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ROG-Meldung: Prozess im Mordfall Anna Politkowskaja: Angeklagte freigesprochen

19. Februar 2009

Reporter ohne GrenzenNach dem heutigen Freispruch von drei Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die russischen Behörden auf, die Ermittlungen fortzusetzen und den Mord lückenlos aufzuklären.

Die Geschworenen des Moskauer Militärgerichtes erklärten die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie den früheren Polizeibeamten Sergej Chadschikurbanow für nicht schuldig.

“Das Urteil folgt nach unvollständigen Ermittlungen, die voreilig in einen Gerichtsprozess mündeten”, erklärte Reporter ohne Grenzen (ROG). “Zudem war das Verfahren von Unregelmäßigkeiten, Ungereimtheiten und einem Mangel an Transparenz geprägt. Die Öffentlichkeit wurde wiederholt von den Verhandlungen ausgeschlossen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Solange die Geldgeber der Tat nicht identifiziert sind und der Todesschütze noch auf freiem Fuß ist, ist es unmöglich, die Auftraggeber zu fassen und ihre Motive zu erkennen”, so ROG.

Im Falle eines Schuldspruchs hätten die Angeklagten zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt werden können. Die Staatanwaltschaft hat derweil angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Angehörigen von Anna Politkowskaja und deren Anwältin Karina Moskalenko forderten weiterführende Ermittlungen. “Das Hauptziel, die Verteidigung der Rechte und Interessen der Opfer, konnte nicht erreicht werden”, erklärte Moskalenko.

Der Tod der ehemaligen Mitarbeiterin der russischen Zeitung “Nowaja Gaseta” ist nach Ansicht von ROG symbolisch für die schwierige und gefährliche Situation von investigativ recherchierenden Journalisten sowie Menschenrechtsaktivisten in Russland. “Wir fordern die russischen Behörden auf, gegen das Klima der Straflosigkeit mit wirksamen Ermittlungsmaßnahmen und effizienten juristischen Verfahren vorzugehen”, appelliert ROG.

Russland steht auf der aktuellen ROG-Rangliste zur Lage der Pressefreiheit auf Platz 141 von insgesamt 173 Staaten. Seit März 2000 sind 23 Journalistinnen und Journalisten ermordet worden.

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2 Antworten zu “ROG-Meldung: Prozess im Mordfall Anna Politkowskaja: Angeklagte freigesprochen”

  1. Werner Klee sagt:

    Alle vom ROG vorgebrachten Argumente für die Pressefreiheit sind richtig und wichtig. Wenn die Pressefreiheit trotzdem eingeschränkt wird resp. werden muss, ist das vorallem das Verdienst jener Pressevertreter, welche unter Bezug auf ein vorgebliches Recht auf Information einer sensationsgeilen Konsumentenmeute Persönlichkeitsrechte von “Objekten” verletzt haben (Beispiel Princess Diana) oder die Macht der Informationsvermittlung missbraucht haben, wie es etwa im Film “Die verlorenene Ehre der Katharina Blum” sehr plastisch dargestellt wird.
    ROG wäre gut beraten, im Interesse der Pressefreiheit auch eine selbstauferlegte Beschränkung der Informationstätigkeit zu postulieren, wobei diese Grenze dort greifen muss, wo Persönlichkeitsrechte in Frage gestellt sind, ohne dass für die Allgemeinheit ein legitimer, ethisch vertretbarer Nutzen liegt.

  2. kieslich sagt:

    @ Werner Klee
    Ich glaube zwar, nachvollziehen zu können, wieso Sie diese Ansicht vertreten, muss aber sagen, dass ich es für indiskutabel halte, Zensur mit der Wirkung vorgeblich illegitimer oder “aus dem Ruder” gelaufener Medienberichte zu begründen. Sie fordern hier die Einschränkung eines Grundrechtes, wenn Journalisten oder Medien sich “falsch” benehmen - das ist ein Türöffner für jede Form von Zensur und Gleichschaltung. Wer soll dass denn bitte festlegen? Ich halte diese Aussage für eine im Kern sehr gefährliche Vorstellung mit üblen historischen Konnotationen.

    Nein, es kann und darf in einer sich für frei und demokratisch haltenden Gesellschaft keine Beschränkung der Informationstätigkeit geben, die andere dazu berechtigt, bei Überschreitung Menschenrechte zu verletzten oder - in letzter Konsequenz - Gewalt anzuwenden.

    Die von Ihnen aufgestellte Forderung einer Selbstbeschränkung wäre dann auch nicht Aufgabe von ROG, sondern des Presserates, wo es eine solche Beschreibung und Selbstverpflichtung journalistischer Tätigkeit seit vielen Jahren gibt. Ein Fehlverhalten von Medien ist sicherlich nicht schön, aber das muss eine freie Gesellschaft aushalten können. Zur Ahndung von Rechtsverstößen gibt es wiederum ordentlich geregelte Verfahren. Wenn Sie diese demokratischen (und sicherlich in vielen Fällen auch schmerzhaften) Prozesse aushebeln bzw. autoritär regeln wollen, dann öffnen Sie der Gleichschaltung Tür und Tor. Wie so etwas aussieht, können Sie wahlweise in den Geschichtsbüchern nachlesen oder aktuell in Staaten wie China verfolgen.

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