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Artikel mit ‘EU’ getagged

iPod in Übergröße und weitere Ausblicke

Sonntag, 02. August 2009

Die Gerüchte über ein Apple-Netbook verdichten sich mal wieder – wobei die Auguren sich noch deutlich uneinig darüber sind, ob es nun ein „echtes“ Netbook wird oder vielleicht eine Art iPod in Übergröße. Fest steht wohl nur, dass Apple Touchscreen-Bildschirme in 10 Zoll geordert haben soll und intensive Gespräche mit der Musikindustrie führt. Daraus wird in der Gerüchteküche messerscharf gefolgert, dass uns eine Art Multimedia-Gerät ins Haus steht, das auch dazu geeignet sein könnte, die immer beliebter werdenden eBooks zu lesen. Möglicherweise werden wir schon ab September mehr wissen.

Uns normale Laptop-Nutzer treibt – ob Touchscreen oder nicht – in jedem Fall ein Problem um: der immer viel zu knappe Speicherplatz. Wer hier richtig groß nachrüsten möchte, mag sich einmal bei Western Digital umsehen. Das Unternehmen hat angekündigt, die erste 1 Terabyte-Festplatte für mobile Rechner anzubieten.

Die Platte soll SATA bis drei Gigabit pro Sekunde unterstützen und wartet mit einer Bauhöhe von 12,5 Millimetern auf. Das „Scorpio Blue“ getaufte Laufwerk bewegt sich mit 5200 Umdrehungen pro Minute und soll dank einer „WhisperDrive“ genannten Technologie besonders leise sein.

Die Festplatte mit 1TB soll dabei rund 200 Euro kosten, das Schwestermodell mit „nur“ 750 Gigabyte soll auf einen Preis von 140 Euro kommen.

Zum Anfassen: All-in-One-PC mit 23-Zoll-Touchscreen

Einen weiteren Rechner mit einem Touchscreen wird es mit ziemlicher Sicherheit geben: Acer will den Aspire Z5600 auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) 2009 vorstellen. Bei dem Gerät handelt es sich um einen so genannten All-in-On-PC, der, soviel ist schon bekannt, mit Windows 7 arbeiten soll.

Noch nicht bekannt ist der Prozessor, der hinter dem 23-Zoll-Touchscreen seinen Dienst verrichten wird. Das anscheinend auf Multimediaanwendungen ausgelegte Gerät bietet vier USB 2.0-Schnittstellen, Ethernet und HDMI.

Der Aspire Z5600 dürfte wohl nicht vor dem 22. Oktober, dem Tag, an dem windows 7 erscheint, im Handel erscheinen.

Schluss mit dem Kabelsalat

Anschlussmöglichkeiten an alle möglichen Normen sind das Salz in der Suppe des PC-Nutzers. Allerdings führt die Anschlussvielfalt auch – vor allem bei Laptop-Nutzern – dazu, dass wir jede menge Strippen mit uns herumtragen oder in lustigen Knoten auf dem Schreibtisch unterbringen dürfen.

Gegen die Knotenbildung der oft viel zu langen Strippen und die umständliche Kabelsammlung in der Laptoptasche hat sich nun der Zubehörhersteller Dicota eine interessante Lösung überlegt. Das Kabel „Connect Pro“ ist nicht nur clevererweise selbstaufrollend, sondern ist darüber hinaus auch noch ein 3-in-1-Verbindungskabel.

Das „Connect Pro“ vereint einen Ethernet-, USB- und Telefonanschluss – das Universalkabel verfügt über die notwendigen Adapter, um sowohl Telefone, Fast Ethernet/ISDN als auch Peripheriegeräte mit Mini-USB-Port zu verbinden. Das Kabel, das 1,5 Meter lang ist, besitzt eine Selbstaufrollfunktion, um unnötigen Kabelsalat zu vermeiden.

Das „Connect Pro“ wurde an beiden Enden mit drei alternativen Adaptersteckern versehen: RJ45- (Ethernet), RJ11- (Telefon) und USB 2.0-Stecker wurden in ein Steckergehäuse integriert. Ein Klick und der USB 2.0/Mini 5P-Adapter wird zum Netzwerkstecker; ein Schiebemechanismus sorgt für Telefonanschluss.

Das Connect Pro Kabel soll für rund 9,90 Euro im Handel zu haben sein.

Breitbandlücken schließen

Die besten Rechner und schönsten Verbindungskabel nutzen vielen Anwendern immer noch recht wenig, denn sie kommen nur mit äußerst mäßiger Geschwindigkeit (wenn überhaupt) ins Internet. Diese Anwender leben in gern als „Breitbandlücken“ bezeichneten ländlichen Regionen.

Die Mobilfunkkonzerne Vodafone und Ericsson haben nun in Oberwiesenthal in Sachsen ein neues Testprojekt gestartet, um dort die Nutzung mobilen Breitband-Internets im Rahmen der sogenannten “Digitalen Dividende” zu ermöglichen.

Mit „Digitale Dividende“ wird die Verwendung der durch die Umstellung von einem analogen auf ein digitales TV-Signal freigewordenen Frequenzen für die Bereitstellung von mobilen Breitband-Webzugängen bezeichnet. Bei dem bis Mitte 2010 laufenden Feldversuch werden rund 50 Testhaushalte und Unternehmen in der betreffenden Region mit mobilen Breitband-Routern ausgestattet.

Laut Vodafone haben geschätzte sechs bis acht Prozent der Haushalte in Deutschland immer noch keine Möglichkeit, per Breitbandanschluss ins Netz einzusteigen.

Vodafone nutzt diese Testprojekte, um den UMTS-Nachfolgestandard LTE (Long Term Evolution) zu testen. Dieser neue Standard soll dann im September in Nordrhein-Westfalen erstmalig eingesetzt werden.

Fraglich ist bisher noch, ob die „Digitale Dividende“ genügend Potenzial hat, um auch größere Nutzergruppen versorgen zu können. Neben der Flächenabdeckung muss natürlich auch eine Mindestbandbreite für die Nutzer erzielt werden können.

Wo es mit Firefox 4 hingeht

Firefox 3.5 ist gerade erschienen, im Web spekuliert man über die Entwicklung von Firefox 3.7, da stoßen die Mozilla-Entwickler bereits die Diskussion über Firefox 4 an.

Erste Bildschirmfotos aus den Entwicklungslabors bieten dabei reichlich Gesprächsstoff. So gibt es Überlegungen, die Tab-Leiste nach ganz oben zu ziehen und damit die Titelzeile entfallen zu lassen, um den Webseiten mehr Raum zu bieten. Auch die Lesezeichen-Leiste steht zur Diskussion – sie könnte möglicherweise durch ein Widget ersetzt werden und würde dann nur noch auf Wunsch zugeschaltet.

Wenn die EU Ihre Rechnungen liest

Wie das Nachrichtenportal heise.de meldet, geistert gerade relativ unbeobachtet ein Vorschlag durch die EU, nachdem die EU-Kommission vorsieht, dass länderübergreifend Online-Rechnungen kontrolliert (sprich: gelesen) werden können.

In der geplanten Direktive wird den “zuständigen Behörden” erlaubt, auf die Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen.

Das sind für uns als Anwender spannende Zukunftsaussichten, denn wenn man einmal überlegt, wie denn die jeweiligen Länder die Online-Rechnungen von Bürgern aus anderen Staaten einsehen können, landet man schnell beim Stichwort Online-Durchsuchung. Und es ist nicht wirklich anzunehmen, dass es in einem solchen Fall bei der Sichtung der Online-Rechnungen bleiben würde.

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Jahrhundertstrafe gegen Chip-Hersteller Intel

Freitag, 22. Mai 2009

Manche Dinge brauchen etwas länger, kommen aber doch noch zu einem ganz erstaunlichen Ende – wie etwa die Strafe, die die EU-Kommission vor einigen Tagen gegen Intel verhängt hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertet die Milliarden-Strafe gegen den Chip-Hersteller als Erfolg für den Verbraucherschutz.

„Damit zeigt die EU-Kommission kartellrechtswidrigen Praktiken, die zu Lasten der Verbraucher gehen, die rote Karte“, kommentiert Vorstand Gerd Billen die Entscheidung und weiter: „Ein funktionsfähiger Wettbewerb ist für Verbraucher unerlässlich. Die Strafe gegen den Kartellsünder ist ein Erfolg im Kampf gegen unredliche Geschäftspraktiken.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Jahr 2006 gemeinsam mit weiteren europäischen Verbraucherverbänden Beschwerde bei der Wettbewerbskommission gegen die Intel-Praktiken eingelegt. Zudem hatte der Bundesverband die Media-Saturn-Holding angeschrieben, nachdem in Media- und Saturnmärkten ausschließlich Computer mit Intel-Prozessoren vertrieben wurden. Der Verdacht lag nahe, dass Intel dies zur Voraussetzung für Rabatte und Prämienzahlungen gemacht hatte. Die Media-Saturn-Holding hatte diesen Zusammenhang damals abgestritten.

Nach dreijährigen Untersuchungen hat Brüssel eine Rekordstrafe in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro gegen Intel verhängt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Branchenriese (Intel hat einen Marktanteil von mehr als 75 Prozent) seine dominante Stellung bei Computerprozessoren durch Rabatte und andere Zahlungen an Computerhersteller und Händler missbraucht hat. Demnach hat Intel Computerherstellern Rabatte eingeräumt, wenn diese ausschließlich oder überwiegend Intel-Prozessoren in ihren Computern verwendet haben.

Überdies zahlte Intel den Computerherstellern Prämien, wenn diese eine neue Computerlinie mit Chips des Konkurrenten AMD entweder ganz aussetzten oder verzögerten.

Zwar wird die Strafe gegen Intel keine unmittelbaren Auswirkungen für Verbraucher haben. Aber der Abschreckungseffekt auch für andere Unternehmen dürfte groß sein.

Auch andere IT-Unternehmen werden von den Wettbewerbshütern durchleuchtet. So laufen in Europa und den USA Untersuchungen gegen Microsoft, Google, Apple und IBM.

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Backe, backe, Cookie – die EU-Köche am Werk

Montag, 04. Mai 2009

Kennen Sie den seltsamen Aufdruck auf Kaffeebechern, der sie darauf hinweist, dass der heiße Kaffe in diesem Behälter für Heißgetränke, den sie gerade ganz bewusst gekauft haben, auch wirklich heiß sein könnte? Oder diese seltsamen Rückfragen von Betriebssystemen, die sich vergewissern, ob Sie den Befehl, den Sie gerade gegeben haben, auch wirklich so gemeint haben und ob Sie die darauf folgende Bestätigung auch wirklich verstanden haben? Oder Tankstellen, die Ihnen mitteilen, dass Sie bitte erst den Tankdeckel öffnen sollen, bevor Sie die Zapfpistole in den Tank stecken und bitte dann erst auf den Hebel drücken sollen? Doch, so was gibt es alles – und ich habe manchmal das Gefühl, als würden die Verfasser dieser fröhlichen und natürlich nur zu meinem Besten dienenden Aufschriften uns alle samt und sonders für komplette Idioten halten, die sich ohne diese wertvolle Hilfe natürlich den heißen Kaffee ins linke Ohr gießen würden.

Auch das Internet gibt derzeit ein prächtiges Thema für diese warnfreudigen Menschen ab – hier sind es Politiker aller Couleur, die sich berufen sehen, uns vor uns selbst zu schützen, weil wir anscheinend nicht eigenverantwortlich mit dem Medium Internet umzugehen vermögen und hilflos die falschen Seiten öffnen, um beliebig zwischen Kinderpornos, illegalem Glückspiel und Mitteilungen der Nigeria-Connection hin- und herzuzappen.

Dabei werden die, die uns mit Online-Durchsuchungen und DNS-Sperren vor allem Übel bewahren möchten, anscheinend von einer merkwürdigen Mischung aus Angst vor unkontrollierter Meinungsäußerung und Information der Bürger und einer erstaunlichen Unkenntnis der Materie getrieben.

So richtig knackig wird das Ganze dann aber, wenn es erst einmal auf EU-Level bearbeitet wird. Hier gilt es, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und der scheint erstaunlich tief angesiedelt zu sein – wie sonst könnte es zu einer so vermessen blöden Idee kommen wie der derzeit geplanten Regelung zum Einsatz von Cookies?

Sie kennen ja diese netten Hilfsdateien, die Betreiber von Webseiten einsetzen, um Ihr Surfverhalten kennenzulernen und bestimmte von Ihnen gewählte Einstellungen für eine Webseite festzulegen. Diese Textschnipsel, die Cookies, erlauben beispielsweise beim Einkauf auf Listen und Ansichten zurückzugreifen oder sich automatisch anzumelden. Die Anbieter sehen so etwa auch, wie oft welche Werbung angesehen wird.

Nach geltendem Recht ist es bisher üblich, dass Diensteanbieter die Nutzer - etwa über entsprechende Datenschutzbestimmungen (”Privacy Policy”) - transparent über Zweck und Einsatz von Cookies informieren und der Nutzer zudem über die selbstgewählten Einstellung seines Browsers entsprechende Einstellungen vornehmen kann.

Weil Cookies natürlich auch genutzt werden können, um Informationen zu sammeln, die wir lieber nicht einfach weitergeben möchten, etwa, welche Webseiten wir besucht haben, erlaubt jeder moderne Browser, mit ein paar Mausklicks festzulegen, dass beispielsweise Cookies nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden und auch nicht jeder Cookie beliebig angenommen wird. Meist richtet man den Browser so ein, dass Cookies nach der Internet-Nutzung wieder verschwinden.

Das klappt alles in allem sehr gut und gehört für die meisten Anwender zum ganz normalen, sprich eigenverantwortlichen Umgang mit dem Internet. Sie machen etwas für EU-Politiker schier unvorstellbares: sie entscheiden selbst.

Das kann natürlich so nicht geduldet werden. Darum hat die EU gerade eine Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischen Kommunikation (kurz “ePrivacy-Richtlinie”) in Arbeit. Nach dieser seltsamen Idee soll der Einsatz von Cookies mit einem Opt-in-Verfahren verbunden werden. Das klingt doch gut und bürgernah, oder?

In der Realität heißt das, dass jedes Mal, wenn ein Cookie genutzt werden soll, bei Ihnen ein Fenster aufgeht, dass Sie fragt, ob Sie dieses Cookie auch annehmen wollen: Sind Sie sicher? Ganz sicher? Wirklich sicher?

Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, was das heißen kann, stellen Sie sich bitte eine typische Nachrichtenseite, etwa einer Tageszeitung vor. Was Sie da jetzt so einfach öffnen, würde in der Vorstellung der EU-Politiker demnächst etwa so ablaufen:

Seite öffnen – zum Cookie zustimmen – Artikel anklicken – dem Cookie zustimmen – oh, die Werbung in der Seitenleiste wechselt – dem Cookie zustimmen – nächsten Artikel lesen – dem Cookie zustimmen und so weiter und so weiter …

Artikel bei Amazon oder eBay anzusehen, würde in eine Cookie-Klick-Orgie ausarten, Benutzerprofile oder Einkaufslisten sollten Sie nur nutzen, wenn Sie sehr viel Zeit haben, um für jede Option ein „OK“ für das Cookie zu klicken. Für mich sieht eine vernünftige Internet-Nutzung anders aus. Außerdem bin ich nicht mehr 5 Jahre alt und komme auch ohne die Bemutterung der scharfsinnigen Geister aus, die sich diesen Unfug ausgedacht haben.

Ich finde es schon irgendwie widersinning: Wir dürfen problemlos mit Dingen wie Vorratsdatenspeicherung, Providerzensur und ähnlich lustigen Überwachungsphantasien traktiert werden – aber Cookies, nein, so etwas Furchtbares darf dem braven EU-Surfer nicht zugemutet werden.

Nicht ohne Grund sieht der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft durch diesen „Reformvorschlag“ als massiv gefährdet an. Die geplanten Eingriffe in gelernte Nutzer/Interface-Prozesse führen nach Auffassung des BVDW in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen.

Der Vorschlag würde in der dem BVDW vorliegenden Form entweder eine aktive, vorherige Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils gesonderte Pop-up-Fenster erforderlich machen, über die bei jedem Aufruf einer neuen Website durch den Nutzer dessen Zustimmung zum Einsatz von Steuerungs-Cookies einzuholen wäre, wie sie auf allen modernen Internetseiten, vor allem mit der modernen Web 2.0-Technologien, gang und gäbe und allseits akzeptiert sind.

Dies führt nach Auffassung des BVDW in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien, angefangen bei der Funktionalität und der Darstellbarkeit von journalistischen Inhalten über den Online-Handel, bis hin zur Online-Werbung als maßgebliche Finanzierungsquelle sowie etablierter Internetfunktionalitäten.

“Weder das EU-Parlament noch nationale Regierungen haben im Vorfeld Erhebungen über die möglichen rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen dieser neuen Regelungen für die Verwendung von Cookies durchgeführt. Fest steht jedoch, dass - wird der Einsatz von Cookies von einer ‘aktiven, vorherigen’ Zustimmung des Nutzers vor Aufruf des Telemediendienstes abhängig gemacht - dies faktisch das Ende des Einsatzes von Cookies als das absolut notwendige und anerkannt zentrale Nutzungssteuerungselement bedeuten würde”, meint Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW.

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