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Artikel mit ‘BKA’ getagged

Der große Bruder hat seinen Preis

Dienstag, 20. Oktober 2009

Mit eiligen Schritten geht es auf das neue Jahr zu (wetterseitig ist ja auch gerade gefühlter Dezember) und wie immer zum Jahreswechsel mag man sich fragen, was vom alten Jahr so übergeblieben ist. In unserem Fall ist diese Frage auch schon im Oktober berechtigt, denn wir durften ja bereits den Versprechungen der Politik lauschen, wie es denn in Sachen Bevölkerungsüberwachung und Zensur weitergehen soll. Ebenso wissen wir, dass erst nach dem 9. Mai 2010 offenbar werden wird, was von den sanft rückwärts gerichteten Ruderbewegungen dieses Oktobers übriggeblieben ist.

Nun sollen immerhin die so genannten Internetsperren für ein Jahr ausgesetzt werden. Während dieser Zeit soll das BKA verpflichtet werden, die Löschung gemeldeter kinderpornographischer Inhalte intensiver zu betreiben. Nach einem Jahr soll dann dieser Arbeitsansatz untersucht und beurteilt werden.

Das, was hier in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt wurde, mag den Urhebern als furchtbarer Rückschritt ihrer Überwachungs- und Kontrollbestrebungen erscheinen, stößt ansonsten aber auf breite Zustimmung.

So beschrieb der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf dem Gebiet der Rechts- und Innenpolitik als wichtige Fortschritte und begrüßt das Prinzip “Löschen statt Sperren” über internationale Kooperationen als effektivsten Weg im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: “Die Entscheidung der Koalition ist auch eine Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniert.“

eco betreibt seine Internet-Beschwerdestelle bereits seit mehr als zwölf Jahren. Internetnutzer, die auf rechtswidrige Internetinhalte stoßen, können diese kostenlos und anonym bei der Internet-Beschwerdestelle melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit die Bekämpfung dieser Internetinhalte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Auch der Verein MOGiS, gegründet als “MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren“, begrüßt diese Einigung. Dazu Christian Bahls, Vorsitzender und Gründungsmitglied von MOGiS: “Ich bin froh, dass die Sperrdebatte auf Initiative der FDP endlich auf die Ebene einer Sachdiskussion gebracht wird. Die bisherige Diskussion für diese Zugangserschwerungen war sehr von Mutmaßungen und weniger von Fakten durchdrungen (wie auch schon die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zu Internetsperren zeigte). Durch dieses jetzt geforderte strengere Löschregime ergibt sich die Möglichkeit, erstmalig systematisch zu erfassen, wo die Inhalte herkommen und wo und unter welchen Umständen sie eventuell schwerer zu entfernen sind.”

In einen Nachsatz fügt Bahls noch hinzu: “Auch sind wir der FDP dankbar, dass sie das weltweite INHOPE-Melde-Netzwerk, und damit die gemeinsam von der FSM und eco betreibene deutsche Internetbeschwerdestelle, für eine Zusammenarbeit mit dem BKA ins Spiel gebracht hat. Über INHOPE gemeldete kinderpornographische Inhalte werden erfahrungsgemäß zu über 80% in unter 24 Stunden aus dem Internet entfernt (gelöscht). In Deutschland erfolgt das Löschen, laut eco, üblicherweise in weniger als 12 Stunden.”

Dieser Oktober ist ganz folgerichtig auch die Zeit des Feierns, des Lobens und des Preisverleihens – auch wenn mancher der geehrten möglicherweise den einen oder anderen Preis gar nicht so gern annehmen wollen wird. Doch, das gibt es. Bestes Beispiel dafür ist der BigBrotherAward, ein Negativ-Preis, gewissermaßen der Oscar für die Datenkraken, die für Datenschutzvergehen, für Überwachungstechnologien und -gesetze und uferlose Datensammlungen verantwortlich sind.

In diesem Jahr gab es zwei Preisträger, die sich, wie kaum zwei andere zuvor, diese Auszeichnung verdient haben: Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble.

Während Frau von der Leyen in der Kategorie „Politik“ den ersten Platz erzielen konnte, wurde Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk geehrt und erhielt zudem noch den Publikumspreis.

In einem Gespräch mit der Online-Ausgabe des Freitag erläuterte Mit-Organisatorin und Jury-Mitglied Rena Tangens die Preisvergabe an Frau von der Leyen:

„Nicht nur wegen des Ausbaus einer Zensurinfrastruktur ist diese Auszeichnung richtig. Frau von der Leyen hat sich durch die Instrumentalisierung des Leids von Kindern Zustimmung für ihr Projekt erkauft. Dieser Preis musste sein.“

Bedeutend ist auch die Auszeichnung des Innenministers Wolfgang Schäuble für sein Lebenswerk. Hier lohnt sich ein Blick in die Begründung der Jury.

Frau Tangens beschreibt im Gespräch mit dem Freitag augenfällige Aspekte der Preisvergabe: „Kaum jemand hat sich so sehr wie er darum bemüht, den Rechtsstaat in einen Sicherheitsstaat umzubauen. (…) Sein Verständnis vom Rechtsstaat hat Schäuble schon 1996 verbreitet. Damals schrieb er in einem Beitrag für die FAZ unter der Überschrift „Weniger Demokratie wagen?“, dass das Grundgesetz die Tagespolitik begrenze. Dazu kann ich nur sagen: Dafür ist es ja auch da!“

Auch, wenn es zunächst eine gewisse Eindämpfung der Zensur- und Überwachungsbestrebungen im Internet gibt, werden vermutlich nicht alle Preisträger von der Bildfläche verschwinden. Wir werden also noch Gelegenheit haben, festzustellen, welche Entwicklung sie möglicherweise durchmachen.

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Das Erbe der Zensursula

Montag, 28. September 2009

Das Gesetzesvorhaben zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet entpuppt sich immer mehr als ein undurchschaubar mäanderndes Projekt mit einem unangenehmen Eigenleben.

Schienen die an der Planung des Gesetzes beteiligten Politiker und Institutionen schon weitgehend aus einem diskussions- und tatsachenfernen Paralleluniversum zu agieren, erhält der Betrachter mittlerweile den Eindruck, dass sich auch das Bundeskriminalamt nach Kräften bemüht, eine retrospektive Reise in die Zeiten von Geheimdienstelei, Verschlusssachen und verdeckten Operationen führen zu wollen.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) das intransparente Vorgehen des Bundeskriminalamtes bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.

Das Bundeskriminalamt erarbeite, so der eco, ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, weil das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Statt diese Richtlinie dann wenigstens wie allgemein üblich offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen zu diskutieren, werde sie als Verschlusssache klassifiziert.

“Am 2. Oktober lädt das Bundeskriminalamt die Unternehmen nach Wiesbaden ein, damit sie dort gegen die Abgabe einer Verpflichtung zur Geheimhaltung die Richtlinie entgegen nehmen. Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht. Das Bundeskriminalamt kennt den Kreis der verpflichteten Unternehmen derzeit nicht, deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Veranstaltung vor allem diesem Zweck dienen soll. Wir fordern, dass die Unternehmen ihr Recht wahrnehmen können, sich in dieser Angelegenheit von Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken”, erklärt Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco.

Die technische Richtlinie enthält nicht die Liste der zu sperrenden Webseiten. Sie soll regeln, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde vom Bundeskriminalamt als “VS-NfD” (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch”) deklariert. Die Verbände der betroffenen Unternehmen dürfen die Richtlinie weder zur Kenntnis nehmen noch kommentieren. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen dürfen nicht veröffentlicht werden.

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Der Internetausweis

Mittwoch, 12. August 2009

Es ist wirklich gut, dass die Woche gerade erst angefangen hat. Ich muss nämlich dringend etwas im Internet nachsehen und letzte Woche habe ich meine Zuteilung von 10 Wochenseiten bereits erfüllt. Nun bin ich auf dem Weg zum Ministerium, um rasch eine Web-Recherche durchzuführen. Ich bin nämlich persönlicher Referent der Vorsitzenden der Kommunikationskammer.

Sie wundern sich über die Internet-Nutzung? Ach ja, das können Sie als Privatanwender ja nicht wissen – die dürfen ja seit 2011 nicht mehr ins Internet. Damals hat sich das Ministerium zur „Kontrolle gesellschaftsgefährdender Begleitumstände“ aus ökologischen Gründen zu diesem Schritt entschlossen, weil die zunehmende Internetnutzung seit den späten 90er Jahren – wir Insidern nennen sie gern „das Zeitalter der Kommunikation“ – zu einem zunehmenden Raubbau an unseren Wäldern geführt hat. Böse Zungen behaupten allerdings, dass diese großflächige Abholzung zu großen Teilen auf das Konto der als „Internetausdrucker“ bekannten Politiker jener Tage ging.

Zuvor hat man versucht, der umweltgefährdenden umfassenden Internetnutzung mit geeigneten Kontrollmaßnahmen zu begegnen. Sie erinnern sich vielleicht, das sind diese Zensurlisten, die den Bürgern damals als „Zugangserschwernisgesetz“ verkauft wurden. Dabei ging es natürlich auch um eine Zugangserschwernis – seit 2009 vor allem für nicht direkt kontrollierbare Meinungsäußerungen. Wissen Sie, bei Zeitungen und im Fernsehen war das ja schon lange kein Thema mehr – da wurden einfach Interviews so lange redigiert, bis die Texte schön auf Parteilinie glattgebügelt waren. Aber in diesem seltsamen Internet der damaligen Jahre, da war ja tatsächlich freie Meinungsäußerung möglich. Zum Glück konnten wir den Bürgern einreden, dass das Internet ein rechtfreier Raum sein, der eine eigene Polizei und viel Kontrolle brauche.

Nach einer Weile war das „Zugangserschwernisgesetz“ nicht mehr ausreichend. Wir haben dann das vom späteren Kommissar für demokratische Angelegenheiten, Thomas Jurk, so benannte „fließende Grundrecht“ eingeführt. Damit ließ sich der massive Andrang freier Meinungen und damit die fortschreitende Umweltschädigung durch Internetausdrucken schon besser in den Griff bekommen. Allerdings gab es immer noch eine Menge Bürger, die einfach so beliebige Seiten im Internet anschauten – natürlich keine pornographischen oder politischen Inhalte, das wurde schon sorgfältig gefiltert. Aber trotzdem, wer konnte denn schon wissen, was so ein Bürger denkt? Sie verstehen, das war einfach ein Restrisiko. Deshalb wurden ja auch Drucker und Kopierer nur gegen Vorlage des Internetausweises verkauft.

Ja, der Internetausweis – das war der erste Schritt, mit dem wir dieses Internet wirklich gebändigt haben. Jeder, der einen Computer mit Internetanschluss benutzen wollte, musste bei der Zentralstelle für Gedankenfreiheit einen biometrischen Ausweis und ein Lesegerät beantragen. Das gab es natürlich nur, wenn für die Antragsteller nach Abgabe seiner “Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung” bei der Durchleuchtung durch BKA und Verfassungsschutz eine positive Informationsprognose erstellt wurde. So konnte man gleich mögliche radikale Randgruppen, etwa Journalisten, die noch selbst recherchieren wollten, heraushalten. Wie das geht, hat man erstmals 2009 bei der Leichtathletik-WM in Berlin ausprobiert – und auch gleich bewiesen, dass solche Schnüffelaktionen durchaus unter der Decke gehalten werden können. Heute sind sie ja überall üblich.

Mit der Ausweiskarte konnten dann die geübten Kräfte der zuständigen Behörden feststellen, wer wann und wo im Internet unterwegs war. Diese Daten und die dazugehörigen Webseiten wurden gesammelt, ausgedruckt und im Ministerium zur „Unterminierung radikaler sozialkrimineller Umtriebe und latenter Anarchie“ (kurz URSULA) ausgewertet.

Nachdem der Bearbeitungsdruck im Laufe der Zeit immer noch recht hoch war, wurde endlich die heute praktizierte Methode eingeführt: Eine Internetnutzung vom heimischen PC ist nur noch in Sonderfällen möglich. Mitglieder der privilegierten Gruppe der Informationsberechtigten – das sind die, die über einen Internetausweis mit Webseitenbezugsrecht verfügen, stellen bei der Webseitenausgabestelle (kurz WAS) in Berlin einen Antrag auf Einsichtnahme einer bestimmten Webseite. Der Antrag wird geprüft und im Regelfall schon in wenigen Tagen genehmigt, sofern man sein Kontingent von maximal 10 Webseiten pro Woche noch nicht überschritten hat. Dann kann man die Webseite in der zentralen WAS oder in einem der WAS-Zentren in den Landeshauptstädten gegen eine geringe Gebühr und Vorlage des Internetausweises ausdrucken lassen und abholen.

An dieser Stelle schreckte ich auf – ich muss beim Zeitungslesen eingeschlafen sein. Was für ein Albtraum. Und so lächerlich. Internetausweis – wer käme bloß auf eine solch absurde Idee?

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Verband der deutschen Internetwirtschaft zur Verabschiedung Zugangserschwerungsgesetz

Freitag, 19. Juni 2009

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. sieht bei dem heute vom Bundestag verabschiedeten “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” trotz erreichter Fortschritte wie z.B. der Schaffung eines Spezialgesetzes statt einer Regelung im TMG nach wie vor Mängel. Die Internetwirtschaft wird gezwungen, auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, und dabei allein das Risiko zu tragen, dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist.

Dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme:

“Es fehlt immer noch ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist leider nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem Bundeskriminalamt ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibt. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das unabhängige Expertengremium neben der Kontrolle der BKA-Sperrliste auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch das BKA zu kontrollieren hätte. Wir sehen die Durchpeitschung eines derart umstrittenen Gesetzes im Eilverfahren daher mit Sorge, da grundlegende Fakten fehlten und viele verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet geblieben sind. Unsere Befürchtungen, dass die Maßnahmen auch auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten, bestehen nach wie vor.”

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Erst handeln, dann denken

Freitag, 19. Juni 2009

Dass unsere Volksvertreter manchmal recht eigenwillige Vorstellungen davon haben, wie denn eben dieses Volk zu vertreten sei, kann spätestens seit den diversen Überwachungsideen aus dem Hause Schäuble nur noch sehr schwer als übertriebene Bürgernähe interpretiert werden.

Gesteigert wurde dieses selbstaufgegebene Heinzelmännchen-Dasein der politischen Kümmerer noch einmal durch die Breitband-Stigmatisierung breiter Bevölkerungsteile als potentielle Pädokriminelle in der Diskussion um die Einführung einer Internet-Zensurarchitektur.

Wem an dieser Stelle die alte Scherzfrage „Was macht ein Staubsaugervertreter? Er verkauft Staubsauger. Und was macht ein Volksvertreter?“ einfällt, mag ein wenig über das Ziel hinausschießen, trifft aber den Kern der diversen öffentlichen Stellungnahmen der „von“ und „zus“ aus dem Bundestag, die in Bezug auf die Online-Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ so freundlich oder, je nach Sichtweise, bar jeder Vernunft abgegeben wurden.

Entsprechend ist es nur wenig überraschend, dass dieses Zensur-Gesetz nur in wenigen Punkten überarbeitet wurde und man zur Sicherheit gleich einmal beschlossen hat, über die Willensäußerung der über 134.000 Mitzeichner der Petition erst nach der Bundestagswahl zu beraten.

Ebensowenig mag es noch überraschen, wenn die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die nicht erwünschte Bürgermeinung als Bestrebung wertet, das Internet zum rechtsfreien Raum machen zu wollen und

„Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“

Interessant ist hier, dass über ein Gesetz gesprochen wird, dass doch vorgeblich auf Kinderpornographie eingeschränkt sein soll, während doch mit dieser Darstellung der Aufgabenbereich deutlich ausgeweitet wird.

Die Frage, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Internetsperren häufig gestellt wird, ist, warum kinderpornographische Seiten nicht einfach gelöscht würden, was durchaus schnell und unaufwendig machbar ist. Der Arbeitskreis Zensur fasst dazu einige interessante Aussagen der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, zusammen:

„Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA ‚informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.’ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der ‚Achtung vor der Souveränität der Staaten’.“

Der AK Zensur zeigt sich verwundert:

“Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder”, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. “Löschen statt Sperren ist möglich, aber der ‘Dienstweg’ soll dem entgegen stehen?”

Wie wenig professionell dieses Gesetz angegangen wird, zeigt sich u.a. in der Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der zwar das Kontrollgremium für die BKA-Aktivitäten einberufen soll, sich nach eigenen Worten jedoch in dem Thema gar nicht auskennt. Weiter sagte Schaar am Montag der taz:

“Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee. (…) Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen”.

Gehört hat auf ihn offenbar niemand.

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Die Jugend von heute …

Donnerstag, 04. Juni 2009

Klischees sind schon eine tolle Sache – mit Ihnen kann man ohne viel Mühe in fast jedem Lebensbereich für Aufsehen sorgen. Eine der bekanntesten und furchtbarsten Klischee-Bedienungsmaschinerien ließ sich schon in den 50er Jahren der US-Senator McCarthy einfallen (Tipp am Rande: der Film „Good Night, and Good Luck“ illustriert das sehr gut).

Auch im IT-Bereich können Klischees enorm hilfreich sein. So bekam ich gerade eine Meldung des IT-Sicherheitsunternehmens Panda Security auf den Tisch, die mir unter dem Titel „Teenager - die Hacker von morgen? Kaum Scheu vor angewandter Online-Kriminalität“ entgegenruft, dass die Hemmschwelle zur Online-Kriminalität bei Teenagern niedrig sei. Illustriert wird das Ganze mit einem Bild, das uns einen typischen jugendlichen „Hacker“ zeigt. Damit man auch gleich dessen kriminelle Absichten erkennt, trägt er natürlich einen für die „Ghetto-Mode“ typischen Kapuzenpulli. Ob es wohl noch etwas platter geht?

Nach diesem ungeheuer glaubwürdigen Einstieg bekommt man dann richtig Lust, die von Panda erstellte Studie, die, wie das Unternehmen sagt, mit 4.091 Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren aus Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, England und der USA durchgeführt wurde, zu lesen.

Lassen wir einmal außen vor, dass es kein gutes Licht auf ein Sicherheitsunternehmen wirft, wenn es auch im Jahr 2009 nicht zwischen Hackern und Crackern differenzieren kann, so kann ich auch mit reißerischen Allgemeinplätzen wie „Profile von Schulkameraden werden gehackt oder fremde Daten und Bilder ohne Einverständniserklärung im Netz publiziert“ nicht wirklich viel anfangen.

Doch wohin die Reise geht, weiß die Pressemitteilung des Hauses, in der ich mehr über diese „gefährlichen Tendenzen“ nachlesen kann.

Wie Panda Security zu berichten weiß, sollen sich 67 Prozent der jugendlichen Internetuser schon einmal als Cyber-Kriminelle betätigt haben.

Da drängen sich dem geneigten Leser gleich ein paar Fragen auf, die Panda zur Sicherheit dann auch gleich selbst formuliert: „Verführt die Anonymität des World Wide Web Halbstarke zu illegalem Verhalten? Werden unbescholtene Teenager die Hacker von morgen?“

Jetzt folgen aber bestimmt auch harte Fakten über die kriminellen Aktivitäten „der Teenager“. Wir erfahren, dass über die Hälfte der Befragten das Internet täglich, durchschnittlich 18,5 Stunden pro Woche, nutzt. Knapp ein Drittel der Zeit soll dabei auf Studienzwecke entfallen, wobei 68 Prozent zum Freizeitvergnügen surfen, chatten, Musik hören, Online-Games spielen oder Videos schauen. Huiii, das ist aber schon arg kriminell, wer hat denn jemals erwartet, dass jemand zum Spaß im Internet unterwegs ist?

„Doch Neugier als treibende Kraft verlockt offenbar zu Unfug: 67 Prozent der Teenager gaben an, sich schon einmal unbefugten Zutritt zu Accounts von Freunden verschafft zu haben. Ein Fünftel versendete oder veröffentlichte sogar Fotos im Internet ohne Einwilligung der Abgebildeten.“

Ah, eine erste wichtige Zahl: 67 Prozent der Befragten – wobei wir nicht wissen, wie diese Gruppe ausgewählt wurde - haben schon einmal versucht, sich Zugang zum Account eines Freundes zu verschaffen. Richtig, hier wird nur der Versuch erwähnt, auch wenn die Pressemitteilung etwas anderes sagt. Von einem erfolgreichen Eindringen ist hier nicht die Rede, ebenso wenig erfahren wir, in welchem Zusammenhang diese Zugangsversuche stattgefunden haben.

Und ein Fünftel hat so etwas so Schlimmes getan wie ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht. Wissen Sie was? Ich kenne eine ganze Menge von Menschen, die Fotos von Veranstaltungen, Parties und Familienfesten im Verein, auf Feiern oder im Familien- und Freundeskreis vorführen – ganz ohne Einwilligung der abgebildeten Personen. Und ich kenne noch mehr Menschen, die schon einmal falsch geparkt haben.

Aber was hat es mit dem Fünftel auf sich: Nun, das sind die 473 Jugendlichen, die ein „kompromittierendes Foto“ eines Freundes ins Internet gestellt haben. Ob dies ohne Einwilligung geschehen ist, wird allerdings in der Studie überhaupt nicht gefragt. Und dass es sich bei den 473 Jugendlichen nicht wirklich um ein Fünftel handeln kann, wird bei kurzem Nachrechnen auch klar. Aber dann merken wir auch erst, dass die genutzte Datenbasis gar nicht die beschriebenen 4091 Jugendlichen sind, sondern nur 3640, nämlich die, die das Internet überhaupt nutzen.

Nun ist es zwar klar, dass ein solcher Urheberrechtsverstoß nicht schön ist, ebenso wenig wie ähnliche unsaubere Aktivitäten. Diese Dinge, die aber eher unter „grober Unfug“ einzusortieren sind, mit Online-Kriminalität gleichzusetzen und um des Verkaufs der Software willen das Bild einer Generation von Gangstern an die Wand zu malen und lustig die eigenen Aussagen zu dramatisieren, finde ich schon ein bisschen arg.

Und es gibt noch mehr kriminelles Potential zu entdecken, denn – oh Graus - die Fertigkeiten im Umgang mit dem „schnellen Medium“ wachsen: „17 Prozent verfügen über das Fachwissen, online Hacker-Programme zu finden, knapp ein Drittel davon gaben an, diese Software schon benutzt zu haben.“ Ist das nicht gruselig? Warten Sie ab, es geht noch viel, viel schlimmer – denn der Grund, warum diese Programme genutzt wurden, war: Neugier. 86% der Befragten – diesmal werden seltsamerweise auch alle die einbezogen, die solche Tools überhaupt nicht benutzt haben – gaben Neugier als Motiv an, gefolgt von „Empfehlung eines Freundes“ und „Verbesserung meiner Computerkenntnisse“. Das klingt ja wirklich brandgefährlich. Allerdings ist weniger die Statistik gefährlich, als der Unfug, den Panda Security mit diesen mageren Daten treibt.

„Dank frei verfügbarer Web-Inhalte können gerade wissbegierige Teenager in Berührung mit illegalen Spionage-Tools kommen. Es gibt Fälle, in denen Jugendliche mit Trojanern ihre Liebsten auskundschaften, die Identitäten ihrer Bekannten in sozialen Netzwerken stehlen oder in Server von Schulen eindringen, um Klassenarbeiten zu manipulieren.“

Der sich so besorgt äußernde Mensch ist Luis Corrons, technischer Direktor von Panda Security. Sicher hat er sogar recht, wenn er sagt, dass es Fälle krimineller Aktivitäten gibt, aber das sind eben einzelne Fälle, die sich leicht mit der Kriminalitätsstatistik auf einen Nenner bringen lassen. Im Bundesgebiet gab es übrigens im Jahr 2007 62.944 erfasste Fälle von Computerkriminalität. Die Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren tauchen mit insgesamt 9,8% in der Statistik für Computerkriminalität auf, vorrangig in den Bereichen Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN (dieser Bereich macht zwei von fünf der registrierten Fälle der Gesamtstatistik aus), Datenveränderung und Computersabotage sowie Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung. 76,6% aller Fälle von Computerkriminalität werden stattdessen von Erwachsenen über 21 Jahre verübt.

Über alle Arten der Kriminalität hinweg, also rund 6.284.661 Fälle, tauchte im Jahr 2007 das Tatmittel „Internet“ in 179.026 Fällen auf. Bei fast drei Viertel der Fälle mit Internet als Tatmittel handelt es sich um Betrugsdelikte (72,6 %), so die offizielle Statistik. Den größten Anteil daran hatte der Warenbetrug mit 40,1%. Auf Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen entfiel ein Anteil von 11,9%, auf solche im Zusammenhang mit der Verbreitung pornographischer Schriften 5,6%.

Zum Vergleich: die Jungendkriminalität lag 2007 insgesamt bei 277.447 Tatverdächtigen oder 12,1%.

Wie passt das nun zusammen: Die Computerkriminalität macht etwa 1% der Gesamtstatistik von 2007 aus. Von diesem einen Prozent entfallen rund 6.200 Fälle oder ca. 0,1% auf alle erfassten Kriminalfälle. Panda findet dagegen 67% potentiell kriminelle Jugendliche. Dann haben wir entweder ein irrsinniges Wachstum dieser Straftaten zu erwarten – oder Panda legt andere Kriterien an den Begriff Kriminalität an:

„Um dubiose Aktivitäten unter dem Deckmantel der Anonymität verhindern zu können, muss ein Umdenken in der Internetnutzung erfolgen. Wir sollten junge Menschen ermutigen, das Web als Plattform der persönlichen Entwicklung zu betrachten sowie einen gesunden und angemessenen Umgang mit dem Internet fördern. Wer erst das finanzielle Potenzial illegaler Virenprogrammierung oder Spionage erkennt, übertritt schnell die Schwelle zum Profi-Hacker.“

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Dreh dich nicht um – der Kommissar geht um

Montag, 18. Mai 2009

Deutschland gehört zu den zehn Staaten der Welt, in denen die Bürger in Bezug auf die Nutzung von Informationstechnologien am stärksten überwacht werden.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell vorgelegte Untersuchung des Sicherheitsunternehmens Cryptohippie. Das Unternehmen aus Chicago hat insgesamt 52 Nationen unter die Lupe genommen und analysiert, wie intensiv die dort lebenden Menschen von den örtlichen Behörden ausspioniert werden.

In der “The Electronic Police State - 2008 National Rankings“-Liste finden sich hinter den üblichen Verdächtigen wie den kommunistischen Staaten China und Nordkorea auch Weißrussland, Russland, Großbritannien (England und Wales) sowie die Vereinigten Staaten. Ebenfalls in den Top Ten sind Israel, Frankreich und Deutschland.

Die gängige Vorstellung eines Polizeistaates würde historische Bilder von Menschen, die nachts aus ihren Wohnungen geholt werden, heraufbeschwören. Dieses Bild sei jedoch völlig veraltet und würden in die Zeit der Kriege unserer Großväter gehören. Heute dagegen sei ein Polizeistaat leise und nahezu unsichtbar, heißt es in der Studie. Seine Aktivitäten sind durch Beweise überreichlich abgesichert, er sieht makellos aus.

Ein elektronischer Polizeistaat werde dadurch charakterisiert, so die Studie, dass der Staat elektronische Mittel nutzt, um Informationen über seine Bürger aufzuzeichnen, zu organisieren, zu suchen und zu verteilen.

Dabei seien diese so gesammelten Informationen zum einen gerichtsfähig gesammelte Beweise und zum anderen würden diese Beweise umfassend und „leise“ gesammelt, um später bei Bedarf zur gerichtlichen Verfolgung zusammengestellt zu werden.

“Dass Deutschland im Überwachungs-Ranking derart weit vorne zu finden ist, ist einerseits zwar etwas verblüffend, bei genauerer Betrachtung aber auch keine allzu große Überraschung”, meint Thilo Weichert, Leiter des Unabhängiges Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Die Ergebnisse der Cryptohippie-Studie würden insgesamt gesehen gut ins Bild passen und bestätigen, dass die Bundesrepublik in Sachen elektronischer Überwachung bereits einige bedenkliche Entwicklungen vorzuweisen habe. “Wir sind zwar nicht Weltmeister, was die elektronische Bürgerkontrolle betrifft, immerhin gehören wir in dieser Hinsicht aber zur Weltspitze. Vor allem mit der viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen Schritt vollzogen, der von anderen EU-Ländern noch nicht gewagt worden ist”, stellt Weichert fest.

Die Autoren der Studie haben 17 Kriterien untersucht und bewertet. Dazu gehören etwa, ob und in welchem Ausmaß der Staat finanzielle Transaktionen überwacht, ob Internet- oder Telekommunkationsanbieter Kommunikationsdaten erfassen und speichern müssen, ob Verschlüsselungstechnologien eingeschränkt oder gar nicht erlaubt sind, ob Gesundheitsdaten der Geheimhaltung unterliegen, ob der Staat heimlich Computer durchsuchen darf, ob Polizei und Geheimdienste deutlich getrennt sind und noch einige Faktoren mehr. Die Internetzensur durch die Regierung wurde nicht mit in die Bewertung für diese Rangliste aufgenommen.

“Wir wissen, dass unsere Regierungen und private Unternehmen nahezu jede Form unserer elektronischen Kommunikation überwachen. Dadurch fühlen sich die meisten von uns zwar etwas beunruhigt, doch nur die wenigsten sagen oder tun etwas dagegen”, heißt es im Cryptohippie-Bericht.

Hauptursache hierfür sei in erster Linie das fehlende Wissen darüber, welche drastischen Konsequenzen das Aufzeichnen, Ordnen, Durchsuchen und Verteilen der gesammelten Nutzerdaten für die Betroffenen haben kann. Jede E-Mail oder Kreditkartentransaktion und jeder Webseitenbesuch oder Handy-Gebrauch würde von einem elektronischen Überwachungsstaat für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert. Von dort könnten sie per Knopfdruck zu jeder Zeit von den Behörden als Beweis gegen den Bürger verwendet werden.

Die Studie stellt die berechtigte Frage, ob es ein Bürger wohl wagen würde, gegen seine Regierung „aufzumucken“, wenn er weiß, dass diese Regierung sämtliche E-Mails, Kontenbewegungen und Telefongespräche kennt.

“Was das entsprechende Gefahrenbewusstsein betrifft, ist die Sensibilität innerhalb der deutschen Bevölkerung im internationalen Vergleich stärker ausgeprägt als in anderen Ländern. Bestätigt wird diese Einschätzung unter anderem durch den Widerstand im Rahmen der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und der aktuellen öffentlichen Debatte um die Sperrung von Kinderpornoseiten”, betont Weichert.

Insbesondere im Bereich der Internetnutzung sei aber sicherlich noch viel an Arbeit nötig, um die deutschen Nutzer über Gefahren, die im Netz auf sie lauern, aufzuklären. “Die meisten Menschen glauben auch heute noch, dass sie ihre persönlichen Erfahrungen aus der Offline-Welt einfach in das Internet übertragen können. Sie sind sich nicht bewusst, dass sie zu jeder Zeit eine Datenspur im Netz hinterlassen, die weltweit nachvollzogen werden kann. Bewusstseinsbildung ist aber auch in den Reihen der Politik erforderlich, denn die Politikergeneration, die heute das Sagen hat, setzt sich noch vorwiegend aus Verweigerern der neuen Kommunikationstechnologien zusammen”, so Weichert.

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Erklärung von Eltern in IT-Berufen zu Internetsperren

Montag, 18. Mai 2009

Der von der Bundesregierung forcierte Plan, so genannte Internetsperren als vermeintlich effektive Maßnahme gegen Kinderpornographie durchzusetzen, hat zu Widerspruch geführt: Eine stetig wachsende Anzahl Bürger zeichnet die ePetition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“, sie hat das Potenzial, die bisher erfolgreichste ePetition auf bundestag.de zu werden.

Eine Gruppe von über 420 Familien, deren Eltern in IT-Berufen arbeiten, äußern sich nun öffentlich als Unterstützer dieser Petition und fordern Sach- statt Symbolpolitik.

Sie sehen sich von jüngsten Äußerungen aus der Politik und aus dem umstrittenen Verein “Deutsche Kinderhilfe e.V.” diffamiert:

“Unterstützer der Petition gegen Internetsperren sind keine Befürworter der Verbreitung von Kinderpornographie. Im Gegensatz zu dieser unsachlichen und bösartigen Unterstellung wünschen sie sich wirksame Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Internetkriminalität.”

Ebenso widersprechen sie ausdrücklich auf fachlicher Ebene Prof. Dr. Christoph Meinel, der sich kürzlich als Befürworter von Internetsperren an die Öffentlichkeit richtete und dessen Aussagen innerhalb der IT-Fachwelt für Verwunderung sorgten.

“Wir wünschen uns eine sachliche und ehrliche Diskussion”, erklärt Initiator Hanno Zulla. “Die vom Familien- und Wirtschaftsministerium wiederholt benutzten Argumente basieren auf einer fahrlässig verzerrten Darstellung und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand.”

Statt Wahlkampfsymbolik sei zähe, nachhaltige Sachpolitik gefragt: Bessere IT-Ausbildung für Justiz und Polizei sowie die bessere Ausstattung der Sozialbehörden.

Die IT-Fachleute wehren sich gegen die populistische Aussage, das Internet sei “ein rechtsfreier Raum”. Internet-Inhalte stehen auf Servern in Ländern mit Gesetzen, illegale Inhalte lassen sich abschalten - wenn Justiz und Polizei über Personal mit dem nötigen IT-Sachverstand verfügen.

“Wir fordern die Entfernung von Kinderpornographie, nicht nur ein notdürftig angebrachtes Stopp-Schild”, erklärt Alvar Freude, Mitunterzeichner der Erklärung und Sprecher des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V.

“Ehrliche politische Bemühungen im Kampf gegen Kinderpornographie gehen nur mit dem Internet, nicht dagegen. Die Familienministerin wird in Bezug auf das Internet offensichtlich fachlich schlecht beraten.”

Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören Software-Entwickler, System-Administratoren, promovierte Informatiker, Mathematiker und Physiker, Wissenschaftler, Professoren, Selbstständige, Angestellte, Beamte: Eltern, die in Fachberufen der Informationstechnologien arbeiten.

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Kinderporno gegen Kinderschutz?

Sonntag, 17. Mai 2009

Die Diffamierungskampagne der Filterwilligen nimmt Fahrt auf und leider wird unsere Sammlung von Beiträgen zu diesem plumpdummen Verhalten immer größer.

Neben den verbalen Fehltritten des Freiherrn aus dem Wirtschaftsministerium und seiner ebenso mit begrenzter Sachkenntnis ausgestatteter Kollegin aus dem Familieministerium meldete sich auch die durchaus als zweifelhaft geltende Deutsche Kinderhilfe zu Wort. Deren Chef, Georg Ehrmann, lässt sich in der Welt Online mit der folgenden Aussage zitieren:

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“.

Na, jetzt wissen wir also Bescheid – wer sich herausnimmt, sein Recht auf eine Bewertung der Tätigkeit der eigenen Volksvertreter wahrzunehmen, wer der Ansicht ist, dass wirkungslose Maßnahmen kontraproduktiv sind und wer womöglich daran glaubt, dass es irgendwie nicht richtig sein kann, wenn eine Polizeibehörde allein und autark darüber entscheiden kann, welche Webseiten zugänglich sein sollen, befindet sich nicht nur in der geistigen Nähe pädokrimineller Gewaltverbrecher und ist dem Konsum von Kinderpornographie zugeneigt, sonder er gehört auch noch zu einer ominösen Randgruppe, bestehend aus diesen so furchtbar suspekten Bloggern und Internetliebhabern. Da fehlt in der Formulierung eigentlich nur noch der Hinweis, dass die alle weggesperrt gehören.

Dabei sollte sich der Herr Ehrmann vielleicht mehr Gedanken über den Zustand seiner Organisation machen, die durch ihre Enge Verflechtung mit einem Wirtschaftsunternehmen unter dem Verdacht steht, kommerzielle Interessen unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit zu verfolgen. Es ist jedenfalls schon ein bemerkenswerter Umstand, dass der Deutsche Spendenrat (DSR) den Verein des Herrn Ehrmann im Juni 2008 ausgeschlossen hat.

„Die „Deutsche Kinderhilfe“ wurde im Jahre 2000 in personeller und organisatorischer Nähe zur 3 W GmbH gegründet, einem Anbieter von „Mehrwertprogrammen“ und „Kundenkarten“. In Zusammenarbeit mit der 3 W GmbH bietet die „Deutsche Kinderhilfe“ ihren Förderern dann auch das „Mehrwertprogramm“ myfam an, mit dem unter anderem Zeitschriftenabonnements vertrieben werden. Die Verbindung von myfam und der „Deutschen Kinderhilfe“ wird auch wegen „nicht hinreichender Transparenz“ vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz überprüft. Es sei nicht erkennbar, wer die persönlichen Daten verwaltet und was mit ihnen geschehe“, berichtet unter anderem der Spiegelfechter.

Nun ist es kein Wunder, dass einem Lobby-Verein wie der Deutschen Kinderhilfe die ePetition mit Ihren bislang über 84.000 Mitzeichnern ein Dorn im Auge ist – zeigt sie doch, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, den Sand in den Augen der Bürger zu einem undurchsichtigen Brei zu verrühren.

Überaus seltsam mutet es jedoch an, dass das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe ermittelt haben will, dass 92 Prozent der Deutschen für die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet plädiert haben und nur sieben Prozent gegen dieses Gesetz sein sollen. Da stellt sich bei mir automatisch die Frage nach der befragten Gruppe und der Fragestellung selbst.

Sehr schön zusammengefasst finden sich viele Argumente gegen das geplante Sperrgesetz auch in „Die 13 Lügen der Zensursula“.

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Ein kurzer Rückblick

Mittwoch, 13. Mai 2009

Vor ein paar Tagen konnte ich Ihnen von der ePetition gegen das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet berichten. In nur wenigen Tagen hatte diese Petition die notwendige Marke von 50.000 Mitzeichnern überschritten, ab der sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen muss. Derzeit haben fast 76000 Menschen ihr Recht wahrgenommen, sich mit dieser Petition an den Bundestag zu wenden. Nun ist der Petitionsausschuss kein Allheilmittel gegen Dummheiten, aber immerhin wird so den Politikern ein Eindruck davon vermittelt, dass das solcherart vertretene Volk sich in diesem Fall vielleicht weniger ver- als vielmehr getreten fühlt.

Und das hat man sehr wohl zur Kenntnis genommen und auch gleich Klartext geredet: Nachdem Frau von der Leyen ja bereits vor der Petition jeden, der in der Lage ist, in seinen PC ein paar Zahlen einzutippen, als schwer pädokriminell beleidigt hat (http://www.kieslichdaily.de/wir-sind-alle-potentiell-kriminell/), sind nun die Äußerungen, die zu hören sind, nachdem ein paar eigenartige Menschen sich die Frechheit herausgenommen haben, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, nicht weniger deutlich.

Den Anfang machte der bislang nicht durch sonderliche Erfolge aufgefallene Freiherr von und zu Guttenberg, der in einem Kommentar zur erfolgreichen ePetition nicht etwa so etwas ähnliches wie Nachdenklichkeit zeigte oder gar eine Überlegung, ob man wohl hier nicht so ganz im Sinne der Bevölkerung agiert – nein, völlig freiherrlich verkündete der Rittmeister aus dem Wirtschaftsministerium, was das wirklich Tragische an dieser Petition sei:

“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”

Isses nicht schön? Und was will uns der Rittmeister damit eigentlich mitteilen? Ihn macht also die Möglichkeit des Entstehens eines Eindrucks betroffen? Na prächtig, das nennen ich mal einen ausgewiesenen Experten. Und ein Schelm, der private Verflechtungen hinter des Freiherrn selbstherrlichen Worten vermuten.

Lieber Herr Guttenberg, sagen Sie doch, was Sie meinen: Jeder, der die Frechheit hat, Ihr Gesetz anzuzweifeln, stört damit das Szenario, das sich der bisher eher wenig in Erscheinung getretene Verein „Innocence in Danger”, dessen Präsidentin zufällig eine gewisse Stephanie Freifrau zu Guttenberg ist, zusammen mit unserer Zensursula ausgedacht hat. Näheres dazu und auch ein paar sehr lesenswerte Quellen sind bei Stefan Niggemeier zu finden.

Ist ja auch eine Ferkelei, wenn da so ein paar Bürger diese wunderschöne Idee einfach nicht respektieren wollen. Dabei gewinnen doch alle: Der Verein gewinnt an Ansehen, der Wirtschaftsminister schärft sein Profil, Frau von der Leyen erhält die Talkshow-Auftritte und Herr Schäuble kann endlich wieder etwas kontrollieren. Da liegt es natürlich nahe, alle Menschen, die Bedenken hinsichtlich Qualität und Gestaltung dieser Sperrfilter äußern, in die Nähe der Kriminalität zu rücken und sie der Unterstützung (wenn nicht sogar Nutzung) von Kinderpornographie zu bezichtigen.

Wurden eigentlich unsere Politiker irgendwann von Aliens entführt und gegen eine Riege von Hohltönern ausgetauscht oder ist das jetzt nur die offene Dokumentation dessen, was man zu Berlin von all dem demokratischen Unfug wirklich hält? Aber nun ja, wenn ein Staubsaugervertreter Staubsauger verkauft, was macht dann ein Volksvertreter?

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Aussage des SPD- Politikers Dr. Dieter Wiefelspütz, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Petition sagte:

“Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt”. Es sei zwar “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Allerdings seien die Maßstäbe der “sehr engagierten” Internet-Gemeinde “teilweise undifferenziert”.

Ähh, Moment – das Gesetzgebungsverfahren wird durch den Petitionsausschuss nicht beeinflusst? Und das weiß der Herr Dr. Wiefelspütz heute schon? Ist das so etwas wie ‚wir spielen ein bisschen Demokratie, die Entscheidung steht aber fest’?

Auf der Webseite Abgeordnetenwatch.de hat Dr. Dieter Wiefelspütz auf diese Frage geantwortet:

»Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

(…) Mich persönlich würde nun interessieren, was Ihrer Meinung nach nicht undifferenziert ist. Darf man daraus schließen, das es schon gute Vorschläge der sogenannten “Internet-Gemeinde” gab? Wenn ja, können Sie mir hierzu ein Beispiel geben?

Auch sei mir die Frage gestattet, warum Sie als Volkvertreter behaupten können, diese Petition sei nicht in der Lage, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinträchtigen. Da muss sich doch jeder fragen: Bin ich ein Buerger, dem zwar das Recht zusteht, seine Meinung frei zu äußern, aber trotzdem nicht in der Lage, eine Gesetzgebung zu beeinflussen?

Wenn dem so ist, pflichte ich Herrn Roman Herzog zu: “Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.”

Mit freundlichen Grüssen«

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz

»Sehr geehrter Herr ,

der Kölner Stadtanzeiger hat mich korrekt zitiert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Meine Erklärungen gegenüber der Presse erläutere ich nicht, weil ich mich klar, deutlich und allgemeinverständlich ausdrücke.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB«

Wie leicht man in die eigenen Mühlen geraten kann, erlebt übrigens gerade Frau von der Leyen: gegen sie ermittelt die Kripo in Berlin. Verdacht: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Die Bundesfamilienministerin soll anlässlich einer Pressekonferenz im Januar kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt haben, so meldet das Blog Deutschlandpolitik.

Zwar handelt es sich in erster Linie natürlich um einen Seitenhieb des in der Meldung zitierten Bloggers, doch der Vorwurf entbehrt nicht einer gewissen Richtigkeit, wie die gestellte Strafanzeige zeigt:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen haben anlässlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. Ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Ach ja, wer das Konzept der DNS-Sperren noch einmal spielerisch nachvollziehen möchte, dem sei dieses Video empfohlen:


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