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Artikel mit ‘Jugendschutz’ getagged

Web 2.0 – braun oder bunt?

Mittwoch, 19. August 2009

Gerade lese ich eine Meldung, deren Inhalt mir so gar nicht gefällt. Rechtsextreme haben im vergangenen Jahr ihre Aktivitäten im Internet verstärkt, berichtet die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die retrograden Zeitgenossen nutzen die Möglichkeiten des Web 2.0, um menschenverachtende Inhalte zu verbreiten und Jugendliche mit Videos und Musik zu ködern. Auch gründen Neonazis eigene soziale Netzwerke für Gleichgesinnte, in denen sie ungehindert gegen Minderheiten hetzen und demokratiefeindliche Thesen verbreiten können.

Hier sind die Betreiber dieser Dienste gefordert. Sie müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um den Missbrauch ihrer Plattformen durch Rechtsextreme zu verhindern, zumal diese Klientel sich ja auch negativ auf ihr Ansehen und Geschäft auswirkt. Erst kürzlich ist in diesem Zusammenhang das Soziale Netzwerk Facebook mal wieder ins Gerede gekommen, da dort zahlreiche braundumme Mitglieder ihr Unwesen zu treiben scheinen.

Die Anzahl der allein von jugendschutz.net dokumentierten unzulässigen rechtsextremen Beiträge in Sozialen Netzwerken und Videoplattformen hat sich 2008 auf mehr als 1.500 verdoppelt. Auch gibt es derzeit so viele Szene-Websites wie nie zuvor: 1.707 Angebote recherchierte jugendschutz.net im vergangenen Jahr.

Ein Trend zieht sich dabei durch beinahe alle Bereiche: Rechtsextreme sprechen mit bunten Websites, Symbolen aus verschiedenen Jugendszenen und griffigen Slogans junge Internetuser an. Vor allem Neonazi-Kameradschaften und so genannte Autonome Nationalisten, von denen jugendschutz.net 2008 insgesamt 321 Angebote sichtete, nutzen multimediale Möglichkeiten wie Filme und verschleiern ihre rassistischen und antidemokratischen Botschaften. In vielen Fällen ist der rechtsextreme Kontext nicht mehr auf den ersten Blick zu erkennen.

“Für Rechtsextreme sind Videos und Musik inzwischen das Propagandainstrument Nummer Eins. Und die Möglichkeiten, die sich durch Web 2.0-Plattformen für die Verbreitung ihrer Hass-Botschaften bieten, sind schier unbegrenzt”, erläutert der Leiter des Arbeitsbereichs Rechtsextremismus von jugendschutz.net, Stefan Glaser. “Hier müssen auch die Betreiber der Plattformen konsequent an effektiven Lösungen arbeiten, um die Verbreitung unzulässiger Inhalte über ihre Dienste auch eigeninitiativ zu verhindern”, fordert Glaser.

Das Team von jugendschutz.net geht gezielt gegen unzulässige Inhalte vor, zum Beispiel durch die Kontaktaufnahme zu in- und ausländischen Providern. Insgesamt konnte jugendschutz.net im vergangenen Jahr in 80 Prozent der unzulässigen Fälle die Entfernung der Inhalte erreichen.

Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, die jugendschutz.net fördert, hält die Arbeit gegen Rechtsextremismus im Internet gerade im Hinblick auf die steigenden Zahlen und die gezielte Ansprache von Jugendlichen für enorm wichtig:

“Heranwachsende verbringen immer mehr Zeit im Internet, gerade auch im Web 2.0. Damit das Medium weiterhin Demokratie und Toleranz fördern kann, muss Rechtsextremen in sämtlichen Diensten die Rote Karte gezeigt werden. jugendschutz.net leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.”

Aktuell hat jugendschutz.net mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) die Broschüre “Klickt’s? Geh Nazis nicht ins Netz!” veröffentlicht, um 12- bis 15-Jährige über rechtsextreme Internet-Propaganda aufzuklären und ihnen zu zeigen, wie sie sich gegen Beeinflussungsversuche und Diskriminierungen zur Wehr setzen können.

Auch die von der bpb geförderte Online-Beratung gegen Rechtsextremismus des Vereins “Gegen Vergessen – Für Demokratie” setzt auf Aufklärung im Internet. Die Stelle betreibt einen sozialpädagogischen Beratungsangebot für Personen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind und wendet sich damit auch an jüngere Internet-Nutzer.

Der aktuelle Bericht von jugendschutz.net kann hier als PDF heruntergeladen werden. Hinweise auf Rechtsextremismus im Internet können über die Online-Beschwerdestelle an jugendschutz.net gesendet werden: www.jugendschutz.net/hotline.

[Nachtrag 21. August 2009]: Natürlich kann und muss man auch privatwirtschaftliche Organisationen wie jugenschutz.net kritisch hinterfragen, zumal die ermittelten Zahlen (1.707 Websites) deutlich höher liegen als die des Verfassungsschutzes.

Ohne das Engagement von jugendschutz.net schmälern zu wollen, so muss man natürlich die Frage nach den Kriterien stellen und darf sich auch wundern, was wohl Ursache sein mag, dass jugendschutz.net davon spricht, dass „immer mehr Rechtsextreme“ das Internet nutzen, „mehr Szene-Websites als je zuvor“ existieren und die „Präsenz rassistischer und demokratiefeindlicher Inhalte im Web 2.0“ rasant wächst, während der Verfassungsschutzbericht 2008 deutlich unaufgeregter meldet:

„Das Internet bleibt für Rechtsextremisten eine bedeutende Plattform zur Verbreitung ihrer Ideologie, Mobilisierung ihrer Anhänger und Werbung neuer Sympathisanten. Die Anzahl der von Deutschen betriebenen rechtsextremistischen Internetpräsenzen blieb auch 2008 konstant bei etwa 1.000, wobei innerhalb dieser Gesamtzahl weiterhin eine äußerst hohe Fluktuation der rechtsextremistischen Homepages zu beobachten ist.“

Damit soll die Situation keinesfalls verharmlost werden, denn, so der Verfassungsschutzbericht:

„Die Gefahr einer weitgehend risikolosen anonymen Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda im Internet muss vor allem deshalb als beachtlich eingestuft werden, weil ihre Wirkung auf Jugendliche durch das Angebot multimedialer Elemente (Ton- und Videosequenzen) gegenüber herkömmlichen Medien der rechtsextremistischen Szene deutlich gesteigert wird. Die Tatsache, dass Internet-Communities nicht im Verdacht stehen, von Extremisten betreut zu werden, fördert zudem, dass der rechtsextremistischen Szene nahestehende Personen sich hier unbeobachtet und sicher fühlen.“

Aufklärung ist hier absolut notwendig und wichtig, drastische „so viel wie nie zuvor“-Formulierungen sollten aber nicht den Vorwand für weitere Filter-Aktivitäten liefern, wie sie derzeit bereits laut werden.

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Philologenverband fordert Indizierung von “Pro-Ana”- und “Pro-Mia”-Seiten

Montag, 08. Juni 2009

Im Internet tummeln sich alle Arten von Merkwürdigkeiten, unter anderem auch Seiten, die sich für Dinge begeistern können, die dem Normalbürger doch eher unverständlich erscheinen. Gegen die im Internet zu findenden “Pro-Ana”- und “Pro-Mia”-Seiten hat nun der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologen-Verbandes, Heinz-Peter Meidinger, energische Schritte der Politik angemahnt.

Bei den so genannten “Pro-Ana”- bzw. “Pro-Mia”-Seiten im Internet handelt es sich um Websites, die von selbst betroffenen, an Magersucht (Anorexie = Ana) oder Ess-Brechsucht (Bulimie = Mia) leidenden Jugendlichen, meist Mädchen, betrieben werden und in denen mittels eines fingierten Briefs von “Ana” oder “Mia” intensiv und suggestiv für Abmagerung geworben wird. Darin wird die Essstörung als einzige wahre Freundin dargestellt. Die auf diesen Websites eingestellten Fotos und Videos sollen als Inspiration zum Dünnsein und für ein entsprechendes Schönheitsideal dienen, ferner werden Tipps und Tricks zum Abnehmen und zur Verheimlichung der Magersucht gegeben. Typisch für “Pro-Ana”- und “Pro-Mia”-Seiten sind eine Glorifizierung der Essstörung als anzustrebender Lebensstil und die Verharmlosung jeglicher gesundheitlicher Risiken.

Meidinger fordert er eine weitgehende Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, nachdem vor Monaten bereits festgestellt worden ist, dass 80 Prozent der Foren und Websites zum Thema Magersucht als jugendgefährdend einzustufen sind.

Er betonte, dass Magersucht und Bulimie zu einem sehr ernst zu nehmenden Problem insbesondere von Mädchen an zahlreichen weiterführenden Schulen geworden sei. Sein Verband schätze, dass derzeit rund 600.000 Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren von Magersucht bedroht sind. Rund 22 Prozent in dieser Altersgruppe leiden bereits an Symptomen dieser psychisch bedingten Erkrankungen. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums sterben bis zu 20 Prozent der schwerer Erkrankten an den Folgen ihrer Essstörung im Erwachsenenalter.

Der Verbandschef verwies darauf, dass Essstörungen durch das Internet eine neue Dimension erhielten.

“Immer häufiger werden in Internetforen, Chats, auf Websites und auch im “Web 2.0″ Anorexie und Bulimie bewusst verharmlost und verherrlicht. Diese so genannten “Pro-Ana”-Seiten werden meist von Jugendlichen betrieben, die selbst erkrankt sind, aber keine Heilung anstreben, sondern andere missionieren wollen. Nach unseren Schätzungen gibt es inzwischen fast 1 000 “Pro-Ana”-Seiten im deutschsprachigen Raum, die regelmäßig von mehreren Hunderttausend Jugendlichen besucht werden. Diese Seiten sind deshalb so gefährlich, weil sie nicht nur Magersüchtige weiter in die Krankheit hineinziehen, sondern weil dadurch auch Gesunde zur Magersucht verführt werden können. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen!”, sagte Meidinger.

Dabei setze der Deutsche Philologen-Verband nicht nur auf Verbote, sondern auch darauf, dass Provider freiwillig dazu beitragen, dass Jugendliche keinen Zugang zu diesen Seiten erhielten, die zwanghaft zum Abnehmen auffordern, etwa durch die Aufnahme von entsprechenden AGB-Klauseln in ihre Providerverträge.

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Groteske Indizierungspraxis für Filme

Donnerstag, 07. Mai 2009

Ob Porno- oder Horrorfilm: Jugendliche, die an verbotenen Filmen interessiert sind, laden sich diese einfach aus dem Internet herunter. Wer hingegen als Erwachsener auf legalem Wege indizierte Filme kaufen will, muss eine Reise in ein absurdes Land voller Verbote antreten, die irgendwann erlassen und dann scheinbar vergessen wurden. Das schreibt Hans Schmid Anfang Mai in seinem dreiteiligen Erfahrungsbericht im Online-Magazin telepolis.de. Dabei hinterfragt er die Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

„Ich kann belegen, dass mich ein hehres Interesse antreibt und ich mich nicht an Blut und Gewalt berauschen will. Über eine mögliche Wirkung auf Kinder kann ich nichts sagen, sehr wohl aber darüber, mit welchen Kollateralschäden einer wie ich rechnen muss, wenn er einen Film sehen will, der von der Bundesprüfstelle indiziert wurde. Ich habe es ausprobiert. Hier mein Bericht.“*

Warum gibt es nur gekürzte DVD-Ausgaben von Hitchcocks Psycho, obwohl man den vollständigen Film im Fernsehen sehen kann?

Warum werden bei uns Filme zum Schutz der Kinder auch dann gekürzt, wenn sie erst ab 18 freigegeben sind?

Warum verschwanden aus deutschen Synchronfassungen amerikanischer und italienischer Filme jahrzehntelang die Nazis? Wie kann es passieren, dass anerkannte Meisterwerke der Filmkunst bei uns mit Pornografen, Nazis und Gewaltverherrlichern in einen Topf geworfen werden?

Und warum bleiben die Filmkultur und die Informations- und Kunstfreiheit fast zwangsläufig auf der Strecke, wenn sie mit dem behördlich verordneten Jugendschutz kollidieren?

Hans Schmid findet auf all die Fragen nur eine Antwort:

“Weil es in Deutschland ein im demokratischen Teil der Welt einmaliges System aus Gesetzen, Verordnungen und Automatismen gibt, das die Jugend schützen soll. Dies kann es aber längst nicht mehr, weil die meisten Jugendlichen klüger sind, als es hierzulande die Polizei erlaubt. Die konkreten Auswirkungen dieser Form von Jugendschutz auf die Erwachsenen dagegen sind mitunter so grotesk, dass man sich verwundert die Augen reibt. Zumal erwachsene Filmliebhaber im benachbarten Ausland anstandslos Filme sehen und sogar kaufen dürfen, die in Deutschland – und nur in Deutschland - verboten sind, weil Verbote billig sind, Bildung und Erziehung aber nicht.”

Doch Schmid wandert nicht nur durch die Untiefen der Bundesprüfstelle, sondern liefern gleichzeitig eine lesenswerte Definition des Horrorfilms und seiner dialektischen Funktion. Auch die Einordnung des Genres in historische Zeitabschnitte bietet dem Leser einigen Stoff zum Nachdenken, wie beispielsweise dieses Zitat verdeutlicht:

„Hier zwei Klassiker der freiwilligen Selbstzensur: Casablanca (1942) wurde bei uns zunächst in einer Fassung gezeigt, in der aus dem von den Nazis gefolterten Widerstandskämpfer Victor Lazlo ein norwegischer Atomphysiker und Mad Scientist geworden war, und Hitchcocks Notorious (Berüchtigt, 1946) lief in deutschen Kinosälen als Weißes Gift, weil sich die Nazis in Rauschgifthändler verwandelt hatten.“

Schmids kleine Online-Serie ist eine Fundgrube von eklatantem Unsinn, der im Namen des Jugendschutzes angestellt und meist auch nie korrigiert wurde:

„Im Ghetto der Pornofilme ist auch Otto Preminger gelandet. (…) Eines seiner Meisterwerke ist Bonjour Tristesse (1957) mit David Niven, Jean Seberg und Deborah Kerr. Der Film basiert auf dem Roman von Françoise Sagan, der in grauer Vorzeit als Skandalbuch galt. 1958 verfügte die FSK, dass nur Volljährige David Niven in der Badehose sehen durften. Das gilt bis heute.“

* = www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30145/1.html

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PC-Spielspaß auch ohne Gewalt

Freitag, 20. März 2009

Brutale Computerspiele stehen in dem Ruf, reale Aggressivität zu fördern. So auch wieder im Falle des Amokschützen von Winnenden. Trotzdem setzt die Games-Industrie auf Gewalt - harmlose Spiele seien langweilig und würden deshalb weit weniger Käufer finden, ist ihre Argumentation. Zu einem ganz anderen Schluss ist ein New Yorker Psychologenteam gekommen: Dessen Studien zufolge, so berichtet das Magazin Geo in seiner April-Ausgabe, hängt die Zufriedenheit der Spieler nicht vom Ausmaß der Gewalt ab.

In einem ihrer Versuche ließen Richard Ryan und seine Kollegen von der Universität Rochester im US-Staat New York 39 hartgesottene männliche Jugendliche mit reichlich Spielerfahrung den Kampf am Computer exerzieren. Angeboten wurden zwei Varianten von “The House of the Dead III”: eine “Hardcore”-Fassung mit realistisch wirkenden Wunden und ausgiebigem Blutvergießen sowie eine “Soft”-Version mit weniger authentischen Gewaltszenen. Sieben Stunden mussten die beiden Versuchsgruppen mit den Spielen verbringen. Trotzdem wusste auch die harmlosere Ausgabe zu fesseln: Die Jugendlichen beurteilten beide Versionen als ähnlich spannend.

Das Ergebnis deckt sich mit einer anderen Studie an 101 männlichen und weiblichen Studenten, die beim Spielen zweier Versionen von “Half-Life 2″ beobachtet worden waren.

Zusätzlich unterstützt wird Ryans These von einer Internet-Umfrage unter 2.500 Spielern. Die Mehrzahl der Teilnehmer betonte, Gewalt sei keine Bedingung für den Spaß am Spiel. Vielmehr müsse dieses fordernd, abwechslungsreich und, bei hinreichender Erfahrung, kontrollierbar sein.

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Nazis in Internet-Gemeinschaften

Montag, 08. Dezember 2008

Nicht nur das aktuell viel beachtete Interview eines holländischen Fernsehteams mit Johannes Heesters und der daraus resultierende Wirbel um den „guten Kerl“ Hitler (mehr dazu hier) hat das Thema Rechtsextremismus wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Internet-Gemeinschaften wie Facebook und MySpace sowie der Internet-Musiksender last.fm sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt, stellt die Computerbild nicht zu unrecht fest. Neben dieser Zielgruppe ziehen die Plattformen aber auch immer mehr Rechtsradikale an, die dort ihr braunes Gedankengut verbreiten, sagt das Magazin in Ausgabe 26/2008.

So gäbe es, berichtet Computerbild in einer Pressemitteilung, bei MySpace beispielsweise einen deutschen Nutzer namens Adolf, der in sein Mitgliedsprofil SS-Runen eingebaut habe.

Schlimm sehe es auch bei der Musik-Community last.fm aus: Auf den deutschen Seiten des britischen Angebots finden sich, so die Computerbild, Nazi-Parolen wie “Sieg Heil an alle Kameraden hier” und ausländerfeindliche Hass-Botschaften wie “raus mit dem gesindel und wech gas oder sonst was”.

Mit nur einem Klick kann jedes Mitglied Kontakt zum jeweiligen Verfasser aufnehmen. Von Nutzern geschriebene Artikel porträtieren Gruppen wie “Störkraft” und “Zillertaler Türkenjäger”, Mitglieder veröffentlichen zugehörige Listen mit Hass-Liedern der Bands.

Alexandra Beyersdörfer von jugendschutz.net berichtet, dass die Kontrollstelle 2007 “mehr als 750 rechtsextreme Videos und Profile in solchen Communities dokumentiert hat, Tendenz steigend”.

Unglaubliches weiß Computerbild auch von Apples Musikshop iTunes zu berichten. In dessen deutschem Ableger konnten Nutzer sogar zwei Alben von “Landser” kaufen - einer “Musikgruppe”, die 2005 vom Bundesgerichtshof zur kriminellen Vereinigung erklärt wurde. Die verbotene Gruppe spielt Lieder namens “Polacken Tango” und “Zigeunerpack”. Auf Nachfrage von Computerbild entfernte Apple die Band aus iTunes.

Internetnutzer können selbst aktiv werden, um rechtes Gedankengut aus dem Netz zu verbannen: Hass-Propaganda lässt sich meist direkt bei den Online-Gemeinschaften melden. Die last.fm-Betreiber versprechen etwa, rechtswidrige Meinungsäußerungen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen - wie bei den hier genannten Fällen. Falls die Anbieter nicht reagieren, können Hass-Parolen beispielsweise beim Unternehmen www.jugendschutz.net gemeldet werden.

Wenn Sie beim Surfen im Internet auf Webseiten mit rassistischen und rechtsextremen Inhalt gestoßen sind, sollten Sie diese Inhalte nicht einfach ignorieren, sondern Sie anzeigen. Eine Möglichkeit dazu bietet haGalil.com, das größte jüdische Onlineportal in deutscher Sprache, das auf seiner Website das weltweit meistgenutzte “Formular zur Meldung rechtsextremistischer Seiten” zur Verfügung stellt. Nach der Meldung einer Website mit rassistischen und rechtsextremen Inhalt wird bei haGalil recherchiert, der strafrechtliche Gehalt der angegebenen Website geprüft und Anzeige gegen die Verantwortlichen der Seiten erstattet.

Als Informationsquellen zum Thema Rechtsextremismus gibt es einige gute Internetauftritte, darunter Mut gegen rechte Gewalt, die Bundeszentrale für politische Bildung und Netz-gegen-Nazis.de. Auf diesen Plattformen gibt es auch Hilfe, etwa zu Fragen wie „Was kann ich tun, wenn Neonazis in “meinem” Internet-Forum aktiv sind?“

Eine Übersicht über das Thema Rechtsextremismus liefern auch Wikipedia oder die Seiten der Friedrich-Ebert-Stiftung

 

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Die Geschichte mit dem Paul

Freitag, 05. Dezember 2008

Das ist der Paul. Der Paul ist 58 und hat es schwer. Der Paul ist nämlich Rentner. Und er hat einen Computer. Und weil der Paul auch irgendwo dazugehören möchte, hat er einen Internetanschluss. Jetzt gehört der Paul dazu – zu den 69 Prozent der Haushalte in Deutschland, die einen Internetanschluss nutzen.*

Damit könnte der Paul glücklich sein. Ist er aber nicht. Der Paul hat nämlich viel Zeit. Darum liest er gern. Newsletter zum Beispiel. Und weil der Paul auch gern reden möchte, schreibt er auch. Dazu hat der Paul ein tolles E-Mail-Programm.

Aber weil der Paul vieles nicht so versteht, wird er schnell böse mit Leuten. Die sind nämlich gemein zu ihm. Die machen so Sachen, die der Paul nicht verstehen kann. Sie schreiben mit großen und kleinen Buchstaben und benutzen sogar Genitiv und Dativ und solche schlimmen Dinge. Einfach so. Echt gemein.

Weil die so gemein sind, schreibt Ihnen das der Paul immer wieder. Ob sie wollen oder nicht, denn der Paul hört einfach nicht darauf, wenn diese gemeinen Leute sagen, er soll nicht mehr schreiben. Schließlich hat der Paul ein Recht darauf, zu schreiben, wo er doch von ihnen so komische Newsletter bestellt hat. Paul ist nämlich hartnäckig und gibt so leicht nicht auf. Die müssen doch einsehen, dass Sie endlich auch so schreiben müssen, dass er es versteht.

Und wenn der Paul eine E-Mail bekommt, die er nicht versteht, dann wird er richtig böse. Dann erklärt er denen, was er von Ihnen hält. So richtig. Mit schlimmen Worten. Zur Not erfindet er sogar etwas. Das ist dann gelogen. Macht aber nichts. Denn der Paul möchte, dass alle wissen, wie schwer er es hat und wie böse alle sind, die ihn nicht verstehen.

Und weil das so schön ist, macht der Paul das immer wieder, egal, wie oft er gesagt bekommt, er soll damit aufhören. Wenn der Paul so weitermacht, hat er bald noch viel mehr Post. Dann schreiben ihm nämlich Leute, deren Beruf es ist, Leuten wie ihm zu sagen, dass er aufhören soll. Das ist dann richtig so, damit der Paul versteht, dass er etwas nicht versteht.

Das bringt mich auch schon zum heutigen Thema: Stalking im Internet. In der Realität stellt sich das nämlich viel weniger komisch dar als in dem obigen, überzeichneten und frei erfundenen Beispiel. Ein besonders tragischer Fall ereignete sich erst vor kurzer Zeit in den USA. Dort brachte sich ein 13-jähriges Mädchen um, nachdem es über seine MySpace-Seite terrorisiert wurde. Wie die Rheinische Post in Ihrer Online-Ausgabe berichtete, hat eine Frau gemeinsam mit ihrer Tochter und einem Freund aus Rache der komplexbeladenen 13-jährigen einen Internet-Freund vorgespielt. Dieser vorgebliche 16-jährige zeigte sich zunächst an dem Mädchen interessiert und flirtete, um ihr dann mitzuteilen, dass die Welt ohne sie schöner wäre. Die schockierte 13-jährige hat dieses brutale Spiel nicht verkraftet und sich das Leben genommen.

Natürlich kommt es nicht immer zu derart drastischen Vorfällen, aber es lässt sich nicht leugnen, dass es eine ganze Reihe von Betroffenen gibt, die von so genanntem Cyber-Stalking betroffen sind. So werden beispielsweise Menschen mit E-Mails terrorisiert, teilweise werden auch anonym „Fakten“ an die nähere Umgebung, etwa Familienmitglieder oder Arbeitgeber, verschickt. Ein solcher, oft monatelang andauernder Terror kann die Betroffenen in Depressionen stürzen und massiv in ihrem Leben beeinträchtigen.

Wie die Seite Cyberstalking.at beschreibt, gibt es bisher noch keine einheitliche Definition von Cyberstalking. „Einige Experten sehen Cyberstalking als eine Erweiterung der physischen Form von Stalking an. Cyberstalking bezieht sich im allgemeinen auf den Gebrauch von Internet, Email und anderen Kommunikationsmitteln, um eine Person zu belästigen und/oder zu stalken.“**

Klar hervorgehoben wird auch, dass zu Cyberstalking nicht etwa die Belästigung durch Spam-Mails gehört. Vielmehr handelt es sich bei Cyberstalking um einen absichtlichen, bewussten, methodischen und langfristig erfolgenden Vorgang. Hinzu kommt die Gefahr, dass das virtuelle Stalking sich auch zu einer realen, d. h. physischen Bedrohung ausweiten kann.

Cyberstalking tritt dabei in drei Grundformen auf: E-Mail-Stalking, bei dem die Mailbox mit bedrohlichen oder geschmacklosen Inhalten zugemüllt wird, gern auch mit Viren oder Trojanern garniert. Einen Schritt weiter geht das Internet-Stalking, bei dem rufschädigende Falschinformationen im Internet verbreitet werden, persönliche Daten gemeinsam mit sexuellen oder herabwürdigenden Inhalten präsentiert werden, Webseiten, Newslettereinträge, Bestellungen etc. unter dem Namen des Opfers durchgeführt werden oder auch Beiträge unter dem Namen des Betroffen präsentiert werden. Schließlich ist da noch das Computer-Stalking, bei dem der gesamte PC unter Kontrolle des Täters gerät.

In Deutschland ist seit dem 31.März 2007 das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen in Kraft. „Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Der Gesetzgeber hat damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu der Gesetzesnovelle.

Interessante Quellen zum Weiterlesen sind unter anderem das Stalking-Forum oder auch CyberstalkingStalking-KITBundesministerium der Justiz: Rat für Stalkingopfer und Stalkingpraxis

 

Quellen:

* http://www.destatis.de

** http://www.cyberstalking.at/

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Wer ist verantwortlich?

Mittwoch, 26. März 2008

Dass der Betrieb von so genannten Web-2.0-Plattformen nicht immer nur ein Quell reiner Freude ist, konnten wir ja in der Vergangenheit schon einige Male feststellen. Die Rechtslage gilt nach wie vor als verworren und im Streitfall steht die Frage, wer denn für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich ist und wie schnell diese entfernt werden müssen, im Raum.

Jüngstes Beispiel ist die Google-Tochter YouTube, gegen die der Zentralrat der Juden gerade eine Klage vorbereitet. Der Vorwurf: “Mittäter an Rassenhass und Diskriminierung”.

Wie in einigen Nachrichtenmeldungen zu lesen war, will der Zentralrat der Juden in Deutschland den Suchmaschinengiganten Google verklagen, da er sich mit seiner Videoplattform YouTube zu einem “Mittäter an Rassenhass und Diskriminierung” mache.

Ausgelöst wurde die Klage durch en Vorwurf, die rechtsextremistische Szene nutze YouTube für Ihre Zwecke und würde dort volksverhetzende Videos präsentieren. Als Beispiel wurde ein Video genannt, auf dem ein Bild des verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Dieser Film sei monatelang auf YouTube abrufbar gewesen.

Der Zentralrat der Juden ist der Meinung, die Betreiber der Seite würden nicht wirksam gegen derartige Inhalte vorgehen und fordert daher von Google, mehr Kontrollpersonal einzustellen.

Wie eine Report-Sendung bereits im letzten Sommer berichtete, scheint es sich dabei nicht um einen Einzelfall zu handeln. So habe etwa Jugendschutz.net, die zentrale Stelle für die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet, in mehr als hundert Fällen zum Hass aufstachelnde Videos bei YouTube abgemahnt, ohne dass Google diese Filme aus dem Angebot genommen hätte.

Google sieht das natürlich etwas anders und betont die Verantwortung als Plattformbetreiber. Man würde seit mehr als drei Jahren mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia zusammenarbeiten, um jugendgefährdendes Material auszusortieren. Ganz deutlich betont auch der Sprecher von Google Deutschland, Stefan Keuchel, dass man derartige Inhalte auf der Plattform nicht wolle. Auch habe man eine technische Möglichkeit, die verhindert, dass einmal von der Plattform verbannte Videos erneut hochgeladen würden.

Allerdings muss Keuchel auch eingestehen, dass es die schiere Menge an neu eingestellten Videos unmöglich mache, alles auf seine Rechtmäßigkeit zu kontrollieren.

Nun ist Youtube eine besonders prominente Plattform und hier eingestelltes Material erreicht in der Tat auch einen besonders großen Personenkreis. Ob es hier mit dem genannten Argument getan ist, mag daher bezweifelt werden.

Doch auch andere Plattformen sind schon in juristische Bedrängnis gekommen – bekanntester Fall dürfte wohl ein Forum des Heise-Verlages sein, der für unflätige Kommentare einzelner Nutzer in die Pflicht genommen wurde.

Dem berechtigten Wunsch nach dem Unterbinden von über den alltäglichen Unsinn hinausgehenden schädigenden Äußerungen steht hier die universelle 24-Stunden-Verfügbarkeit einer Internet-Plattform gegenüber. Auf lange Sicht werden sich daher wohl Verfahren zu diesem unliebsamen Aspekt des Internets häufen.

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