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Artikel mit ‘Radikal’ getagged

Nazis in Internet-Gemeinschaften

Montag, 08. Dezember 2008

Nicht nur das aktuell viel beachtete Interview eines holländischen Fernsehteams mit Johannes Heesters und der daraus resultierende Wirbel um den „guten Kerl“ Hitler (mehr dazu hier) hat das Thema Rechtsextremismus wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Internet-Gemeinschaften wie Facebook und MySpace sowie der Internet-Musiksender last.fm sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt, stellt die Computerbild nicht zu unrecht fest. Neben dieser Zielgruppe ziehen die Plattformen aber auch immer mehr Rechtsradikale an, die dort ihr braunes Gedankengut verbreiten, sagt das Magazin in Ausgabe 26/2008.

So gäbe es, berichtet Computerbild in einer Pressemitteilung, bei MySpace beispielsweise einen deutschen Nutzer namens Adolf, der in sein Mitgliedsprofil SS-Runen eingebaut habe.

Schlimm sehe es auch bei der Musik-Community last.fm aus: Auf den deutschen Seiten des britischen Angebots finden sich, so die Computerbild, Nazi-Parolen wie “Sieg Heil an alle Kameraden hier” und ausländerfeindliche Hass-Botschaften wie “raus mit dem gesindel und wech gas oder sonst was”.

Mit nur einem Klick kann jedes Mitglied Kontakt zum jeweiligen Verfasser aufnehmen. Von Nutzern geschriebene Artikel porträtieren Gruppen wie “Störkraft” und “Zillertaler Türkenjäger”, Mitglieder veröffentlichen zugehörige Listen mit Hass-Liedern der Bands.

Alexandra Beyersdörfer von jugendschutz.net berichtet, dass die Kontrollstelle 2007 “mehr als 750 rechtsextreme Videos und Profile in solchen Communities dokumentiert hat, Tendenz steigend”.

Unglaubliches weiß Computerbild auch von Apples Musikshop iTunes zu berichten. In dessen deutschem Ableger konnten Nutzer sogar zwei Alben von “Landser” kaufen - einer “Musikgruppe”, die 2005 vom Bundesgerichtshof zur kriminellen Vereinigung erklärt wurde. Die verbotene Gruppe spielt Lieder namens “Polacken Tango” und “Zigeunerpack”. Auf Nachfrage von Computerbild entfernte Apple die Band aus iTunes.

Internetnutzer können selbst aktiv werden, um rechtes Gedankengut aus dem Netz zu verbannen: Hass-Propaganda lässt sich meist direkt bei den Online-Gemeinschaften melden. Die last.fm-Betreiber versprechen etwa, rechtswidrige Meinungsäußerungen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen - wie bei den hier genannten Fällen. Falls die Anbieter nicht reagieren, können Hass-Parolen beispielsweise beim Unternehmen www.jugendschutz.net gemeldet werden.

Wenn Sie beim Surfen im Internet auf Webseiten mit rassistischen und rechtsextremen Inhalt gestoßen sind, sollten Sie diese Inhalte nicht einfach ignorieren, sondern Sie anzeigen. Eine Möglichkeit dazu bietet haGalil.com, das größte jüdische Onlineportal in deutscher Sprache, das auf seiner Website das weltweit meistgenutzte “Formular zur Meldung rechtsextremistischer Seiten” zur Verfügung stellt. Nach der Meldung einer Website mit rassistischen und rechtsextremen Inhalt wird bei haGalil recherchiert, der strafrechtliche Gehalt der angegebenen Website geprüft und Anzeige gegen die Verantwortlichen der Seiten erstattet.

Als Informationsquellen zum Thema Rechtsextremismus gibt es einige gute Internetauftritte, darunter Mut gegen rechte Gewalt, die Bundeszentrale für politische Bildung und Netz-gegen-Nazis.de. Auf diesen Plattformen gibt es auch Hilfe, etwa zu Fragen wie „Was kann ich tun, wenn Neonazis in “meinem” Internet-Forum aktiv sind?“

Eine Übersicht über das Thema Rechtsextremismus liefern auch Wikipedia oder die Seiten der Friedrich-Ebert-Stiftung

 

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YouTube und die Gewalt

Dienstag, 16. September 2008

Das Videoportal YouTube ist ja immer mal im Gespräch, wenn es um Videos mit rechtsradikalem oder gewalttätigen Inhalt geht. Lange ist der Google-Ableger dabei vor allem durch vornehme Zurückhaltung und den gelegentlichen Verweis auf die freie Meinungsäußerung aufgefallen.

Nun schneint man aber auch bei YouTube ganz allmählich wach zu werden und so hat das Unternehmen angekündigt, auf seinen Seiten in den USA und Großbritannien zukünftig strenger gegen Gewaltvideos vorgehen zu wollen.

Nicht, dass diese Entscheidung völlig freiwillig erfolgt wäre – vielmehr reagiert man im Hause YouTube auf verschärfte Gesetze in beiden Ländern. Wörtlich vermeldet Youtube, dass “direkt zur Gewalt anstiftende Beiträge zukünftig verboten sind”.

Zuvor war YouTube in Großbritannien in Bedrängnis gekommen, als ihm Culture, Media and Sport Committee schwere Versäumnisse beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Beiträgen vorhielt. John Whittingdale, der Committee Chairmann, erklärte gegenüber dem Guardian: „Das, was wir dort finden, ist die dunkle Seite des Internets”.

Auch in Großbritannien reagierte das selbstbewusste Videoportal nur sehr nachlässig auf Benutzerhinweise und entfernte auch nach mehrmaligen Meldungen einen gewaltverherrlichenden Beitrag nicht aus dem Angebot.

Welche Resonanz gerade derartige Unanständigkeiten haben, zeigt der Umstand, dass das Video, das eine Bande beim Raubzug durch eine Stadt zeigte, laut John Whittingdale mehr als 600 Mal angesehen wurde.

Auch in den USA gab es Beschwerden, etwa durch den US-Senator Liebermann. Dieser bemängelte im Mai vergangenen Jahres, dass über YouTube Videos mit Al Quaida-Propaganda abrufbar seien.

Youtube will seine Richtlinien künftig um den Passus “Gewalt veranschaulichende oder gewaltfördernde Beiträge sind nicht erlaubt. Falls dein Video jemanden zeigt, der verletzt, attackiert oder erniedrigt wird, dann lade es nicht hoch.” ergänzen.

Nun mag ein solcher Satz in den Benutzerrichtlinien in den entsprechenden Kreisen wohl eher für Heiterkeit sorgen. Wichtiger wäre es, dass das Unternehmen einmal den Blick etwas von den Nutzer- und Verlaufszahlen hin zur eigenen Verantwortung richtet.

Solange es, wie bei unserem kurzen Test, bei YouTube nach wie vor problemlos rassistische, faschistische und gewaltverherrlichende Videos zu finden gibt, macht das Unternehmen deutlich, das es seine Richtlinien wohl mehr als Feigenblatt denn als Handlungsmaxime sieht. 

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Wer ist verantwortlich?

Mittwoch, 26. März 2008

Dass der Betrieb von so genannten Web-2.0-Plattformen nicht immer nur ein Quell reiner Freude ist, konnten wir ja in der Vergangenheit schon einige Male feststellen. Die Rechtslage gilt nach wie vor als verworren und im Streitfall steht die Frage, wer denn für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich ist und wie schnell diese entfernt werden müssen, im Raum.

Jüngstes Beispiel ist die Google-Tochter YouTube, gegen die der Zentralrat der Juden gerade eine Klage vorbereitet. Der Vorwurf: “Mittäter an Rassenhass und Diskriminierung”.

Wie in einigen Nachrichtenmeldungen zu lesen war, will der Zentralrat der Juden in Deutschland den Suchmaschinengiganten Google verklagen, da er sich mit seiner Videoplattform YouTube zu einem “Mittäter an Rassenhass und Diskriminierung” mache.

Ausgelöst wurde die Klage durch en Vorwurf, die rechtsextremistische Szene nutze YouTube für Ihre Zwecke und würde dort volksverhetzende Videos präsentieren. Als Beispiel wurde ein Video genannt, auf dem ein Bild des verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Dieser Film sei monatelang auf YouTube abrufbar gewesen.

Der Zentralrat der Juden ist der Meinung, die Betreiber der Seite würden nicht wirksam gegen derartige Inhalte vorgehen und fordert daher von Google, mehr Kontrollpersonal einzustellen.

Wie eine Report-Sendung bereits im letzten Sommer berichtete, scheint es sich dabei nicht um einen Einzelfall zu handeln. So habe etwa Jugendschutz.net, die zentrale Stelle für die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet, in mehr als hundert Fällen zum Hass aufstachelnde Videos bei YouTube abgemahnt, ohne dass Google diese Filme aus dem Angebot genommen hätte.

Google sieht das natürlich etwas anders und betont die Verantwortung als Plattformbetreiber. Man würde seit mehr als drei Jahren mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia zusammenarbeiten, um jugendgefährdendes Material auszusortieren. Ganz deutlich betont auch der Sprecher von Google Deutschland, Stefan Keuchel, dass man derartige Inhalte auf der Plattform nicht wolle. Auch habe man eine technische Möglichkeit, die verhindert, dass einmal von der Plattform verbannte Videos erneut hochgeladen würden.

Allerdings muss Keuchel auch eingestehen, dass es die schiere Menge an neu eingestellten Videos unmöglich mache, alles auf seine Rechtmäßigkeit zu kontrollieren.

Nun ist Youtube eine besonders prominente Plattform und hier eingestelltes Material erreicht in der Tat auch einen besonders großen Personenkreis. Ob es hier mit dem genannten Argument getan ist, mag daher bezweifelt werden.

Doch auch andere Plattformen sind schon in juristische Bedrängnis gekommen – bekanntester Fall dürfte wohl ein Forum des Heise-Verlages sein, der für unflätige Kommentare einzelner Nutzer in die Pflicht genommen wurde.

Dem berechtigten Wunsch nach dem Unterbinden von über den alltäglichen Unsinn hinausgehenden schädigenden Äußerungen steht hier die universelle 24-Stunden-Verfügbarkeit einer Internet-Plattform gegenüber. Auf lange Sicht werden sich daher wohl Verfahren zu diesem unliebsamen Aspekt des Internets häufen.

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