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Artikel mit ‘Überwachung’ getagged

Deutscher Entwicklerpreis 2009: Weltkarte der Überwachung

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Der Deutsche Entwicklerpreis wird jährlich im Dezember in der Lichtburg in Essen an deutsche Entwickler von Computerspielen verliehen, die innerhalb der letzten zwölf Monate ein herausragendes PC- oder Konsolenspiel auf den Markt gebracht haben.

Gewonnen hat in diesem Jahr Raul Mandru mit seiner „Weltkarte der Überwachung“. Raul Mandru stammt aus Rumänien und kam zum Studium an die FH in Dortmund. Dort hat er ein Designstudium absolviert und als Diplomarbeit die Weltkarte der Überwachung 2008 vorgelegt.

Mit seiner interaktiven Weltkarte der Überwachung hat er eine handygesteuerte Installation geschaffen, die das Ausmaß der globalen Überwachung vor Augen führt und unmittelbar erlebbar macht. Der Handy-Benutzer navigiert dabei intuitiv auf der projizierten Weltkarte, auf der Tausende Symbole für eine bestimmte Überwachungsmaßnahme wie Computer, Einkaufswagen oder Chipkarte sowie die jeweilige Dichte der Überwachungsstufe stehen. Die Darstellungen beruhen auf Daten von Privacy International. Von der Hochschule weg wurde Raul Mandru von Ogilvy in Düsseldorf als Art Director engagiert. Seine erste Projektarbeit “Donate a Meal” für die Kindertafel in Düsseldorf hat in Cannes eine Auszeichnung erhalten.

„Die World Surveillance Map ist ein großartiges Beispiel für die künstlerische Umsetzung von Gesellschaftskritik. Raul Mandru schlägt die Brücke zwischen den wesentlichen Themen, die uns im gesellschaftlichen Strukturwandel umtreiben: Kultur, Technologie, Bildung und auch Demokratie“, so das Jury-Mitglied Prof. Dieter Gorny, Künstlerischer Direktor „Kreativwirtschaft“ der RUHR.2010 GmbH.

Weitere Informationen zur „Surveillance Map of the World – An Interactive Mobile Installation“ finden Sie unter: http://mandru.de/map/

Beim Deutschen Entwicklerpreis ist nicht der kommerzielle Erfolg das entscheidende Kriterium. Spannende neue Spielideen, technische Innovationen, ein exzellentes Interface und spielerische Qualitäten sind wichtige Faktoren, die in die Bewertung mit einfließen.

Der Deutsche Entwicklerpreis wird sowohl von der Akademie des Deutschen Entwicklerpreises – bestehend aus 300 Mitgliedern der deutschen Gamesbranche – als auch vom Publikum verliehen. Zudem verleiht der Akademierat in den Spezialpreiskategorien besondere Preise, wie zum Beispiel den Förderpreis des Deutschen Entwicklerpreises und den Preis für das Beste Deutsche Studio 2009 (Studio of the Year). Insgesamt werden in über 20 Kategorien Preise verliehen.

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Der große Bruder hat seinen Preis

Dienstag, 20. Oktober 2009

Mit eiligen Schritten geht es auf das neue Jahr zu (wetterseitig ist ja auch gerade gefühlter Dezember) und wie immer zum Jahreswechsel mag man sich fragen, was vom alten Jahr so übergeblieben ist. In unserem Fall ist diese Frage auch schon im Oktober berechtigt, denn wir durften ja bereits den Versprechungen der Politik lauschen, wie es denn in Sachen Bevölkerungsüberwachung und Zensur weitergehen soll. Ebenso wissen wir, dass erst nach dem 9. Mai 2010 offenbar werden wird, was von den sanft rückwärts gerichteten Ruderbewegungen dieses Oktobers übriggeblieben ist.

Nun sollen immerhin die so genannten Internetsperren für ein Jahr ausgesetzt werden. Während dieser Zeit soll das BKA verpflichtet werden, die Löschung gemeldeter kinderpornographischer Inhalte intensiver zu betreiben. Nach einem Jahr soll dann dieser Arbeitsansatz untersucht und beurteilt werden.

Das, was hier in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt wurde, mag den Urhebern als furchtbarer Rückschritt ihrer Überwachungs- und Kontrollbestrebungen erscheinen, stößt ansonsten aber auf breite Zustimmung.

So beschrieb der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf dem Gebiet der Rechts- und Innenpolitik als wichtige Fortschritte und begrüßt das Prinzip “Löschen statt Sperren” über internationale Kooperationen als effektivsten Weg im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: “Die Entscheidung der Koalition ist auch eine Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniert.“

eco betreibt seine Internet-Beschwerdestelle bereits seit mehr als zwölf Jahren. Internetnutzer, die auf rechtswidrige Internetinhalte stoßen, können diese kostenlos und anonym bei der Internet-Beschwerdestelle melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit die Bekämpfung dieser Internetinhalte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Auch der Verein MOGiS, gegründet als “MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“, begrüßt diese Einigung. Dazu Christian Bahls, Vorsitzender und Gründungsmitglied von MOGiS: “Ich bin froh, dass die Sperrdebatte auf Initiative der FDP endlich auf die Ebene einer Sachdiskussion gebracht wird. Die bisherige Diskussion für diese Zugangserschwerungen war sehr von Mutmaßungen und weniger von Fakten durchdrungen (wie auch schon die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zu Internetsperren zeigte). Durch dieses jetzt geforderte strengere Löschregime ergibt sich die Möglichkeit, erstmalig systematisch zu erfassen, wo die Inhalte herkommen und wo und unter welchen Umständen sie eventuell schwerer zu entfernen sind.”

In einen Nachsatz fügt Bahls noch hinzu: “Auch sind wir der FDP dankbar, dass sie das weltweite INHOPE-Melde-Netzwerk, und damit die gemeinsam von der FSM und eco betreibene deutsche Internetbeschwerdestelle, für eine Zusammenarbeit mit dem BKA ins Spiel gebracht hat. Über INHOPE gemeldete kinderpornographische Inhalte werden erfahrungsgemäß zu über 80% in unter 24 Stunden aus dem Internet entfernt (gelöscht). In Deutschland erfolgt das Löschen, laut eco, üblicherweise in weniger als 12 Stunden.”

Dieser Oktober ist ganz folgerichtig auch die Zeit des Feierns, des Lobens und des Preisverleihens – auch wenn mancher der geehrten möglicherweise den einen oder anderen Preis gar nicht so gern annehmen wollen wird. Doch, das gibt es. Bestes Beispiel dafür ist der BigBrotherAward, ein Negativ-Preis, gewissermaßen der Oscar für die Datenkraken, die für Datenschutzvergehen, für Überwachungstechnologien und -gesetze und uferlose Datensammlungen verantwortlich sind.

In diesem Jahr gab es zwei Preisträger, die sich, wie kaum zwei andere zuvor, diese Auszeichnung verdient haben: Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble.

Während Frau von der Leyen in der Kategorie „Politik“ den ersten Platz erzielen konnte, wurde Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk geehrt und erhielt zudem noch den Publikumspreis.

In einem Gespräch mit der Online-Ausgabe des Freitag erläuterte Mit-Organisatorin und Jury-Mitglied Rena Tangens die Preisvergabe an Frau von der Leyen:

„Nicht nur wegen des Ausbaus einer Zensurinfrastruktur ist diese Auszeichnung richtig. Frau von der Leyen hat sich durch die Instrumentalisierung des Leids von Kindern Zustimmung für ihr Projekt erkauft. Dieser Preis musste sein.“

Bedeutend ist auch die Auszeichnung des Innenministers Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk. Hier lohnt sich ein Blick in die Begründung der Jury.

Frau Tangens beschreibt im Gespräch mit dem Freitag augenfällige Aspekte der Preisvergabe: „Kaum jemand hat sich so sehr wie er darum bemüht, den Rechtsstaat in einen Sicherheitsstaat umzubauen. (…) Sein Verständnis vom Rechtsstaat hat Schäuble schon 1996 verbreitet. Damals schrieb er in einem Beitrag für die FAZ unter der Überschrift „Weniger Demokratie wagen?“, dass das Grundgesetz die Tagespolitik begrenze. Dazu kann ich nur sagen: Dafür ist es ja auch da!“

Auch, wenn es zunächst eine gewisse Eindämpfung der Zensur- und Überwachungsbestrebungen im Internet gibt, werden vermutlich nicht alle Preisträger von der Bildfläche verschwinden. Wir werden also noch Gelegenheit haben, festzustellen, welche Entwicklung sie möglicherweise durchmachen.

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Großdemonstration gegen Überwachung

Mittwoch, 26. August 2009

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und das Demonstrationsbündnis „Freiheit statt Angst“ rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf.

Am Samstag, den 12. September 2009, wollen sie unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Die Demonstration, die um 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin beginnen soll, ist Teil des internationalen Aktionstages “Freedom Not Fear”, zu dem u.a. in London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm Proteste gegen die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.

Erst vor wenigen Wochen musste sich die Deutsche Bahn zu einem weiteren Datenskandal bekennen. Mit der Sammlung von hochsensiblen Gesundheitsdaten hatte der Konzern erneut die Privatsphäre und Grundrechte ihrer Beschäftigten verletzt.

“Arbeitgeber nutzen die neuen Technologien, um zu erfahren, wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten, mit wem sie reden, mit wem sie telefonieren, mit wem sie sich austauschen. Sie speichern Daten über die Ursachen von Krankheiten ihrer Beschäftigten, von denen sie eigentlich nichts wissen dürfen”, sagt Annette Mühlberg von ver.di und fügt hinzu: “Die Bespitzelung und allgemeine verdachtslose Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern muss ein Ende haben!”

Die Demonstration am 12. September richtet sich auch gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen. Seit Anfang 2008 ist nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

“Die verdachtsunabhängige Generalüberwachung befördert das Misstrauen zwischen Regierung und Bevölkerung. Die moralische Legitimität der Regierung leidet darunter”, erklärt Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Auch der anhaltende Protest gegen das Gesetz über Internetsperren soll im Rahmen der Demonstration am 12. September um 15:00 Uhr am Potsdamer Platz fortgeführt werden. Das Gesetz wurde im Juni beschlossen und soll noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten.

Über 120 Organisationen und Gruppen aus unterschiedlichen Spektren unterstützen den Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst”. Unter ihnen finden sich unter anderen der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Arbeitskreis Zensur, die Humanistische Union e.V., das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit, das Netzwerk Neue Medien, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V., der FoeBuD e.V., der Chaos Computer Club, die Freie Ärzteschaft, Attac, ver.di, der DGB, die Verkehrsgewerkschaft GDBA, der Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V., die Katholische Junge Gemeinde, die Piratenpartei, DIE LINKE, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Demonstration unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” findet bereits zum dritten Mal statt. Im vergangenen Jahr brachten mehrere zehntausend Menschen ihren Protest gegen die zunehmende Überwachung zum Ausdruck.

Weitere Informationen finden sich unter www.freiheitstattangst.de.

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So blöd sind wir nun auch nicht

Donnerstag, 20. August 2009

Laut einer Meldung auf heise.de hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, eine mehr oder minder deutliche Warnung gegenüber denjenigen Internet-Nutzern geäußert, die die im Rahmen des Zugangserschwernisgesetzes eingerichteten Stoppschilder im Internet umgehen würden.

“Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko”, wird der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde zitiert.

Da nun aber alle Anwender wüssten, dass sie sich ab dem Stoppschild strafbar machen, sei es auch logisch, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

Also, Moment, was sagt der Herr Ziercke da? Das Umgehen das Stoppschildes könnte im Rahmen von Ermittlungen dazu führen, dass mir als Nutzer unterstellt wird, ich habe mir vorsätzlich Kinderpornographie verschaffen wollen?

Werfen wir dazu noch einmal rasch eine Blick auf die ach so komplexe Umgehung des Stoppschildes: Die gelingt beispielsweise, wenn Sie, was – nach heutigem Stand der Rechtslage, muss man wohl sagen – absolut legal ist, einen anderen DNS-Server in Ihren Systemeinstellungen festgelegt haben (vgl. auch den Beitrag Anti-Zensur-DNS-Server des FoeBuD).

Nehmen wir also an, ich habe, aus welchen Gründen auch immer, einen mir genehmen DNS-Server ausgewählt und surfe fröhlich umher. Irgendwann klingelt dann der Herr BKA bei mir und unterstellt mir, ich habe mir Kinderpornographie verschaffen wollen, weil ich sein Stoppschild „umgefahren“ habe? Ein Schild, das ich im Zweifelsfall gar nicht zu sehen bekomme?

Nun gut, man kann diese Aussage von Herrn Ziercke als das in diesen Tagen übliche „auf den Busch“ klopfen werten. Aber wir können diesen Gedanken auch mal einen Augenblick ernst nehmen und uns fragen, was denn wohl getan wird, um ein solches Verbot durchzusetzen. Und plötzlich springt ein kleiner Bosbach hinter einem Busch hervor und wedelt mit dem frisch erfundenen Internetausweis, mit dem sich dann jeder Internetnutzer problemlos verfolgen lässt.

Nein, keine Angst, das soll jetzt keine Verschwörungstheorie werden, dazu sind die beteiligten Personen auch zu wenig schillernd. Es ist mehr ein Hinweis auf die Bereitschaft der in diesem Stück Auftretenden, völlig problemfrei Grundrechte in Frage zu stellen und Bürger am Stück zu kriminalisieren.

Natürlich aber, so stellt Ziercke klar, würde die Sperrliste nur kinderpornographische Links enthalten:

“Keinesfalls werden beliebige Inhalte gesperrt”, betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen aussetzen. “So blöd sind wir nun auch nicht.” Die Liste enthalte “ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material”.

Die längst immer lauter werdenden Forderungen, auch andere unliebsame Seiten zu sperren, scheint noch nicht bis zu ihm gedrungen zu sein. Oder sie sind für ihn nicht relevant. Das Nachdenken über die Folgen solcher Forderungen stört ja auch.

Und damit es auch jeder so richtig gut versteht, wie das mit dem Sperren so ist, bemüßigt Ziercke, so heise.de, ein Beispiel:

„Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei “sofort einschreiten”. Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht.“

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass dem Herrn Ziercke schlicht das Grundverständnis für den Unterschied zwischen Sperren und Löschen fehlt. Oder er war gerade im Urlaub, als verschiedene Organisationen zeigten, wie das denn wohl gehen könnte.

Nö, war er aber nicht. Stattdessen war er aber wohl in einem Vernebelungsseminar, denn sonst ist kaum noch zu erklären, wieso, entgegen gängigen Daten und fachkundigen Beobachtungen von ihm eine Aussage kommt, die uns wieder einmal erklärt, dass sich Kinderpornographie anscheinend zum aller-aller-allergrößten Teil im Ausland befindet. Und dieses ganz furchtbar ausländische Ausland ist so ausländisch, dass man da noch nicht mal Kinderpornographie verfolgt.

Und überhaupt ist das mit dem Löschen nämlich gar nicht so einfach. Weil, so heise.de, „beim BKA handle es sich um eine Vollzugsbehörde, die “nach den Regeln vorgehen” müsse.“

“Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen.” Das funktioniere nicht “und ist uns nicht erlaubt”. Insgesamt gebe es 30 bis 40 “Failed States”, wo erfahrungsgemäß “nichts passiere” und Kinderpornographie nicht geächtet sei. Eine “öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts” finde dort nicht statt.

Ähhh, wo genau ist das jetzt? Togo? Sierra Leone? China? Iran? Da kommt die Kinderpornographie in Deutschland her? Und warum sollen dann so viele Server in Deutschland und in befreundeten Staaten stehen?

Leider ist aber Herr Ziercke kein Einzelfall. Auch Zensursula selbst glänzte mit perfekt vorgebrachter Demagogie auf einer Wahlkampfveranstaltung in Sulzbach (Saar) und nutzte die beliebte Technik, einerseits längst bekannte Begründungen zu trommeln und anderseits diejenigen ins Unrecht zu setzen, die Kritik üben.

Fernab jeder Sachkenntnis verkündete sie einmal mehr, dass Kindesmissbrauch hierzulande “vollkommen frei” anklickbar wäre und der deutschen Polizei bei ausländischen Servern die Hände gebunden wären. Auch hier wiederholt sie das Mantra, dass man „diese Bilder da löschen [muss], wo die Quelle ist. Wo der Server ist. Aber weltweit stehen die zum Teil in Ländern, die Kinderpornographie nicht ächten.“

Was in diesem Zusammenhang die Formulierung „zum Teil“ in Zahlen bedeutet, führte sie nicht aus.

Natürlich fehlte in ihrer Rede der Hinweis auf die Möglichkeit, einem Großteil der Bilder löschen lassen zu können. Auch von der Verhinderung der Grundlage, einem verbesserten Schutz der Kinder vor Vergewaltigung, war nicht die Rede. Nur noch einmal zur Erinnerung: Auch wenn ich eine Seite sperre, wurde das Kind bereits missbraucht. Ich kann es nur nicht mehr sehen. Aber dann muss ich mich auch nicht mehr drüber aufregen …

Aber vielleicht liegt das auch nur daran, dass ich die falsche Perspektive habe. Et Uschi klärt uns allerdings auf:

„Meine Damen und Herren, wir sollten nicht den Eindruck vermitteln, unsere Verfassung würde die Verbreitung der Vergewaltigung von Kindern Schutz geben.“

Tja, und ich dachte immer, es ginge nicht um den Eindruck, den man macht (wo eigentlich? Bei Omi? Bei den Nachbarn?), sondern um das, was man tut. Und wenn schon, dann wäre es mir viel lieber, wir würden nicht den Eindruck vermitteln, unsere Regierung würde der Vergewaltigung von Kindern Schutz geben, etwa durch einen furchtbaren Aufwand, der für eine Zensur-Infrastruktur verpulvert wird.

Und nachdem wir von Herrn Bosbach, Herrn Ziercke, Herrn Guttenberg, Herrn Wendt und von Uschi selbst gelernt haben, wie böse das Internet ist und wie furchtbar rechtsfrei da alles ist und dass wir so gar keine Gesetze haben, die da gelten und überhaupt dort an jeder Ecke Kriminelle lauern, da sagt uns Uschi nun:

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Recht gilt online genauso wie offline. Was wir niemals in einer Zeitung tolerieren würden, tolerieren wir im Internet genau so wenig.“

Ja nee, is klar … Kann ihr mal jemand erklären, dass wir dafür schon Gesetze haben? Und dass wir die auch im Internet durchsetzen können? Oder stehen bei Uschi vor’m Kiosk auch Stoppschilder rum?

Aber ich möchte nicht nur meckern, denn et Uschi hat auch eine ungeheure Einsicht gezeigt (auch wenn sie das wohl anders gemeint haben wird):

„Meine Damen und Herren, hier ist der Schlüsselbegriff, auch wenns ungemütlich wird, Verantwortung. Wir werden eines Tages nicht nur gefragt nach dem, was wir getan haben, sondern auch nach dem, was wir vielleicht nicht getan haben. Wo wir gekniffen haben. Wo wir uns geduckt haben, nur weils anstrengend wird. Hier muss man dann auch Farbe bekennen.“

Tja, und bald ist’s September…

[Nachtrag 20. August 2009] Eine sehr schöne Darstellung der Aufnahme des Auftrittes von Frau von der Leyen in den Medien ist bei Stefan Niggemeier zu finden. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, der Autor des dort präsentierten Artikels sei möglicherweise gar nicht anwesend gewesen. Oder er ist ausschließlich Fachautor für Saaldekorationen…

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Vieles ist anders in diesen Tagen

Montag, 17. August 2009

Vieles ist anders in diesen Tagen. Manche Menschen glauben, Horst Schlämmer sei eine reale Person und würden ihn, den Mann, dem die Bedeutung des Dehnungs-i ebenso fremd ist wie das Deo, zum Bundeskanzler wählen. Und dieser Wunsch ist auch durchaus nachvollziehbar – bringt doch seine Forderung „Es muss alles mehr werden“ – die aktuelle Wunschlage der deutschen Politik deutlich genug auf den Punkt.

Ob nun durch Horst Schlämmer ausgelöst oder nicht – einiges ist bereits mehr geworden. Wir haben mehr Forderungen nach staatlicher Regulierung des Internets und mehr überbordende Schnell- und Fehlschlüsse.

In direkter Konkurrenz versuchen derzeit Wolfgang Bosbach, der Innenexperte der CDU, und Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), das blaue Band für die gnadenloseste Zurschaustellung von fehlender Sachkenntnis zu erringen.

Während sich der Erstgenannte bereits mit seinem Vorschlag eines Internetausweises und der Forderung nach einer verdeckten Internet-Polizei sehr deutlich, wenn auch nur bei einer sehr speziellen Zielgruppe, profilieren konnte, legte nun Rainer Wendt nach und forderte in einem Gespräch mit der Berliner Zeitung nicht nur „2.000 Cyber-Cops“ und den Gefahren des Internets entgegentreten zu können, sondern er erklärt uns auch, was diese Ermittler genau tun sollen. Es ist nämlich nicht etwa so, dass sie sich möglicherweise um die Beschleunigung in der Bearbeitung bekannter Rechtsbrüche, bei denen das Internet als Tatwerkzeug genutzt wird, kümmern sollen. Nein, Herr Wendt hat da ganz andere, sehr dezidierte, auf der Erfahrung der täglichen Polizeiarbeit beruhende Aufgabengebiete im Blick:

“Die Polizei muss verstärkt verdachtsunabhängige Streifen im Netz fahren”, denn, so weiß Herr Wendt, das Internet ist der größte Tatort der Welt.

Klar, was sind schon ein paar Morde und Entführungen, was sind Bankraub und Vergewaltigung gegen die furchtbaren Verbrechen im Internet. Lasst uns also 2.000 Polizisten im Internet Streife fahren. Bloß – wie soll das Polizeiauto dazu aussehen?

Aber mal ernsthaft: Der Vorsitzende einer Polizeigewerkschaft – es handelt sich also weder um einen Karnevalsverein noch um eine Partei, sondern um eine Interessenvertretung aktiver, zu unserem Schutz tätiger Beamter – möchte im Ernst 2.000 Gehälter samt Pensionsanspruch dafür ausgeben, dass diese Jungs wahllos (oder was sonst heißt ‚verdachtsunabhängig’?) im Internet surfen? Und klar, surfen allein reicht nicht – sie müssen auch noch, um etwas Verdächtiges entdecken zu können, vielleicht irgendwo Beiträge zahlen können, Mitglied werden dürfen oder einkaufen müssen. Ah ja …

Klar, das ist dann sinnvoll, wenn man sich bereits von der nicht ganz so wichtigen realen Welt dauerhaft in den größten Tatort der Welt verabschiedet hat. Neben der Entdeckung des größten Tatorts der Welt hat uns Herr Wendt aber auch bewiesen, wo der schlimmste Tatort ist – rund 30 cm vom Bildschirm entfernt. Und auch der folgt Horst Schlämmers Diktum „Es muss mehr werden“. Wir dürfen uns also schon bald auf weitere Teilnehmer im Wettbewerb um die Vermeidung von gesundem Menschenverstand gefasst machen.

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Web-Erfinder gegen Online-Überwachung

Mittwoch, 15. Juli 2009

Nicht erst seit dem Bundestrojaner und dem Rummel um „Zensursula“ sind die zunehmenden Überwachungsbestrebungen im Internet in den vergangenen Monaten zum öffentlichen Thema geworden.

Nun hat sich dazu auch der Web-Pionier und HTML-Urvater Sir Tim Berners-Lee zu Wort gemeldet. Der gebürtige Londoner Berners-Lee legte mit seinen Entwicklungen den Grundstein für das heutige Internet. Heute ist er Professor am MIT und steht dem World Wide Web Consortium (W3C) vor.

In einer Rede für die BBC kritisierte er deutlich die Versuche, das Verhalten von Anwendern im Web kontrollieren und überwachen zu wollen. Er befürchte, so Berners-Lee, dass diese Anstrengungen äußerst schädliche Auswirkungen hätten. Der größere Wert des Internets läge im Fehlen jeglicher Beschränkungen. Auch würden solche Versuche langfristig ohnehin scheitern, denn der Freiheitsgedanke umginge letztendlich jede Form der Zensur.

Sir Berners-Lee vergleicht das Internet mit einem weißen Blatt Papier. So wie Staaten oder Unternehmen keinen Einfluss darauf nehmen können, was eine Person auf dieses Blatt schreibt, sollte es auch mit dem Web gehandhabt werden. Er räumt ein, dass Regierungen gewisse Kontrollmöglichkeiten benötigten, um Missbrauch zu verhindern. Diese sollten jedoch streng limitiert sein.

Wenn den Anwendern ständig bewusst sei, dass ihre Online-Tätigkeiten möglicherweise überwacht werden könnten, habe das unterschiedlichste negative Effekte. Staaten wie China oder Iran, die strengste Zensur betreiben, solle bewusst sein, dass sie die Kontrolle auf lange Sicht nicht behalten können. Der Trend der vergangenen Jahre zeige, dass das Internet jegliche Zensur umgeht und der Freiheitsgedanke am Ende triumphiere. Der Weg dahin sei jedoch keinesfalls leicht.

Die Rede von Berners-Lee fand im Zuge einer Veranstaltungsreihe der BBC Two zum Thema „Digitale Revolution“ statt. Zur Diskussion stehen die Geschichte des Internets und der Einfluss des Webs auf das Leben der Menschen.

Wir können an dieser Stelle zunächst einmal nur hoffen, dass Sir Berners-Lee recht behält und wir uns nicht ganz allmählich an einen Zustand dauerhafter Überwachung gewöhnen.

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Retro im Hirn

Freitag, 26. Juni 2009

Im Moment liegt Retro voll im Trend – man greift wieder zu (nur dezent modernisierten) alten Designs, alter Mode und dergleichen. Fast glaubt man, einen Hauch Wehmut zu vernehmen, den Wunsch nach der guten alten Zeit, die meist so gut gar nicht war.

Dieser modische Blick zurück ist auch nicht schlecht, er kann sogar Spaß machen. Ich kann beispielsweise eine Vorliebe für Musik aus den 60er Jahren nicht verhehlen und finde die moderne Rockabilly-Bewegung mit ihrem 50er-Look sehr angenehm.

Was mir aber Kummer macht, ist, dass der Retro-Trend auch bei vielen Menschen im Denken angekommen zu sein scheint. Das nicht nur in der großen Politik, wo man fast schon hemmungslos über Sperrmöglichkeiten des Internet nachdachte und Online-Durchsuchungen für das normale Vorgehen eines demokratischen Staates hält und auch nicht nur im Ausland, dem Unternehmen hierzulande gern schon mal mit modernster Spitzeltechnologie unter die Arme greifen. So soll etwa, Meldungen zufolge, „Nokia Siemens Networks“ dem Iran eines der weltweit ausgeklügelsten Systeme zur Kontrolle und Zensur des Internets geliefert haben.

Nein, die geistige Retrowelle hat längst die Geschäftsführungen vieler deutschen Unternehmen erwischt: sie kaufen begeistert Software, die für kleines Geld Leistungen wie diese anpreisen:

„Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Mit unserer Überwachungssoftware können Sie unbemerkt aufzeichnen, was Ihre Kinder, Gatte oder Angestellte auf Ihrem PC machen.“

Dass man ausgerechnet in Deutschland wieder begeistert in den Fundus des Überwachungsstaates greift, ist geradezu unglaublich. Passend zu dieser Retro-Haltung im Hirn lehnt sich dann auch eines der meistverkauften Produkte in diesem Bereich mit unverhohlenem Zynismus an den Namen des 1984-Autors George Orwell an.

Diese Software kann unbemerkt alles aufzeichnen, was am PC geschieht – vom Tastendruck bis zur E-Mail kann alles protokolliert werden und landet mit geringer Zeitverzögerung auf dem Monitor des Überwachers. Und diese Software kann noch mehr: Sie kann sämtliche PC-Aktivitäten eines Arbeitstages aufzeichnen und im Zeitraffer wiedergeben – eine perfekte Möglichkeit, die Arbeitsleistung zu beobachten. Die Überwachungsmöglichkeiten sind vielfältig:

  • Regelmäßiges Fotografieren des Windows-Bildschirms
  • Protokollierung aller gestarteten Programme und ihrer Nutzungsdauer
  • Zeitauswertung und Statistiken der PC-Nutzung
  • Speichern der Adressen aller besuchten Web-Seiten
  • Aufnahme aller Tastenanschläge
  • Aufzeichnen der E-Mails und der Chat-Unterhaltungen
  • Aufzeichnen aller Druckaufträge
  • Festhalten aller Anschlüsse eines USB-Sticks oder ZIP-Drives
  • Speichern aller Eingaben in einer Suchmaschine
  • Protokollierung aller Dateiänderungen

So eine Abhörsoftware kostet heute weniger als ein normales Office-Paket – für unter 100 Euro kann der Chef schon spitzeln, was das Zeug hält. Warum auch Datenschutz und Mitarbeiterrechte, wenn doch Lidl, die Bahn und die Telekom vorgemacht haben, dass man sich den Tag blendend damit vertreiben kann, das Misstrauen gegen die eigenen Angestellten (Mitarbeiter wäre hier schon im Wortsinne falsch) zu schüren.

Die Zahl der Spitzelprogramme nimmt dabei immer weiter zu. Schon 2007 war die Rede von zweistelligen Zuwachsraten, der Sprecher eines Softwareunternehmens sprach von 100.000 installierten Versionen seiner Software. Wenn Sie das einmal hochrechnen, kommen Sie auf ein horrendes Potential an mehr oder minder legaler Überwachung am Arbeitsplatz.

Leider kann man kaum annehmen, dass die zahlreichen Käufer dieser Spitzelprogramme die Software immer rechtskonform einsetzen. So sagt ein Hersteller selbst:

“Ein Überwachungsprogramm wie Orvell Monitoring 2009 darf in der Firma nur dann eingesetzt werden, wenn alle Mitarbeiter Kenntnis von der Überwachung haben. (…) Die Software Orvell Monitoring 2009 verfügt über Überwachungsfunktionen (insbesondere “Aufnahme der Tastenanschläge” und “Bildschirmaufnahme”), die der Genehmigung der zu überwachenden Personen bedürfen. Die Anwender, die das Programm verwenden, machen sich bei Nichtbeachtung im Sinne von §201, §202 StGB strafbar.”

Doch ob sich alle Käufer an diese Verpflichtungen halten, mag bezweifelt werden. Es wird also eine entsprechend hohe Dunkelziffer praktizierten Misstrauens in deutschen Unternehmen geben, denn die Begehrlichkeiten sind groß.

„Zwischen großen Unternehmen gibt es nach Vermutung des Bundesdatenschutzbeauftragten einen regen Austausch unter den Sicherheitsabteilungen“, berichtet der WDR und zitiert den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar mit den Worten: “Mitarbeiter zu überwachen, ist eine sehr weit verbreitete Praxis”.

Ob diese mentale Retro-Haltung letztendlich dem Arbeitsklima oder gar der Arbeitsleistung dienlich ist?

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Verband der deutschen Internetwirtschaft zur Verabschiedung Zugangserschwerungsgesetz

Freitag, 19. Juni 2009

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. sieht bei dem heute vom Bundestag verabschiedeten “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” trotz erreichter Fortschritte wie z.B. der Schaffung eines Spezialgesetzes statt einer Regelung im TMG nach wie vor Mängel. Die Internetwirtschaft wird gezwungen, auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, und dabei allein das Risiko zu tragen, dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme:

“Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.”

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Erst handeln, dann denken

Freitag, 19. Juni 2009

Dass unsere Volksvertreter manchmal recht eigenwillige Vorstellungen davon haben, wie denn eben dieses Volk zu vertreten sei, kann spätestens seit den diversen Überwachungsideen aus dem Hause Schäuble nur noch sehr schwer als übertriebene Bürgernähe interpretiert werden.

Gesteigert wurde dieses selbstaufgegebene Heinzelmännchen-Dasein der politischen Kümmerer noch einmal durch die Breitband-Stigmatisierung breiter Bevölkerungsteile als potentielle Pädokriminelle in der Diskussion um die Einführung einer Internet-Zensurarchitektur.

Wem an dieser Stelle die alte Scherzfrage „Was macht ein Staubsaugervertreter? Er verkauft Staubsauger. Und was macht ein Volksvertreter?“ einfällt, mag ein wenig über das Ziel hinausschießen, trifft aber den Kern der diversen öffentlichen Stellungnahmen der „von“ und „zus“ aus dem Bundestag, die in Bezug auf die Online-Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ so freundlich oder, je nach Sichtweise, bar jeder Vernunft abgegeben wurden.

Entsprechend ist es nur wenig überraschend, dass dieses Zensur-Gesetz nur in wenigen Punkten überarbeitet wurde und man zur Sicherheit gleich einmal beschlossen hat, über die Willensäußerung der über 134.000 Mitzeichner der Petition erst nach der Bundestagswahl zu beraten.

Ebensowenig mag es noch überraschen, wenn die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die nicht erwünschte Bürgermeinung als Bestrebung wertet, das Internet zum rechtsfreien Raum machen zu wollen und

„Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“

Interessant ist hier, dass über ein Gesetz gesprochen wird, dass doch vorgeblich auf Kinderpornographie eingeschränkt sein soll, während doch mit dieser Darstellung der Aufgabenbereich deutlich ausgeweitet wird.

Die Frage, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Internetsperren häufig gestellt wird, ist, warum kinderpornographische Seiten nicht einfach gelöscht würden, was durchaus schnell und unaufwendig machbar ist. Der Arbeitskreis Zensur fasst dazu einige interessante Aussagen der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, zusammen:

„Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA ‚informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.’ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der ‚Achtung vor der Souveränität der Staaten’.“

Der AK Zensur zeigt sich verwundert:

“Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder”, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. “Löschen statt Sperren ist möglich, aber der ‘Dienstweg’ soll dem entgegen stehen?”

Wie wenig professionell dieses Gesetz angegangen wird, zeigt sich u.a. in der Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der zwar das Kontrollgremium für die BKA-Aktivitäten einberufen soll, sich nach eigenen Worten jedoch in dem Thema gar nicht auskennt. Weiter sagte Schaar am Montag der taz:

“Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee. (…) Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen”.

Gehört hat auf ihn offenbar niemand.

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US-Heimatschutzministerium erfasst biometrische Daten

Montag, 01. Juni 2009

Im Rahmen eines Pilotprogramms begann das US-amerikanische Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security - DHS) am letzten Freitag auf den Flughäfen Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport und Detroit Metropolitan Wayne County Airport mit der Erfassung biometrischer digitaler Fingerabdrücke von Nicht-US-Bürgern, die die Vereinigten Staaten verlassen.

Seit dem Jahre 2004 sollen biometrische Daten das Heimatschutzministerium angeblich dabei unterstützen, die Benutzung gefälschter Dokumente zu erkennen, Besucher vor Identitätsdiebstahl zu schützen und Tausenden von Kriminellen und illegalen Einwanderern die Einreise in die Vereinigten Staaten zu verweigern.

“Dank der Erfassung der Biometriedaten können wir schneller und zuverlässiger feststellen, ob Nicht-US-Bürger die Vereinigten Staaten rechtzeitig verlassen bzw. sich illegal im Land aufhalten”, erläuterte Heimatschutzministerin Janet Napolitano die durchaus umstrittenen Programme. “Die Pilotprogramme in Atlanta und Detroit werden uns helfen, Standard-Verfahren festzulegen und zu entwickeln, die wir dann landesweit auf Flughäfen einsetzen können, um rechtmäßige Reisende schneller abfertigen und die Landessicherheit erhöhen zu können.”

Nicht-US-Bürger, die die Vereinigten Staaten über die Flughäfen von Detroit und Atlanta verlassen, müssen damit rechnen, dass ihre Biometriedaten vor dem Einsteigen von US-Zoll- und Grenzschutzbeamten (Customs and Border Protection - CBP) bzw. Beamten der US-Verkehrssicherheitsbehörde (Transportation Security Administration - TSA) erfasst werden. Die Pilotprojekte sollen voraussichtlich bis Anfang Juli laufen.

US-VISIT beabsichtigt, im Laufe des nächsten Jahres damit zu beginnen, die neuen, auf diesen Pilotprojekten beruhenden, biometrischen Ausreiseverfahren für Nicht-US-Bürger einzuführen, die die Vereinigten Staaten per Flugzeug verlassen.

Seit dem Jahre 2004 haben das US-Außenministerium (Department of State - DOS) und der US-Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection - CBP) mit wenigen Ausnahmen die Biometriedaten der meisten Nicht-US-Bürger im Alter zwischen 14 und 79 Jahren aufgenommen, die ein Visum beantragten bzw. an den US-Grenzübergängen vorstellig wurden.

US-VISIT versorgt Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene mit biometrischen Identifizierungsdienstleistungen. US-VISIT führt die Testarbeiten und die Inbetriebnahme für die biometrischen Ausreiseverfahren gemeinsam mit den Behörden CBP und TSA durch.

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