Schon seit einer Weile beschäftigen uns die Betreiber von Abzocker-Seiten wie opendownload.de und Co. Nun konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet erringen: Das Landgericht Mannheim untersagte der einschlägig bekannten Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Internetseite opendownload.de betreibt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig).
Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen.
Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.
Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.
“Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu”, klagt Vorstand Gerd Billen. “Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma.” Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.
Billen fordert deshalb bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher: “Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen”.
Im Internet geschlossene Verträge dürften nur gültig sein, wenn der Kunde etwa durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat (sogenannte „Button-Lösung“). Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Der Bundesrat und das Bundesverbraucherministerium haben hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.
“Es muss dringend etwas getan werden”, meint Billen. “Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern.”
Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Betroffenen, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de.


29. Mai 2009 um 09:51
Hallo Torsten, auch mir ist es passiert, das ich mich eingetragen habe um ein Haushaltsbuch zu downloaden. In der Tat, es steht rechts neben dem Eingabefeld geschrieben das die Gebühr fällig wird. Ich habe das natürlich nicht gelesen. Habe aber den Bestätigungslink in der Email NICHT gedrückt.
Am nächsten Tag bekam ich die gleiche Bestätigung in ein anderes Postfach von mir, obwohl ich nur über EINE Email bestellt habe.
Ich sitze in Spanien…heute kam schon die Mahnung….
Werde gar nichts machen. Bin nur froh, das dem bald ein Ende hat. Ich bin sehr dafür, das der Verbraucher bevor er das Formular abesenden kann, darauf hingewiesen wird, das es kostenpflichtig ist. Und ausserdem MUSS es möglich sein, 14 Tage davon Abstand nehmen zu können. Dies ist für die Betreiber natürlich nur dann möglich, wenn sie den Download erst NACH der Bezahlung möglich machen. Wenn ich nicht bezahle, dann eben kein DOWNLOAD. So einfach ist das. Aber völlig unlukrativ, denn inzwischen googelt der Verbraucher weiter und sieht das die meisten Softwares auf anderen Portalen gar nichts kosten oder günstiger zu haben sind.
Tja, ist halt MIST wenn man kein eigenes Produkt anbieten kann, keinen eigenen Content hat und nur so zu Geld kommen kann.
Gruss aus der Sonne
Angeliika
29. Mai 2009 um 11:27
Das wiedereinmal einklares Urteil zu Gunsten der Verbraucher gefällt wurde ist schon manl sehr gut. Langsam spricht es sich auch herum, dass bei einer solchen Abzocke nicht bezahlt werden muss. Wie Sie in Ihrem Artikel aber so passend schreiben, wenn die eine Firma geschlossen wird, dann machen 2 neue wieder auf. Da diese Firmen aber im Ausland angesiedelt sind kann man an diese auch schlecht herankommen.
Dabei sollte man hier in Deutschland nicht nur gegen diese Firmen vorgehen, die diese Seite ins Netz stellt sonder und vor allem gegen die Inkassofirmen.
Diese Abzocke auf halb legalem Weg ist so einfach, dass es schon fast weh tut.
1. Ich gründe eine oder mehrere Firmen im Ausland, die solche Seiten ins Netzstellen.
2. Ich setze einen Bauern ( Schach) als sogenanntes Bauernopfer als Firmenchef ein.
3. Ich gründe ein Inkassounternehmen in Deutschland um die Forderungen einzutreiben.
Als Inkassounternehmen habe ich den Vorteil die Forderungen ohne Überprüfungspflicht gelten machen zu können.
Wenn die Forderungen nicht berechtigt sind, ist das Inkassounternehmen nicht haftbar und behält immer eine weiße Weste.
Um an die eigentlichem Drahtzieher hinter den Internetfieren im Ausland zu kommen muss ich daher über die Inkassofirmen gehen.
Es würde schon reichen, wenn die Inkassounternehmen dazu verpflichtet werden solche Forderungen zu Prüfen. Wenn diese Prüfung dann nicht erfolg muss eine Haftung der Inkassounternehmen auf die zu unrecht eingeforderte und bezahlten Forderungen bestehen. Und als letzten und wichtigsten Punkt muss bei Wiederholung der Chef des Inkassounternehmens seine Lizenz entzogen werden.
Erst mit drakonischen Maßnahmen gegen die Drahtzieher kann man diese Machenschaften unterbinden.
29. Mai 2009 um 12:13
Ich habe diesen Artikel sehr genossen, habe ich doch jede Menge Erfahrungen mit sogenannten Internetabzockern machen können das extremste Beispiel war jedoch unter der Seite:www.hartz4-kredite.de zu finden, ich wurde aufgefordert von der Fa.Net Media Solution Ltd. € 128,52 zu zahlen nur für 1 Mal angucken der Seite oder es wird damit gedroht meinem Insolvenzverwalter die Sache zu übergeben. Das alles ist so kriminelle geworden, dass ich mich bald gar nicht mehr traue irgendwo reinzuschauen.
29. Mai 2009 um 13:36
Auch ich hatte schon mit unseriösen Anbietern im Internet zu tun.
Seite angeklickt und nach wenigen Tagen kam eine Rechnung über 96.–€.
Anbieter war “Fahrschulquiz” und weitere Anbieter.
Habe die Rechnung nicht bezahlt und erhielt Mahnungen. Drohungen mit
Lohnpfändung, Klage, Mahnbescheid , Schufaeintrag usw.usw.
Das ging eine zeitlang und die Mailnachrichten wurden immer unverschämter.
Schliesslich habe ich der Inkassofirma in Eschborn damit gedroht, die
Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn mir auch nur noch eine Mail zugeht.
Das ist es ca. 8 Monate her und ich habe nichts mehr von diesem Inkassobüro
“Proinkasso” in Eschborn gehört.
Meinem Sohn erging es ähnlich. Auch hier wurden wir tätig in der vorgenannten Art und hörten auch von dem anderen Inkassobüro nichts
mehr.
Eine Regelung seitens des Gesetzgebers ist mehr als überfällig. Unverständlich, dass bisher nichts geschehen ist, obwohl diese betrügerischen Machenschaften schon seit Jahren bekannt sind.
29. Mai 2009 um 15:43
Wenn ich Verbraucherschutz höre, klingeln bei mir alle Alarmglocken. Da gibt es das Verbraucherschutzministerium, welches nur durch Untätigkeit glänzt und zahlreiche sog. Verbraucherschützer, die eigentlich nur Abzocker sind, was den seriösen Verbraucherschützern letztendlich nur schadet.
Mit meiner persönlichen Einstellung tue ich den seriösen Verbraucherschützern sicher auch unrecht. Jedenfalls kann man dieses erstrittene Urteil sehr begrüßen.
Meinem Vorredner kann ich nur beipflichten, daß eine gesetzliche Regelung längst überfällig ist.
29. Mai 2009 um 17:16
Moin!
Ist ja alles richtig, aber bevor ich irgendwo meine Daten eingebe sehe ich sehr genau hin, warum ich das machen soll. Und wer das nicht tut, hat zumindest eine ganze Menge Mitschuld.
Gruß
Buck McQue
29. Mai 2009 um 17:29
@ Reinhardt Herzog
Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, da die Verbraucherzentralen resp. der Verbraucherzentrale Bundesverband mir doch einigermaßen transparent erscheinen.
Zur Frage einer gesetzlichen Regelung habe ich eine etwas zwiespältige Meinung, da einerseits ein großer Teil der möglichen Streitpunkte bereits durch geltendes Recht abgedeckt wird, wie etwa nicht einfach zu widerrufende Fristenregelung, ich es aber andererseits für nahezu unmöglich halte, den Versand einer Mahnung an sich schon unter Strafe zu stellen. Dann aber werden sich die Abzockversuche kaum unterbinden lassen. Bislang ist es jedoch in solchen Fällen auch kaum zum Prozess gekommen, wo die Herrschaften mit Ihrem Ansinnen sowieso hintenüberfallen würden. Das jetzt ergangene Urteil hat aber auf jeden Fall einen deutlichen Symbolwert.
Wichtiger noch ist es aber, dass sich die Anwender weniger ins Bockshorn jagen lassen und so solchen “Anbietern” der Geldfluss abgedreht wird. Im Moment scheint es schlicht noch zu viele Surfer zu geben, die auf unsinnige Zahlungsaufforderungen tatsächlich reagieren.
08. Juni 2009 um 22:50
Hallo
ich habe gerade heute eine weitere Mahnung von über inzwischen 138,00€ erhalten,und bin froh, das ich gerade gestern Ihren Artikel gelesen habe. Sollte ich nicht zahlen, ist man gezwungen, ein Gerichtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Ich glaube, ich hätte bezahlt, wenn ich Ihren Artikel nicht gelesen hätte. Vielen Dank!!!!
[Noch schöner wäre es gewesen, wenn Sie dann nicht gerade opendownload.de als Ihre Webseite eingetragen hätten.Den Link habe ich entfernt. d. Red.]