Nicht erst seit den Daten- und Abhörskandalen bei der Telekom und der Deutschen Bahn wird es immer deutlicher, dass der Bürger immer wieder von Datenmissbrauch bedroht ist. So fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des 3. Europäischen Datenschutztages mehr Respekt vor dem souveränen Verbraucher.
“Im Datenschutz ist Frühjahrsputz angesagt. Verbraucherunfreundliche Praxis gehört entsorgt”, meint Vorstand Gerd Billen. Verbraucherfeindliche Geschäftsmodelle müssten neuen Regeln mit effektiven Kontrollen und Sanktionen weichen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Datenschutzrechtes sei eine gute Grundlage. “Ohne Einwilligung keine Datenweitergabe” muss ohne Ausnahme zur Regel werden.
Neben dem Datenschutzrecht müsse auch bei Geschäftspraktiken aufgeräumt werden, die auf Datenmissbrauch basieren. “Am Ende steht das Geschäft”, sagt Billen. Dazu zählt auch die unlautere Telefonwerbung, die im Rechtsausschuss des Bundestages auf der Tagesordnung steht. Der entsprechende Gesetzentwurf verzichtet bisher auf die wirkungsvollste Sanktion, bei der Verträge, die durch unlauteres Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne eine schriftliche Bestätigung unwirksam sind. Für Gerd Billen ist es unverständlich, warum Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dies ablehnt: “Es geht nicht um die Pizzabestellung, bei der ich aus freien Stücken zum Hörer greife, sondern um nervigen und am Ende oft kostspieligen Telefonterror.” In einer Umfrage von Infratest dimap, so der Verband, gaben 82 Prozent der Verbraucher an, sich durch Werbeanrufe und -briefe belästigt zu fühlen.
Auf Datenmissbrauch aufgebaute Geschäftspraktiken seien weit verbreitet, so die Verbraucherschützer. Auch Kontenabbuchungen ohne Einwilligung gehörten dazu. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale ist es nicht verwunderlich, dass sich deutsche Verbraucher verstärkt um den Schutz ihrer Daten sorgen. Von 2003 bis 2008 stieg die Zahl der Besorgten von 58 Prozent auf 86 Prozent. Im Jahr 2008 wählte die Gesellschaft für Deutsche Sprache den Begriff “Datenklau” auf Platz Drei ihrer Rangliste zum Wort des Jahres.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Novelle des Datenschutzrechtes legt nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Grundlage, Datenklau zu unterbinden und den Datenschutz zu verbessern. Konkret geht es aus Sicht des Verbandes um:
- ein Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung: Die vorgesehene generelle Abschaffung des Listenprivilegs muss beibehalten werden. Die Ausnahmen dürfen nicht erweitert werden.
- ein generelles Koppelungsverbot: Das bislang vorgesehene auf marktbeherrschende Unternehmen beschränkte Koppelungsverbot greift zu kurz. Gewerbliche Angebote sollen nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass man in die Datenübermittlung zu Werbezwecken einwilligt.
- die Einführung einer Herkunftskennzeichnung von Daten: Es muss nachvollziehbar sein, wo Daten herkommen. Zudem muss es möglich werden, mit einem Sammelwiderruf die Einwilligung zur Datenweiterhabe zu widerrufen. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.
- die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Datenschutzrecht ist bislang kein “Verbraucherrecht”, so dass Verbraucherverbände Verstöße nur sehr eingeschränkt im Wege der Verbandsklage verfolgen können.
- die Effektivität der Kontrolle und der Strafverfolgung: Datenfahnder und Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften müssen die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Auch die Ausstattung der Datenschutzbeauftragten muss massiv verbessert, Kontrollen ausgeweitet, Vollzugsdefizite abgebaut und Sanktionen verschärft werden.


29. Januar 2009 um 10:09
Ich würde mir wünschen:
Jede Firma, die meine Adresse gespeichert hat, muß mir dies einmal pro Jahr schriftlich mitteilen . Dazu den Grund der Speicherung und die Möglichkeit der sofortigen, dauerhaften Löschung meiner Daten. Ausgenommen natürlich wenn geschäftliche Kontakte bestehen.
29. Januar 2009 um 10:10
Telefonwerbung kann man ja noch abblocken, indem man den Hörer auflegt, aber die Internetabzocke ist ja noch viel schlimmer und nicht zu stoppen.Der Widerruf ist so versteckt und unübersichtlich, daß schon viele darauf reingefallen sind und dann durch Mahnschreiben und Drohungen genötigt werden. Ich bin der Meinung, das dieses Problem ebenfalls von der Bundesregierung als “Verbraucherschutz “aufgegriffen werden sollte und gesetzlich geregelt werden muß. Ein Vertrag kann erst dann rechtskräftig werden, wenn er nach der Internetbestellung durch eine Unterschrift auf dem Papier bestätigt wird.
Man sollte ein Vebraucherbündnis schaffen, dem man als Betroffener beitreten kann, wo dann Gemeinschaftsklagen gegen diese Machenschaften geführt werden können. Einzelklagen kann sich ja keiner leisten, aber gemeinsam sind wir stark und es wird für den Einzelnen billiger.
Vielleicht kann das mal jemand durchsetzen
30. Januar 2009 um 19:00
Ich kann nicht nachvollziehen, dass es Datenmissbrauch sein soll, wenn im Unternehmen vorhandene Daten innerhalb des Unternehmens (hier Bahn) ausgewertet werden. A.m.S. ist es auch keine massenhafte Bespitzlung da das Programm quasi anonym auswertet und ein Ergebnis nur bei einer gesuchten Übereinstimmung sichtbar (u.evtl. weiterverfolgt) wird.