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Groteske Indizierungspraxis für Filme

Donnerstag, 07. Mai 2009

Ob Porno- oder Horrorfilm: Jugendliche, die an verbotenen Filmen interessiert sind, laden sich diese einfach aus dem Internet herunter. Wer hingegen als Erwachsener auf legalem Wege indizierte Filme kaufen will, muss eine Reise in ein absurdes Land voller Verbote antreten, die irgendwann erlassen und dann scheinbar vergessen wurden. Das schreibt Hans Schmid Anfang Mai in seinem dreiteiligen Erfahrungsbericht im Online-Magazin telepolis.de. Dabei hinterfragt er die Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

„Ich kann belegen, dass mich ein hehres Interesse antreibt und ich mich nicht an Blut und Gewalt berauschen will. Über eine mögliche Wirkung auf Kinder kann ich nichts sagen, sehr wohl aber darüber, mit welchen Kollateralschäden einer wie ich rechnen muss, wenn er einen Film sehen will, der von der Bundesprüfstelle indiziert wurde. Ich habe es ausprobiert. Hier mein Bericht.“*

Warum gibt es nur gekürzte DVD-Ausgaben von Hitchcocks Psycho, obwohl man den vollständigen Film im Fernsehen sehen kann?

Warum werden bei uns Filme zum Schutz der Kinder auch dann gekürzt, wenn sie erst ab 18 freigegeben sind?

Warum verschwanden aus deutschen Synchronfassungen amerikanischer und italienischer Filme jahrzehntelang die Nazis? Wie kann es passieren, dass anerkannte Meisterwerke der Filmkunst bei uns mit Pornografen, Nazis und Gewaltverherrlichern in einen Topf geworfen werden?

Und warum bleiben die Filmkultur und die Informations- und Kunstfreiheit fast zwangsläufig auf der Strecke, wenn sie mit dem behördlich verordneten Jugendschutz kollidieren?

Hans Schmid findet auf all die Fragen nur eine Antwort:

“Weil es in Deutschland ein im demokratischen Teil der Welt einmaliges System aus Gesetzen, Verordnungen und Automatismen gibt, das die Jugend schützen soll. Dies kann es aber längst nicht mehr, weil die meisten Jugendlichen klüger sind, als es hierzulande die Polizei erlaubt. Die konkreten Auswirkungen dieser Form von Jugendschutz auf die Erwachsenen dagegen sind mitunter so grotesk, dass man sich verwundert die Augen reibt. Zumal erwachsene Filmliebhaber im benachbarten Ausland anstandslos Filme sehen und sogar kaufen dürfen, die in Deutschland – und nur in Deutschland - verboten sind, weil Verbote billig sind, Bildung und Erziehung aber nicht.”

Doch Schmid wandert nicht nur durch die Untiefen der Bundesprüfstelle, sondern liefern gleichzeitig eine lesenswerte Definition des Horrorfilms und seiner dialektischen Funktion. Auch die Einordnung des Genres in historische Zeitabschnitte bietet dem Leser einigen Stoff zum Nachdenken, wie beispielsweise dieses Zitat verdeutlicht:

„Hier zwei Klassiker der freiwilligen Selbstzensur: Casablanca (1942) wurde bei uns zunächst in einer Fassung gezeigt, in der aus dem von den Nazis gefolterten Widerstandskämpfer Victor Lazlo ein norwegischer Atomphysiker und Mad Scientist geworden war, und Hitchcocks Notorious (Berüchtigt, 1946) lief in deutschen Kinosälen als Weißes Gift, weil sich die Nazis in Rauschgifthändler verwandelt hatten.“

Schmids kleine Online-Serie ist eine Fundgrube von eklatantem Unsinn, der im Namen des Jugendschutzes angestellt und meist auch nie korrigiert wurde:

„Im Ghetto der Pornofilme ist auch Otto Preminger gelandet. (…) Eines seiner Meisterwerke ist Bonjour Tristesse (1957) mit David Niven, Jean Seberg und Deborah Kerr. Der Film basiert auf dem Roman von Françoise Sagan, der in grauer Vorzeit als Skandalbuch galt. 1958 verfügte die FSK, dass nur Volljährige David Niven in der Badehose sehen durften. Das gilt bis heute.“

* = www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30145/1.html

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