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Artikel mit ‘Abzocke’ getagged

70 Abzockermethoden im Überblick

Montag, 13. Juli 2009

Nicht nur im Internet, sondern auch an der Haustür, auf der Straße, am Telefon oder in Briefsendungen versuchen gewiefte Anbieter, Verbraucher zu überrumpeln oder in die Irre zu führen, um an deren Geld zu kommen.

Der neue Ratgeber „Vorsicht Abzocke!“ der Verbraucherzentralen ist in der Reihe „Gut beraten“ erschienen. Er verschafft einen Überblick über gängige Methoden und Fallstricke. Wie kann man sich wehren gegen die Methoden von Abzockern bei Gewinnspielen, Haustürgeschäften oder unerlaubten Anrufen? Welche Rechte man hat bei Abofallen?

„Sie haben gewonnen“, „Gratis“ oder „Wichtig“ – mit solchen Schlüsselwörtern locken E-Mails zum Öffnen der elektronischen Post. Nicht selten wird der arglose Empfänger über Links dann auf kostenpflichtige Seiten geführt oder zum Anruf einer teuren 0900er-Nummer motiviert.

Obwohl Abzocker immer wieder neue kreative Wege suchen, sind die Maschen doch alle recht ähnlich. Von A wie Autowerbung bis Z wie Zeitschriftenabos werden indem Ratgeber die gängigsten Methoden vorgestellt.

Wer schon in Fallen getappt ist, dem hilft der Ratgeber mit juristischem Hintergrundwissen sowie Musterbriefen.

Der Ratgeber „Vorsicht: Abzocke! kann zum Preis von 6,90 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim: Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg, E-Mail: versandservice@vzbv.de

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Mal wieder abzocken: 60 Euro für kostenlose Software

Donnerstag, 09. Juli 2009

Die Cybergangster sterben nicht aus und so gibt es immer wieder neue Abzockversuche im Internet – meist immer nach demselben Muster: Man versucht, Ihnen für teures Geld eigentlich kostenlose Software anzudrehen.

Zu dieser besonderen Spezies zählt auch die Seite 99downloads.de. Wie gleich mehrere Anwender dem Unternehmen OpSec mitteilten, wurden sie für das Downloaden von Freeware in ein kostenpflichtiges Abo gelockt. Dies veranlasste die Mitarbeiter von OpSec, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni zu verleihen.

99download.de bietet nach eigenen Aussagen 99 der gängigsten Free- und Software zum Download an und wirbt damit, dass die Software zu 100 Prozent virenfrei sei. Doch wer glaubt, die dort angebotene Freeware kostenlos herunterladen zu können, täuscht, denn für die Nutzung des Services verlangt die Betreiberfirma 60 Euro.

Diese Gebühr für ein Jahresabo schien jedoch laut Verbrauchermeldungen bis vor kurzem nicht klar auf der Seite sichtbar ausgewiesen zu sein, so dass die betroffenen Anwender erst davon erfuhren, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten.

Wie Verbraucher OpSec meldeten und wie aus verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, gelangt man häufig über so genannte Landingpages zu 99downloads.de, auf denen der Hinweis auf die Gebühren teilweise versteckt oder widersprüchlich ist. Zudem erscheint der Hinweis laut verschiedener Meldungen auch nicht direkt, wenn man zu 99downloads.de weitergeleitet wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es den Verbrauchermeldungen zufolge schwierig ist, der Firma den Widerruf des Abonnements zukommen zu lassen. Zudem scheint der Betreiber die Widerrufsfrist nicht einzuhalten bzw. diese bereits vor der Frist als abgelaufen zu bezeichnen. Zahlten die betroffenen Nutzer nicht, so erhielten sie Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen.

„Besonders dreist ist, dass User für Software, die vom Hersteller kostenlos angeboten wird, zahlen sollen. Somit steht die Gebühr, die der Betreiber erhebt, in keinem Verhältnis zur angebotenen Leistung“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

„Wir empfehlen Verbrauchern, Software am besten direkt auf der offiziellen Website des Herstellers bzw. Anbieters herunter zu laden, um eventuellen Ärger mit Anbietern wie 99downloads.de zu vermeiden.“

Einen Erfolg im Kampf gegen die Betreiberfirma der ähnlich agierenden Seite opendownload.de, die die Fachjury der Initiative „Das Schwarze Schaf“ aufgrund ihrer dreisten Methoden im März zum  „Schwarzen Schaf des Jahres 2009“ gewählt hat, erzielte Ende Mai der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auf seine Klage hin untersagte das Landgericht Mannheim der Firma Content Service Ltd. u.a. eine Klausel zu verwenden, mit der Nutzer auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Verbraucher und Unternehmen können übrigens OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken.

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Klage gegen Internet-Abzocker gewonnen

Freitag, 29. Mai 2009

Schon seit einer Weile beschäftigen uns die Betreiber von Abzocker-Seiten wie opendownload.de und Co. Nun konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet erringen: Das Landgericht Mannheim untersagte der einschlägig bekannten Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Internetseite opendownload.de betreibt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig).

Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.

“Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu”, klagt Vorstand Gerd Billen. “Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma.” Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.

Billen fordert deshalb bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher: “Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen”.

Im Internet geschlossene Verträge dürften nur gültig sein, wenn der Kunde etwa durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat (sogenannte „Button-Lösung“). Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Der Bundesrat und das Bundesverbraucherministerium haben hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

“Es muss dringend etwas getan werden”, meint Billen. “Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern.”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Betroffenen, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de.

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“Augen auf” beim Online-Geschäftspartner schützt vor Betrug

Mittwoch, 20. Mai 2009

In 10 Jahren 1,1 Milliarden Produkte erfolgreich unter den Hammer gebracht – und einen möglichen Nährboden für Betrug mit unbekannter Dunkelziffer gebildet. Die Rede ist vom Auktionsmarktplatz eBay, nur einer möglichen Plattform für Online-Kriminalität. Auch die Kriminalpolizei hat in den letzten Jahren vermehrt Erfahrung mit solchen Verbrechen gemacht, die das Web erst möglich macht. Geraten wird zur Nutzung des Internets auch zur Prävention von möglichen Betrugsfällen.

Auf einer Aufklärungs-Veranstaltung für Internet-Nutzer in Frankfurt am Main riet Kriminaloberkommissarin Heidi Weil zur genauen Überprüfung möglicher Geschäftspartner. Die Beamtin vom Betrugsdezernat der Mainmetropole empfiehlt u. a. die Personensuchmaschine yasni: “Geben Sie dort einen Namen ein und das Netz zeigt alles an”, auch Aspekte, die möglicherweise vor einem finanziellen Verlust bewahren können.

Genauso kann man bei yasni allerdings auch zu anderen Anbietern die im Netz zu findenden Informationen bündeln lassen. Potentielle Bewerber, zukünftige Arbeitgeber oder der Besitzer des Handyshops können gesucht werden. Über schwarze Schafe in den verschiedenen Kategorien gibt es meist bereits mehrere aufschlussreiche Beiträge in Foren oder auf Service-Seiten zu lesen. Die böse Überraschung in Form von finanziellem Betrug, einer Enttäuschung im Bewerbungsgespräch oder minderwertiger Ware kann man so leicht umgehen.

“Das Internet gibt uns eine unglaubliche Vielzahl von Informationen an die Hand. Allerdings sind es so viele, dass im Netz ungeübte Bürgerinnen und Bürger leicht den Überblick verlieren können”, sagt Steffen Rühl, Geschäftsführer der in Frankfurt ansässigen yasni GmbH.

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Der Nepp mit Abofallen floriert

Dienstag, 12. Mai 2009

„Abofallen im Internet sind derzeit so ausgefuchst wie nie. Verbraucher zahlen Millionen an dubiose Firmen, und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu. Wer eine ungerechtfertigte Rechnung erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen“, so das Computermagazin c’t in Ausgabe 11/09.

Es mag von der c’t im Hinblick auf den Gesetzgeber etwas zu harsch formuliert sein, fest steht jedoch, dass ein Klick teuer werden kann: Hinter seriös aussehenden Seiten mit vermeintlichen Freeware-Downloads stecken mitunter teure Abofallen. Der Unterschied besteht manchmal nur aus einem Bindestrich. Unter www.open-download.de verbirgt sich ein nützliches Softwareportal. Die URL ohne Bindestrich in der Mitte führt hingegen in eine Abofalle.

Wie diese Abofalle im Detail aussieht und was Sie dagegen unternehmen können, finden Sie ausführlich in unserem Beitrag „Der Horror von Jupiter House – Abzocker unterwegs“, den Sie hier finden: http://www.kieslichdaily.de/der-horror-von-jupiter-house-abzocker-unterwegs/.

“Immer, wenn man einen Namen und weitere persönliche Daten angeben muss, sollte man misstrauisch werden”, rät auch c’t-Redakteur Urs Mansmann.“Die Kostenhinweise für ein Abo übersieht man sehr schnell.”

Da zahlt man für den Zugang zu Software, die es anderswo umsonst gibt, pro Jahr mal eben 96 Euro. Einer Rechnung sollte man am besten gleich widersprechen, keine weiteren Informationen über sich preisgeben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wichtig dabei ist die richtige Begründung, deren Formulierung man in Musterbriefen etwa bei den Verbraucherzentralen (einen Downloadlink finden Sie in unserem Artikel und natürlich auch in der aktuellen c’t-Ausgabe.

Wer gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, muss innerhalb von 14 Tagen reagieren, sollte aber ebenfalls auf keinen Fall bezahlen. Auf dem beiliegenden Formular widerspricht man mit einem Kreuz der Forderung und schickt es zurück. Anschließend müssten die Abzocker vor ein Zivilgericht ziehen, was in der Regel nicht passiert. Bisherige Zivilverfahren haben sie verloren.

Strafrechtlich ist den Anbietern solcher Seiten bisher nicht oder nur schlecht beizukommen.

„Aus bisherigen Gerichtsakten weiß man, dass täglich 15.000 bis 20.000 Euro auf ihre Konten fließen. Der Gesetzgeber hat noch immer nicht reagiert und wartet auf Vorgaben der EU, dabei sind die Hintermänner in vielen Fällen wohlbekannt“, resümiert die c’t.

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Wenn das Schicksal zur Kostenfalle wird

Donnerstag, 02. April 2009

Wie inzwischen durch zahlreiche Fälle bekannt wurde, zählt die Abofalle zu den häufigsten Betrugsmaschen im Internet und stellt ein ernstes Problem für Verbraucher dar. Erst kürzlich ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt Hausdurchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber von Abofallen durchführen. Auch OpSec (vormals P4M) erhielt in diesem Monat zahlreiche Meldungen von Internetnutzern, die in eine solche Kostenfalle gelockt wurden.

Als besonders dreist entpuppte sich dabei die Methode der Seite deinschicksal.cc, was OpSec dazu veranlasste, dem Betreiber dieser Website den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März zu verleihen.

Durch den Versand verschiedener Spam-E-Mails, die Nachrichten wie „Sie werden sterben“ enthalten, lockt die Betreiberfirma ahnungslose Nutzer auf ihre Seite deinschicksal.cc. Der große Schriftzug „Jetzt Testen“ auf der Startseite erweckt zunächst den Eindruck, man könnte einen kostenlosen Probe-Schicksalstest starten.

Dass dies jedoch nicht der Fall ist, erfahren viele Anwender meist erst, wenn sie eine Rechnung erhalten und es zu spät ist. Denn zum einen sind die Kosten in einem Fließtext geschickt versteckt, und zum anderen erhielten betroffene Nutzer selbst dann eine Bestätigungsmail mit einem Passwort sowie anschließend eine Rechnung, wenn sie überhaupt keine Daten angegeben und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bestätigt haben.

Dies ist technisch möglich, da die Firma beim Einloggen die IP-Adresse feststellen kann. Zahlen die Anwender die Rechnung nicht, folgen laut Verbrauchermeldungen Mahnungen und Drohungen. Auffällig ist zudem, dass betroffene Nutzer berichten, Mahnungen zu erhalten, obwohl sie die Seite gar nicht besucht haben, was auf einen Datenmissbrauch von Seiten des Betreibers schließen lassen würde.

Auch die Widerrufsbestimmungen sind äußerst zweifelhaft. So würde nach Angabe des Betreibers das Widerrufsrecht durch das Einloggen in den geschlossenen Mitgliederbereich vorzeitig erlischen. Dabei beginnt die Ausführung der Dienstleistung, also der Schicksalstest, nicht automatisch mit dem Log in.

„Bei unserer Recherche sind wir auf zahlreiche negative Forenbeiträge von betroffenen Nutzern gestoßen, was zeigt, dass die Seite deinschicksal.cc für großen Ärger sorgt und daher diese Negativ-Auszeichnung zu Recht verdient“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

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Abofallen im Internet täuschen Verbraucher

Mittwoch, 18. März 2009

“Unser Leitbild in der sozialen Markwirtschaft ist der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss geschützt werden”, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Deshalb lehnt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) entschieden den Einzug von Forderungen für Unternehmen ab, deren Geschäftszweck unseriös ist.

Die Berichterstattung über Abofallen im Internet häuft sich: Es sind beispielsweise Gewinnspiele, Kochrezepte, Hilfe bei den Hausaufgaben, Berechnungen der Lebenserwartung oder Warenproben. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die aktuelle Rechtsprechung.

So hat das OLG Frankfurt am Main (6 U 186/2008 und 6 U 187/2008) richtungsweisend entschieden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vorliegt, wenn eine Preisangabe auf einer Internetseite nicht leicht erkennbar ist. So reicht zum Beispiel ein Sternchentext unter dem Eingabefeld, in dem auf die Kosten hingewiesen wird, nicht aus, um einer Irreführung der Verbraucher entgegenzuwirken.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) distanziert sich von der Einziehung unberechtigter Forderungen.

Wolfgang Spitz, Präsident des Verbandes, sagt: “Erkennt ein BDIU-Verbandsmitglied, dass eine einzuziehende Forderung nicht oder nur zum Teil nicht rechtswirksam ist oder auf sittenwidrige Weise entstand, so darf es diese für den Mandanten nicht einfordern. Gegen etwaige Verstöße gehen wir mit Entschiedenheit vor.”

Was können Verbraucher tun, wenn ein unseriöser Anbieter plötzlich Geld will? Der Adressat sollte zuerst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, so die Empfehlung des BDIU. Ist eine Forderung nicht berechtigt und erwirkt der Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid, muss schließlich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingereicht werden.

“Viele Verbraucher machen einen juristischen Fehler, wenn sie einem unberechtigten Mahnbescheid nicht widersprechen. Genau darauf spekulieren die Abzocker”, so Spitz.

Und wie können Verbraucher prüfen, ob sie ein seriöses Inkassounternehmen anschreibt? Zunächst einmal sollte das Unternehmen Mitglied im BDIU sein. Denn das ist ein Gütesiegel für seriöses Inkasso. Eine Auflistung aller Mitglieder finden Verbraucher auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen unter http://info.inkasso.de/suchlist.nsf.

“Durch berufsrechtliche Richtlinien hat der BDIU hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt”, betont Spitz.

Alle BDIU-Mitglieder unterliegen darüber hinaus der Kontrolle durch die örtlich zuständigen Registrierungsbehörden. Jedes Inkassounternehmen benötigt seit der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 eine Registrierung in das Rechtsdienstleistungsregister, um das Inkasso für Dritte durchzuführen. Über die Registrierung und die zuständige Registrierungsbehörde können sich Verbraucher im Internet unter www.rechtsdienstleistungsregister.de informieren.

“Inkassounternehmen suchen den Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern”, unterstreicht Verbandspräsident Spitz. “Damit ist eine große Verantwortung verbunden, der sich der BDIU als Vertretung der Inkassowirtschaft verpflichtet fühlt.”

Spitz bietet Schuldnerberatern und Verbraucherzentralen daher die Zusammenarbeit an, Hinweisen auf unseriösen Forderungseinzug nachzugehen. Erste Gespräche mit der Verbraucherzentrale Hamburg haben bereits stattgefunden.

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Opendownload ausgezeichnet

Dienstag, 17. März 2009

Manche Unternehmen oder solche, die sich dafür ausgeben, schreien geradezu nach öffentlicher Beachtung. Als in dieser Hinsicht absolut preiswürdig ausgezeichnet hat sich der Betreiber der Webseite „opendownload.de“, über die wir bereits ausführlicher berichtet haben (http://www.kieslichdaily.de/der-horror-von-jupiter-house-abzocker-unterwegs/). So ist es auch kaum verwunderlich, dass dieser wirklich innovative „Unternehmer“ anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März nun das „Schwarze Schaf des Jahres 2009“ als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet erhielt.

Nach dem „Etappensieg“ als Schwarzes Schaf im Dezember 2008 konnte sich opendownload.de nun endgültig in der Spitze der unsauberen Internetanbieter etablieren.

„Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente Fachjurymitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die unsere Aktion unterstützen und aus den Monatsschafen das ‚Schwarze Schaf des Jahres 2009’ wählten“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M, dem Unternehmen, das die Initiative „Das Schwarze Schaf“ im Jahr 2006 ins Leben gerufen hat, um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen.

Da die Juroren gleich mehrere Anbieter als besonders dreist einstuften, verlief die Wahl äußerst spannend. Am Ende fiel die Entscheidung der Jury auf den Internetdienst opendownload.de.

„Die Methode von opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software verkauft und ihnen durch die Registrierung auch noch ein 2-Jahres-Abonnement aufgedrückt wird. Die durch eine geschickte Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie“, sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke, ehemaliger Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen.

„Ich unterstütze die Aktion, da ich es wichtig finde, dass es auch im Internet Aktivitäten und Institutionen gibt, die Missstände aufzeigen und sich für den Verbraucherschutz einsetzen, ähnlich wie es die Aktion Plagiarius im Kampf gegen Produktpiraterie und kopierte Markenprodukte schon seit 1977 tut,“ so Prof. Rido Busse, Vorstandsvorsitzender Aktion Plagiarius e. V.

Die Masche von opendownload.de: Die Seite bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an – vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele Nutzer ungewollt in eine Abofalle geraten.

Wie betroffene Anwender schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf.

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Neue Internetabzocker schlagen zu

Dienstag, 10. März 2009

Zwei neue Internetabzocker sorgen derzeit für Aufregung bei Internetsurfern. In den letzten Tagen wandten sich massenweise Betroffene an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., weil sie von den Internetanbietern www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de eine Zahlungsaufforderung über 84,- € erhalten haben. Bereits vor Monaten hatten sich die Betroffenen auf diesen zunächst kostenlosen Seiten angemeldet. Vor einigen Wochen verschickte der Anbieter per E-Mail einen Newsletter, in dem er lapidar “Erweiterungen” bzw. “Änderung der Teilnahmebedingungen” ankündigte. Darin wurde unter anderem mitgeteilt, dass das Angebot ab dem 01.02.2009 für alle Mitglieder kostenpflichtig wird und monatlich 7,- Euro, also 84,- Euro jährlich zu zahlen sind. Wer dies nicht wollte, sollte innerhalb von zwei Wochen schriftlich von seinem Kündigungsrecht oder dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Andernfalls würde die bisherige kostenlose Mitgliedschaft automatisch in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft übergehen.

“Bezahlen Sie auf gar keinen Fall die Rechnungen”, so der dringende Rat der Verbraucherzentrale. Allein durch einen Newsletter ist eine derart gravierende Vertragsänderung rechtlich gar nicht möglich. Auch die genannte geänderte Geschäftsbedingung, auf die die Kostenpflichtigkeit begründet wird, ist nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässig und damit unwirksam. Betroffene sollten der Forderung umgehend schriftlich widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür einen Musterbrief an, den Sie im Anhang runterladen können. Der Musterbrief kann zu dem in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt werden.

Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale montags und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter).

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Wenn dä Pappnas sörft

Dienstag, 24. Februar 2009

Es ist mal wieder Karnevalszeit und damit ein guter Grund, über Pappnasen zu schreiben, die in der heutigen Zeit gern auch mal aus ganz anderen Materialien sein dürfen.

Zu diesem Behufe haben wir schon vor einigen Tagen ein hübsches kleines Puppentheater aufgebaut, komplett, mit allem, was man da so braucht – da haben wir den gemeinen Gauner, eine üble Figur, die aber zum Glück immer nur vom Bühnenrand aus agiert, wir haben den Polizisten, der heute auch mal als Verbraucherschützer und Anwalt daherkommt, jede Menge Requisiten, wie etwa PC und Webseiten und natürlich unsere Hauptfigur, die in keiner solchen Aufführung fehlen darf – den August.

Fassen wir die Handlung kurz zusammen: Der Gauner versucht seit Jahren, von August und seinen Freunden Geld zu kassieren, indem er Webseiten anbietet, deren Nutzung etwas kostet. Das sagt der Gauner aber nicht, sondern schreibt das nur ganz versteckt. Dann, wenn August darauf hereingefallen ist, werden ihm eine Rechnung und viele, viele Mahnungen geschickt. Denn der Gauner tut so, als wäre er im Recht und möchte August ins Bockshorn jagen. Manchmal klappt das auch und davon lebt er ganz prima und kann sich jede Menge blondierte Puppen und Sportwagen leisten.

Der Polizist erklärt August schon mindestens ebenso lang, wie man die bösen Webseiten vom Gauner erkennt und gibt ihm Tipps, wie er sich verhalten soll, wenn es ihm doch passiert ist. Das hat der Polizist sogar aufgeschrieben und überall bekanntgemacht.

Doch August gibt brav und ohne Arg wo er geht und steht seine Adresse an, verrät seine E-Mail und gibt jedem, der fragt, seine Kontonummer.

Aus dem Publikum werden erste Zwischenrufe laut: “Man begibt sich auch nicht in den Straßenverkehr, ohne die nötigsten Schilder zu kennen. Wenn ich meinen Wagen ordnungsgemäß parke, und bei meiner Rückkehr steht da ein Typ im Jogginganzug und sagt: “Ey, da is Parkverbot - gib mir mal 50 Euro!”, dann lache ich den aus, oder rufe die Polizei.“

Macht aber nichts, denn immer wieder fallen August oder einer seiner Freunde auf den Gauner herein – obwohl er eigentlich ganz leicht zu durchschauen ist und seine Webseiten immer gleich funktionieren – und bezahlen dann. Nicht umsonst heißt diese Figur ja auch dummer August denn Bezahlen ist natürlich das Dümmste, was August in einem solchen Fall tun kann. August schadet damit nämlich nicht nur sich, sondern zeigt dem Gauner auch, dass seine Masche klappt.

Wenn der August aber reingefallen ist, dann macht er etwas wirklich  Ungewöhnliches. Er sagt nämlich nicht „Oh, ich war wohl zu unaufmerksam – mein Fehler.“. Nein, der August regt sich auf, am liebsten öffentlich. Das macht er übrigens auch, wenn er noch gar nicht reingefallen ist. Dann kommt der August nämlich auf eine spannende Methode, um von sich abzulenken: Er schaut den Polizisten böse an und fragt, wann er denn gedenke, ihn endlich zu beschützen und etwas gegen den Gauner zu unternehmen? „Wann tut der Rechtsstaat endlich etwas?“, so nennt das der August.

Der Polizist zeigt dem August dann gern die lange Liste mit den vielen Regeln, die er schon längst aufgeschrieben hat – diese Dinger, die er Gesetze genannt hat. Aber August lässt nicht locker – er ruft nach Exempeln, die statuiert werden sollen, möchte dem Gauner die Holznase absägen, den Haltefaden durchtrennen oder ihn doch mindestens für die Ewigkeit in einen Lagerraum sperren. Und das alles nur, weil er selbst nicht genau hingeschaut hat ….

Hier ist das Stück dann meist beendet und aus dem Bühnenhimmel ertönt eine Stimme, die da sagt: „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Die Gesetzesbindung der Verwaltung wird durch unabhängige Gerichte gesichert.

Im Gegensatz zum absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen.“ *

„Wer diese Geschichte nicht glaubt oder mehr wissen möchte“, so die Stimme weiter, „der liest bitte hier nach.“

Und August? Obwohl wir das Gegenteil hoffen, wird er wohl so weitermachen, wie bisher …

 

* Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

 

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