Vorsicht bei selbst erstellten Lizenzurkunden

25. Januar 2010

Selbst erstellte Lizenzurkunden und sogenannte “notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb” geben Unternehmen und Privatpersonen keine Sicherheit beim Softwarekauf.

Das Landgericht Frankfurt hat am 06.01.2010 (Az.: 2-06 O 556/09, nicht rechtskräftig) eine einstweilige Verfügung des Softwareherstellers Adobe gegen die Fa. HHS usedSoft GmbH (usedSoft) bestätigt. In der Sache wird es usedSoft unter anderem verboten, seinen Kunden selbst gemachte “Lizenzurkunden” als Softwarelizenzen anzubieten.

Außerdem wurde es usedSoft untersagt, sogenannte “notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb” als angeblichen Beleg dafür zu übergeben, dass die Kunden rechtswirksam gebrauchte Softwarelizenzen für Software von Adobe erwerben.

Die aktuelle einstweilige Verfügung unterstreicht ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Oktober 2009. In dem Microsoft-Software betreffenden Fall hatte das Landgericht ausgeführt, dass derjenige, der Software nutzt, konkret in der Lage sein muss, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu beweisen. Auch in diesem Fall hielt das Gericht die vorgelegte notarielle Bestätigung der HHS usedSoft GmbH für nicht ausreichend (nicht rechtskräftiges Urteil vom 07.10.2009, Az.: 2-06 O 401/09).

“Obwohl sich die Entscheidung vom 6. Januar 2010 auf einen Rechtsstreit zwischen Adobe und usedSoft bezieht, ist die einstweilige Verfügung wegweisend für andere Softwarehersteller, deren Produkte auf identische Weise von usedSoft vertrieben werden. Die Entscheidung stellt klar, dass weder eine selbst erstellte ‘Lizenzurkunde’, noch die hier verwendete ‘notarielle Bestätigung’ für den Nachweis einer Softwarelizenz ausreichend sind”, kommentiert Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei der Microsoft Deutschland GmbH.

Aus den selbst gemachten “Lizenzurkunden” gehe laut dem Landgericht Frankfurt lediglich hervor, welche Art und Anzahl der betreffenden Adobe-Software angeblich übertragen werden soll. In den “notariellen Bestätigungen” bestätigt ein Schweizer Notar unter anderem, dass ihm ein Schreiben des Ersterwerbers vorgelegt worden sei, in dem sich dieser als rechtmäßiger Inhaber der zu übertragenden Lizenzen und/oder Produkte bezeichnet und sogleich versichert, die lizenzierte Software deinstalliert und vom Händler den “Kaufpreis” für die Übertragung der Software erhalten zu haben. UsedSoft hatte die sogenannten “notariellen Bestätigungen” zusammen mit einem selbst gebrannten Datenträger und einer selbst erstellten Lizenzurkunde verkauft, ohne dass aus den Dokumenten hervorgeht, welche von Adobe angeblich eingeräumten Nutzungsrechte überhaupt weiter übertragen werden sollten. Der Kunde erhielt auch keine Kopie des angeblichen Lizenzvertrages. Auch der Name des angeblich ersten Lizenznehmers wurde dem Kunden nicht mitgeteilt. Das Gericht stellte deshalb fest, dass usedSoft nicht den Erwerb der angeblichen Lizenzen glaubhaft gemacht habe.

Der Kauf von gebrauchter Software ist grundsätzlich mit Risiken für die Unternehmen verbunden. Insbesondere beim Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen müssen, so Microsoft, die jeweiligen Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Werden diese missachtet, besteht nach Ansicht von Microsoft die Gefahr, dass der Nutzer der Software nicht rechtmäßig lizenziert ist.

Zu beachten ist: Die Geschäftsmodelle von Händlern gebrauchter Software gründen auf fremden Urheberrechten. Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz gebrauchter Software nicht legal war, müssen nicht nur die Händler von gebrauchter Software, sondern auch deren Kunden mit der Inanspruchnahme durch die Softwarehersteller rechnen. Dabei kann es im schlimmsten Fall zu mehrfachen Zahlungen kommen, unter anderem

  1. für die sogenannte “gebrauchte” Software,
  2. für die nachträgliche Beschaffung rechtmäßiger Software,
  3. für Schadensersatzzahlungen an den Softwarehersteller.

Insbesondere ist der Weiterverkauf von Einzellizenzen aus Volumenlizenzpaketen nach Ansicht von Microsoft oftmals rechtswidrig. Microsoft empfiehlt daher Kunden, die auf diese Art und Weise angebliche Lizenzen erworben haben, diese oder die gelieferten Datenträger und/oder begleitenden angeblichen Lizenzunterlagen, zur kostenlosen Überprüfung an den Microsoft PID-Service zu senden.

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LCD- oder Plasma-Fernseher?

25. Januar 2010

Der Absatz von digitaler Unterhaltungselektronik boomt: Trotz Wirtschaftskrise hatten die Deutschen im Jahr 2009 beabsichtigt, 5,6 Milliarden Euro für Flachbildfernseher auszugeben, was einem Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Rekordjahr 2008 entspricht. Dies fand der Branchenverband Bitkom heraus, der auch für 2010 einen ähnlichen Umsatz prognostiziert. Besonders der Verkauf von Flachbildschirmen hält sich auf konstant hohem Niveau: Hier sind derzeit LCD-Geräte der Renner.

Auf dem Markt konkurriert die LCD- mit der Plasma-Technologie um die Gunst der Käufer.

„Welche der beiden besser oder schlechter ist, lässt sich nicht absolut sagen. Es gibt hier wie da Vor- und Nachteile“, so die Einschätzung von David Jähn, Geschäftsführer der Handelsplattform melango.de.

Derzeit sind auf dem Online-Marktplatz, der Hersteller, Großhändler und Wiederverkäufer zusammenführt, zahlreiche aktuelle LCD-Topmodelle aus Restpostenbeständen verfügbar. Einige Fernsehgeräte-Hersteller haben sich für eine der beiden Technologien entschieden, andere produzieren beide.

„Was sich letztlich dauerhaft durchsetzen, ist im Moment noch nicht abzusehen“, erläutert Jähn.

Im Größenbereich zwischen 32 und 40 Zoll haben die LCD-Geräte derzeit die Nase vorn. Aktuelle Modelle zeigen inzwischen fast ebenso brillante Farben wie Plasma-Geräte. Abstriche müssen Kunden zum Teil noch bei Schwarztönen machen, die manchmal zu Grau verwaschen können.

„Gute LCDs zeigen Bewegungen heute aber fast ebenso flüssig wie Plasma“, weiß der melango.de-Geschäftsführer.

Ein Vorteil der LCDs sei in jedem Fall, dass durch die zielgerichtete Lichtstrahlung zum Betrachter hin der Stromverbrauch wesentlich geringer ist als bei der Plasma-Technik.

Durch insgesamt höhere Kontraste sowie sattere und natürlichere Farben zeichnen sich dagegen die Plasma-Bildschirme aus.

„Das heißt, wer ein möglichst großes Gerät, also 50 Zoll und mehr haben möchte, wird an Plasma kaum vorbeikommen“, erklärt Jähn.

Diese Fernseher sind grundsätzlich auch besser für extreme Betrachtungswinkel, also für die seitlich versetzte Betrachtung geeignet. Letztendlich bleibt es aber vor allem eine Frage des persönlichen Geschmacks und des Budgets, für welche Technik sich der Käufer entscheidet.

(tok)

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Versteckte Kosten bei Telefonanbietern

22. Januar 2010

Die Preise für Telefonate ins Ausland sind extrem unterschiedlich. Im Extremfall verlangt ein Anbieter von DSL und Telefonie für ein Gespräch mehr als zweihundert Mal so viel wie der günstigste Call-by-Call-Anbieter, berichtet das Computermagazin c’t in seiner Ausgabe 3/10.

Der Preiskampf bei Komplettanbietern für DSL und Telefonie läuft über immer niedrigere Grundpreise. Im Gegenzug sparen viele Anbieter nicht nur am Service, sondern verlangen teils absurd hohe Gebühren für Telefonate ins Ausland. Bei Anrufen in die Ukraine oder nach Russland beispielsweise liegt die Spanne zwischen 9 und 50 Cent pro Minute. Telefonate nach Brasilien gibt es bei der Telekom für günstige 4,9 Cent pro Minute, Vodafone verlangt im Standardtarif hingegen 1,50 Euro.

Extreme findet man bei Telefonaten in exotische Länder: Gegenüber den günstigsten Angeboten verlangt Vodafone bei Anrufen zu Festnetzanschlüssen in Thailand einen um den Faktor 214 höheren Preis.

Telekom-Kunden können jederzeit auf günstige Call-by-Call-Angebote ausweichen. Kunden anderer Anbieter haben diese Möglichkeit nicht.

“Dann sollte man bei häufigen Telefonaten ins Ausland nach speziellen Tarifen seines Providers Ausschau halten”, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. “Gegen eine Zusatzgebühr gibt es oftmals günstigere Minutenpreise oder gar eine Flatrate.”

Falls der jeweilige Anbieter keine günstigen Angebote bereithält, kann man dennoch sparen. Mit einer Software wie Skype und einem Headset mit Mikrofon lässt sich über die vorhandene DSL-Leitung ganz ohne Zusatzkosten telefonieren - vorausgesetzt, der Gesprächspartner verfügt über dieselbe Technik und verwendet dieselbe Software. Allerdings muss man sich dafür verabreden, den Computer einschalten und sich ins Internet einwählen.

Flexibler ist eine Hardware-Lösung: An einen Voice-over-IP-Router kann man das ganz normale Telefon anschließen. Darüber ist man dann ohne Vorbereitung stets erreichbar und kann bei abgehenden Gesprächen kräftig sparen. Auch bei dieser Lösung sind netzinterne Gratis-Gespräche möglich. Wer viel telefoniert, hat die Kosten für Hardware und Installation bald wieder hereingeholt.

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DSL-Studie: Jeder Dritte will mittlerweile 16.000 kbit/s

22. Januar 2010

Wie zufrieden sind die deutschen DSL-Nutzer mit ihrem Internet-Provider? Das wollte das große Verbraucherportal www.preisvergleich.de in einer aktuellen Umfrage von 562 DSL-Nutzern wissen. Ergebnis: Arcor - eine Tochter von Vodafone - wurde als Anbieter mit den besten Produkten gekürt.

T-Home wurde für den besten Service und Vodafone für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis von den Verbrauchern gewählt. Über alle befragten Kriterien hinweg ging der britische Telekommunikations-Gigant Vodafone als Testsieger hervor: 46,2 Prozent der 562 Studien-Teilnehmer sind mit der roten Marke zufrieden.

Neben der Unternehmenszufriedenheit waren auch die meistgenutzten DSL-Verbindungsgeschwindigkeiten von Interesse. Mit niedrigeren Internet-Geschwindigkeiten geben sich vor allem Bestandskunden zufrieden (28 Prozent). Hingegen sind Neukunden an höheren interessiert - 16.000 kbit/s sind mittlerweile für 36 Prozent der Wechselwilligen ein Muss.

Auch bei den Tarifkosten sind Bestandskunden genügsamer als Wechsler: Im Durchschnitt zahlen treue Kunden 32,87 Euro und Wechsler 29,64 Euro.

“Die Erhebung zeigt, dass sich der Vergleich von DSL-Anbietern in jedem Fall lohnt”, fasst Benjamin Endlich, DSL-Experte von preisvergleich.de, die Befragungsergebnisse zusammen.

(tok)

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Profi-Speicherkarte von Lexar gewinnen

21. Januar 2010

Gewinnen Sie 2 8GB-Speicherkarten aus der Professional-Serie von Lexar.

Kaum sind die Gewinne aus unserer Weihnachtsverlosung verschickt, gibt es schon wieder etwas zu gewinnen. Der bekannte Speicherkarten-Hersteller stellt uns dazu eine Lexar Professional 8GB 133x SDHC-Speicherkarte und eine Lexar Professional 8GB 233x CompactFlash-Karte zur Verfügung.

Von heute bis zum 27.01. können Sie mit etwas Glück eine dieser Hochleistungs-Speicherkarten gewinnen:

- 1 x Professional 8GB 233x CompactFlash von Lexar.

Die Lexar Professional 233x CompactFlash (CF) Speicherkarte bietet Profi-Leistung mit einer garantierten durchgängigen Mindest-Schreibgeschwindigkeit von 233x (35MB/s). So können Sie problemlos Action-Aufnahmen machen und hochwertige Bilder und Videos aufnehmen. Die Hochgeschwindigkeitsleistung verbessert zudem die Übertragungsgeschwindigkeiten von der Karte zum Computer und hilft so, lästige Wartezeiten bei der Nachbearbeitung zu verringern. Die Lexar Professional 233x CF-Karte enthält die aktuelle Version der „Lexar Image Rescue“-Software. Mit „Image Rescue 4“ sind die meisten Fotos, Videos und Audiodateien zuverlässig selbst nach Löschung oder einer Kartenbeschädigung wiederherstellbar.

Weitere Infos finden Sie hier.

- 1 x Professional 8GB 133x SDHC von Lexar.

Die Lexar Professional 133x Secure Digital High Capacity (SDHC) Speicherkarte ist optimal für Schnellschussaufnahmen und Videos mit schnell bewegten Bildern. Sie bietet eine hohe Speicherkapazität und ist mit einer durchgängigen Mindest-Schreibgeschwindigkeit von 133x (20MB/s) sehr schnell. So holen Sie die optimale Leistung aus Ihrer SDHC-fähigen Digitalkamera heraus.

Die Lexar Professional 133x SDHC-Karte enthält die aktuelle Version der „Lexar Image Rescue“-Software. Mit „Image Rescue 4“ sind die meisten Fotos, Videos und Audiodateien zuverlässig selbst nach Löschung oder einer Kartenbeschädigung wiederherstellbar.

Weitere Infos finden Sie hier.

Um teilzunehmen, gehen Sie einfach bis zum 27.01. auf diese Webseite und melden sich an. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu unseren Preisen. Mit ein wenig Glück erhalten Sie dann schon bald Post von der Glücksfee und können sich über eine Hochleistungs-Speicherkarte für Ihre Kamera freuen.

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Staub bremst den PC aus

21. Januar 2010

Staub im PC sorgt für massive Geschwindigkeitseinbußen. Darauf macht der Informationsdienst „Der PC-Pannenhelfer“ aus dem Fachverlag für Computerwissen in seiner aktuellen Ausgabe aufmerksam.

„Die Lüfter des Rechners saugen die mehr oder minder verstaubte Raumluft an, die Kühlleistung sinkt und die Betriebstemperatur steigt, mit fatalen Folgen.“

Moderne CPUs registrieren dann eine zu hohe Temperatur, takten ihre Rechengeschwindigkeit herunter oder schalten sogar komplett ab. Auch Festplatten können Opfer von zu viel Staub werden.

„Auf steigende Temperaturen reagieren sie mit einer thermischen Neukalibrierung. Währenddessen steht der Rechner praktisch still.“

Eine gelegentliche Reinigung des PC-Inneren beugt diesen Pannen vor.

„Denn saubere Rechner laufen cooler, schneller, leiser und länger.“

Hierfür eigne sich ein mittelharter Malerpinsel am besten. Auf keinen Fall sollten Lüfter mit Staubsaugern gereinigt werden. Die dabei entstehenden Lüfterumdrehungen können ähnlich wie ein Dynamo Spannung induzieren, die die Hauptplatine elektrisch beschädigt, warnt „Der PC-Pannenhelfer“.

(tok)

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Fehlerhafter Vergleich von Online-Portalen und Reisebüros in “Computer-Bild“

20. Januar 2010

Noch am Montag konnten wir hier auf kieslichdaily.de über eine erstaunliche Erkenntnis der Computerbild in Sachen Reisekosten berichten. Heute scheinen diese Ergebnisse nicht mehr so sicher, denn, wie der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) mitteilt, soll die Redaktion bei ihrem Preisvergleich die Flug- und Transferleistungen vergessen haben. Wie uns vom VIR mitgeteilt wurde, wurden bereits rechtliche Schritte gegen Computerbild eingeleitet.

Dazu übermittelte uns der VIR, der Dachverband der deutschen Online-Reiseportale, die folgende Darstellung des Sachverhaltes aus seiner Sicht:

Großes Kopfschütteln in der deutschen Reiseindustrie über ein angeblich „erstaunliches Ergebnis“ eines Tests von Internet-Reisebüros und des stationären Vertriebs. Nach einem Vergleich von acht Online-Reisemittlern mit 72 stationären Reisebüros in Deutschland kam die in Hamburg erscheinende „Computer-Bild“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom 18. Januar 2010 zu dem Fazit, dass Pauschalreisen „im Reisebüro oft günstiger angeboten werden als im Internet.“

Peinliche Panne der Redaktion von „Computer-Bild“: Im Test wurde beispielhaft das Angebot eines örtlichen Reisebüros allein mit dem Hotelpreis ohne jegliche Zusatzleistung mit dem Angebot eines Internet-Reiseportals verglichen, in dem neben dem identischen Hotel-Aufenthalt auch der Flug und Transfer inkludiert waren.

Konkret folgerte die „Computer-Bild“ in dem Vergleich über eine 14tägige Reise für zwei Personen nach Dubai zwischen einem örtlichen Reisebüro und den Internet-Reisebüros, dass Kunden im stationären Vertrieb gegenüber dem Online-Anbieter 1.540 Euro sparen würden. Verglichen wurde jedoch das reine Hotel-Angebot in einem Fünf-Sterne-Hotel in Dubai mit der Pauschalreise eines Online-Reisemittlers, in dem neben dem Hotelaufenthalt auch Flüge und Transfer Bestandteil waren.

Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR): „Der Test ist methodisch falsch und wettbewerbswidrig. Der Computer-Bild sind nachweislich erkennbare Fehler in den Recherchen unterlaufen, die der gesamten Online-Reiseindustrie nachhaltig Schaden zufügen, und ein völlig falsches Bild von der Realität zeichnen.“

„Durch die plakative Darstellung und den Vergleich von völlig verschiedenen Produkten mit stark differenzierenden Leistungen wird der Eindruck vermittelt, als sei das Buchen im Internet teurer als im Reisebüro um die Ecke.“

Michael Buller weiter: „Wir stellen grundsätzlich nicht in Frage, dass auch örtliche Reisebüros durchaus – beispielsweise über Sonderaktionen – sehr günstige Reisen anbieten können. Dennoch dürfte es sich auch bei der Redaktion der Computer-Bild herumgesprochen haben, dass sich im Internet aufgrund der Fülle der Angebote und der Transparenz in der Regel mindestens die gleichen Reisepreise finden lassen. Wenn man allerdings reine Hotel-Angebote mit Komplett-Reisen vergleicht, in denen auch die An- und Abreise mit dem Flugzeug und die Transfers enthalten sind, können selbst die für ihre attraktiven Preise bekannten Online-Reiseportale nicht mithalten.“

„Es geht nicht darum, unterschiedliche Vertriebswege gegeneinander aufzubringen“, stellt der VIR-Vorsitzende klar. „Ein angeblich seriöser Test muss jedoch einheitliche Produkte miteinander vergleichen. Bei dem jetzt veröffentlichten Test in der der Computer-Bild ist dies eindeutig nicht der Fall.“

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) ist der Dachverband der deutschen Online-Reiseportale. Zu seinen TÜV-zertifizierten Mitgliedern gehören mit ab-in-den-urlaub.de, ebookers.de, Expedia.de, Holidaycheck, JT Touristik, lastminute.de, opodo.de und weg.de acht der größten Online- Reiseunternehmen in Deutschland, die zusammen über eine Milliarde Euro Umsatz erwirtschaften.

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Soziale Netzwerke schülerVZ, studiVZ und meinVZ erhalten TÜV-Prüfzeichen für Datensicherheit und Funktionalität

20. Januar 2010

Als erste soziale Netzwerke haben schülerVZ, studiVZ und meinVZ ihre Software-Plattformen durch TÜV SÜD überprüfen lassen. Das soziale Netzwerk wurde dabei auf Funktionalität und Datensicherheit überprüft und daraufhin zertifiziert. Der Test konzentrierte sich auf die Qualität der Anwendungssoftware in Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und Funktionalität, wie die VZ-Netzwerke melden.

Überprüft wurde unter anderem der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Sicherheit gegen unbefugte Zugriffe. Außerdem hat TÜV SÜD die Funktionalität und Erreichbarkeit der Privatsphäre-Einstellungen, die Suche und Kommunikationsmöglichkeiten auf den Plattformen, den Registrierungsablauf und die VZ-Sicherheitsseite - die allen Nutzern wichtige Hinweise für den richtigen Umgang innerhalb der VZ-Netzwerke bietet - getestet. Das Ergebnis: Der technische Bericht und die TÜV-Zertifizierung bestätigen, dass die VZ-Netzwerke sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die des TÜV SÜD erfüllen.

Markus Berger-de León, CEO der VZ-Netzwerke: “Wir freuen uns sehr, dass nun auch eine unabhängige Stelle bestätigt hat, dass die Daten unserer Nutzer sicher sind und sich unsere Nutzer zudem auf zentrale Funktionalitäten wie die Privatsphäre-Einstellungen verlassen können. Dies entspricht unserem Versprechen, welches wir anlässlich der Kampagne “Meine Daten gehören mir” ausgesprochen haben. “

Wolf-Rüdiger Heidemann TÜV SÜD: “Die VZ-Netzwerke sind die ersten sozialen Netzwerke, die wir auf Datensicherheit und Software-Funktionalität überprüft haben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass schülerVZ, studiVZ und meinVZ die Anforderungen erfüllen.”

Um die Qualität und die Sicherheit von schülerVZ, studiVZ und meinVZ auf lange Sicht zu gewährleisten, werden sich die VZ-Netzwerke einer jährlichen Revisionsprüfung durch TÜV SÜD unterziehen.

(tok)

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Freier Zugang zum chinesischen Hightech-Markt

19. Januar 2010

Der Branchenverband Bitkom hat die chinesische Regierung aufgefordert, Handelshemmnisse für Hightech-Produkte abzubauen.

“China ist der größte Lieferant von Elektronikgeräten nach Europa. Es ist nicht akzeptabel, wenn China seinen eigenen Markt abschottet”, sagte Bitkom-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer anlässlich der China-Reise von Außenminister Guido Westerwelle. “Die Bundesregierung sollte sich für einen offenen, transparenten Marktzugang in China einsetzen.”

Aus Sicht der deutschen Hightech-Industrie gehen die Auflagen für den Zugang zum chinesischen Hightech-Markt weit über die üblichen Regulierungen großer Welthandelspartner hinaus. Die Situation wird verschärft durch Regelungen, die vorsehen, bei staatlichen Aufträgen chinesische Produkte zu bevorzugen.

Scheer: “Wir hoffen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist - unser Ziel ist und bleibt eine Gleichbehandlung aller Anbieter in China.”

Kern des Problems ist aus Sicht des Bitkom, dass bestimmte Hightech-Produkte nur unter hohen Auflagen auf den chinesischen Markt gebracht werden können. Das betrifft sowohl Geräte als auch Software. Insbesondere intransparente Zertifizierungsverfahren und spezielle chinesische Standards behindern die ausländischen Anbieter.

Undurchsichtige Produktzertifizierung: Ab 1. Mai 2010 dürfen viele IT-Produkte ohne staatlichen Zertifizierung nach dem CCC-Verfahren (Chinese Compulsory Certification) weder in China hergestellt noch importiert oder verkauft werden. Dies betrifft unter anderem IT-Sicherheitsprodukte wie Firewalls, Betriebssysteme, Produkte zur Datenwiederherstellung und Netzwerkrechner (Router). In der Praxis könnten auch Produkte mit eingebauter kommerzieller Sicherheitstechnik (Mobiltelefone, Chipkarten etc.) betroffen sein. Die CCC unterscheidet sich von den international anerkannten ISO-Standards. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses verlangen die chinesischen Behörden detaillierte technische Informationen wie Quellcodes von Software oder Baupläne von Chips. Die staatlichen Testlabors verfügen aber nicht über die im Westen üblichen Non-Disclosure-Agreements. Der Schutz geistigen Eigentums ist daher nicht gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass Know-how in die Hände der chinesischen Mitbewerber gelangt.

China entwickelt im Hochtechnologiebereich eigene Standards, die von internationalen Normen abweichen. Diese Standards verlangen eine Prüfung durch chinesische Stellen. Mit der Einführung der „Multi Level Protection Scheme“ (MLPS) im August 2007 ist für ausländische Unternehmen im Sicherheitsbereich die Offenlegung sämtlicher Produktinterna im Prüfungsprozess zwingend. Die Schaffung eines nationalen chinesischen Standards bedeutet für alle europäischen Unternehmen eine Zugangsbarriere zum chinesischen Markt. Betroffen sind davon in erster Linie die Hersteller von Computerchips.

Aus Sicht des Bitkom versperrt sich die VR China mit dieser Praxis den Weg zu ausländischer Spitzentechnologie und droht damit technologisch zurückzufallen, ohne zugleich einen nationalen Sicherheitsgewinn zu erzielen.

Scheer: “Die ausländischen Anbieter sollten in China die gleichen Chancen haben wie heimische Produzenten und nicht um den Verlust geistigen Eigentums fürchten müssen.”

Aus Deutschland wurde im Jahr 2009 Informations- und Kommunikationstechnik sowie Unterhaltungselektronik im Wert von rund 480 Millionen Euro nach China exportiert. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Exporte um 17 Prozent zurück. Dagegen hat Deutschland im Jahr 2009 Hightech-Waren im Wert von rund 14,5 Milliarden Euro aus China importiert. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einfuhren infolge der Wirtschaftskrise um 13 Prozent gesunken.

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Software hilft Hackern beim Passwortklau

19. Januar 2010

Ob beim Abrufen von E-Mails, Anmelden bei Internetshops oder beim Internetbanking: Nutzerkonten lassen sich nur mit den passenden Zugangsdaten öffnen. Doch mit jedem Konto wächst die Zahl der Kennwörter. Internetnutzer brauchen deshalb ein gutes Gedächtnis oder Hilfe im Passwortdschungel.

So bieten die Browser Firefox und Internet-Explorer eine Merkfunktion, die Passwörter speichert. Auch spezielle Kennworttresor-Programme sollen mehr Komfort bieten. Allerdings zeigt jetzt ein Test der Computerbild, dass beide Methoden Datendieben mitunter Tür und Tor öffnen.

Experten der Redaktion und des Fraunhofer Instituts SIT in Darmstadt stellten die Kennwortfunktionen des Firefox 3.5 und des Internet Explorer 8 sowie sechs Tresorprogramme bis 33 Euro auf den Prüfstand. Kennworttresore sichern Passwörter in einem verschlüsselten virtuellen Safe auf dem PC oder einem USB-Speicherstift. So muss sich der Nutzer nur noch ein Hauptkennwort merken, um den Safe zu öffnen. Beim Aufruf zugangsgeschützter Internetseiten trägt das Programm anschließend Nutzernamen und Passwort automatisch ein.

Erschreckendes Ergebnis: Vier der acht Testkandidaten schützen die ihnen anvertrauten Daten nicht. Sowohl die beiden Tresorprogramme RoboForm (rund 30 Euro) und „KeePass Password Safe 2“ (kostenlos) als auch Firefox und Internet Explorer lassen Kennwörter, beispielsweise nach dem Eintragen in Internetseiten, unverschlüsselt im Arbeitsspeicher des PC - eine leichte Beute für Hacker.

Außerdem waren die vier Programme anfällig für sogenannte “Brute-Force-Attacken”. Bei einem solchen Angriff können Datendiebe bis zu 30 Millionen Kennwörter pro Sekunde ausprobieren, um das Hauptkennwort zu finden. Die vier Testkandidaten ließen dabei viel zu viele solcher automatischen Eingabeversuche zu. Aufgrund der gravierenden Sicherheitsmängel werteten die Computerbild-Experten diese deshalb auf “mangelhaft” ab.

Den Testsieg schaffte „Password Depot 4“ von Acebit (29 Euro) mit der Note “befriedigend”: Es soll einfach zu bedienen sein und die größte Sicherheit aller getesteten Programme bieten. Manko aller Kennworttresor-Programme: Sie haben zwar oft eine Funktion zum Erstellen sicherer Passwörter, hindern den Nutzer aber nicht daran, auch unsichere zu verwenden.

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