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Internetwirtschaft lehnt Gesetzentwurf zur Einführung einer Sperrinfrastruktur ab

Dienstag, 16. Juni 2009

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. warnt davor, den Entwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” durch den Bundestag zu peitschen. Die Vorlage sei mit derart vielen gravierenden Mängeln versehen, das eine Verabschiedung in dieser Form mehr schaden als nutzen würde.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme:

“Der Entwurf bringt in seiner jetzigen Form für niemanden einen Fortschritt: Sowohl der ursprüngliche Entwurf als auch der sich in den Berichterstattergesprächen abzeichnende Kompromiss haben nach wie vor gravierende verfassungsrechtliche Mängel und Webfehler. Deshalb wird das Vorhaben nach derzeitigem Stand den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet nicht voranbringen. Wir geben nochmals zu Bedenken, dass die Wirtschaft dazu verpflichtet werden soll, flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen.

Angesichts immer neuer Forderungen von Bundestagsabgeordneten, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie so genannte ‘Killerspiele’ oder Islamismus auszudehnen, wachsen innerhalb der Internetwirtschaft außerdem die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt.”

eco ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 400 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 300.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 75 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk befasst sich eco mit aktuellen Themen wie Internetrecht, Infrastruktur, Online Services und E-Business.

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Kritik an Plänen für neue PC-Filtersoftware

Mittwoch, 10. Juni 2009

Eine der perfidesten Zensur-Ideen der letzten Zeit (bitte jetzt mal weghören, liebe Bundespolitiker) ist sicherlich die Idee der chinesischen Regierung, sämtliche im Land verkauften Computer künftig mit einer Software auszustatten, die Internetseiten automatisch blockiert. Vorgeblich geht es da um pornographische Webseiten, vor deren verderblichem Einfluss man die chinesische Jugend schützen muss, doch natürlich liegt die Vermutung nahe, dass es letztlich um ein politisch nutzbares Instrument geht, mit dem beliebige Inhalte geblockt werden können.

Wie das “Wall Street Journal” berichtete, soll die Zensursoftware “Green Dam - Youth Escort” den PC-Herstellern ab dem 1. Juli kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Nach den Suchmaschinen- und Netzwerkanbietern haben nun also die PC-Hersteller Gelegenheit, die chinesischen Umtriebe zu unterstützen. Die „Financial Times“ bemerkt in diesem Zusammenhang:

„Auch die Computerhersteller scheinen nun klein beizugeben: Man arbeite mit den Regierungsbehörden zusammen und evaluiere das bestmögliche Vorgehen, erklärte eine Sprecherin von Hewlett-Packard (HP), dem größten Computeranbieter auf dem chinesischen Markt. Dabei werde man sich bemühen, eine gute Lösung für den Kunden zu liefern und gleichzeitig den Auflagen der Regierung zu entsprechen. Der Computerbauer Dell wollte sich bisher zur neuen Zensur-Software nicht äußern.“

Experten sagen, so der Bericht des „WSJ“, dass die Software, nicht nur als Pornographie-Filter dient, sondern auch persönliche Daten übertragen kann und den Rechner anfälliger für Fehlfunktionen und Hackerangriffe macht. genutzt werden und mache Rechner anfällig für Viren-Angriffe. Für den Anwender sei nicht wirklich nachvollziehbar, was von der Software geblockt würde. Die Software bezieht ihre Filterinformationen von einer Datenbank im Internet, deren Inhalte sicher ebenso intransparent zusammengestellt werden wie die Sperrlisten des vorgeblichen Kinderporno-Filters aus dem Hause von der Leyen.

Die Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) kritisiert Chinas Plan, nur noch Computer mit einer Filtersoftware zum Verkauf zuzulassen. ROG ist beunruhigt über diese neue Dimension von Zensur:

“Diese Filter lassen sich leicht auf nicht pornografische, insbesondere politische Inhalte ausweiten und stellen daher eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung dar. Bisher war es Internetnutzern möglich, die von China gesperrten Webseiten durch eine Software zu umgehen. ‚Green Dam’ wurde dazu entwickelt, dies in Zukunft zu verhindern.”

ROG fordert die Hersteller von Computern dazu auf, sich der Anweisung Chinas zu widersetzen:

“Jeder Hersteller, der ‚Green Dam’ installiert, ist aktiv an der Zensur beteiligt”, so ROG.

Das Ministerium für Informationstechnologie gab gestern bekannt, dass alle Computerhersteller auf dem chinesischen Markt im Mai aufgefordert wurden, den Beschluss umzusetzen. Laut einem Bericht des Wall Street Journal werden die Computer über “Green Dam” mit einer ständig aktualisierten Sperrliste verbunden, um den Zugang zu festgelegten Webseiten zu verhindern.

Die Hersteller Lenovo, Inspur und Hedy haben die Software offenbar auf 52 Millionen Computern installiert. “Green Dam” steht auch als Download zur Verfügung. Seit März 2009 wurde die Software bereits drei Millionen Mal heruntergeladen, an 2.279 Schulen verwendet und auf 518.000 Computern installiert.

Derweil hinterlassen die Online-Zensurmaßnahmen anlässlich des 20. Jahrestags des Tiananmen-Massakers am 4. Juni immer noch Spuren: Eine Reihe von Webseiten wie YouTube, Wordpress und Blogger sind weiterhin unzugänglich. Dagegen sind Twitter, Flickr, Hotmail, Wikipedia und Radio Free Asia seit dem 8. Juni wieder erreichbar.

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Seven of Nine

Mittwoch, 20. Mai 2009

Über die Argumente für und wider das geplante Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet ist schon auf vielfältige Art und Weise berichtet worden, nicht zuletzt hier im Blog. Eigentlich hatte ich auch nicht vor, noch einmal auf dieses Thema einzugehen, doch ich muss zugeben, dass mich die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird, doch ein wenig ärgert.

Daher nutze ich hier noch einmal die Gelegenheit, die aktuellen Aussagen vorzustellen und auch auf die Dinge hinzuweisen, die sich so langsam von einem ordentlichen Meinungsaustausch wegbewegen.

Der Titel dieses Beitrags bezieht sich übrigens auf die Infratest-Umfrage, die Sie weiter unten im Newsletter im Wortlaut finden.

Wie im Sandkasten

Dieser Beitrag heißt „wie im Sandkasten“ und damit sind die seltsamen Umgangsformen auf beiden Seiten gemeint. Eine Auseinandersetzung in der Sache ist absolut sinnvoll und es ist sicherlich auch richtig, Hintergründe, Absichten und Möglichkeiten aufzuzeigen.

Wenn also ein mehr als dubioser Kinderhilfeverein eine Umfrage in Auftrag gibt, deren Ergebnis vielleicht nicht wirklich das ist, was man lesen möchte, ist es legitim, darauf hinzuweisen, welche Hintergründe dieser Verein hat und die Befragung in Frage zu stellen.

Was aber absolut indiskutabel ist, wenn jemand zu dem Schluss kommt, dass die Webseite dieses Vereins Freiwild ist und gehackt werden kann. So etwas kann nicht Mittel der Auseinandersetzug sein.

Ebensowenig kann es angehen, wenn Politiker, die es besser wissen müssten, zu eher hilflos wirkenden Diffamierungen greifen. Den Anfang machte da unsere Familienministerin, die, ganz in der Tradition unbelehrbarer Webseitenausdrucker, kurzerhand die Mehrzahl der Bürger, die die Frechheit besitzen, ihren PC bedienen zu können, mit Pädokriminellen in Verbindung bringt:

„Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft“. So erklärte sie sich und uns im Berliner Radiosender Radio Eins das Internet und seine Nutzer.

Auch der bislang in seinem Hauptarbeitsgebiet nicht sonderlich erfolgreich aufgefallene Freiherr von und zu Guttenberg stand vor der Entscheidung, in einem Kommentar zur erfolgreichen ePetition so etwas ähnliches wie Nachdenklichkeit zu zeigen oder gar die Überlegung anzustellen, ob man wohl hier nicht so ganz im Sinne der Bevölkerung agiert. Er entschied sich dafür, völlig freiherrlich zu verkünden, was das wirklich Tragische an dieser Petition sei:

“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”

Geht es eigentlich noch eine Spur billiger? Wir können getrost davon ausgehen, dass es gerade unter den Kritikern der Internetsperren einen Konsens darüber gibt, dass man Kinderpornographie ächtet. Im Gegenteil, die Kritiker sind doch diejenigen, die für eine Entfernung der Inhalte und eine Strafverfolgung der Täter plädieren. Da fällt es schwer, bei diesen dringenden Versuchen, eine ganze Bevölkerungsgruppe in die Nähe von Kriminellen zu rücken, nicht auch private Interessen zu vermuten.

Neben den verbalen Fehltritten des Freiherrn aus dem Wirtschaftsministerium und seiner ebenso mit begrenzter Sachkenntnis ausgestatteter Kollegin aus dem Familieministerium meldete sich auch die durchaus als zweifelhaft geltende Deutsche Kinderhilfe zu Wort. Deren Chef, Georg Ehrmann, lässt sich in der Welt Online mit der folgenden Aussage zitieren:

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“.

Na, jetzt wissen wir also Bescheid – wer sich herausnimmt, sein Recht auf eine Bewertung der Tätigkeit der eigenen Volksvertreter wahrzunehmen, wer der Ansicht ist, dass wirkungslose Maßnahmen kontraproduktiv sind und wer womöglich daran glaubt, dass es irgendwie nicht richtig sein kann, wenn eine Polizeibehörde allein und autark darüber entscheiden kann, welche Webseiten zugänglich sein sollen, befindet sich nicht nur in der geistigen Nähe pädokrimineller Gewaltverbrecher und ist dem Konsum von Kinderpornographie zugeneigt, sonder er gehört auch noch zu einer ominösen Randgruppe, bestehend aus diesen so furchtbar suspekten Bloggern und Internetliebhabern. Da fehlt in der Formulierung eigentlich nur noch der Hinweis, dass die alle weggesperrt gehören.

Ebenso seltsam mutet in diesem Zusammenhang die Aussage des SPD- Politikers Dr. Dieter Wiefelspütz, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Petition sagte:

“Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt”. Es sei zwar “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der “sehr engagierten” Internet-Gemeinde “teilweise undifferenziert”.

Damit dürfte dann klar sein, nach welchen Spielregeln unsere Politiker die demokratischen Entscheidungsprozesse definieren. Oder wie kann es sonst sein, dass der Herr Dr. Wiefelspütz schon vorher weiß, dass das Gesetzgebungsverfahren durch den Petitionsausschuss nicht beeinflusst wird?

Diese Aussagen sind nicht nur erstaunlich unsachlich, sondern nahezu durchgängig auf einem geradezu unterirdischen Niveau. Fast könnte man annehmen, dass es den Verantwortlichen an Argumenten gebricht.

Kinderporno gegen Kinderschutz?

Die Deutsche Kinderhilfe steht selbst durch ihre Enge Verflechtung mit einem Wirtschaftsunternehmen unter dem Verdacht, kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit zu verfolgen und wurde bereits im Juni 2008 vom Deutschen Spendenrat (DSR) ausgeschlossen.

„Die „Deutsche Kinderhilfe“ wurde im Jahre 2000 in personeller und organisatorischer Nähe zur 3 W GmbH gegründet, einem Anbieter von „Mehrwertprogrammen“ und „Kundenkarten“. In Zusammenarbeit mit der 3 W GmbH bietet die „Deutsche Kinderhilfe“ ihren Förderern dann auch das „Mehrwertprogramm“ myfam an, mit dem unter anderem Zeitschriftenabonnements vertrieben werden. Die Verbindung von myfam und der „Deutschen Kinderhilfe“ wird auch wegen „nicht hinreichender Transparenz“ vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz überprüft. Es sei nicht erkennbar, wer die persönlichen Daten verwaltet und was mit ihnen geschehe“, berichtet unter anderem der Spiegelfechter.

Nun ist es kein Wunder, dass einem Lobby-Verein wie der Deutschen Kinderhilfe die ePetition mit Ihren bislang über 86.000 Mitzeichnern ein Dorn im Auge ist – zeigt sie doch, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, den Sand in den Augen der Bürger zu einem undurchsichtigen Brei zu verrühren.

Seit einiger Zeit sammelt die Deutsche Kinderhilfe eifrig Unterschriften für das „Kinderporno-Gesetz“, wobei die genutzte Argumentation deutlich irreführend ist:

„Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinder“pornographischer“ Seiten geben. Was für Druckwerke und Zeitungen gilt, muss auch im Internet gelten – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“

Weil die Deutsche Kinderhilfe, so ist zu vermuten, selbst auch sehr gut weiß, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum ist und dort strafbare Inhalte schon immer ebenso verboten sind wie in allen anderen Lebensbereichen, versuchte sie, über eine Umfrage die entsprechende Legitimation zu erhalten.

Sie hat das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap beauftragt, zu ermitteln, wie die Bevölkerung zu dem Gesetz steht. Bei einer Befragung vom 12. – 13. Mai wurde eine so genannte „repräsentative Zufallsauswahl“ von 1.000 wahlberechtigten Deutschen ab 18 Jahren in computergestützten Telefoninterviews befragt.

Dieser Wert wurde dann mit statistischen Methoden hochgerechnet. Das Ergebnis: 92 Prozent der Deutschen sind für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet, während nur sieben Prozent gegen dieses Gesetz sind.

Das Ergebnis ist unzweifelhaft sehr deutlich, allerdings sollte man dabei mehrere Dinge im Hinterkopf behalten: Es wurden 1000 Menschen befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Die Anrufe erfolgten an zwei Tagen, so dass man hier mutmaßen kann, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa die, die tagsüber arbeiten, nicht erreicht wurden. Von einer Basis von nur rund 1000 Befragten auf die Gesamtbevölkerung hochzurechnen, birgt zudem eine gewisse Unsicherheit.

Spannender ist aber, dass die Fragestellungen durchaus eine gewisse Tendenz aufzeigen. Wenn beispielsweise gefragt wird, ob man ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte befürwortet, sagt dies noch nichts über die Inhalte des Gesetzes, um die ja gestritten wird, aus. In der Befragung gibt es aber ebensowenig eine Aufklärung über die spezifische Ausprägung des Gesetzes mit dem BKA als ausschließlicher Regelinstanz noch einen Hinweis auf die bisher bereits deutliche Rechtlage im Bereich Kinderpornographie.

Deutlicher wird das dann bei der zweiten Frage, die die Wahl lässt zwischen einem freien Internet, in dem es auch Kinderpornographie gibt und einem vom Staat geregelten Internet, in dem strafbare Inhalte kontrolliert und gesperrt werden. Hier wird impliziert, dass im ersten Fall Kinderpornographie gleichsam „legalisiert“, in jedem Fall aber frei zugänglich wäre. Fakt ist, dass illegale Inhalte auch jetzt schon das sind, was der Begriff sagt: verboten. Auch heute können diese Inhalte bereits strafrechtlich verfolgt werden.

In beiden Fragestellungen wird natürlich nicht darauf hingewiesen, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen einer „spanischen Wand“ gibt und einem „Entfernen“ dieser Inhalte.

Fragen muss man sich als Bürger aber schon, wie es um die befragten Mitmenschen bestellt ist, dass sie einer solchen Fragestellung so einfach auf den Leim gehen.

Die Infratest-Erhebung

Die Ergebnisse der Infratest-Erhebung im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe e.V. sind gerade im Hinblick auf den genauen Fragenwortlaut sehr interessant. Infratest fasst die Ergebnisse der Befragung wie folgt zusammen:

„Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, die kinderpornografische Inhalte verbreiten. Eine Mehrheit von 92 Prozent der Deutschen befürwortet ein solches Gesetz, 7 Prozent sehen in einer Sperrung keine sinnvolle Maßnahme gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz. Generell sprechen sich die Deutschen für ein Internet aus, in dem der Staat Seiten mit strafbaren Inhalten kontrollieren und sperren kann. Ein völlig freies Internet ohne staatliche Kontrolle fordern 9.“

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Präventive Kriminalisierung

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist im besten Falle massiv uninformiert, wenn Sie beispielsweise sagt: „Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.”

Und anscheinend hat sie den Gesetzesentwurf noch nicht völlig verstanden, wenn Sie, im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesjustizministeriums, in einem Interview behauptet: “Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen.”

Die juristische Realität sieht leider in beiden Fällen gänzlich anders aus, wie das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gleichlautend bestätigen:

Stimmt es, dass eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen wird?

Diese Frage können nur die Strafverfolgungsbehörden selbst beantworten, die sich nach meiner Kenntnis hierzu noch nicht geäußert haben.

Stimmt es, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll?

Ja, nach § 100g StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder ‑ wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist - mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Stimmt es, dass die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde geleitet und dort verarbeitet werden sollen?

Nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Maßnahme nach § 100 g StPO.

Stimmt es, dass ein Internetnutzer mit Strafverfolgung rechnen muss,  wenn er eine geblockte Webseite abrufen will?

Ja, da bereits der Versuch, eine Internet-Seite mit kinderpornographischen Darstellungen aufzurufen, nach § 184b Absatz 4 StGB strafbar ist

Stimmt es, dass erst durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden soll, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird?

Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.

Stimmt es, dass der Gesetzesentwurf Provider befugt, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken  weiterzugeben?

Die Provider dürfen nach dem Entwurf Daten nur erheben und verwenden, soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

(Die Antwort als PDF-Datei)

Das lässt recht wenig Spielraum für Interpretationen in der von der Leyenschen Lesart, finde ich. In einem Artikel auf heise.de sagt Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums, ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Und weiter sagt er „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

Was heißt das im Klartext? Es gilt zwar nominell die Unschuldsvermutung, sie wird durch den Verdacht des Vorsatzes ausgehebelt. Vorsatz wiederum kann unterstellt werden, wenn man eine gesperrte Seite besuchen will. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Sehr schön zusammengefasst finden sich viele Argumente gegen das geplante Sperrgesetz in „Die 13 Lügen der Zensursula“. Wirklich lesenswert sind auch die Erläuterungen von Christian Bahls, der als Sprecher von MOGIS das Gesetz aus Sicht eines Missbrauchsopfers beleuchtet.

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Erklärung von Eltern in IT-Berufen zu Internetsperren

Montag, 18. Mai 2009

Der von der Bundesregierung forcierte Plan, so genannte Internetsperren als vermeintlich effektive Maßnahme gegen Kinderpornographie durchzusetzen, hat zu Widerspruch geführt: Eine stetig wachsende Anzahl Bürger zeichnet die ePetition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“, sie hat das Potenzial, die bisher erfolgreichste ePetition auf bundestag.de zu werden.

Eine Gruppe von über 420 Familien, deren Eltern in IT-Berufen arbeiten, äußern sich nun öffentlich als Unterstützer dieser Petition und fordern Sach- statt Symbolpolitik.

Sie sehen sich von jüngsten Äußerungen aus der Politik und aus dem umstrittenen Verein “Deutsche Kinderhilfe e.V.” diffamiert:

“Unterstützer der Petition gegen Internetsperren sind keine Befürworter der Verbreitung von Kinderpornographie. Im Gegensatz zu dieser unsachlichen und bösartigen Unterstellung wünschen sie sich wirksame Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Internetkriminalität.”

Ebenso widersprechen sie ausdrücklich auf fachlicher Ebene Prof. Dr. Christoph Meinel, der sich kürzlich als Befürworter von Internetsperren an die Öffentlichkeit richtete und dessen Aussagen innerhalb der IT-Fachwelt für Verwunderung sorgten.

“Wir wünschen uns eine sachliche und ehrliche Diskussion”, erklärt Initiator Hanno Zulla. “Die vom Familien- und Wirtschaftsministerium wiederholt benutzten Argumente basieren auf einer fahrlässig verzerrten Darstellung und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand.”

Statt Wahlkampfsymbolik sei zähe, nachhaltige Sachpolitik gefragt: Bessere IT-Ausbildung für Justiz und Polizei sowie die bessere Ausstattung der Sozialbehörden.

Die IT-Fachleute wehren sich gegen die populistische Aussage, das Internet sei “ein rechtsfreier Raum”. Internet-Inhalte stehen auf Servern in Ländern mit Gesetzen, illegale Inhalte lassen sich abschalten - wenn Justiz und Polizei über Personal mit dem nötigen IT-Sachverstand verfügen.

“Wir fordern die Entfernung von Kinderpornographie, nicht nur ein notdürftig angebrachtes Stopp-Schild”, erklärt Alvar Freude, Mitunterzeichner der Erklärung und Sprecher des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V.

“Ehrliche politische Bemühungen im Kampf gegen Kinderpornographie gehen nur mit dem Internet, nicht dagegen. Die Familienministerin wird in Bezug auf das Internet offensichtlich fachlich schlecht beraten.”

Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören Software-Entwickler, System-Administratoren, promovierte Informatiker, Mathematiker und Physiker, Wissenschaftler, Professoren, Selbstständige, Angestellte, Beamte: Eltern, die in Fachberufen der Informationstechnologien arbeiten.

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Kinderporno gegen Kinderschutz?

Sonntag, 17. Mai 2009

Die Diffamierungskampagne der Filterwilligen nimmt Fahrt auf und leider wird unsere Sammlung von Beiträgen zu diesem plumpdummen Verhalten immer größer.

Neben den verbalen Fehltritten des Freiherrn aus dem Wirtschaftsministerium und seiner ebenso mit begrenzter Sachkenntnis ausgestatteter Kollegin aus dem Familieministerium meldete sich auch die durchaus als zweifelhaft geltende Deutsche Kinderhilfe zu Wort. Deren Chef, Georg Ehrmann, lässt sich in der Welt Online mit der folgenden Aussage zitieren:

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“.

Na, jetzt wissen wir also Bescheid – wer sich herausnimmt, sein Recht auf eine Bewertung der Tätigkeit der eigenen Volksvertreter wahrzunehmen, wer der Ansicht ist, dass wirkungslose Maßnahmen kontraproduktiv sind und wer womöglich daran glaubt, dass es irgendwie nicht richtig sein kann, wenn eine Polizeibehörde allein und autark darüber entscheiden kann, welche Webseiten zugänglich sein sollen, befindet sich nicht nur in der geistigen Nähe pädokrimineller Gewaltverbrecher und ist dem Konsum von Kinderpornographie zugeneigt, sonder er gehört auch noch zu einer ominösen Randgruppe, bestehend aus diesen so furchtbar suspekten Bloggern und Internetliebhabern. Da fehlt in der Formulierung eigentlich nur noch der Hinweis, dass die alle weggesperrt gehören.

Dabei sollte sich der Herr Ehrmann vielleicht mehr Gedanken über den Zustand seiner Organisation machen, die durch ihre Enge Verflechtung mit einem Wirtschaftsunternehmen unter dem Verdacht steht, kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit zu verfolgen. Es ist jedenfalls schon ein bemerkenswerter Umstand, dass der Deutsche Spendenrat (DSR) den Verein des Herrn Ehrmann im Juni 2008 ausgeschlossen hat.

„Die „Deutsche Kinderhilfe“ wurde im Jahre 2000 in personeller und organisatorischer Nähe zur 3 W GmbH gegründet, einem Anbieter von „Mehrwertprogrammen“ und „Kundenkarten“. In Zusammenarbeit mit der 3 W GmbH bietet die „Deutsche Kinderhilfe“ ihren Förderern dann auch das „Mehrwertprogramm“ myfam an, mit dem unter anderem Zeitschriftenabonnements vertrieben werden. Die Verbindung von myfam und der „Deutschen Kinderhilfe“ wird auch wegen „nicht hinreichender Transparenz“ vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz überprüft. Es sei nicht erkennbar, wer die persönlichen Daten verwaltet und was mit ihnen geschehe“, berichtet unter anderem der Spiegelfechter.

Nun ist es kein Wunder, dass einem Lobby-Verein wie der Deutschen Kinderhilfe die ePetition mit Ihren bislang über 84.000 Mitzeichnern ein Dorn im Auge ist – zeigt sie doch, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, den Sand in den Augen der Bürger zu einem undurchsichtigen Brei zu verrühren.

Überaus seltsam mutet es jedoch an, dass das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe ermittelt haben will, dass 92 Prozent der Deutschen für die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet plädiert haben und nur sieben Prozent gegen dieses Gesetz sein sollen. Da stellt sich bei mir automatisch die Frage nach der befragten Gruppe und der Fragestellung selbst.

Sehr schön zusammengefasst finden sich viele Argumente gegen das geplante Sperrgesetz auch in „Die 13 Lügen der Zensursula“.

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Ein kurzer Rückblick

Mittwoch, 13. Mai 2009

Vor ein paar Tagen konnte ich Ihnen von der ePetition gegen das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet berichten. In nur wenigen Tagen hatte diese Petition die notwendige Marke von 50.000 Mitzeichnern überschritten, ab der sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen muss. Derzeit haben fast 76000 Menschen ihr Recht wahrgenommen, sich mit dieser Petition an den Bundestag zu wenden. Nun ist der Petitionsausschuss kein Allheilmittel gegen Dummheiten, aber immerhin wird so den Politikern ein Eindruck davon vermittelt, dass das solcherart vertretene Volk sich in diesem Fall vielleicht weniger ver- als vielmehr getreten fühlt.

Und das hat man sehr wohl zur Kenntnis genommen und auch gleich Klartext geredet: Nachdem Frau von der Leyen ja bereits vor der Petition jeden, der in der Lage ist, in seinen PC ein paar Zahlen einzutippen, als schwer pädokriminell beleidigt hat (http://www.kieslichdaily.de/wir-sind-alle-potentiell-kriminell/), sind nun die Äußerungen, die zu hören sind, nachdem ein paar eigenartige Menschen sich die Frechheit herausgenommen haben, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, nicht weniger deutlich.

Den Anfang machte der bislang nicht durch sonderliche Erfolge aufgefallene Freiherr von und zu Guttenberg, der in einem Kommentar zur erfolgreichen ePetition nicht etwa so etwas ähnliches wie Nachdenklichkeit zeigte oder gar eine Überlegung, ob man wohl hier nicht so ganz im Sinne der Bevölkerung agiert – nein, völlig freiherrlich verkündete der Rittmeister aus dem Wirtschaftsministerium, was das wirklich Tragische an dieser Petition sei:

“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”

Isses nicht schön? Und was will uns der Rittmeister damit eigentlich mitteilen? Ihn macht also die Möglichkeit des Entstehens eines Eindrucks betroffen? Na prächtig, das nennen ich mal einen ausgewiesenen Experten. Und ein Schelm, der private Verflechtungen hinter des Freiherrn selbstherrlichen Worten vermuten.

Lieber Herr Guttenberg, sagen Sie doch, was Sie meinen: Jeder, der die Frechheit hat, Ihr Gesetz anzuzweifeln, stört damit das Szenario, das sich der bisher eher wenig in Erscheinung getretene Verein „Innocence in Danger”, dessen Präsidentin zufällig eine gewisse Stephanie Freifrau zu Guttenberg ist, zusammen mit unserer Zensursula ausgedacht hat. Näheres dazu und auch ein paar sehr lesenswerte Quellen sind bei Stefan Niggemeier zu finden.

Ist ja auch eine Ferkelei, wenn da so ein paar Bürger diese wunderschöne Idee einfach nicht respektieren wollen. Dabei gewinnen doch alle: Der Verein gewinnt an Ansehen, der Wirtschaftsminister schärft sein Profil, Frau von der Leyen erhält die Talkshow-Auftritte und Herr Schäuble kann endlich wieder etwas kontrollieren. Da liegt es natürlich nahe, alle Menschen, die Bedenken hinsichtlich Qualität und Gestaltung dieser Sperrfilter äußern, in die Nähe der Kriminalität zu rücken und sie der Unterstützung (wenn nicht sogar Nutzung) von Kinderpornographie zu bezichtigen.

Wurden eigentlich unsere Politiker irgendwann von Aliens entführt und gegen eine Riege von Hohltönern ausgetauscht oder ist das jetzt nur die offene Dokumentation dessen, was man zu Berlin von all dem demokratischen Unfug wirklich hält? Aber nun ja, wenn ein Staubsaugervertreter Staubsauger verkauft, was macht dann ein Volksvertreter?

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Aussage des SPD- Politikers Dr. Dieter Wiefelspütz, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Petition sagte:

“Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt”. Es sei zwar “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der “sehr engagierten” Internet-Gemeinde “teilweise undifferenziert”.

Ähh, Moment – das Gesetzgebungsverfahren wird durch den Petitionsausschuss nicht beeinflusst? Und das weiß der Herr Dr. Wiefelspütz heute schon? Ist das so etwas wie ‚wir spielen ein bisschen Demokratie, die Entscheidung steht aber fest’?

Auf der Webseite Abgeordnetenwatch.de hat Dr. Dieter Wiefelspütz auf diese Frage geantwortet:

»Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

(…) Mich persönlich würde nun interessieren, was Ihrer Meinung nach nicht undifferenziert ist. Darf man daraus schließen, das es schon gute Vorschläge der sogenannten “Internet-Gemeinde” gab? Wenn ja, können Sie mir hierzu ein Beispiel geben?

Auch sei mir die Frage gestattet, warum Sie als Volkvertreter behaupten können, diese Petition sei nicht in der Lage, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinträchtigen. Da muss sich doch jeder fragen: Bin ich ein Buerger, dem zwar das Recht zusteht, seine Meinung frei zu äußern, aber trotzdem nicht in der Lage, eine Gesetzgebung zu beeinflussen?

Wenn dem so ist, pflichte ich Herrn Roman Herzog zu: “Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.”

Mit freundlichen Grüssen«

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz

»Sehr geehrter Herr ,

der Kölner Stadtanzeiger hat mich korrekt zitiert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Meine Erklärungen gegenüber der Presse erläutere ich nicht, weil ich mich klar, deutlich und allgemeinverständlich ausdrücke.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB«

Wie leicht man in die eigenen Mühlen geraten kann, erlebt übrigens gerade Frau von der Leyen: gegen sie ermittelt die Kripo in Berlin. Verdacht: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Die Bundesfamilienministerin soll anlässlich einer Pressekonferenz im Januar kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt haben, so meldet das Blog Deutschlandpolitik.

Zwar handelt es sich in erster Linie natürlich um einen Seitenhieb des in der Meldung zitierten Bloggers, doch der Vorwurf entbehrt nicht einer gewissen Richtigkeit, wie die gestellte Strafanzeige zeigt:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen haben anlässlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. Ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Ach ja, wer das Konzept der DNS-Sperren noch einmal spielerisch nachvollziehen möchte, dem sei dieses Video empfohlen:


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Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Donnerstag, 07. Mai 2009

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz wird mit gemischten Gefühlen betrachtet. Viele Bürger zeigen sich besorgt über die Filterpläne der vielerorts „Zensursula“ genannten Bundesfamilienministerin. Auf den Seiten des Deutschen Bundestages läuft gerade eine ePetition (http://www.bundestag.de/petitionen.html) gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten, die bereits über 34.000 Mitzeichner zählt. Ab 50.000 Mitzeichnern muss sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Beratung mit dem Anliegen beschäftigen. Die ePetition läuft noch bis zum 16. Juni 2009.

Wie der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) mitteilt, handelt es sich um eine der erfolgreichsten Online-Petitionen des Deutschen Bundestages. Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen.

Der AK Zensur zitiert die Hauptpetentin Franziska Heine:

“Es ist das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern. Dies ist in unser aller Interesse. Die geplanten Sperr-Maßnahmen sind nach Aussage von Experten nicht dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie errichten aber eine gefährliche Internet-Zensur-Infrastruktur.”

Der Inhalt des geplanten Gesetzes bietet durchaus Reibungspunkte (http://www.kieslichdaily.de/tag/zensursula/) So stoßen sich Experten unter anderem an der technisch leicht zu umgehenden DNS-Sperrung ebenso wie an der geplanten Befugnis des BKA, die Sperrlisten ohne parlamentarische Kontrolle erstellen und auch gleich bei den Providern umsetzen zu können.

Erstaunlich gelassen äußert sich da der Bundesdatenschutzbeauftragte. Auf eine Anfrage von kieslichdaily.de hin, ob es nicht befremde, dass eine Polizeibehörde eigenständig (d.h. ohne vor- oder nachgeschaltete Kontrollinstanz) die Kriterien respektive die Inhalte eines strafbares Verhaltens festlegen könne und gleichzeitig die Sperrungen selbst durch direkte Eingriffe bei den Providern (wie die Telekom in einem Telefonat bestätigte) durchführen könne, teilte eine Sprecherin mit:

„Hinsichtlich Ihrer Frage teile ich Ihr Befremden nicht. Das von Ihnen geschilderte eigenmächtige Vorgehen einer Polizeibehörde vermag ich aber auch nicht zu erkennen.“

Na, dann ist ja alles gut, oder?

Die ePetition ist zu finden unter: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

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ePetition gegen Zensursula

Dienstag, 05. Mai 2009

Da sage noch einer, die Internetnutzer würden nicht in Wallung geraten: Auf den Seiten des Deutschen Bundestages läuft derzeit eine ePetition mit dem Titel “Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten”, die bereits deutlich über 14.000 Unterzeichner hat. Bis zum 16.6. können interessierte Bürger diese Petition mitzeichnen.

Weitere Informationen gibt es auch auf  netzpolitik.org unter Weitere Infos dazu unter: http://netzpolitik.org/2009/fast-10000-unterstuetzer-der-anti-zensursula-petition/.

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Ein Gesellschaftsspiel

Freitag, 01. Mai 2009

Ist ihnen auch manchmal langweilig? Dann empfehle ich Ihnen ein Gesellschaftsspiel, dass ich per Zufall in diesen Tagen entdeckt habe. Es ist ein ganz einfaches Spiel – Sie brauchen dazu nur ein paar Fragen, die Sie gern von verschiedenen Behörden erläutert haben möchten. Ich zeige Ihnen mal an einem Beispiel, wie das geht:

Am letzten Montag habe ich mir aufgrund der Berichte zum Gesetzentwurf zu den Internetsperren ein paar Fragen aufgeschrieben. Ich wollte gern wissen, ob tatsächlich die Provider Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen und ob schon das Ansurfen eines Stoppschildes möglicherweise strafbar ist. Sie sehen, es sind keine Scherzfragen, sondern wichtige Dinge. Es ist ja leider so, dass Politiker manchmal etwas sagen, das durch die eigenen Gesetzesvorhaben schon überholt wurde, wie etwa die eher desinformierten (oder muss es hier desinformierenden heißen?) Äußerungen der Frau von der Leyen.

Also schrieb ich eine E-Mail an die Stellen, die es wohl genau wissen müssen: das Familienministerium, das Justizministerium, das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und den Datenschutzbeauftragten.

Legen Sie sich nun zuhause Papier und Bleistift zurecht und schreiben Sie auf, in welcher Reihenfolge sie wohl eine Antwort erhalten und wie diese Antworten wohl aussehen werden. Ich verspreche Ihnen, die eine oder andere Überraschung ist Ihnen sicher.

Die erste Antwort kam schnell, schon wenige Stunden nach dem Abschicken meiner Fragen. Hier hat sich der oberste Dienstherr des BKA, das Innenministerium, hervorgetan, das allerdings auch, wie erwartet, nur mitteilte, nicht zuständig zu sein. Ich möge doch das für das Gesetzesvorhaben federführende Bundeswirtschaftsministerium oder die Ressorts Familie und Justiz befragen.

An dieser Stelle können Sie überlegen, ob Sie für die Antwortgeschwindigkeit Punkte vergeben oder für die geschickteste Antwort.

Am Dienstag morgen schlug dann der Datenschutzbeauftragte zu – mit einem Anruf. Im Betreff meiner Mail hätte „eilige Anfrage“ gestanden, ob sie die jetzt immer noch beantworten sollten. Hut ab, ein echtes Highlight, noch dazu ohne schriftlichen Aufwand. Ich antwortete mit einer Mail, dass meine Frage immer noch eine Frage sei und ich mich über eine Antwort freuen würde. Danach hörte ich nichts mehr. Nicht ganz so schnell, aber sehr effizient in der Vermeidungsstrategie, das könnte einen der vorderen Plätze einbringen.

Aber dann, am Mittwoch, eine Mail des Justizministeriums mit einer ausführlichen Antwort, die auf jede meiner Fragen einging. Die Antwort erreichte zwar immer noch eine hohe Punktzahl für das Tempo, allerdings hat sich der Verfasser richtig Arbeit mit der Antwort gemacht, das wird nicht für den ersten Platz reichen.

Es fehlten also noch die beiden federführenden Institutionen – das Wirtschaftsministerium und das Familienministerium. Letzteres meldete sich später am Mittwoch und zeigte gleich, aus welchem Holz Gewinner geschnitzt sind. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit schickt mir dort ein freundlicher Herr nämlich ein Word-Dokument. Beim Lesen desselben habe ich ein Dejá-vu, scheint es mir doch, den Text schon gelesen zu haben.

Tatsächlich, der gute Mann muss ein Profi sein, denn sein Word-Dokument stammt aus dem Justizministerium. Das gibt die volle Punktzahl – er hat es geschafft, nicht einmal mühsam per Copy und Paste meine Fragen gleichlautend zu beantworten, sondern mir einfach nur den Text seines Kollegen weitergeschickt. 100 Punkte! Weitere 100 Punkte gibt es dann noch dafür, dass er es geschafft hat, gleichzeitig, wenn vermutlich auch unfreiwillig, seine Chefin vorzuführen, die sich ja gern mal in den Aussagen zur Strafbarkeit verheddert.

So, wer ist denn nun der Gewinner? Ganz klar, werden Sie sagen, das Familieministerium. Irrtum! Wir müssen ja noch als federführende Instanz das Wirtschaftsministerium berücksichtigen, das sich absolut perfekt aus der Affäre gezogen hat – es hat überhaupt nicht geantwortet, was in diesem Falle die Spitzenposition einbringt.

Hier nun noch die gemeinsame Antwort des Bundesjustizministeriums und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Stimmt es, dass eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen wird?

Diese Frage können nur die Strafverfolgungsbehörden selbst beantworten, die sich nach meiner Kenntnis hierzu noch nicht geäußert haben.

Stimmt es, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll?

Ja, nach § 100g StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder ‑ wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist - mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Stimmt es, dass die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde geleitet und dort verarbeitet werden sollen?

Nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Maßnahme nach § 100 g StPO.

Stimmt es, dass ein Internetnutzer mit Strafverfolgung rechnen muss,  wenn er eine geblockte Webseite abrufen will?

Ja, da bereits der Versuch, eine Internet-Seite mit kinderpornographischen Darstellungen aufzurufen, nach § 184b Absatz 4 StGB strafbar ist

Stimmt es, dass erst durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden soll, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird?

Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.

Stimmt es, dass der Gesetzesentwurf Provider befugt, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken  weiterzugeben?

Die Provider dürfen nach dem Entwurf Daten nur erheben und verwenden, soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

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Anti-Zensur-DNS-Server des FoeBuD

Freitag, 01. Mai 2009

Der FoeBuD e.V. (http://www.foebud.org/) sieht das Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation als eine Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaft an. Der FoeBuD hat sich deshalb zu einer praktischen Gegenmaßnahme entschlossen und betreibt seit einigen Tagen einen eigenen öffentlichen zensurfreien DNS-Server. Wer sich diesen als eigenen DNS-Server anstelle des vom Provider gelieferten Servers einträgt, kann damit die Internetsperren einfach umgehen. Die IP-Adresse lautet: 85.214.73.63. Wie Sie diese IP-Nummer eintragen können, finden Sie beispielsweise hier http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/ beschrieben.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich für die Einführung einer Internetzensur ausgesprochen, da ihrer Meinung nach auf diese Weise das Problem kinderpornographischer Inhalte effektiv aus der Welt geschafft werden kann. Dieser Auffassung widerspricht der FoeBuD sowohl aus technischen als auch aus politischen Gründen. Denn technisch betrachtet ist die von der Bundesregierung angestrebte DNS-Sperrung wenig sinnvoll, da sie bereits mit wenig Aufwand umgangen werden kann. Pädophile Straftäter mit grundlegendem technischem Verständnis werden daher keinerlei Schwierigkeiten haben, auch weiterhin auf kinderpornographische Inhalte zuzugreifen. Was als bahnbrechende Maßnahme öffentlichkeitswirksam propagiert wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als populistische, symbolische Politik heraus. Das zugrundeliegende Problem - der Missbrauch von Kindern - wird nicht gelöst, sondern vielmehr aus dem Blickfeld der Bevölkerung wegzensiert.

Kindesmissbrauch ist zweifellos ein Problem, dem die Regierung mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, jedoch sind die Bürgerrechtler der Überzeugung, dass Internetzensur hierfür nicht das geeignete Mittel ist. Sie fordern daher eine bessere finanzielle und auch personelle Ausstattung der zuständigen Polizeibehörden sowie eine Verbesserung der Betreuungs- und Therapieangebote sowohl für Täter als auch Opfer anstelle von wahlkampftaktischer Symbolpolitik.

Neue Möglichkeiten der Kontrolle ziehen meist auch wachsende Begehrlichkeiten nach sich. Vor diesem Hintergrund birgt die nun eingeführte Internetzensur Gefahren für die Meinungsfreiheit und Vielfalt des politischen Meinungsbildes des Internets in sich.

„Die Existenz einer nicht öffentlichen Zensurliste ist unvereinbar mit dem Gebot der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit.“ sagt Rena Tangens vom FoeBuD e.V.

Denn auch wenn zunächst nur kinderpornographische Inhalte von der Sperre betroffen sein sollen, so gibt es doch keine Garantie dafür, dass die Zensurliste in Zukunft nicht ausgeweitet werden wird, z.B. auf Webseiten von politischen Organisationen, Gewerkschaften oder allzu kritischer Presse. Aufgrund der Tatsache, dass die Liste der gesperrten Inhalte nicht öffentlich zugänglich ist, bleibt zu befürchten, dass die Rechtmäßigkeit der Sperrung keinerlei Überprüfung unterliegen wird. Das bedeutet: Allein das BKA entscheidet, was den Filter passieren darf. Wie bereits gesagt: Mit den Möglichkeiten wachsen meist auch die Begehrlichkeiten.

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