Die Musik ist ein ständiger Begleiter unseres täglichen Lebens. Dank Radio, Internet und Mp3-Player bekommen wir rund um die Uhr neuesten Hits zu hören. Vielen bleibt die erste Schaltplatte oder die erste CD auf immer im Gedächtnis. Doch wer erinnert sich eigentlich an seinen ersten Download? Wenn man jemanden auf der Straße fragen würde, erhielte man Antworten wie:
“Da bin ich überfragt.” “Keine Ahnung.” “Ja, das war eine Tauschbörse, aber keine Ahnung welcher Song. Ich hab früher so viel runtergeladen…” “Hab ich überhaupt nix mehr damit am Hut. Seit ein Bekannter von mir da eine Abmahnung bekommen hat, da kauf ich die Musik nur noch im Netz.”
Das Herunterladen von Musik über Tauschbörsen im Internet war bis vor einigen Jahren sehr beliebt. Seit die Musikindustrie jedoch begonnen hat, die Nutzer solcher Systeme rechtlich zu belangen, herrscht allgemeine Aufruhr. Denn: Kaum jemand weiß wirklich, was erlaubt ist und was nicht. Christian Solmecke, Rechtsanwalt aus Köln und Experte für Urheberrecht, erklärt:
“Der Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörsen ist ganz klar illegal. Davon ist abzuraten! Was aber weiterhin möglich ist, ist sich von Freunden nicht-kopiergeschützte CDs zu kopieren oder Musik bei Youtube - zum Beispiel - herunterzuladen. Ebenfalls möglich ist zum Beispiel das Verschicken Mp3-Files per E-Mail an Freunde.”
Allein 2007 wurden von der Musikindustrie über 10.000 Verfahren wegen der illegalen Verbreitung geschützter Inhalte eingeleitet. Am 9. Dezember beginnt nun am Landgericht Köln die Beweisaufnahme in einem Prozess der zum Präzedenzfall werden könnte. Geprüft wird, ob die Forderungen gegen ertappte Filesharer überhaupt gerechtfertigt sind. Solmecke hierzu:
“Vereinfacht kann man sagen, dass die Musikindustrie Abmahnkosten in Höhe von jeweils 6.000 Euro von 2 Filesharern fordert. Die wehren sich dagegen und behaupten: solche Kosten sind niemals angefallen - und sollte sich das beweisen lassen, hätte das Auswirkungen für zig tausend Filesharing-Verfahren in Deutschland.”
Auch wenn beide Seiten womöglich Schuld trifft. Der beste Weg, um derartigen Ärger zu vermeiden, ist, nach wie vor, ganz einfach der Kauf von Musik über das Internet. Denn das ist - und bleibt - mit Sicherheit ganz legal.


03. Dezember 2009 um 13:50
Hallo,
mir sind die Preise einfach zu hoch. Wenn ein Song 10 ct, ein Buch oder Film 5 €uro kosten würden, dann würde ich wohl einiges kaufen. So höre ich Radio in Net und lade Fernsehfilme bei Save.tv herunter. Dabei spare ich auch noch Rundfunkgebühr, denn ich habe nur ein “neuartiges Rundfunkgerät”, meinen Mac.
mit herzlichem Gruß
Buck McQue
03. Dezember 2009 um 18:22
@ Buckmcq
Ansonsten kann ich der Einstellung zu den Preisen nur bedingt zustimmen, denn weder das komponieren bzw. einspielen von Musik noch das Schreiben eines Buches werden weniger aufwendig, nur weil sich das Medium ändert. Komisch, dass ich diese Argumente nie höre, wenn es um die Bezahlung anderer Tätigkeiten geht - oder fordert irgendjemand, dass die Verkäufer jetzt für 2 Euro ihrem Job nachgehen sollen? Und Autoren wollen das eben auch nicht …
Der Mac ist aber auch ein “Empfangsgerät” und damit gebührenpflichtig, glaube ich …
Ob die Preisgestaltung der Verlage in der aktuellen Form immer sinnvoll ist, steht dann auf einem anderen Blatt.
07. Dezember 2009 um 12:30
@ kieslich:
Als Empfangsgerät kostet der Mac 5,76 € mtl. statt 17,98 € fürs TV.
Musik, die ich als Datei kaufe, braucht nicht auf CD gebrannt, verpackt und transportiert werden. Ein Buch als PDF braucht nicht gedruckt etc. werden. Warum soll ich dann den gleichen Preis wie für ein gedrucktes Buch zahlen? Der Preis paßt nicht.
Der Autor bekommt nach meinen Recherchen im Schnitt pro Buch etwa 1 €. Das sind doch nicht die Kosten des Buches. Eine Freundin hat mir die Kalkulation ihres Buches durch ihren Verlag gezeigt. 70% gehen an Produktion und Vertrieb, 30 an Autor, Lektor Werbung etc.
Außerdem geht es bei Büchern nicht um ein entweder - oder. Das ebook wird das gedruckte Buch genau so wenig verdrängen wie das Taschenbuch die gebundenen Ausgabe.
Es geht nicht um das Gehalt des Verläufers. Aber der Internethändler kann seine Waren aus einem Lager im Industriegebiet versenden und braucht sie nicht an der Hauptstraße aufwendig präsentieren. Die gesparten Kosten werden weitergegeben, ohne daß der Mitarbeiter für einen Hungerlohn arbeiten muß.
Wenn Ihr Newsletter in einer Zeitung abgedruckt würde und nicht über das Internet verteilt, würden Sie dann mehr Geld erhalten?
herzlichen Gruß
Buck McQue
07. Dezember 2009 um 15:21
@ buckmcq
Das kann ich schon nachvollziehen - da liegt schon etwas in der Preisgestaltung der Verlage im Argen. Wenn wir das derzeitige Modell betrachten und von geringeren Preisen ausgehen, wären elektronische Produkte für die Erzeuger nicht mehr rentabel. Das wäre nur machbar, wenn die prozentuale Verteilung der Einnahmen anders geregelt würde. Insofern geht es eben doch um das Gehalt des Verkäufers, sprich des Autors. Dessen Zeit und Hirn kann nun mal nicht gestreckt werden, also werden die Honorare gedrückt. Natürlich würde ich mehr verdienen, wenn mein Newsletter gedruckt erscheinen würde - dann müsste zumindest ein der Printwelt angemessenes Honorar gezahlt werden.