internet können nun alle Verbraucher darüber abstimmen, welches Thema ihnen ganz besonders unter den Nägeln brennt.

Außerdem können sie ihre Wünsche und Forderungen an die Politik formulieren, per Textkommentar oder Video-Botschaft.

„Am Thema Verbraucherpolitik kommt keine Regierung mehr vorbei. Das haben zuletzt die Finanzkrise und die Datenschutzskandale deutlich gezeigt“, so Vorstand Gerd Billen und ruft zum Mitmachen auf: „Jeder Besucher und jeder Teilnehmer signalisiert im Vorfeld der Bundestagswahl: Verbraucher entscheiden.“

Um den Verbrauchern ihre Entscheidung zu erleichtern, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Bundestagsparteien und deren Spitzenpolitiker befragt, was sie in der kommenden Legislaturperiode ganz konkret für die Verbraucher tun wollen. Außerdem hat der Verband die Wahlprogramme ausgewertet.

Welche Konzepte sind geeignet, die Folgen der Wirtschaftskrise für die Privathaushalte zu mildern, sie vor Übervorteilungen zu schützen oder die Energie- und Gesundheitsmärkte verbraucherfreundlich zu gestalten? Mit einem Klick werden die Unterschiede zwischen den Parteien sichtbar. Auch der Blick zurück kann bei der Entscheidung hilfreich sein. Eine verbraucherpolitische Bilanz der zurückliegenden vier Jahre komplettiert das Angebot der Webseite.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Allianz gegen Internet-Abzocke

Mittwoch, 05. August 2009

Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen. Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.

„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“, so Vorstand Gerd Billen.

Der vzbv weist in diesem Zusammenhang auf eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software hin, die Schutz für Verbraucher bieten soll.

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.

„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“, so Billen.

In Frankreich sei dies bereits Gesetz, Kostenfallen seien dort kein Thema. In Deutschland liege der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte allein die Firma Content Services Limited, Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.

„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“, fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer soll die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“ bieten.

„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“, erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr.

Herz der Software, so teilt der vzbv mit, sei eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion sollen diese Sperrliste ständig weiter ergänzen. Zusätzlich könne jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.

„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“, so Billen.

Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Tiere, die die Welt nicht braucht

Mittwoch, 22. Juli 2009

Ob der kleine Bruder vom Pleitegeier der Lockvogel ist, mag ich nicht beurteilen – in jedem Fall ist er ein unangenehmer Zeitgenosse, auf dessen Bekanntschaft wohl die meisten von uns gut verzichten können.

Nicht erst seit der verunglückten Werbeaktion für „Windows 7“ fallen immer wieder Unternehmen mit so genannten Lockvogelangeboten auf, die vermeintliche Schnäppchen versprechen, die jedoch – welch Zufall – dann, wenn man sie kaufen möchte, nicht mehr erhältlich sind. Manchmal wurde, sollte man als Kunde nachfragen, der letzte Artikel “gerade” verkauft. Manchmal ist auch dem Personal, (gern in Elektronikmärkten) das Angebot aus der eigenen Werbung gar nicht erst bekannt und natürlich ist auch das Produkt nicht erhältlich.

Nicht nur wir als Käufer fühlen uns da gern mal veräppelt, auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat derartige Schnäppchen-Experten ins Herz geschlossen und inzwischen sechs Unternehmen wegen unlauterer Werbung abgemahnt.

Händler, die mit Lockvogel-Angeboten arbeiten, haben oft das Glück, dass sich die Kunden als Einzelfall wahrnehmen und es so nur wenig Proteste gegen die unlauteren Machenschaften gibt. Das möchte die Verbraucherzentrale NRW ändern und hat unter dem Titel „Stopp den Lockvogel“ ein Portal ins Leben gerufen, auf dem sich Kunden mit ihrem Ärger über die üblen Angebote Luft machen können. Mehr als 130.000 Verbraucher haben mittlerweile das „Lockvogel-Forum besucht” und über 1.600 Einträge hinterlassen.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share

Soziale Netzwerke mit mangelndem Fair-Play

Freitag, 17. Juli 2009

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein.

„Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen“, so Vorstand Gerd Billen.

Die Aktion wird koordiniert vom neuen vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“. In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus.

„Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet.“

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen.

„Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen“, so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten.

„Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht.

Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen.

Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren.

„Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.

Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland.

Eine erste Reaktion auf die Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gab es von Xing. Dort teilte man mit, die Initiative der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) zu begrüßen. Man plane nun, eine mit der vzbv abgestimmte Weiterentwicklung der eigenen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingen) auf der eigenen Plattform einzuführen.

„Wir unterstützen alle Änderungsvorschläge und werden unsere AGB jetzt bei den Punkten aktualisieren, die aus Sicht des vzbv eine Verbesserung des Verbraucherschutzes darstellen. Dafür sind nur kleinere Anpassungen notwendig“, erklärt Dr. Stefan Groß-Selbeck, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Xing AG.

XING wird eine Klausel zur Übertragung von Nutzungsrechten für Forenbeiträge, eine salvatorische Klausel und die Regelung zur Vorgehensweise bei Änderung der Datenschutzbestimmungen streichen, die Widerspruchsfrist bei AGB-Änderung auf 6 Wochen verlängern und damit allen Anforderungen der Verbraucherschutzzentrale gerecht werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des “Trans Atlantic Consumer Dialogue” abrufbar.

Seit 2009 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium ist es Aufgabe des Projektteams, regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen zu identifizieren und dagegen rechtlich vorzugehen. Außerdem klärt das Projekt Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten, Gefahren und Fallen im Internet auf. Informationen hierzu liefert ab August 2009 eine eigene Website. Mehr über das Projekt lesen Sie hier.

Per E-Mail versenden Per E-Mail versenden     Bookmark and Share