Über die Argumente für und wider das geplante Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet ist schon auf vielfältige Art und Weise berichtet worden, nicht zuletzt hier im Blog. Eigentlich hatte ich auch nicht vor, noch einmal auf dieses Thema einzugehen, doch ich muss zugeben, dass mich die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wird, doch ein wenig ärgert.
Daher nutze ich hier noch einmal die Gelegenheit, die aktuellen Aussagen vorzustellen und auch auf die Dinge hinzuweisen, die sich so langsam von einem ordentlichen Meinungsaustausch wegbewegen.
Der Titel dieses Beitrags bezieht sich übrigens auf die Infratest-Umfrage, die Sie weiter unten im Newsletter im Wortlaut finden.
Wie im Sandkasten
Dieser Beitrag heißt „wie im Sandkasten“ und damit sind die seltsamen Umgangsformen auf beiden Seiten gemeint. Eine Auseinandersetzung in der Sache ist absolut sinnvoll und es ist sicherlich auch richtig, Hintergründe, Absichten und Möglichkeiten aufzuzeigen.
Wenn also ein mehr als dubioser Kinderhilfeverein eine Umfrage in Auftrag gibt, deren Ergebnis vielleicht nicht wirklich das ist, was man lesen möchte, ist es legitim, darauf hinzuweisen, welche Hintergründe dieser Verein hat und die Befragung in Frage zu stellen.
Was aber absolut indiskutabel ist, wenn jemand zu dem Schluss kommt, dass die Webseite dieses Vereins Freiwild ist und gehackt werden kann. So etwas kann nicht Mittel der Auseinandersetzug sein.
Ebensowenig kann es angehen, wenn Politiker, die es besser wissen müssten, zu eher hilflos wirkenden Diffamierungen greifen. Den Anfang machte da unsere Familienministerin, die, ganz in der Tradition unbelehrbarer Webseitenausdrucker, kurzerhand die Mehrzahl der Bürger, die die Frechheit besitzen, ihren PC bedienen zu können, mit Pädokriminellen in Verbindung bringt:
„Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft“. So erklärte sie sich und uns im Berliner Radiosender Radio Eins das Internet und seine Nutzer.
Auch der bislang in seinem Hauptarbeitsgebiet nicht sonderlich erfolgreich aufgefallene Freiherr von und zu Guttenberg stand vor der Entscheidung, in einem Kommentar zur erfolgreichen ePetition so etwas ähnliches wie Nachdenklichkeit zu zeigen oder gar die Überlegung anzustellen, ob man wohl hier nicht so ganz im Sinne der Bevölkerung agiert. Er entschied sich dafür, völlig freiherrlich zu verkünden, was das wirklich Tragische an dieser Petition sei:
“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”
Geht es eigentlich noch eine Spur billiger? Wir können getrost davon ausgehen, dass es gerade unter den Kritikern der Internetsperren einen Konsens darüber gibt, dass man Kinderpornographie ächtet. Im Gegenteil, die Kritiker sind doch diejenigen, die für eine Entfernung der Inhalte und eine Strafverfolgung der Täter plädieren. Da fällt es schwer, bei diesen dringenden Versuchen, eine ganze Bevölkerungsgruppe in die Nähe von Kriminellen zu rücken, nicht auch private Interessen zu vermuten.
Neben den verbalen Fehltritten des Freiherrn aus dem Wirtschaftsministerium und seiner ebenso mit begrenzter Sachkenntnis ausgestatteter Kollegin aus dem Familieministerium meldete sich auch die durchaus als zweifelhaft geltende Deutsche Kinderhilfe zu Wort. Deren Chef, Georg Ehrmann, lässt sich in der Welt Online mit der folgenden Aussage zitieren:
„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“.
Na, jetzt wissen wir also Bescheid – wer sich herausnimmt, sein Recht auf eine Bewertung der Tätigkeit der eigenen Volksvertreter wahrzunehmen, wer der Ansicht ist, dass wirkungslose Maßnahmen kontraproduktiv sind und wer womöglich daran glaubt, dass es irgendwie nicht richtig sein kann, wenn eine Polizeibehörde allein und autark darüber entscheiden kann, welche Webseiten zugänglich sein sollen, befindet sich nicht nur in der geistigen Nähe pädokrimineller Gewaltverbrecher und ist dem Konsum von Kinderpornographie zugeneigt, sonder er gehört auch noch zu einer ominösen Randgruppe, bestehend aus diesen so furchtbar suspekten Bloggern und Internetliebhabern. Da fehlt in der Formulierung eigentlich nur noch der Hinweis, dass die alle weggesperrt gehören.
Ebenso seltsam mutet in diesem Zusammenhang die Aussage des SPD- Politikers Dr. Dieter Wiefelspütz, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Petition sagte:
“Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt”. Es sei zwar “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der “sehr engagierten” Internet-Gemeinde “teilweise undifferenziert”.
Damit dürfte dann klar sein, nach welchen Spielregeln unsere Politiker die demokratischen Entscheidungsprozesse definieren. Oder wie kann es sonst sein, dass der Herr Dr. Wiefelspütz schon vorher weiß, dass das Gesetzgebungsverfahren durch den Petitionsausschuss nicht beeinflusst wird?
Diese Aussagen sind nicht nur erstaunlich unsachlich, sondern nahezu durchgängig auf einem geradezu unterirdischen Niveau. Fast könnte man annehmen, dass es den Verantwortlichen an Argumenten gebricht.
Kinderporno gegen Kinderschutz?
Die Deutsche Kinderhilfe steht selbst durch ihre Enge Verflechtung mit einem Wirtschaftsunternehmen unter dem Verdacht, kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit zu verfolgen und wurde bereits im Juni 2008 vom Deutschen Spendenrat (DSR) ausgeschlossen.
„Die „Deutsche Kinderhilfe“ wurde im Jahre 2000 in personeller und organisatorischer Nähe zur 3 W GmbH gegründet, einem Anbieter von „Mehrwertprogrammen“ und „Kundenkarten“. In Zusammenarbeit mit der 3 W GmbH bietet die „Deutsche Kinderhilfe“ ihren Förderern dann auch das „Mehrwertprogramm“ myfam an, mit dem unter anderem Zeitschriftenabonnements vertrieben werden. Die Verbindung von myfam und der „Deutschen Kinderhilfe“ wird auch wegen „nicht hinreichender Transparenz“ vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz überprüft. Es sei nicht erkennbar, wer die persönlichen Daten verwaltet und was mit ihnen geschehe“, berichtet unter anderem der Spiegelfechter.
Nun ist es kein Wunder, dass einem Lobby-Verein wie der Deutschen Kinderhilfe die ePetition mit Ihren bislang über 86.000 Mitzeichnern ein Dorn im Auge ist – zeigt sie doch, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, den Sand in den Augen der Bürger zu einem undurchsichtigen Brei zu verrühren.
Seit einiger Zeit sammelt die Deutsche Kinderhilfe eifrig Unterschriften für das „Kinderporno-Gesetz“, wobei die genutzte Argumentation deutlich irreführend ist:
„Es darf kein Grundrecht auf Verbreitung kinder“pornographischer“ Seiten geben. Was für Druckwerke und Zeitungen gilt, muss auch im Internet gelten – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!“
Weil die Deutsche Kinderhilfe, so ist zu vermuten, selbst auch sehr gut weiß, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum ist und dort strafbare Inhalte schon immer ebenso verboten sind wie in allen anderen Lebensbereichen, versuchte sie, über eine Umfrage die entsprechende Legitimation zu erhalten.
Sie hat das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap beauftragt, zu ermitteln, wie die Bevölkerung zu dem Gesetz steht. Bei einer Befragung vom 12. – 13. Mai wurde eine so genannte „repräsentative Zufallsauswahl“ von 1.000 wahlberechtigten Deutschen ab 18 Jahren in computergestützten Telefoninterviews befragt.
Dieser Wert wurde dann mit statistischen Methoden hochgerechnet. Das Ergebnis: 92 Prozent der Deutschen sind für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet, während nur sieben Prozent gegen dieses Gesetz sind.
Das Ergebnis ist unzweifelhaft sehr deutlich, allerdings sollte man dabei mehrere Dinge im Hinterkopf behalten: Es wurden 1000 Menschen befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Die Anrufe erfolgten an zwei Tagen, so dass man hier mutmaßen kann, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa die, die tagsüber arbeiten, nicht erreicht wurden. Von einer Basis von nur rund 1000 Befragten auf die Gesamtbevölkerung hochzurechnen, birgt zudem eine gewisse Unsicherheit.
Spannender ist aber, dass die Fragestellungen durchaus eine gewisse Tendenz aufzeigen. Wenn beispielsweise gefragt wird, ob man ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte befürwortet, sagt dies noch nichts über die Inhalte des Gesetzes, um die ja gestritten wird, aus. In der Befragung gibt es aber ebensowenig eine Aufklärung über die spezifische Ausprägung des Gesetzes mit dem BKA als ausschließlicher Regelinstanz noch einen Hinweis auf die bisher bereits deutliche Rechtlage im Bereich Kinderpornographie.
Deutlicher wird das dann bei der zweiten Frage, die die Wahl lässt zwischen einem freien Internet, in dem es auch Kinderpornographie gibt und einem vom Staat geregelten Internet, in dem strafbare Inhalte kontrolliert und gesperrt werden. Hier wird impliziert, dass im ersten Fall Kinderpornographie gleichsam „legalisiert“, in jedem Fall aber frei zugänglich wäre. Fakt ist, dass illegale Inhalte auch jetzt schon das sind, was der Begriff sagt: verboten. Auch heute können diese Inhalte bereits strafrechtlich verfolgt werden.
In beiden Fragestellungen wird natürlich nicht darauf hingewiesen, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen einer „spanischen Wand“ gibt und einem „Entfernen“ dieser Inhalte.
Fragen muss man sich als Bürger aber schon, wie es um die befragten Mitmenschen bestellt ist, dass sie einer solchen Fragestellung so einfach auf den Leim gehen.
Die Infratest-Erhebung
Die Ergebnisse der Infratest-Erhebung im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe e.V. sind gerade im Hinblick auf den genauen Fragenwortlaut sehr interessant. Infratest fasst die Ergebnisse der Befragung wie folgt zusammen:
„Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, die kinderpornografische Inhalte verbreiten. Eine Mehrheit von 92 Prozent der Deutschen befürwortet ein solches Gesetz, 7 Prozent sehen in einer Sperrung keine sinnvolle Maßnahme gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz. Generell sprechen sich die Deutschen für ein Internet aus, in dem der Staat Seiten mit strafbaren Inhalten kontrollieren und sperren kann. Ein völlig freies Internet ohne staatliche Kontrolle fordern 9.“


Präventive Kriminalisierung
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist im besten Falle massiv uninformiert, wenn Sie beispielsweise sagt: „Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.”
Und anscheinend hat sie den Gesetzesentwurf noch nicht völlig verstanden, wenn Sie, im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesjustizministeriums, in einem Interview behauptet: “Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen.”
Die juristische Realität sieht leider in beiden Fällen gänzlich anders aus, wie das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gleichlautend bestätigen:
Stimmt es, dass eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen wird?
Diese Frage können nur die Strafverfolgungsbehörden selbst beantworten, die sich nach meiner Kenntnis hierzu noch nicht geäußert haben.
Stimmt es, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll?
Ja, nach § 100g StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder ‑ wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist - mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.
Stimmt es, dass die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde geleitet und dort verarbeitet werden sollen?
Nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Maßnahme nach § 100 g StPO.
Stimmt es, dass ein Internetnutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er eine geblockte Webseite abrufen will?
Ja, da bereits der Versuch, eine Internet-Seite mit kinderpornographischen Darstellungen aufzurufen, nach § 184b Absatz 4 StGB strafbar ist
Stimmt es, dass erst durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden soll, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird?
Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.
Stimmt es, dass der Gesetzesentwurf Provider befugt, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben?
Die Provider dürfen nach dem Entwurf Daten nur erheben und verwenden, soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
(Die Antwort als PDF-Datei)
Das lässt recht wenig Spielraum für Interpretationen in der von der Leyenschen Lesart, finde ich. In einem Artikel auf heise.de sagt Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums, ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Und weiter sagt er „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“
Was heißt das im Klartext? Es gilt zwar nominell die Unschuldsvermutung, sie wird durch den Verdacht des Vorsatzes ausgehebelt. Vorsatz wiederum kann unterstellt werden, wenn man eine gesperrte Seite besuchen will. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Sehr schön zusammengefasst finden sich viele Argumente gegen das geplante Sperrgesetz in „Die 13 Lügen der Zensursula“. Wirklich lesenswert sind auch die Erläuterungen von Christian Bahls, der als Sprecher von MOGIS das Gesetz aus Sicht eines Missbrauchsopfers beleuchtet.