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Artikel mit ‘Schwarzes Schaf’ getagged

Duftbäume statt Laptops – ein teures Produkt-Test-Abo

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Attraktive und teure Produkte, wie z.B. Laptops oder Handys testen und anschließend als Dankeschön behalten dürfen – diesen Eindruck vermittelt zum Beispiel die Website euceva.com. Doch was zunächst verlockend erscheint, entpuppt sich – wie OpSec Security in diesem Monat gemeldet wurde – als Abofalle und häufig als großer Reinfall. Daher zeichnet OpSec die Betreiberfirma mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember aus.

Die Internetseite euceva.com vermittelt den Eindruck, dass man hochwertige und teure Produkte, wie Küchenmaschinen, Telefone oder Laptops testen kann und diese anschließend behalten darf. Um Tester zu werden, muss man sich zuerst auf der Seite mit seinen Kontaktdaten bewerben. Dabei erfährt man jedoch nicht, dass man als Tester automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt. Lediglich in den FAQ wird darauf hingewiesen, dass Kosten in Höhe von 7,80 € pro Monat bzw. 93,60 € pro Jahr als Aufwandsentschädigung entstehen.

Darüber hinaus kritisieren betroffene Verbraucher, dass sie nach der Überweisung des Geldes anstatt der teuren Produkte lediglich Kleinigkeiten, wie einen Duftbaum, eine Waschmitteldosierhilfe oder einen Parfumteststreifen erhalten haben. Darauf wird jedoch auf der Homepage nicht explizit hingewiesen. Auf E-Mails von Testern nach anderen Produkten gab die Betreiberfirma laut den Meldungen keine konkrete Antwort.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass man nicht erfährt, für wen und wofür genau die Tests durchgeführt werden bzw. wo die Testergebnisse veröffentlicht werden. Zudem findet man auf verschiedenen Internetplattformen Einträge von Anwendern, die von nicht akzeptierten Widerrufen und Mahnungsschreibungen berichten.

Da die Betreiberfirma den Testern auf der Homepage nicht ausdrücklich zusichert, dass sie teure Artikel testen und behalten können, kann man ihr Vorgehen zwar nicht als Betrug bezeichnen. Da sie jedoch den Anschein erweckt, man würde hochwertige Ware testen und anschließend behalten können, da auf der Website solche Produkte als aktuelle und vergangene Testbeispiele präsentiert werden, kann man von einer bewussten Täuschung sprechen, die Verbraucher dazu veranlasst, das Geld für die einjährige Mitgliedschaft zu überweisen.

„Da die Firma nur den Eindruck erweckt – das jedoch sehr geschickt – man könne teure Produkte testen und behalten, dies aber an keiner Stelle zusichert, ist es schwierig, gegen sie vorzugehen, wenn man bereits die Zahlung für die einjährige Mitgliedschaft geleistet hat“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Aufgrund dieses äußerst geschickten und dreisten Vorgehens hat die Seite bzw. der Betreiber der Seite den Negativ-Preis aus unserer Sicht mehr als zu Recht verdient.“

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

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Geld weg statt verdoppelt

Dienstag, 01. Dezember 2009

Schnell und ohne großen Aufwand 100 Euro einzahlen und nach einem Monat die doppelte Summe ausbezahlt bekommen – wer wünscht sich das nicht? Bei Versprechungen dieser Art sollten Verbraucher jedoch vorsichtig sein, denn im Internet lauern viele schwarze Schafe, die ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Ein Beispiel ist Verbrauchermeldungen zufolge auch die Betreiberfirma der Seite 100euro-in30tagen.net, der OpSec Security aufgrund unseriöser Methoden den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November verleiht.

Wie der Name der Website 100euro-in30tagen.net bereits verrät, verspricht der Betreiber dieser Seite, der Risikoinvestmentgeschäfte anbietet, einen Gewinn von 100 Euro nach 30 Tagen, wenn man 100 Euro investiert. Laut den Verbrauchermeldungen, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, muss man das Geld auf ein ausländisches Konto überweisen und anschließend der Betreiberfirma per E-Mail die Einzahlung bestätigen.

Wie jedoch betroffene Anwender berichteten, konnten ihre E-Mails nicht zugestellt werden, da die Mailbox angeblich geschlossen war. Letztendlich haben die Nutzer Geld investiert, jedoch bisher nichts dafür erhalten. Dabei erweckt die Homepage den Anschein, als wäre eine Verdopplung der investierten Summe garantiert. Angeblich liegt die Erfolgschance bei 98 Prozent.

Doch wie die Meldungen der betroffenen Verbraucher und auch Einträge in verschiedenen Internetforen zeigen, scheint dies nur eine Masche der Firma zu sein, um Nutzer zu ködern bzw. sie zur Einzahlung zu bewegen. Was dann jedoch mit dem Geld passiert, wie es angelegt wird und ob es überhaupt eingesetzt wird, kann der Kunde nicht nachvollziehen.

Die Seite ist insgesamt sehr unübersichtlich gestaltet und wirkt äußerst unprofessionell. Während der Anbieter einerseits auf der gesamten Seite betont, dass sich die eingezahlte Summe verdoppelt, weist er andererseits nur an einer Stelle kurz darauf hin, dass der Einsatz auf eigenes Risiko erfolgt und keine rechtlichen Ansprüche bestehen, falls die Investition nicht erfolgreich war. Damit wird das tatsächliche Risiko eines solchen Investmentgeschäftes fahrlässig heruntergespielt.

Da die Firma ihren Sitz in der Schweiz hat und die Einzahlung über Online-Bezahlsysteme erfolgt, werden Kunden ihr Geld wohl nicht wieder sehen.

„Insgesamt lässt die Seite und das Vorgehen der Betreiberfirma darauf schließen, dass es sich um ein äußerst unseriöses Angebot handelt, von dem man lieber die Finger lassen sollte“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Gerade wenn es um Investmentgeschäfte geht, sollte man die Seriosität, Professionalität und Vertrauenswürdigkeit des Anbieters und natürlich auch seine Geschäftsbedingungen vorher genau prüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.“

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Hohe Gebühren für kostenlose Gewinnspiele

Freitag, 06. November 2009

Wer an kostenlosen Online-Gewinnspielen teilnimmt, kann unter Umständen böse Überraschungen erleben. Im Internet tummeln sich viele unseriöse Firmen, die Anwender mit geschickten Maschen austricksen, um an ihre Bankdaten und damit an ihr Geld zu gelangen. Dazu gehört Verbrauchermeldungen zufolge auch die Betreiberfirma der Seite gwinchance.eu, die OpSec Security (vormals P4M – Die InternetAgenten) daher mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober ausgezeichnet hat.

Wie Verbraucher OpSec in diesem Monat schrieben, erhielten sie plötzlich Anrufe vom Betreiber der Seite gwinchance.eu, nachdem sie ihre Daten, wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zuvor im Rahmen eines kostenlosen Gewinnspiels im Internet angegeben, jedoch nicht die Website gwinchance.eu besucht hatten.

Am Telefon wurde ihnen nach eigenen Angaben mitgeteilt, sie hätten ein 24-monatiges Abonnement abgeschlossen und müssten nun monatlich Gebühren zahlen. Möglich wäre eine Verkürzung des Abos auf drei Monate, jedoch würden dann 59 Euro Gebühren anfallen, obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma von acht Euro pro Monat die Rede ist.

Um den Anwendern geschickt ihre Bankdaten zu entlocken, um anschließend Geld abzubuchen, bat die Firma die Nutzer am Telefon darum, ihr die Bankdaten angeblich zwecks Datenabgleich zu nennen, wenn sie kündigen wollen. Ansonsten würde der Vertrag 24 Monate weiterlaufen.

In Internetforen berichten sogar einige Anwender, dass sie die Gewinnspielseite lediglich angeklickt, sich jedoch nicht registriert haben und trotzdem von der Firma angerufen wurden. Dies könnte eventuell ein Hinweis auf einen illegalen Datenhandel sein, den die Firma möglicherweise betreibt.

Telefonanrufe dieser Art unterliegen inzwischen dem unlauteren Wettbewerb und sind als Spam zu werten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite gwinchance.eu sind zwar gleich auf der Startseite zu finden, jedoch sehr klein und aus ihnen wird nicht genau ersichtlich, welche Leistungen der Betreiber der Seite konkret erbringt.

„Mit diesem Schwarzen Schaf möchten wir alle Verbraucher dazu animieren, mit der Herausgabe ihrer Daten – insbesondere der Bankdaten – äußerst vorsichtig zu sein und vorher immer genau zu prüfen, ob ein Anbieter wirklich seriös ist“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.

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Internetflirt – manchmal umsonst, aber selten kostenlos

Freitag, 28. August 2009

Heute ist es mal wieder Zeit, einen Internet-Übeltäter in Augenschein zu nehmen – wie immer dank der unermüdlichen Preisvergabe durch OpSec Security, die auch im August wieder ein „Schwarzes Schaf“ gekürt haben. In diesem Monat wurden die Betreiber der Seite flirt-fever.de als hoffentlich nicht ganz so glückliche Preisträger ermittelt.

Immer mehr Singles versuchen online ihr Glück zu finden, so dass sich Dating-, Flirt- und Partnerschafts-Plattformen im Internet zunehmender Beliebtheit erfreuen. Doch auch hier gibt es neben seriösen Anbietern schwarze Schafe, wie z.B. die Seite flirt-fever.de, die mit dreisten Methoden versucht, Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wie OpSec in diesem Monat gemeldet wurde. Dies veranlasste das Unternehmen dazu, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat August zu verleihen.

flirt-fever.de ist eine Flirt- und Dating-Plattform, bei der man sich nach Angaben des Betreibers kostenlos anmelden kann, so dass der Eindruck entsteht, die gesamte Nutzung des Dienstes sei gebührenfrei. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, ist nicht auf Anhieb ersichtlich, sondern erst beim genauen Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wie ein Nutzer OpSec mitgeteilt hat, wurde er mit einem Schnupperabo, das für 14 Tage 1,99 Euro kosten sollte, geködert. Da er nicht gekündigt hat, verlängerte sich das Abo um drei Monate, jedoch zu einem monatlichen Preis von 23 Euro. Von der automatischen Verlängerung des Abos wusste er jedoch nichts, da dies seinen Angaben zufolge auf der Seite nicht auffällig sichtbar angekündigt wurde.

Zudem sind die Informationen zu den Kosten nicht in den AGB, wie zu vermuten wäre, sondern in den „BGB-Informationen“ zu finden und werden somit vermutlich häufig gar nicht gelesen.

Neben den gut versteckten und nicht wirklich verständlichen Zahlungsmodalitäten gibt es noch weitere Kritikpunkte an dem Online-Anbieter. So äußerten betroffene Nutzer gegenüber OpSec und in Foren, dass sie Nachrichten von nicht existierenden Anwendern sowie teure Mobilfunknummern von vermeintlichen Flirtpartnern erhielten. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass die Betreiberfirma gefälschte Nachrichten verschickt, damit die Kunden am Ball bleiben und sich nicht abmelden. Darüber hinaus erreichen laut Verbrauchermeldungen Kündigungen für das Testabo erstaunlich selten den Betreiber, was die Vermutung zulässt, dass die Firma gezielt versucht, Anwender abzuzocken.

„Wir haben diese Seite mit dem Negativ-Preis ausgezeichnet, weil der Betreiber die Nutzer nicht nur in eine Abofalle lockt, sondern den Erfahrungsberichten zufolge auch versucht, zu verhindern, dass sich User rechtzeitig vor Ablauf der Frist für das Testabo abmelden können“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Besonders dreist sind die Nachrichten von nicht existierenden Nutzern, von denen Betroffene berichtet haben - auch wenn nicht nachweisbar ist, dass der Betreiber dahinter steckt.“

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen.

Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

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Mal wieder abzocken: 60 Euro für kostenlose Software

Donnerstag, 09. Juli 2009

Die Cybergangster sterben nicht aus und so gibt es immer wieder neue Abzockversuche im Internet – meist immer nach demselben Muster: Man versucht, Ihnen für teures Geld eigentlich kostenlose Software anzudrehen.

Zu dieser besonderen Spezies zählt auch die Seite 99downloads.de. Wie gleich mehrere Anwender dem Unternehmen OpSec mitteilten, wurden sie für das Downloaden von Freeware in ein kostenpflichtiges Abo gelockt. Dies veranlasste die Mitarbeiter von OpSec, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni zu verleihen.

99download.de bietet nach eigenen Aussagen 99 der gängigsten Free- und Software zum Download an und wirbt damit, dass die Software zu 100 Prozent virenfrei sei. Doch wer glaubt, die dort angebotene Freeware kostenlos herunterladen zu können, täuscht, denn für die Nutzung des Services verlangt die Betreiberfirma 60 Euro.

Diese Gebühr für ein Jahresabo schien jedoch laut Verbrauchermeldungen bis vor kurzem nicht klar auf der Seite sichtbar ausgewiesen zu sein, so dass die betroffenen Anwender erst davon erfuhren, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten.

Wie Verbraucher OpSec meldeten und wie aus verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, gelangt man häufig über so genannte Landingpages zu 99downloads.de, auf denen der Hinweis auf die Gebühren teilweise versteckt oder widersprüchlich ist. Zudem erscheint der Hinweis laut verschiedener Meldungen auch nicht direkt, wenn man zu 99downloads.de weitergeleitet wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es den Verbrauchermeldungen zufolge schwierig ist, der Firma den Widerruf des Abonnements zukommen zu lassen. Zudem scheint der Betreiber die Widerrufsfrist nicht einzuhalten bzw. diese bereits vor der Frist als abgelaufen zu bezeichnen. Zahlten die betroffenen Nutzer nicht, so erhielten sie Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen.

„Besonders dreist ist, dass User für Software, die vom Hersteller kostenlos angeboten wird, zahlen sollen. Somit steht die Gebühr, die der Betreiber erhebt, in keinem Verhältnis zur angebotenen Leistung“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

„Wir empfehlen Verbrauchern, Software am besten direkt auf der offiziellen Website des Herstellers bzw. Anbieters herunter zu laden, um eventuellen Ärger mit Anbietern wie 99downloads.de zu vermeiden.“

Einen Erfolg im Kampf gegen die Betreiberfirma der ähnlich agierenden Seite opendownload.de, die die Fachjury der Initiative „Das Schwarze Schaf“ aufgrund ihrer dreisten Methoden im März zum  „Schwarzen Schaf des Jahres 2009“ gewählt hat, erzielte Ende Mai der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auf seine Klage hin untersagte das Landgericht Mannheim der Firma Content Service Ltd. u.a. eine Klausel zu verwenden, mit der Nutzer auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Verbraucher und Unternehmen können übrigens OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken.

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Der Nepp mit Abofallen floriert

Dienstag, 12. Mai 2009

„Abofallen im Internet sind derzeit so ausgefuchst wie nie. Verbraucher zahlen Millionen an dubiose Firmen, und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu. Wer eine ungerechtfertigte Rechnung erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen“, so das Computermagazin c’t in Ausgabe 11/09.

Es mag von der c’t im Hinblick auf den Gesetzgeber etwas zu harsch formuliert sein, fest steht jedoch, dass ein Klick teuer werden kann: Hinter seriös aussehenden Seiten mit vermeintlichen Freeware-Downloads stecken mitunter teure Abofallen. Der Unterschied besteht manchmal nur aus einem Bindestrich. Unter www.open-download.de verbirgt sich ein nützliches Softwareportal. Die URL ohne Bindestrich in der Mitte führt hingegen in eine Abofalle.

Wie diese Abofalle im Detail aussieht und was Sie dagegen unternehmen können, finden Sie ausführlich in unserem Beitrag „Der Horror von Jupiter House – Abzocker unterwegs“, den Sie hier finden: http://www.kieslichdaily.de/der-horror-von-jupiter-house-abzocker-unterwegs/.

“Immer, wenn man einen Namen und weitere persönliche Daten angeben muss, sollte man misstrauisch werden”, rät auch c’t-Redakteur Urs Mansmann.“Die Kostenhinweise für ein Abo übersieht man sehr schnell.”

Da zahlt man für den Zugang zu Software, die es anderswo umsonst gibt, pro Jahr mal eben 96 Euro. Einer Rechnung sollte man am besten gleich widersprechen, keine weiteren Informationen über sich preisgeben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wichtig dabei ist die richtige Begründung, deren Formulierung man in Musterbriefen etwa bei den Verbraucherzentralen (einen Downloadlink finden Sie in unserem Artikel und natürlich auch in der aktuellen c’t-Ausgabe.

Wer gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, muss innerhalb von 14 Tagen reagieren, sollte aber ebenfalls auf keinen Fall bezahlen. Auf dem beiliegenden Formular widerspricht man mit einem Kreuz der Forderung und schickt es zurück. Anschließend müssten die Abzocker vor ein Zivilgericht ziehen, was in der Regel nicht passiert. Bisherige Zivilverfahren haben sie verloren.

Strafrechtlich ist den Anbietern solcher Seiten bisher nicht oder nur schlecht beizukommen.

„Aus bisherigen Gerichtsakten weiß man, dass täglich 15.000 bis 20.000 Euro auf ihre Konten fließen. Der Gesetzgeber hat noch immer nicht reagiert und wartet auf Vorgaben der EU, dabei sind die Hintermänner in vielen Fällen wohlbekannt“, resümiert die c’t.

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Wenn das Schicksal zur Kostenfalle wird

Donnerstag, 02. April 2009

Wie inzwischen durch zahlreiche Fälle bekannt wurde, zählt die Abofalle zu den häufigsten Betrugsmaschen im Internet und stellt ein ernstes Problem für Verbraucher dar. Erst kürzlich ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt Hausdurchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber von Abofallen durchführen. Auch OpSec (vormals P4M) erhielt in diesem Monat zahlreiche Meldungen von Internetnutzern, die in eine solche Kostenfalle gelockt wurden.

Als besonders dreist entpuppte sich dabei die Methode der Seite deinschicksal.cc, was OpSec dazu veranlasste, dem Betreiber dieser Website den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März zu verleihen.

Durch den Versand verschiedener Spam-E-Mails, die Nachrichten wie „Sie werden sterben“ enthalten, lockt die Betreiberfirma ahnungslose Nutzer auf ihre Seite deinschicksal.cc. Der große Schriftzug „Jetzt Testen“ auf der Startseite erweckt zunächst den Eindruck, man könnte einen kostenlosen Probe-Schicksalstest starten.

Dass dies jedoch nicht der Fall ist, erfahren viele Anwender meist erst, wenn sie eine Rechnung erhalten und es zu spät ist. Denn zum einen sind die Kosten in einem Fließtext geschickt versteckt, und zum anderen erhielten betroffene Nutzer selbst dann eine Bestätigungsmail mit einem Passwort sowie anschließend eine Rechnung, wenn sie überhaupt keine Daten angegeben und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bestätigt haben.

Dies ist technisch möglich, da die Firma beim Einloggen die IP-Adresse feststellen kann. Zahlen die Anwender die Rechnung nicht, folgen laut Verbrauchermeldungen Mahnungen und Drohungen. Auffällig ist zudem, dass betroffene Nutzer berichten, Mahnungen zu erhalten, obwohl sie die Seite gar nicht besucht haben, was auf einen Datenmissbrauch von Seiten des Betreibers schließen lassen würde.

Auch die Widerrufsbestimmungen sind äußerst zweifelhaft. So würde nach Angabe des Betreibers das Widerrufsrecht durch das Einloggen in den geschlossenen Mitgliederbereich vorzeitig erlischen. Dabei beginnt die Ausführung der Dienstleistung, also der Schicksalstest, nicht automatisch mit dem Log in.

„Bei unserer Recherche sind wir auf zahlreiche negative Forenbeiträge von betroffenen Nutzern gestoßen, was zeigt, dass die Seite deinschicksal.cc für großen Ärger sorgt und daher diese Negativ-Auszeichnung zu Recht verdient“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

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Opendownload ausgezeichnet

Dienstag, 17. März 2009

Manche Unternehmen oder solche, die sich dafür ausgeben, schreien geradezu nach öffentlicher Beachtung. Als in dieser Hinsicht absolut preiswürdig ausgezeichnet hat sich der Betreiber der Webseite „opendownload.de“, über die wir bereits ausführlicher berichtet haben (http://www.kieslichdaily.de/der-horror-von-jupiter-house-abzocker-unterwegs/). So ist es auch kaum verwunderlich, dass dieser wirklich innovative „Unternehmer“ anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März nun das „Schwarze Schaf des Jahres 2009“ als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet erhielt.

Nach dem „Etappensieg“ als Schwarzes Schaf im Dezember 2008 konnte sich opendownload.de nun endgültig in der Spitze der unsauberen Internetanbieter etablieren.

„Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente Fachjurymitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die unsere Aktion unterstützen und aus den Monatsschafen das ‚Schwarze Schaf des Jahres 2009’ wählten“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M, dem Unternehmen, das die Initiative „Das Schwarze Schaf“ im Jahr 2006 ins Leben gerufen hat, um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen.

Da die Juroren gleich mehrere Anbieter als besonders dreist einstuften, verlief die Wahl äußerst spannend. Am Ende fiel die Entscheidung der Jury auf den Internetdienst opendownload.de.

„Die Methode von opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software verkauft und ihnen durch die Registrierung auch noch ein 2-Jahres-Abonnement aufgedrückt wird. Die durch eine geschickte Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie“, sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke, ehemaliger Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen.

„Ich unterstütze die Aktion, da ich es wichtig finde, dass es auch im Internet Aktivitäten und Institutionen gibt, die Missstände aufzeigen und sich für den Verbraucherschutz einsetzen, ähnlich wie es die Aktion Plagiarius im Kampf gegen Produktpiraterie und kopierte Markenprodukte schon seit 1977 tut,“ so Prof. Rido Busse, Vorstandsvorsitzender Aktion Plagiarius e. V.

Die Masche von opendownload.de: Die Seite bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an – vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele Nutzer ungewollt in eine Abofalle geraten.

Wie betroffene Anwender schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf.

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Abzocke mit unseriösen Heimarbeitsangeboten

Freitag, 27. Februar 2009

Mit schöner Regelmäßigkeit kann ich Ihnen an dieser Stelle ein neues „Schwarzes Schaf“ vorstellen, das vom Unternehmen P4M ernannt wurde. Für den Februar geht der Preis, den wohl keiner gern erhält, an die Betreiber der Seite glo-mail.info.

Bequem von zu Hause aus arbeiten und mit leichter PC-Arbeit Geld verdienen – dies bietet die Firma Global-FX auf ihrer Website glo-mail.info an. Wie P4M in diesem Monat jedoch gemeldet wurde, scheint das auf den ersten Blick verlockende Angebot aber weder lukrativ noch seriös zu sein. Die unsauberen Verkaufsmethoden des Anbieters veranlassten die InternetAgenten von P4M, der Firma den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Februar zu verleihen.

Die Firma Global-FX wirbt auf ihrer Internetseite glo-mail.info mit einfacher und seriöser PC-Heimarbeit, mit der man haupt- oder nebenberuflich bequem Geld verdienen kann, ohne das einem dabei Kosten entstehen. Dies ist jedoch laut der Meldung, die P4M erhalten hat, und genauer Prüfung der Website nicht richtig, da man nur Servicemitarbeiter werden kann, wenn man Kunde ist und eBooks der Firma gekauft hat. Die Bestellung der „kostenlosen“ Schulungsunterlagen ist dabei an den Kauf bestimmter eBooks, die 40 Euro bzw. 90 Euro kosten, gekoppelt, man erhält sie also nicht bei jeder Bestellung. Dies wird jedoch erst ersichtlich, wenn viele Nutzer bereits von dem PC-Heimangebot überzeugt sind.

Zu den weiteren Kritikpunkten gehören die laienhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eher der Eigenwerbung zu dienen scheinen als der rechtlichen Aufklärung. Auffällig ist auch, dass sich das Unternehmen übertrieben große Mühe gibt, seriös zu wirken, z.B. durch Warnhinweise vor angeblichen Betrügern und Trittbrettfahrern und den Link zum Verbraucherschutz Internet Verein. Dieser hat jedoch nichts mit dem normalen Verbraucherschutz zu tun. In verschiedenen Internetforen wird er ebenfalls als unseriös beschrieben und zudem vermuten Nutzer, dass er möglicher Weise auch von Global-FX mitbetrieben wird. Insgesamt wirkt die Seite glo-mail.info äußerst unübersichtlich. Unklar bleibt außerdem, wie der eigentliche Job genau aussehen würde.

„Dieser Firma scheint es in erster Linie darum zu gehen, ihre eBooks zu verkaufen. Dabei wendet sie einfache, jedoch sehr miese Verkaufsstrategien an, um Internetnutzer als Kunden zu gewinnen. Besonders dreist ist, dass interessierten Usern vorgegaukelt wird, sie könnten Geld verdienen, ohne vorab etwas dafür zahlen zu müssen“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von P4M.

Verbraucher und Unternehmen können P4M ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@p4m.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.

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Der Horror von Jupiter House – Abzocker unterwegs

Mittwoch, 18. Februar 2009

Kennen Sie die Adresse 5 Jupiter House, Calleva Park in Aldermaston im schönen Berkshire? Nein? Aber vielleicht kennen Sie eine der Webseiten wie grusskarten-paradies.de, geburtstags-infos.de, gutscheinland.de, kochrezepte-server.com, hausaufgaben-referate.de oder routenplaner-online.de? Oder gar Opendownload.de? Laut Recherchen des Onlinemagazins Netzwelt.de residieren all diese Webseiten unter der oben genannten Adresse. In 5 Jupiter House finden sich zahlreiche Firmen, die alle mehr oder weniger dieselben “Direktoren” ausweisen, die von Verbraucherschützern als Betreiber von Briefkastenfirmen eingestuft werden, weiß das Magazin. Den Recherchen von Netzwelt.de zufolge sitzen derzeit rund 70 Seiten, die von Verbraucherschützern unter der Rubrik “Abzockseiten” geführt werden, in Jupiter House, teils aber auch in Deutschland, wie etwa in Frankfurt, Mannheim, Hanau, Oberursel/Ts., Wiesbaden–Amöneburg oder Hamburg. Unter Netzwelt.de finden Sie dazu eine sehr spannende PDF-Übersicht von Webseiten und Firmensitzen.

Zu erreichen sind diese Webseiten keineswegs nur über die bekannten Internet-Adressen. Zahlreiche Google-Anzeigen verweisen indirekt über Umleitungen auf z.B. Opendownload.de und somit ist die Falle meist nur auf den zweiten Blick erkennbar.

Diese Webseiten sind fast immer sehr professionell gestaltet und decken alle möglichen Interessensgebiete ab – ob Geburtstag, Hausaufgaben oder Software – für jeden Anwender ist da etwas dabei. Ebenso professionell klingen die Geschäftbedingungen und auch die Hotlines sehen auf den ersten Blick seriös aus – sind aber durchweg teuer und bieten kaum Hoffnung, jemals einen echten Menschen an den Hörer zu bekommen.

Besonders die Webseite Opendownload.de wird seit geraumer Zeit heiß diskutiert – etwa auf auf www.computerbetrug.de. Auch Computerwissen Daily berichtete im Januar darüber. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz widmete sich Opendownload.de bereits im Oktober 2008 in einer Pressemitteilung. Darin hieß es:

„Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetanbieters opendownload.de. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

“Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern”, so der Rat der Verbraucherzentrale. “Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.”

Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten im Internet nach kostenlosen Programmen wie “OpenOffice”, “eMule” oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Beim Anklicken eines Links wurden sie dann auf die Internetseiten opendownload.de geleitet. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten und Laufzeit von zwei Jahren. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Wer sich anmeldet, muss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. reicht das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten.“

Leider fallen immer wieder arglose Anwender auf derartige Webseiten herein und werden dann in häufig sehr rustikaler Form zur Zahlung aufgefordert. Im Falle von Opendownload.de sieht der Ablauf häufig immer gleich aus:
Der Anwender wird aufgefordert, seine Adresse und seinen Namen anzugeben, um eine Software kostenlos herunterladen zu können. Der Trick dabei: Die Software kann tatsächlich kostenlos geladen werden, doch die Nutzung der Webseite selbst kostet einen nicht unerheblichen Betrag – ganze 96 Euro werden für die zwölfmonatige Nutzung der Webseite fällig.

Diese Angabe findet sich natürlich nicht auf den ersten Blick – vielmehr ist sie in den AGB gut versteckt. In der Folge kann der Anwender dann mit einer Rechnung der Firma Content Services Ltd. aus Mannheim rechnen.

Wenn auch Sie eine Rechnung einer solch dubiosen Firma erhalten haben, brechen Sie nicht in Panik aus und kommen Sie nicht auf die Idee, um des lieben Friedens willen den geforderten Betrag zu zahlen. Das tun nämlich rund 10 bis 20 Prozent der Betroffenen und ermöglichen so den Betreibern eine stattliche Einnahmequelle. Nach Auffassung deutscher Verbraucherschützer müssen Sie überhaupt nicht zahlen.

Ich bin reingefallen – was soll ich tun?

Wenn Sie auf Opendownload.de oder einer ähnlichen Seite gelandet sind und nun zur Kasse gebeten werden, sollten Sie zunächst eines tun: Ruhe bewahren und nicht zahlen. Stellen Sei sich seelisch darauf ein, dass man versuchen wird, Ihnen mit allen möglichen juristischen Schritten zu drohen – das gehört zur typischen Methode des „Weichklopfens“.

„Zumeist reagieren die Anbieter auf einen Widerruf des online (vermeintlich) geschlossenen Vertrages nicht und gehen stoisch die Mahnstufen durch. Ebenso stoisch sollte dann auch der Nutzer sein und nicht zahlen. Spätestens aber dann, wenn ein Anwalt oder ein Inkassobüro in der Sache wegen der offenen Forderung aktiv wird, sollte man sich einen eigenen Anwalt suchen“,bestätigt Rechtsanwalt Gerd M. Fuchs.

Inzwischen wird der Boden für derartige dubiose Angebote bereits wackeliger – so hat das Landgericht Darmstadt (Az.: 9 O 257/07) in einem ähnlichen, vergleichbaren Fall das Geschäftsgebaren eines Internetanbieters als irreführend und damit als wettbewerbswidrig angesehen.

Ebenso hat das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 514/08) in einem zu dieser Thematik identischen Fall im Rahmen einer einstweiligen Verfügung festgestellt, dass ein Internetangebot ohne einen „leicht erkennbaren Kostenhinweis“ wettbewerbswidrig ist.

Und auch das Landgericht Hanau entschied, dass ein Unternehmen (wie opendownload.de) die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08).

Man sollte sich also nicht von vermeintlich juristischen Floskeln und Androhungen einschüchtern lassen, sondern bei einer Zahlungsaufforderung so vorgehen, wie es Rechtsanwalt Gerd M. Fuchs empfiehlt.

3 “goldene Tipps”

  1. Den Vertrag (der ja eigentlich nicht geschlossen ist) widerrufen. Dies ist grundsätzlich möglich, da es sich hier um ein “Fernabsatzgeschäft” handelt.
    Aber: Frist beachten - also unmittelbar nach Kenntnis der Kostenpflichtigkeit.
  2. Mahnungen ignorieren.
  3. Sollte ein Schreiben vom Inkasso-Büro kommen, dann weiterhin nicht zahlen, jedoch einen Anwalt einschalten.

Musterschreiben zum Widerruf finden Sie unter anderem auf den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Sie können aber auch selbst eine Formulierung wie diese hier aufsetzen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum einfügen] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum einfügen] auf der Internetseite [entsprechendes Angebot einsetzen] angemeldet haben, geschah dies, ohne dass mir die damit verbundenen Kosten bewusst waren und mir diese auf Ihrem Webangebot ersichtlich wurden. Über die Kosten wurde ich erst durch Ihr Schreiben informiert.

Aufgrund der unzureichenden Kosteninformation auf Ihrem Webangebot ist daher kein wirksamer Vertragsabschluss nach den von Ihnen behaupteten Konditionen zustandegekommen.

Ich erkläre die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§312, 355 ff BGB Gebrauch.

Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen…”

Allerdings gilt dieser Tipp nur für Angebote, die ihre Preisangaben nicht deutlich darstellen. Wenn der geforderte Preis für Sie erkennbar war, etwa, wenn er direkt neben der Namenseingabe auftaucht, sieht die Sache etwas anders aus – dann werden Sie vermutlich zahlen müssen.

Tipp: Durchsuchen Sie die AGB

Wenn Sie sich bei einem Internet-Angebot nicht so ganz sicher sind, ob es seriös ist, sollte Ihr erster Blick auf das Impressum gehen. Sind die Angaben hier schon zweifelhaft, sollten Sie sich lieber nicht weiter mit dem Angebot beschäftigen. Der zweite Blick sollte dann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. Meist ist das ein endlos langer Textblock, den kaum jemand komplett liest – obwohl man das natürlich tun sollte. Wenn Sie hier vermuten, dass irgendwelche Klauseln zur Zahlung versteckt sein könnten, nutzen Sie die Suchfunktion Ihres PC und durchforsten Sie die AGB nach Begriffen wie „Zahlung“, „Euro“, „Mehrwertsteuer“, „Entgelt“ usw.

Grundsätzlich gilt: Eine gesunde Skepsis ist immer dann angebracht, wenn eine Webseite von Ihnen die Adressdaten und/oder Ihre Bankverbindung verlangt.

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