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Ein Gesellschaftsspiel

01. Mai 2009

Ist ihnen auch manchmal langweilig? Dann empfehle ich Ihnen ein Gesellschaftsspiel, dass ich per Zufall in diesen Tagen entdeckt habe. Es ist ein ganz einfaches Spiel – Sie brauchen dazu nur ein paar Fragen, die Sie gern von verschiedenen Behörden erläutert haben möchten. Ich zeige Ihnen mal an einem Beispiel, wie das geht:

Am letzten Montag habe ich mir aufgrund der Berichte zum Gesetzentwurf zu den Internetsperren ein paar Fragen aufgeschrieben. Ich wollte gern wissen, ob tatsächlich die Provider Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen und ob schon das Ansurfen eines Stoppschildes möglicherweise strafbar ist. Sie sehen, es sind keine Scherzfragen, sondern wichtige Dinge. Es ist ja leider so, dass Politiker manchmal etwas sagen, das durch die eigenen Gesetzesvorhaben schon überholt wurde, wie etwa die eher desinformierten (oder muss es hier desinformierenden heißen?) Äußerungen der Frau von der Leyen.

Also schrieb ich eine E-Mail an die Stellen, die es wohl genau wissen müssen: das Familienministerium, das Justizministerium, das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und den Datenschutzbeauftragten.

Legen Sie sich nun zuhause Papier und Bleistift zurecht und schreiben Sie auf, in welcher Reihenfolge sie wohl eine Antwort erhalten und wie diese Antworten wohl aussehen werden. Ich verspreche Ihnen, die eine oder andere Überraschung ist Ihnen sicher.

Die erste Antwort kam schnell, schon wenige Stunden nach dem Abschicken meiner Fragen. Hier hat sich der oberste Dienstherr des BKA, das Innenministerium, hervorgetan, das allerdings auch, wie erwartet, nur mitteilte, nicht zuständig zu sein. Ich möge doch das für das Gesetzesvorhaben federführende Bundeswirtschaftsministerium oder die Ressorts Familie und Justiz befragen.

An dieser Stelle können Sie überlegen, ob Sie für die Antwortgeschwindigkeit Punkte vergeben oder für die geschickteste Antwort.

Am Dienstag morgen schlug dann der Datenschutzbeauftragte zu – mit einem Anruf. Im Betreff meiner Mail hätte „eilige Anfrage“ gestanden, ob sie die jetzt immer noch beantworten sollten. Hut ab, ein echtes Highlight, noch dazu ohne schriftlichen Aufwand. Ich antwortete mit einer Mail, dass meine Frage immer noch eine Frage sei und ich mich über eine Antwort freuen würde. Danach hörte ich nichts mehr. Nicht ganz so schnell, aber sehr effizient in der Vermeidungsstrategie, das könnte einen der vorderen Plätze einbringen.

Aber dann, am Mittwoch, eine Mail des Justizministeriums mit einer ausführlichen Antwort, die auf jede meiner Fragen einging. Die Antwort erreichte zwar immer noch eine hohe Punktzahl für das Tempo, allerdings hat sich der Verfasser richtig Arbeit mit der Antwort gemacht, das wird nicht für den ersten Platz reichen.

Es fehlten also noch die beiden federführenden Institutionen – das Wirtschaftsministerium und das Familienministerium. Letzteres meldete sich später am Mittwoch und zeigte gleich, aus welchem Holz Gewinner geschnitzt sind. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit schickt mir dort ein freundlicher Herr nämlich ein Word-Dokument. Beim Lesen desselben habe ich ein Dejá-vu, scheint es mir doch, den Text schon gelesen zu haben.

Tatsächlich, der gute Mann muss ein Profi sein, denn sein Word-Dokument stammt aus dem Justizministerium. Das gibt die volle Punktzahl – er hat es geschafft, nicht einmal mühsam per Copy und Paste meine Fragen gleichlautend zu beantworten, sondern mir einfach nur den Text seines Kollegen weitergeschickt. 100 Punkte! Weitere 100 Punkte gibt es dann noch dafür, dass er es geschafft hat, gleichzeitig, wenn vermutlich auch unfreiwillig, seine Chefin vorzuführen, die sich ja gern mal in den Aussagen zur Strafbarkeit verheddert.

So, wer ist denn nun der Gewinner? Ganz klar, werden Sie sagen, das Familieministerium. Irrtum! Wir müssen ja noch als federführende Instanz das Wirtschaftsministerium berücksichtigen, das sich absolut perfekt aus der Affäre gezogen hat – es hat überhaupt nicht geantwortet, was in diesem Falle die Spitzenposition einbringt.

Hier nun noch die gemeinsame Antwort des Bundesjustizministeriums und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Stimmt es, dass eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen wird?

Diese Frage können nur die Strafverfolgungsbehörden selbst beantworten, die sich nach meiner Kenntnis hierzu noch nicht geäußert haben.

Stimmt es, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll?

Ja, nach § 100g StPO. Nach dieser Vorschrift dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder ‑ wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist - mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Stimmt es, dass die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde geleitet und dort verarbeitet werden sollen?

Nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Maßnahme nach § 100 g StPO.

Stimmt es, dass ein Internetnutzer mit Strafverfolgung rechnen muss,  wenn er eine geblockte Webseite abrufen will?

Ja, da bereits der Versuch, eine Internet-Seite mit kinderpornographischen Darstellungen aufzurufen, nach § 184b Absatz 4 StGB strafbar ist

Stimmt es, dass erst durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden soll, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird?

Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.

Stimmt es, dass der Gesetzesentwurf Provider befugt, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken  weiterzugeben?

Die Provider dürfen nach dem Entwurf Daten nur erheben und verwenden, soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

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10 Antworten zu “Ein Gesellschaftsspiel”

  1. Thomas Schmidt sagt:

    Sehr geehrter Herr Kieslich,
    vielen Dank für den wieder gut ausgearbeiteten Newsletter.

    Mein Vorschlag zu Surf-Prophylaxe wäre, dass dass Bundesministerium eine sogenannte Blacklist mit URLs rausgibt, die man dann in seinen Router eintragen kann, damit die am eigenen Router angeschlossenen Mitarbeiter/Familienmitglieder die schon einfach nicht mehr ansurfen können.
    Die meisten Router haben ja mittlerweile so eine “Blacklist”, wo man sowas eintragen kann.
    MfG
    Thomas Schmidt

  2. kieslich sagt:

    @ Thomas Schmidt
    Das ist eine interessante Idee. Aber dann müßten Sie ja den Inhalt der Blacklist kennen und könnten auch noch selbst entscheiden. Das wäre ja fast schon in doppelter Hinsicht strafbar. Da ist es einfacher, wenn das BKA die Liste direkt beim Provider eingibt.

  3. Erwin Döhring sagt:

    In dieser Sache mal ein Beispiel aus der Praxis - allerdings war das vor einem Jahr.
    Ich erhielt ein eMail mit einer offensichtlichen Aufforderung kinderpornografische Bilder runterzuladen. Nach einigen Überlegungen griff ich zum Telefon und rief die Polizei an. Nach sage und schreibe neun Verbindungen (man konnte also die zuständige Stelle nicht genau lokalisieren) wurde ich dann aufgefordert, eine Anzeige zu stellen. Da man mit der eMail nichts anzufangen wußte schickte man mir also zwei Beamte ins Haus, die das eMail begutachteten. In ihren enttäuschten Gesichtern konnte ich lesen, dass sie bereits echte Bilder erwartet hatten. Also kurzum - die Anzeige wurde aufgenommen.
    Bereits nach 14 Tagen bekam ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil kein Verdächtiger ermittelt werden konnte.
    Mein Fazit: die zuständigen Behörden auf dem flachen Land wissen garnicht, wie sie mit solchen Meldungen verfahren sollen.
    Kommt Frau von der Leyen nicht auch vom platten Land?

  4. Karsten Asche sagt:

    Hallo Herr Kieslich,

    wenn man sich das ganze mal ganz düster ausmalt. Was wenn einige gewiefte Cracker hingehen und z.B. Redirects auf ihren Phishing Sites einbauen die auf solche Stoppserver verlinken oder sie einen Wurm in Umlauf bringen der sich in den Browsern einnistet und beim Start des Browsers bestimmte Sites aufruft die bis dato auf bereits bekannte Adressen zugreifen. Wie man es in der digitalen Welt ja kennt, nichts bleibt lange geheim und ich denke auch nicht die Blacklists die für diese Server existieren. Ich weiß das sind nur Annahmen die geschehen könnten aber leider nicht unmöglich zu realisieren sind. Für mich kann durch diese Möglichkeiten, dass Gesetz zu einer Kriminaliserung, im härtesten Fall, einer ganzen Nation führen. Dieses Gesetz muss aufgehalten werden bzw. wieder abgeschafft werden. Ich muss ja in Zukunft bei jedem Besuch einer Website die Sorge haben dass ich auf solche Seiten gelange und in den Verdacht gerate und den ganzen Strafverfolgungsprozess durchmachen muss. Dieses Gesetz ist in meinen Augen eher gefährlich als sinnvoll. Da es auch über ausländische Proxy bzw DNS Server mit Anonymous Funktionalität ganz einfach den Zugriff auf diese Seiten eh wieder möglich macht ohne das auf Stopp Server gelinkt wird. Auch macht es unsere Politiker nicht glaubwürdig, sich auf der einen Seite über die Internetzensur Chinas aufzuregen aber hier durch solche (Entschuldigung) bescheuerten Gesetze auf die gleiche Schiene aufzuspringen. Es fängt mit Kinderpornographie an. Womit wird es enden? Die Sperrung politischer Blog Seiten?

    Mit besorgtem Gruß

    Karsten Asche

  5. Jörg sagt:

    Das Vorgehen entbehrt nicht einer gewissen Logik. Man stelle sich z. B. vor, man fährt mit dem Auto über eine Landstraße. Da darf man 100 km/h fahren. Und dann sieht man auf einmal ein Schild, auf dem steht “60″. Normalerweise sieht man die Schilder aus einiger Entfernung und hat Zeit, den Wagen ab zu bremsen. Neu ist jetzt aber, dass in dem Moment, wo man das Schild sieht, schon 60 km/h hätte fahren müssen. Ein kurzer, roter Blitz und schon ist man 40 km/h zu schnell, was bedeutet dass man sich kurzfristig von seiner Fahrerlaubnis trennen muss.
    Klingt absurd: man soll etwas einhalten, bevor man die entsprechende Information dazu bekommt.
    Ich komme auf einen - wie auch immer - gearteten Server, der ein Stopp-Schild verdient hat. Das weiß ich, nachdem ich auf diese Seite gekommen bin. Hätte ich aber vorher schon wissen … hellsehen müssen. Habe ich aber nicht. Und damit darf ich dann schon einmal den Kaffee und Donuts bereit halten und mich auf ein nettes Plauderstündchen einstellen. Vielleicht habe ich ja aber auch Glück und die Herren nehmen meine Sachen nur in einem der vielen großen Transporter mit, die vor der Türe parken. Das würde dann wenigstens Zeit sparen.
    Ich muss sagen, das Gesetz hat was. So von vor 70 Jahren. Da konnte man auch per Gesetz unliebsame Personen gesetzmäßig von der Bild(schirm)oberfläche verschwinden lassen.
    Wäre schön, wenn vielleicht ein paar Politiker dabei wären. Aber die dürfen ja alles auf ihrem PC haben - weil sie gegen Tauschringe “ermitteln” . Da passiert dann nichts weiter.
    Moment, es läutet an der Tür … ich komme gleich wieder …

  6. Ursula von den Laien sagt:

    Könntest du das Schreiben des Justizministeriums ins Netz stellen (von M$-Word in PDF konvertiert)?

    Du hättest die Frage etwas fieser stellen müssen:
    “Macht man sich [bereits] strafbar, wenn man einen DNS-Request für eine Domain absetzt, die auf der [geheimen] Sperrliste steht, weil unter dieser Domain (auch) Webseiten liegen, die strafbares Material nach §184b StGB enthalten oder [auch] Links enthalten, die auf Webseiten verweisen, die strafbares Material nach §184b StGB enthalten oder[auch] Links enthalten, die auf Webseiten verweisen, die strafbares Material nach §184b StGB enthalten oder [auch] Links enthalten, die auf Webseiten verweisen, die strafbares Material nach §184b StGB enthalten oder [auch] Links enthalten, die auf Webseiten verweisen, die strafbares Material nach §184b StGB enthalten oder [auch] Links enthalten, …?”

  7. Internetsperren 17.05.2009: Artikel und Kommentare am Sonntag « Wir sind das Volk sagt:

    [...] Kieslichdaily.de: Ein Gesellschaftsspiel [...]

  8. Internetsperren 04.05.2009: Artikel und Kommentare am Montag « Wir sind das Volk sagt:

    [...] 01.05. – Kieslichdaily.de: Ein Gesellschaftsspiel [...]

  9. Links des Tages (17.5.) « Die Welt, wie ich sie sehe sagt:

    [...] Kieslich hat aus den Fragen an die Ministerien zu den KiPo-Sperren ein Gesellschaftsspiel gemacht [...]

  10. Sabine Engelhardt sagt:

    @Erwin Döring: Dazu braucht es wirklich kein flaches Land zu sein. Das Polizeipräsidium Düsseldorf schafft es auch nicht, einen Täter zu ermitteln, wenn man ihnen ein Megabyte an Logfiles anbietet, weil sie sich die Logfiles nämlich erst nach zwei Monaten überhaupt mal ansehen (ja, das kann ich nachweisen) — und dann ist natürlich alles schon längst gelaufen. Personalmangel und Unfähigkeit allerorten.

    Gruß, Sabine Engelhardt

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