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Artikel mit ‘Abzocke’ getagged

Duftbäume statt Laptops – ein teures Produkt-Test-Abo

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Attraktive und teure Produkte, wie z.B. Laptops oder Handys testen und anschließend als Dankeschön behalten dürfen – diesen Eindruck vermittelt zum Beispiel die Website euceva.com. Doch was zunächst verlockend erscheint, entpuppt sich – wie OpSec Security in diesem Monat gemeldet wurde – als Abofalle und häufig als großer Reinfall. Daher zeichnet OpSec die Betreiberfirma mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember aus.

Die Internetseite euceva.com vermittelt den Eindruck, dass man hochwertige und teure Produkte, wie Küchenmaschinen, Telefone oder Laptops testen kann und diese anschließend behalten darf. Um Tester zu werden, muss man sich zuerst auf der Seite mit seinen Kontaktdaten bewerben. Dabei erfährt man jedoch nicht, dass man als Tester automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt. Lediglich in den FAQ wird darauf hingewiesen, dass Kosten in Höhe von 7,80 € pro Monat bzw. 93,60 € pro Jahr als Aufwandsentschädigung entstehen.

Darüber hinaus kritisieren betroffene Verbraucher, dass sie nach der Überweisung des Geldes anstatt der teuren Produkte lediglich Kleinigkeiten, wie einen Duftbaum, eine Waschmitteldosierhilfe oder einen Parfumteststreifen erhalten haben. Darauf wird jedoch auf der Homepage nicht explizit hingewiesen. Auf E-Mails von Testern nach anderen Produkten gab die Betreiberfirma laut den Meldungen keine konkrete Antwort.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass man nicht erfährt, für wen und wofür genau die Tests durchgeführt werden bzw. wo die Testergebnisse veröffentlicht werden. Zudem findet man auf verschiedenen Internetplattformen Einträge von Anwendern, die von nicht akzeptierten Widerrufen und Mahnungsschreibungen berichten.

Da die Betreiberfirma den Testern auf der Homepage nicht ausdrücklich zusichert, dass sie teure Artikel testen und behalten können, kann man ihr Vorgehen zwar nicht als Betrug bezeichnen. Da sie jedoch den Anschein erweckt, man würde hochwertige Ware testen und anschließend behalten können, da auf der Website solche Produkte als aktuelle und vergangene Testbeispiele präsentiert werden, kann man von einer bewussten Täuschung sprechen, die Verbraucher dazu veranlasst, das Geld für die einjährige Mitgliedschaft zu überweisen.

„Da die Firma nur den Eindruck erweckt – das jedoch sehr geschickt – man könne teure Produkte testen und behalten, dies aber an keiner Stelle zusichert, ist es schwierig, gegen sie vorzugehen, wenn man bereits die Zahlung für die einjährige Mitgliedschaft geleistet hat“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Aufgrund dieses äußerst geschickten und dreisten Vorgehens hat die Seite bzw. der Betreiber der Seite den Negativ-Preis aus unserer Sicht mehr als zu Recht verdient.“

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

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Geld weg statt verdoppelt

Dienstag, 01. Dezember 2009

Schnell und ohne großen Aufwand 100 Euro einzahlen und nach einem Monat die doppelte Summe ausbezahlt bekommen – wer wünscht sich das nicht? Bei Versprechungen dieser Art sollten Verbraucher jedoch vorsichtig sein, denn im Internet lauern viele schwarze Schafe, die ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Ein Beispiel ist Verbrauchermeldungen zufolge auch die Betreiberfirma der Seite 100euro-in30tagen.net, der OpSec Security aufgrund unseriöser Methoden den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November verleiht.

Wie der Name der Website 100euro-in30tagen.net bereits verrät, verspricht der Betreiber dieser Seite, der Risikoinvestmentgeschäfte anbietet, einen Gewinn von 100 Euro nach 30 Tagen, wenn man 100 Euro investiert. Laut den Verbrauchermeldungen, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, muss man das Geld auf ein ausländisches Konto überweisen und anschließend der Betreiberfirma per E-Mail die Einzahlung bestätigen.

Wie jedoch betroffene Anwender berichteten, konnten ihre E-Mails nicht zugestellt werden, da die Mailbox angeblich geschlossen war. Letztendlich haben die Nutzer Geld investiert, jedoch bisher nichts dafür erhalten. Dabei erweckt die Homepage den Anschein, als wäre eine Verdopplung der investierten Summe garantiert. Angeblich liegt die Erfolgschance bei 98 Prozent.

Doch wie die Meldungen der betroffenen Verbraucher und auch Einträge in verschiedenen Internetforen zeigen, scheint dies nur eine Masche der Firma zu sein, um Nutzer zu ködern bzw. sie zur Einzahlung zu bewegen. Was dann jedoch mit dem Geld passiert, wie es angelegt wird und ob es überhaupt eingesetzt wird, kann der Kunde nicht nachvollziehen.

Die Seite ist insgesamt sehr unübersichtlich gestaltet und wirkt äußerst unprofessionell. Während der Anbieter einerseits auf der gesamten Seite betont, dass sich die eingezahlte Summe verdoppelt, weist er andererseits nur an einer Stelle kurz darauf hin, dass der Einsatz auf eigenes Risiko erfolgt und keine rechtlichen Ansprüche bestehen, falls die Investition nicht erfolgreich war. Damit wird das tatsächliche Risiko eines solchen Investmentgeschäftes fahrlässig heruntergespielt.

Da die Firma ihren Sitz in der Schweiz hat und die Einzahlung über Online-Bezahlsysteme erfolgt, werden Kunden ihr Geld wohl nicht wieder sehen.

„Insgesamt lässt die Seite und das Vorgehen der Betreiberfirma darauf schließen, dass es sich um ein äußerst unseriöses Angebot handelt, von dem man lieber die Finger lassen sollte“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Gerade wenn es um Investmentgeschäfte geht, sollte man die Seriosität, Professionalität und Vertrauenswürdigkeit des Anbieters und natürlich auch seine Geschäftsbedingungen vorher genau prüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.“

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Hohe Gebühren für kostenlose Gewinnspiele

Freitag, 06. November 2009

Wer an kostenlosen Online-Gewinnspielen teilnimmt, kann unter Umständen böse Überraschungen erleben. Im Internet tummeln sich viele unseriöse Firmen, die Anwender mit geschickten Maschen austricksen, um an ihre Bankdaten und damit an ihr Geld zu gelangen. Dazu gehört Verbrauchermeldungen zufolge auch die Betreiberfirma der Seite gwinchance.eu, die OpSec Security (vormals P4M – Die InternetAgenten) daher mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober ausgezeichnet hat.

Wie Verbraucher OpSec in diesem Monat schrieben, erhielten sie plötzlich Anrufe vom Betreiber der Seite gwinchance.eu, nachdem sie ihre Daten, wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zuvor im Rahmen eines kostenlosen Gewinnspiels im Internet angegeben, jedoch nicht die Website gwinchance.eu besucht hatten.

Am Telefon wurde ihnen nach eigenen Angaben mitgeteilt, sie hätten ein 24-monatiges Abonnement abgeschlossen und müssten nun monatlich Gebühren zahlen. Möglich wäre eine Verkürzung des Abos auf drei Monate, jedoch würden dann 59 Euro Gebühren anfallen, obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma von acht Euro pro Monat die Rede ist.

Um den Anwendern geschickt ihre Bankdaten zu entlocken, um anschließend Geld abzubuchen, bat die Firma die Nutzer am Telefon darum, ihr die Bankdaten angeblich zwecks Datenabgleich zu nennen, wenn sie kündigen wollen. Ansonsten würde der Vertrag 24 Monate weiterlaufen.

In Internetforen berichten sogar einige Anwender, dass sie die Gewinnspielseite lediglich angeklickt, sich jedoch nicht registriert haben und trotzdem von der Firma angerufen wurden. Dies könnte eventuell ein Hinweis auf einen illegalen Datenhandel sein, den die Firma möglicherweise betreibt.

Telefonanrufe dieser Art unterliegen inzwischen dem unlauteren Wettbewerb und sind als Spam zu werten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seite gwinchance.eu sind zwar gleich auf der Startseite zu finden, jedoch sehr klein und aus ihnen wird nicht genau ersichtlich, welche Leistungen der Betreiber der Seite konkret erbringt.

„Mit diesem Schwarzen Schaf möchten wir alle Verbraucher dazu animieren, mit der Herausgabe ihrer Daten – insbesondere der Bankdaten – äußerst vorsichtig zu sein und vorher immer genau zu prüfen, ob ein Anbieter wirklich seriös ist“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security.

Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.

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Gewinnspielclubs im Internet sind Abzock-Fallen

Dienstag, 13. Oktober 2009

Niemand hat wirklich etwas zu verschenken und wenn der gesicherte Luxus-Lebensabend, eine Garage voller Luxuslimousinen oder das Schloss an der Riviera (ersatzweise auch im Schwarzwald oder in Castrop-Rauxel) winken, dann liegt der Verdacht nahe, dass man bei einem solchen Angebot ebenso skeptisch sein sollte wie bei der Loriot’schen Auskunft, im Herbst mit dem Papst in Wuppertal eine Herrenboutique aufmachen zu wollen.

Während wir im „echten Leben“ also solche Gewinnangebote durchaus kritisch beobachten, um die Spreu vom Weizen zu trennen, scheinen im Internet ganz anderen Gesetze zu gelten. Hier winken hohe Geldgewinne, schnelle Autos, aktuelle Technik und exklusive Fernreisen auf Gewinnspielseiten.

Und hier setzen auch Gewinnspielclubs an, die einen automatischen Eintragsservice anbieten - gegen Gebühr. Täglich melden sich bei den Clubs viele Internetnutzer mit der Hoffnung an, ohne eigene Mühe attraktive Preise zu gewinnen. Dass sie dabei in eine regelrechte Abzockfalle tappen, zeigt die Computerbild.

Das Prinzip der Clubs: Sie veranstalten selbst keine Preisausschreiben, sondern versprechen, die Adressen der Kunden automatisch bei Hunderten von Gewinnspielen einzutragen. Das kostet bei den Anbietern bis zu 156 Euro pro Jahr. Denn wer sich anmeldet, schließt einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit ab - meistens gleich für zwei Jahre. Der Einsatz ist jedoch eine komplette Fehlinvestition. So lautet das Fazit der Redaktion nach einem Testzeitraum von neun Monaten und der Anmeldung bei den fünf Gewinnspielclubs. Das Testergebnis für jeden der Anbieter: “ungenügend”.

Die Redaktion verbuchte innerhalb der gesamten Testphase lediglich einen einzigen “Gewinn”: Über den Anbieter WinWin gab es einen wertlosen Gutschein für vergünstigte Zeitschriften-Abos und Einkaufsrabatte mit hohem Mindestbestellwert. So kann WinWin verhindern, dass der Kunde auf der versprochenen “Geld-zurück-Garantie” besteht, falls er nichts gewinnt.

Das Manko bei jedem Anbieter: Der Kunde kann praktisch nicht überprüfen, ob und bei welchen Gewinnspielen er tatsächlich teilnimmt. Die Computerbild kontaktierte zahlreiche Gewinnspiel-Veranstalter, bei denen die Clubs die Testpersonen angeblich angemeldet hatten. Ergebnis: Bei den meisten Gewinnspielen waren die Tester nicht im Verlosungstopf. Ursache: Viele Ausrichter von Preisausschreiben verhindern die automatische Teilnahme über Gewinnspielclubs durch technische Sperren.

Besonders dreist: Anbieter Planetwin wirbt mit Preisen in Millionenhöhe und bestätigte die Teilnahme an Auslosungen, bei denen ein Porsche Boxster und eine Australien-Reise lockten. Nach Überprüfung aller Verlosungen durch das Magazin zeigte sich aber: die versprochenen Auto- und Luxusreise-Gewinnspiele existierten gar nicht. Generell gab’s statt Traumpreisen oftmals nur DVDs, Fanpakete und windige Gutscheine als Hauptgewinne.

Darüber hinaus wird mit den erfassten persönlichen Kundendaten sogar ein schwunghafter Handel getrieben. Über das Internet kaufte die Redaktion verdeckt Adressdaten. Die Daten waren aktuell und korrekt. In der E-Mail nannte der Verkäufer auch die genaue Herkunft - eine der Quellen: Gewinnspielclubs.

Weitere Recherchen ergaben, dass hinter den Gewinnspielclubs nicht selten einschlägig Bekannte stecken: WinWin-Betreiber DPS machte schon durch Abzockseiten wie Tippdienst.de von sich reden, ProfiWin-Betreiber Falk Burow fiel bereits durch üble Abmahn-Methoden auf und Hellowinner wurde von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Erschreckend: Premium-Win tauchte zu Beginn des Testzeitraums mitsamt der Vorauszahlung sogar komplett unter.

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Kampagne gegen Download-Abofallen

Mittwoch, 16. September 2009

Download-Abzocker haben Konjunktur – immer häufiger versuchen diese schrägen Vögel, arglose Nutzer über den Tisch zu ziehen.

Das Projekt OpenOffice.org hat nun eine Kampagne gegen die so genannten Download-Abofallen gestartet. Unzählige dieser Seiten bieten eigentlich kostenfreie Software, insbesondere Open-Source-Software, gegen Geld an. Dabei wählen sie ihre Aufmachung oft so geschickt, dass den meisten Anwendern erst beim Eintreffen der Rechnung bewusst wird, dass sie sich auf ein kostspieliges Abonnement eingelassen haben und für den andernorts kostenfreien Download nun bezahlen sollen.

Durch Platzierung von Werbung bei Suchmaschinen entsteht häufig der Eindruck, es handle sich um die offiziellen Projektseiten, die als reguläres Suchergebnis aufgelistet werden. In Wahrheit sind es jedoch bezahlte Anzeigen, die Suchergebnissen täuschend ähnlich sehen. Hinweise auf die Vertragsbedingungen der Anbieter und die anfallenden Kosten sind dabei nicht selten erst auf den zweiten Blick zu erkennen. Allein durch die Suchmaschinenwerbung tappen vermutlich jeden Tag mehrere Hundert Benutzer in die Falle.

Florian Effenberger, Marketing Project Co-Lead von OpenOffice.org, erklärt die Situation:

“Schon seit langem müssen wir beobachten, wie zahllose schwarze Schafe mit teils massiven Drohgebärden gegen unbedarfte Nutzer vorgehen, und dabei nicht nur den guten Ruf von freier Software schamlos ausnutzen, sondern ihr dreistes Geschäftsmodell zudem noch auf den Verdiensten hunderter Ehrenamtlicher aufbauen. Weder Gerichte noch Verbraucherschutzzentralen haben bislang wirklich etwas dagegen unternehmen können. Während die einen ehrenamtlich für eine gute Sache arbeiten, schlagen andere durch die Unbedarfheit von Anwendern daraus schamlos Kapital. Das darf einfach nicht sein. Mit unserer Kampagne wollen wir nun ein Zeichen setzen und insbesondere die Suchmaschinenbetreiber zur aktiven Unterstützung unseres Anliegens aufmerksam machen. Denn auch sie werden als Teil des Abzock-Systems benutzt und verdienen mit jeder Anzeige zudem noch bares Geld.”

Im Rahmen seiner Kampagne hat das Open-Source-Projekt eine Übersichtsseite mit Informationen und Hintergrundartikeln zusammengestellt, die die häufigsten Fragen der Betroffenen beantworten. OpenOffice.org ruft dazu auf, unter einer eigens dafür eingerichteten E-Mail-Adresse entsprechende Seiten zu melden und von eigenen Erfahrungen zu berichten. Anhand der Einsendungen, die vertraulich behandelt werden, wird das Projekt gezielt die Suchmaschinen um ihre Mitarbeit bitten.

Übrigens: Der Download von OpenOffice.org ist kostenfrei und natürlich ohne Angabe von persönlichen Daten auf der offiziellen Homepage des Projekts möglich. Generell sollten beim Herunterladen von Programmen niemals persönliche Daten preisgegeben werden.

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Urteil gegen Abofallen-Anwältin

Dienstag, 01. September 2009

Manchmal gibt es Meldungen, die man einfach nur so am Stück zitieren muss, um eine klammheimliche Freude auf manche Gesichter zu zaubern. Dazu gehört mit Sicherheit auch der folgende Text:

Das Amtsgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen.

Der Rechtsanwalt Benedikt Klas, der Vertreter der Klagenden, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der Urteilsbegründung von der “Beihilfe zum versuchten Betrug” die Rede - eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen.

“Genau das war unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und generalstabsmäßig aufgezogen”, meint Klas, IT-Rechtsexperte bei der Kanzlei Martin und Küster, im Interview mit einem Pressedienst.

Abofallen sind eine Online-Plage mit immer dem gleichen Problem: Der Anwender glaubt, sich lediglich für ein Angebot anzumelden, doch irgendwo auf der Seite sind Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit - so auch beim “Geburtstags-Archiv”.

“Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”, so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des aktuellen Urteils.

Außerdem habe die beklagte Inkasso-Anwältin im Verfahren nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen nach Androhung von Feststellungsklagen Rechnungen storniert habe.

“Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren”, heißt es in der Entscheidungsbegründung.

“Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug”, hält die Richterin fest.

Daher seien die Anwaltskosten, die der Klägerin bei der Abwehr der Inkasso-Forderung entstanden sind, ein kausal verursachter Schaden, den die Beklagte zu erstatten habe - 46,41 Euro, wozu noch die Gerichtskosten für das Verfahren kommen. Die geforderte Summe habe der Anwalt der Beklagten, der Münchner Bernhard Syndikus, schon überwiesen, “nachdem ersichtlich wurde, dass das Gericht nicht die Ansicht der Abofallen-Seite teilt”, so Klas. Damit habe man wohl das Urteil noch zu vermeiden gesucht.

Noch ist die Entscheidung nicht endgültig rechtskräftig.

“Eine Berufung wäre nur möglich, wenn das ausdrücklich zugelassen wäre oder der Streitwert 600 Euro übersteigt”, betont allerdings Klas.

Da beides nicht der Fall sei, könne nur der außergewöhnliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge genutzt werden, um das Urteil zu bekämpfen. Wie Klas betont, sei es absolut vorstellbar, dass Anwalt Syndikus noch zu diesem Mittel greift, um damit zumindest auf Zeit zu spielen. Denn der Abofallen-Gegner geht davon aus, dass das Urteil noch auf großes Interesse beim Verbraucherzentrale Bundesverband stoßen werde. Die Entscheidung hat jedenfalls das Potenzial zu einem wichtigen Präzendenzfall - allerdings verspricht diese Art von Verfahren für den Anwalt nur ein geringes Salär, weshalb nur wenige dem Beispiel der Klage folgen dürften.

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Internetflirt – manchmal umsonst, aber selten kostenlos

Freitag, 28. August 2009

Heute ist es mal wieder Zeit, einen Internet-Übeltäter in Augenschein zu nehmen – wie immer dank der unermüdlichen Preisvergabe durch OpSec Security, die auch im August wieder ein „Schwarzes Schaf“ gekürt haben. In diesem Monat wurden die Betreiber der Seite flirt-fever.de als hoffentlich nicht ganz so glückliche Preisträger ermittelt.

Immer mehr Singles versuchen online ihr Glück zu finden, so dass sich Dating-, Flirt- und Partnerschafts-Plattformen im Internet zunehmender Beliebtheit erfreuen. Doch auch hier gibt es neben seriösen Anbietern schwarze Schafe, wie z.B. die Seite flirt-fever.de, die mit dreisten Methoden versucht, Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wie OpSec in diesem Monat gemeldet wurde. Dies veranlasste das Unternehmen dazu, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat August zu verleihen.

flirt-fever.de ist eine Flirt- und Dating-Plattform, bei der man sich nach Angaben des Betreibers kostenlos anmelden kann, so dass der Eindruck entsteht, die gesamte Nutzung des Dienstes sei gebührenfrei. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, ist nicht auf Anhieb ersichtlich, sondern erst beim genauen Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wie ein Nutzer OpSec mitgeteilt hat, wurde er mit einem Schnupperabo, das für 14 Tage 1,99 Euro kosten sollte, geködert. Da er nicht gekündigt hat, verlängerte sich das Abo um drei Monate, jedoch zu einem monatlichen Preis von 23 Euro. Von der automatischen Verlängerung des Abos wusste er jedoch nichts, da dies seinen Angaben zufolge auf der Seite nicht auffällig sichtbar angekündigt wurde.

Zudem sind die Informationen zu den Kosten nicht in den AGB, wie zu vermuten wäre, sondern in den „BGB-Informationen“ zu finden und werden somit vermutlich häufig gar nicht gelesen.

Neben den gut versteckten und nicht wirklich verständlichen Zahlungsmodalitäten gibt es noch weitere Kritikpunkte an dem Online-Anbieter. So äußerten betroffene Nutzer gegenüber OpSec und in Foren, dass sie Nachrichten von nicht existierenden Anwendern sowie teure Mobilfunknummern von vermeintlichen Flirtpartnern erhielten. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass die Betreiberfirma gefälschte Nachrichten verschickt, damit die Kunden am Ball bleiben und sich nicht abmelden. Darüber hinaus erreichen laut Verbrauchermeldungen Kündigungen für das Testabo erstaunlich selten den Betreiber, was die Vermutung zulässt, dass die Firma gezielt versucht, Anwender abzuzocken.

„Wir haben diese Seite mit dem Negativ-Preis ausgezeichnet, weil der Betreiber die Nutzer nicht nur in eine Abofalle lockt, sondern den Erfahrungsberichten zufolge auch versucht, zu verhindern, dass sich User rechtzeitig vor Ablauf der Frist für das Testabo abmelden können“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Besonders dreist sind die Nachrichten von nicht existierenden Nutzern, von denen Betroffene berichtet haben - auch wenn nicht nachweisbar ist, dass der Betreiber dahinter steckt.“

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen.

Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

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Richtigstellung der Perspektive

Donnerstag, 13. August 2009

Noch in unserem Beitrag „Es kommt auf die Perspektive an“ haben wir uns damit beschäftigt, ob wirklich jede Abmahnung gleich auch „Abzocke“ ist. Laut eines Artikels im Wiesbadener Tagblatt soll eine eBay-Verkäuferin wegen des Verkaufs einer CD mit nicht lizenzierten Musikstücken von „The Sweet“ und „Rubettes“ mit einer Forderung von 15.000 Euro konfrontiert worden sein.

Im Zuge dieses Beitrages habe ich auch Informationen aus einem Telefoninterview mit Herrn Rechtsanwalt Poser aufgeführt, die einige Zweifel an der ursprünglichen Darstellung in dem Zeitungsartikel aufkommen ließen.

Diese Zweifel mehrten sich, nachdem ich nach dem Versand des Newsletters feststellen musste, dass mir ein heftiger und sinnentstellender Kommafehler unterlaufen ist. Die Forderung an die betroffene Dame belief sich nicht, wie von mir fälschlicherweise geschrieben, auf etwas über 11.000 Euro, sondern auf 1.111,20 Euro. Das rückt die Forderung noch einmal mehr weit ab von der Idee einer „Abmahn-Abzocke“.

Wie Herr Poser erläutert, wurde die Frau im Auftrag je eines Musikers der Bands “Rubettes” und “The Sweet” sowie eines Tonträgerunternehmens im Rahmen zweier anwaltlicher Abmahnschreiben zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen aufgefordert. Sie wurde natürlich nicht aufgefordert, 15.000 Euro zu zahlen – bei dieser Summe handelte es sich um den Gesamtstreitwert beider Abmahnungen, auf dessen Basis die Anwaltskosten berechnet wurden.

Nach diesem Streitwert wären dann pro Abmahnung 555,60 Euro fällig gewesen, die dann später vergleichsweise auf 300 Euro reduziert wurden.

Auch das Wiesbadener Tagblatt hat mittlerweile seine Darstellung in einer Richtigstellung korrigiert.

So stellt sich die gesamte Geschichte doch unter einem deutlich anderen Licht dar, als man es zunächst beim Lesen des Artikels vermuten konnte. Es ist eben doch wenig hilfreich, bei den Worten Anwalt und Abmahnung automatisch gleich Abzocke zu assoziieren. Im Einzelfall mag so etwas vorkommen, doch es gibt auch genügend Anlässe, wo eine Abmahnung zu recht ergeht.

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Allianz gegen Internet-Abzocke

Mittwoch, 05. August 2009

Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen. Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat.

„Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“, so Vorstand Gerd Billen.

Der vzbv weist in diesem Zusammenhang auf eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software hin, die Schutz für Verbraucher bieten soll.

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen.

„Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“, so Billen.

In Frankreich sei dies bereits Gesetz, Kostenfallen seien dort kein Thema. In Deutschland liege der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte allein die Firma Content Services Limited, Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben.

„Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“, fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer soll die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“ bieten.

„Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“, erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr.

Herz der Software, so teilt der vzbv mit, sei eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion sollen diese Sperrliste ständig weiter ergänzen. Zusätzlich könne jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.

„Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“, so Billen.

Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

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Teure Rücküberweisungen

Montag, 27. Juli 2009

Von einer eben so simplen wie effektiven Betrugsmasche weiß das Portal teltarif.de zu berichten – einer „Rücküberweisung ohne Wiederkehr“. Bei dieser Masche, die gern bei Online-Käufen genutzt wird, wird auf die Rechtschaffenheit der Verkäufer gesetzt und dem Käufer ein Scheck geschickt, der höher ausgestellt ist, als der geforderte Kaufpreis. Diesen Überschussbetrag, der natürlich „versehentlich“ auf den Scheck geschrieben wurde, soll der arglose Verkäufer dann zurücküberweisen – natürlich sofort und in bar. Hier kann man sich schon denken, worauf der Trick abzielt: Die Erwartung, sicheres Geld in Händen zu halten, soll das Opfer zu einer sofortigen Zahlung veranlassen. Der Scheck selbst platzt natürlich später beim Versuch, ihn einzulösen.

So zitiert teltarif.de einen Fall eines Mannes aus dem Landkreis Tuttlingen: „Über eine Internetplattform bot er sein Motorrad zum Kauf an und erhielt ein Angebot, das über dem veranschlagten Preis lag. Der Käufer aus England schickte einen Scheck, der jedoch fast den doppelten Betrag der vereinbarten Summe auswies.

Der Absender schlug daraufhin vor, der Empfänger möge den Scheck trotzdem bei seiner Hausbank einlösen. Nach Abzug des Kaufpreises und einer Entschädigung solle er den Restbetrag in Höhe von mehreren tausend Euro abheben und bar bei einer anderen Bank an ihn zurücküberweisen“.

Wäre der Mann nicht so clever gewesen und hätte den Scheck nicht vor der Rücküberweisung geprüft, wäre er wohl auf den Kosten sitzengeblieben, denn natürlich handelte es sich bei dem Scheck um eine Fälschung.

Wenn einem im Zuge von Online-Verläufen ein Scheck ins Haus flattert, sollte man in jedem Fall zunächst einmal misstrauisch sein und sich vergewissern, ob er tatsächlich gültig und gedeckt ist, bevor man Waren herausgibt. Dies um so mehr, wenn der Scheck auch noch „zufällig“ einen weit höheren Betrag als gefordert ausweist. Hier besteht das Risiko, einem „Windei“ aufzusitzen.

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