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Nicht alle rechtlichen “Weisheiten” im Netz stimmen

18. November 2009

Die Distanzierung von Links zählt genauso zu den populären Webmythen wie die Meinung, dass es ohne Copyright-Vermerk keinen Urheberschutz gibt. Auch wenn es immer wieder hartnäckig behauptet wird: Nicht einmal die Aussage, dass ein Server im Ausland vor Strafverfolgung schützt, stimmt. Das IT-Magazin iX klärt in seiner aktuellen Ausgabe über derartige Webmythen und Webirrtümer auf.

Wieso sollte jemand auf Webseiten verlinken, von denen er sich von vorneherein distanziert? Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu erklären.

“Dennoch zählt die Distanzierung von Links zu den Mythen, die im Internet nicht tot zu kriegen sind”, erläutert iX-Redakteurin Ute Roos.

Die Rechtslage ist dabei eigentlich ganz einfach: Wer einen Link setzt, sollte die Seite prüfen, denn er macht sie seinen Besuchern damit zugänglich. Wer die Seite überprüft, bevor er verlinkt, ist später nicht verpflichtet, sie im Auge zu behalten. Er muss nur den Link entfernen, wenn er von einer zwischenzeitlich eingetretenen Rechtswidrigkeit erfahren hat.

Auch um das Thema Copyright-Vermerk kursieren hartnäckige Gerüchte. Hinweise wie “Urheber/Copyright by XY” oder “Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt” schaden zwar nicht, und sind als Autorennachweis vielleicht sogar ganz sinnvoll, haben aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun, denn das greift unabhängig von irgendeiner Kennzeichnung.

Und auch verlieren oder abgeben kann man die Urheberschaft nicht - das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber, lediglich das Nutzungsrecht ist übertragbar. Ein Irrtum, dem übrigens nicht nur Webseitenbetreiber, sondern manchmal auch Verlage unterliegen.

Viele Anbieter von Webseiten glauben, dass es ausreicht, den Server ins Ausland zu verlegen und anstelle einer de- eine .com-Domain zu wählen, um für die deutsche Justiz nicht mehr greifbar zu sein. Doch auch hier ist der Wunsch Vater des Gedankens, die Realität weigert sich jedoch beständig, sich diesem Wunschbild zu beugen und so sehen auch deutsche Gerichte den Sachverhalt ganz anders. Ihr Kriterium ist, ob sich das Angebot an deutsche Kunden richtet oder nicht.

“Gerade wenn es um juristische Angelegenheiten geht, reicht ein ,gesundes Halbwissen’ nicht mehr aus”, warnt iX-Redakteurin Ute Roos. “Und auch Dinge, die man schon tausendfach im Web gelesen hat, müssen deswegen noch lange nicht richtig sein.”

Abmahnungen sind ebenfalls oft Gegenstand von Web-Weisheiten. “Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung dazu dient, einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Bei dem Unterschreiben der Unterlassungserklärung sollte man jedoch bedenken, dass diese den Unterzeichner für 30 Jahre bindet. Außerdem enthält sie eine hohe Vertragsstrafe, die bei jedem erneuten Verstoß zu zahlen ist”, sagt iX-Expertin Ute Roos.

Wie in fast jedem Lebensbereich ist es auch im Web sinnvoll, sich nicht auf die gern kolportierten urbanen Legenden zu verlassen, sondern im Zweifelsfall einfach dort eine Beratung einzuholen, wo die Fachleute zu finden sind.

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3 Antworten zu “Nicht alle rechtlichen “Weisheiten” im Netz stimmen”

  1. Uwe C Schoop sagt:

    Das musste wirklich mal gesagt werden. Generell verhalten sich die Webnutzer wie Lemminge: Einer folgt dem anderen nach und glaubt, je mehr unterwegs sind desto richtiger ist der Weg.
    Vielleicht klären Sie in diesem Zusammenhang auch mal auf, welchen rechtlichen Disclaimer Privatanbieter bei eBay unter ihr Angebot setzen sollen. Hier stösst man auf so viel Varianten, Wahrheiten, Halbwahrheiten und Blödsinn, dass einem schon die Augen tränen.
    MfG Uwe C Schoop

  2. Tweets die Nicht alle rechtlichen “Weisheiten” im Netz stimmen » KieslichDaily erwähnt -- Topsy.com sagt:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Uwe Hiltmann (ip), asprms erwähnt. asprms sagte: RT @internetprofi: Das Ende populärer Webmythen (Disclaimer, Distanzierung von Links etc.) auf KieslichDaily http://bit.ly/14QHgy [...]

  3. Skateboard sagt:

    Yep, Wieder einmal eine wichtige und gute Richtigstellung! Danke!

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